Hallo zusammen,
Hallo zusammen,
ich plane auf meinem Grundstück (Bauland-Wohngebiet, 688 m²) den Bau eines Poolhauses mit ca. 35–50 m². Geplant sind eine Sauna, Dusche und Liegen – also ein beheizter Wellnessraum in Ziegelbauweise, um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen.
Das bestehende Wohnhaus inklusive Garage hat eine bebaute Fläche von rund 197 m².
Ich würde das Poolhaus gerne im hinteren Garteneck direkt an zwei Grundstücksgrenzen (also ins Eck) setzen. Nach meinem Verständnis müsste das als „Nebenanlage“ möglich sein, solange es maximal 3 m hoch ist und keine Aufenthaltsräume enthält.
Meine Fragen:
- Worauf muss ich achten, damit es baurechtlich als Nebengebäude gilt?
- Gelten die 3 m Höhe ab dem bestehenden Geländeniveau (Garten liegt ca. –0,2 m unter Hausniveau)?
- Gibt es Erfahrungen mit ähnlichen Projekten (Sauna/WC/Dusche) in NÖ?
Danke schon im Voraus für eure Erfahrungen und Tipps!
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