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Offensive für Wohnbau

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  •  Mike1211
27.2. - 13.5.2024
392 Antworten | 75 Autoren 392
40
432
Was sagt ihr dazu? 

OFFENSIVE FÜR WOHNBAU Eine Milliarde Euro für gemeinnützigen Wohnbau
https://www.derstandard.at/story/3000000209250/eine-milliarde-euro-fuer-gemeinnuetzigen-wohnbau?ref=article

Zumindest ist die höchst fragwürdige 100.000,- Idee vom Tisch!

  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
17.3.2024  (#281)

zitat..
BravoComeback schrieb:

──────..
TheSeeker schrieb:

──────..
BravoComeback schrieb: 1,5% Darlehn -> Haus neu bauen (und ab 2028 weiß eh keiner was mit den 1,5% sein werden)
───────────────

Sollen tatsächlich nur 5 Jahre Fixzins mit 1,5 % sein. Das ist echt ein gefährliches Spiel der Politik. Innerhalb der 5 Jahren kann viel passieren. Z.B. ein Einkommen fällt teilweise aufgrund der Familienbildung weg. Das wären quasi ohne Zinseszins eine sichere Förderung von bis zu 15.000 Euro auf 5 Jahre. Ein Witz...
───────────────

Da wäre ich dann auf die Ausformulierung von den Ländern der Darlehn gespannt.
Wenn dort explizit steht "1,5 fix für 5 Jahre, danach variabel", wer würde dann das Darlehn nehmen? Da bleib ich lieber bei meinen 3,75 fix für 10 Jahre, als schon eine eventuell böse Überraschung nach 5 Jahren.
Schau ma mal

Kommt drauf an, wenn man die 5 Jahre nutzt um maximal viel zurück zu legen für eine Sondertilgung nach den 5Jahren steigt man sicher um einiges besser aus, da ja gerade am Anfang fast nur Zinsen enthalten sind in der monatlichen Rate aber ja für die Mehrzahl wird es kaum einen Anreiz geben nun zu Bauen bzw. wird ja auch die Leistbarkeit nicht wirklich verbessert bei nur 5 (eigentlich nur 4 Jahre) Fixzins.
Hier müssen auch noch genaue Details folgen...

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.3.2024  (#282)

zitat..
TheSeeker schrieb: Sollen tatsächlich nur 5 Jahre Fixzins mit 1,5 % sein.

Das wird jedenfalls interessant.
Die Länder sollen sich ja bei der Bundesfinanzierungsagentur zweckgebunden (zu Marktkonditionen) refinanzieren können wobei der Bund Zinszuschüsse an die Länder vergibt, sodass die effektive Zinsbelastung für diese auf 1,5% sinken soll. Die Länder wiederum sollen 2024 und 2025 dafür wieder Förderdarlehen mit eben maximal 1,5% Verzinsung (maximal EUR 200.000) vergeben.

Der Zuschuss des Bundes gilt jedenfalls nur bis 2028. Damit man die 1,5% auch danach aufrechterhalten kann, muss Bund oder Land (bzw. natürlich der Steuerzahler) in die Taschen greifen - meiner Meinung nach durch Bezuschussung (z.B. Annuitätenzuschuss) des Zinssatzes für den Kreditnehmer.

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  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
17.3.2024  (#283)

zitat..
LiConsult schrieb: Der Zuschuss des Bundes gilt jedenfalls nur bis 2028. Damit man die 1,5% auch danach aufrechterhalten kann, muss Bund oder Land (bzw. natürlich der Steuerzahler) in die Taschen greifen - meiner Meinung nach durch Bezuschussung (z.B. Annuitätenzuschuss) des Zinssatzes für den Kreditnehmer.

Wird interessant, wie die Länder das Zinsangebot tatsächlich anbieten und sich dadurch möglicherweise ab 2028 selbst binden.

Aber wenn man davon ausgeht, dass die Maximalsumme meist abgerufen wird, können nur 2500 (500.000.000 : 200.000) Kreditnehmer von der Zinsförderung profitieren oder habe ich hier einen Denkfehler? Ist das als Anreiz gedacht, um im Wahljahr nach wahrscheinlich schnellem Entleeren, zu sagen, die Maßnahmen sind hoch wirkungsvoll und müssen fortgesetzt werden oder hätte man es ansonsten mit einer höheren Summe nicht durchs Parlament geschafft?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.3.2024  (#284)

zitat..
TheSeeker schrieb: Aber wenn man davon ausgeht, dass die Maximalsumme meist abgerufen wird, können nur 2500 (500.000.000 : 200.000) Kreditnehmer von der Zinsförderung profitieren oder habe ich hier einen Denkfehler?

nein, rein rechnerisch stimmt das schon. Man darf aber auch nicht vergessen, dass zum einen nicht alle Einfamilienhäuser bauen, sondern die Förderungen auch Wohnungen erfassen, die i.d.R. günstiger sind und sich daher der potenzielle Werberkreis vergrößert.
Und zum anderen muss man auch sagen, dass Förderhöhen von 200.000 auch in der Vergangenheit eher unüblich waren. In Regionen wo Ansiedlung bewusst gewünscht war, sind die Beträge höher (eher so Richtung 80.000) - in anderen Regionen deutlich geringer - und je nach landeseigenem Förderkatalog.

Insofern wird da schon eine deutlich höhere Förderwerberanzahl "betroffen" sein.

Prinzipiell sind die Maßnahmen ja zu begrüßen - als ersten Schritt. Das mittelbare Ziel ist ja die Hebung der Eigentumsquote (bei der sich Österreich im EU-Vergleich gemeinsam mit Deutschland und der Schweiz die rote Laterne teilt).

zitat..
TheSeeker schrieb: Ist das als Anreiz gedacht, um im Wahljahr nach wahrscheinlich schnellem entleeren, zu sagen, die Maßnahmen sind hoch wirkungsvoll oder hätte man es ansonsten mit einer höheren Summe nicht durchs Parlament geschafft?

Die anstehenden Wahlen spielen da natürlich gewaltig mit. Nicht umsonst war bei den Bürgermeisterwahlen in Graz und gerade jetzt in Salzburg das "single - issue" Thema Wohnen für den unerwarteten Erfolg der Wahlkampfsieger maßgeblich.

Es ist halt leider wie so oft hierzulande. Die richtigen Maßnahmen werden zu spät und vielfach zu zögerlich angegangen und die falschen Maßnahmen (KIM-V) werden zur Unzeit ins Leben gerufen und jetzt schrittweise bis zur Unkenntlichkeit deformiert.


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  •  HPPP
17.3.2024  (#285)
@TheSeeker 
Nehmen wir als Beispiel Wohnbaudarlehen OÖ an: Es gibt die Basisförderung in Höhe von 75k. Wird um weitere Summen aufgestockt wie zB. pro Kind, Barrierefreiheit usw.

Damit haben die Länder bereits seit je her einen fixen Darlehensbetrag. Interessant wird, wo die 200k-75k herkommen, also die Differenz von 125k? Und dann kommt jetzt der Bund jetzt auch noch daher und fördert mit einer garantierten Fixzinsbelastung von max. 1,5% wenn gleich mal bis auf 2028 beschränkt. Wo kommen all diese zusätzlichen Gelder her?

@LiConsult 
danke für deine Grafik/Auswertung. Man sieht mit welch unterschiedlichen Schwerpunkten die Wohnbauförderungen angesetzt wird. Rechnet man die Summen aller 9 Bundesländer zusammen, dann sind die Zusatzmittel die die Regierung jetzt aufstellen will wahrlich Peanuts.

und weils so schön nun dazupasst:
Leistbares Wohnen - Kleiner Zuschuss für große Wohnbauoffensive
https://www.derstandard.at/story/3000000211883/kleiner-zuschuss-fuer-grosse-wohnbauoffensive?ref=rss

wie hats mein Grossvater immer so schön gesagt: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul!

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
17.3.2024  (#286)
Woher die Gelder kommen? Die Bundesländer nehmen frisches Geld über die Bundesfinanzierungsagentur auf. Auf gut Deutsch die leihen sich das Geld am Markt aus. Sollten dafür Staatsanleihen ausgegeben werden ist es gar kein riesen Zinssatz. Rückzahlen tun dann die Kreditsumme + 1,5% die Bauherren und den Aufpreis an Zinsen der Bund. Die reale Summe die aus Steuergeldern fließen wird ist also überschaubar mikrig. Die rechnen mit um die 7,5-12 Millionen € Jahreskosten für die 500 Millionen €.

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  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
17.3.2024  (#287)

zitat..
HPPP schrieb: Nehmen wir als Beispiel Wohnbaudarlehen OÖ an: Es gibt die Basisförderung in Höhe von 75k. Wird um weitere Summen aufgestockt wie zB. pro Kind, Barrierefreiheit usw.

So ist es. Allerdings ist diese Basisförderung bisher zumindest in OÖ doch sehr überschaubar. Kann sein, dass es in anderen Bundesländern bereits höhere Unterstützung gibt:

"Für die förderbare Person beträgt aufgrund des gewährten Zinsenzuschusses in der Höhe von 1,25 % p.a. die Verzinsung während der Fixverzinsungsperiode 2,95 % p.a."

Deshalb habe ich die Gegenrechnung weggelassen. Aber gut, verdoppeln wir meinetwegen von 2500 auf 5000 Kreditnehmer. Das ist doch jedenfalls bisher keine Bauoffensive oder deute ich die Zahlen falsch? Dazu kommt, dass es die abgreifen können, die bereits ziemlich weit fortgeschritten sind in der Planung, also viele, die sowieso gebaut hätten. 

zitat..
HAR80 schrieb: Woher die Gelder kommen? Die Bundesländer nehmen frisches Geld über die Bundesfinanzierungsagentur auf. Auf gut Deutsch die leihen sich das Geld am Markt aus. Sollten dafür Staatsanleihen ausgegeben werden ist es gar kein riesen Zinssatz. Rückzahlen tun dann die Kreditsumme + 1,5% die Bauherren und den Aufpreis an Zinsen der Bund. Die reale Summe die aus Steuergeldern fließen wird ist also überschaubar mikrig. Die rechnen mit um die 7,5-12 Millionen € Jahreskosten für die 500 Millionen €.

Wie du schön zusammenfasst, 500.000.000 hören sich erstmal nach viel an, aber hier geht es halt um die Kreditsumme und nicht die Fördersumme - die ist mit ca. 10.000.000 meiner Ansicht nach relativ mickrig für das Getöse. Den 2029 vorerst auslaufenden Zuschuss des Bundes sogar außenvorgelassen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.3.2024  (#288)

zitat..
HPPP schrieb: @LiConsult
danke für deine Grafik/Auswertung. Man sieht mit welch unterschiedlichen Schwerpunkten die Wohnbauförderungen angesetzt wird. Rechnet man die Summen aller 9 Bundesländer zusammen, dann sind die Zusatzmittel die die Regierung jetzt aufstellen will wahrlich Peanuts.

gerne - ja, so ist es.

Aus Sicht des Steuerzahlers doppelt bitter, da die Zweckbindung der bereits vorhandenen Mittel aus der Wohnbauförderung auf Druck der Länder 2008 aus dem Finanzausgleich losgelöst wurden und die Mittel für "andere Dinge" ausgegeben wurden.

Jetzt wird man nochmal zur Kassa gebeten - für den Wohnbau für den die Mittel eigentlich (zum Teil) bereits vorhanden waren.

Deswegen meinte ich auch

zitat..
LiConsult schrieb: Leider soll wieder vieles über Förderungen passieren und nicht über die steuerliche Besserstellung auf Individualebene.

 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
18.3.2024  (#289)

zitat..
TheSeeker schrieb: Aber wenn man davon ausgeht, dass die Maximalsumme meist abgerufen wird, können nur 2500 (500.000.000 : 200.000) Kreditnehmer von der Zinsförderung profitieren oder habe ich hier einen Denkfehler?

was natürlich auch sein kann (und meiner Meinung nach wahrscheinlicher ist): Das Land vergibt keine zinsbegünstigten, rückzahlbaren Förderdarlehen sondern für maximal EUR 200.000  Zinszuschüsse, mit denen der Bankkredit eben für diesen Betrag auf 1,5% gedrückt wird.

Hoffentlich wird die Kommunikation bald detaillierter.


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  •  TheSeeker
  •   Bronze-Award
18.3.2024  (#290)

zitat..
LiConsult schrieb: was natürlich auch sein kann (und meiner Meinung nach wahrscheinlicher ist): Das Land vergibt keine zinsbegünstigten, rückzahlbaren Förderdarlehen sondern für maximal EUR 200.000  Zinszuschüsse, mit denen der Bankkredit eben für diesen Betrag auf 1,5% gedrückt wird.

Das wäre natürlich die elegantere Variante. Allerdings deuten die ca. 10 Millionen Euro/Jahr leider auf wenig neues Geld in der Kriegskasse. Da ist es an den Bundesländern - die mehr als genug Anreize haben müssten, dass die Arbeitsplätze gehalten werden und Wohnraum zur Verfügung steht - hier einen Teil ihre Einnahmen wieder ihrem Zweck wieder zuzuführen.


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  •  HPPP
20.3.2024  (#291)

Ist der Wohnbauförderungsbeitrag eigentlich jetzt eine Steuer, eine Gebühr oder ein Beitrag?
Der Wohnbauförderungsbeitrag dient dazu, Mittel für den geförderten Wohnbau bereitzustellen. Er beträgt 0,50 Prozent für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber und 0,50 Prozent für die versicherte Person, somit insgesamt 1 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Damit ist sie eine lohnabhängige Abgabe.

Beiträge: Dies sind Geld- oder Sachleistungen, die von Personen oder Unternehmen verlangt werden, die ein besonderes Interesse an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung haben. Beispiele hierfür sind Beiträge für Straßenbau oder -reinigung und Sozialversicherungsbeiträge. Die Zahlung dieser Beiträge ist oft direkt mit dem Nutzen oder der Inanspruchnahme einer bestimmten öffentlichen Leistung oder Infrastruktur verbunden.

Gebühren: Gebühren sind Geldleistungen, die für spezifische, individuell in Anspruch genommene Dienstleistungen erhoben werden. Sie sind quasi das Entgelt für eine direkte Dienstleistung des Staates oder der Kommune an den Bürger. Typische Beispiele sind die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses, für den Anschluss an die Kanalisation oder für die Müllabfuhr.

Steuern: Im Gegensatz zu Beiträgen und Gebühren sind Steuern Geldleistungen ohne direkte Gegenleistung. Sie werden erhoben, um das allgemeine Budget des Staates oder der Kommunen zu finanzieren und fließen in die allgemeine Staatskasse. Die Einnahmen aus Steuern werden verwendet, um öffentliche Güter und Dienstleistungen wie Bildungseinrichtungen, das Gesundheitswesen und die öffentliche Sicherheit zu finanzieren.

Beiträge und Gebühren sind somit immer zweckgebunden zu verwalten und zu verwenden. Einfaches Beispiel, Kanalgebühren darf die Gemeinde nur ausschliesslich nur für die Deckung des Kanalbetriebes verwenden.

Nur wie verhält es sich bei dem Wohnbauförderungsbeitrag? Eine Steuer ist sie ganz gewiss keine. Früher gab es die Zweckwidmung - sie wurde irgendwann in der Vergangenheit aufgehoben und agiert seither als Länderkompetenz ohne jegliche Auflagen(!). Ist bzw. wäre der Entfall der Zweckwidmung damit vielleicht sogar gar rechts und/oder verfassungswidrig?

Nachdem aktuell der erste Teil des Wohnpaketes feststeht, dürfen (Betonung „dürfen“) die Länder zusätzliche Darlehen über die Bundesfinanzierungsagentur oder über Banken im Volumen von 500 Mio. Euro für Zwecke der Wohnbauförderung aufnehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder durch Zuschüsse des Bundes soll bis zum Jahr 2028 auf 1,5 Prozent pro Jahr beschränkt werden.
Da gibt esohnehin sehr üppige Zwangseinnahmen aus der lohnabhängige Abgabe, aber die wird halt zweckentfremdet weils so lustig ist und so muss der Bund nun mit einem Zuschuss herhalten. 

Nachdem einer zunehmend grösseren Schicht der Bevölkerung der Erwerb einer Eigentumswohnung bzw. EFH erschwert bis verunmöglicht und die Zielgruppe immmer kleiner und kleiner wird, sollte man sich auch die Daseinberechtigung des Wohnbauförderungsbeitrages zunehmend in Frage stellen. 
Wie kommt eine zunehmend grosse Zahl an Bürger dazu, zwangsweise Wohnbauförderbeiträge abliefern zu müssen um letztendlich nie in den Genuss aus diesem Fördertopf lukrieren zu können bzw. zu dürfen?

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  •  hugo123
20.3.2024  (#292)
Hi,
hier gibts neuigkeiten:
https://www.derstandard.at/story/3000000212427/nationalrat-regierung-einigte-sich-auf-196nderungen-bei-baupaket

Der Bund soll die Zinsdifferenz zahlen, sodass die Verzinsung auf 1,5 Prozent gedrückt wird. Die Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 Euro und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent zweckgebunden.

Heißt dass der Zinssatz doch für 25 Jahre 1,5% beträgt? Ich dachte dass die Finanzierung dafür nur bis 2028 gesichert ist?

lg


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
20.3.2024  (#293)
gut, dann lag ich mit meiner Annahme

zitat..
LiConsult schrieb: was natürlich auch sein kann (und meiner Meinung nach wahrscheinlicher ist): Das Land vergibt keine zinsbegünstigten, rückzahlbaren Förderdarlehen sondern für maximal EUR 200.000 Zinszuschüsse, mit denen der Bankkredit eben für diesen Betrag auf 1,5% gedrückt wird.

nicht so weit weg.

Aber auch dieser Artikel sagt nichts Konkretes aus - außer dass die Länder die Kredite nun nicht mehr zwingend über die OeBFA aufnehmen müssen, sondern "über Banken in den Ländern" erfolgen soll. Möglicherweise haben die Länder zusätzlich beim Bund "durchgedrückt", dass die darlehensgebende Bank eine Landesbank sein muss.

Wir werden hoffentlich bald wirklich Konkreteres erfahren - heute ist das Paket ja im Nationalrat.

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  •  gany
20.3.2024  (#294)
Die Gesetzestext sind mittlerweile online einsehbar.

Finanzausgleichsgesetz: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2494/fnameorig_1617839.html

Gerichtsgebührengesetz: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2497/fnameorig_1617861.html

Bei der Gebührenbefreiung muss man ein "dringendes Wohnbedürfnis" nachweisen. Was genau heißt das? Wenn ich miete und mir jetzt was kaufe, habe ich ja in dem Sinne kein "dringendes Wohnbedürfnis"?

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  •  blosso
20.3.2024  (#295)
Was genau bedeutet dieser Absatz? Ich werde nicht ganz schlau daraus.

(3) Der Zuschuss wird aus der Differenz zwischen dem vom Land aufgrund der Emissionsrendite effektiv zu tragenden Zinssatz zum Zinssatz von 1,5 % p.a. ermittelt und wird für Zinsen, die bis zum Ende des Jahres 2028 fällig sind, gewährt. Rückflüsse aus Förderungsdarlehen, die aus einem Zuschuss gemäß Abs. 1 finanziert wurden, verbleiben dem Land, sind allerdings bis zum Ende des Jahres 2028 für Zwecke der Wohnbauförderung zu verwenden.

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
20.3.2024  (#296)
500 Mille gesamt für den 1,5% Kredit ... Also das Geld wird gleich weg sein.

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  •  Rundsprungen
20.3.2024  (#297)
Verstehe ich das richtig, dass die Länder dieses Darlehen ZUSÄTZLICH zu den bestehenden Wohnbauförderungen zur Verfügung stellen sollen? z.b. in NÖ zusätzlich zum 1% Darlehen? Wir sind kurz vor der Einreichung und das hört sich zu schön an um wahr zu sein...

(5) Bedingung für die Gewährung von Zweckzuschüssen gemäß Abs. 1 an ein Land ist, dass die Darlehen gemäß Abs. 1 in den Jahren 2024 bis 2025 vom Land zusätzlich zu der aus Landesmitteln finanzierten Wohnbauförderung verwendet werden.“

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  •  HAR80
  •   Bronze-Award
20.3.2024  (#298)
Ja, zusätzlich. Und gesamt stehen nur 500 Mille zur Verfügung. Also nach 2.500 Häuslbauern ist Schluss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht schon lange vor der Nationalratswahl alles vergeben ist. Die Blauen rechnen damit und beginnen deswegen schon die Regierung vor sich herzutreiben ala Erhöhung der 500 Mille ...

Im 3. Quartal 2023 wurden pro Monat 800 neue Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ausgestellt. Spätere Zahlen gibt es noch nicht bei der Statistik Austria ... man kann sich aber damit ausmalen, wie schnell das Geld weg sein wird. Mitten in der Hochphase vom Wahlkampf ...

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  •  Pendejito
20.3.2024  (#299)

zitat..
gany schrieb:

Bei der Gebührenbefreiung muss man ein "dringendes Wohnbedürfnis" nachweisen. Was genau heißt das? Wenn ich miete und mir jetzt was kaufe, habe ich ja in dem Sinne kein "dringendes Wohnbedürfnis"?

Steht im § 25b Abs. 1:

§ 25b. (1) Das dringende Wohnbedürfnis (§ 25a Abs. 2 Z 3 und 4) ist wie folgt nachzuweisen:
1. durch eine Bestätigung der Meldung des Hauptwohnsitzes an der Liegenschaftsadresse, auf der sich die Wohnstätte (§ 25a Abs. 2 Z 3 oder Z 4) befindet; und
2. durch einen Nachweis, dass die Wohnrechte an einer bisher zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnstätte aufgegeben wurden.

1
  •  HAR80
  •   Bronze-Award
20.3.2024  (#300)
Das ist die Standardregelung. Die war auch bisher Voraussetzung für Wohnbaudarlehen und Förderungen in diesem Bereich. Gefördert werden sollen ja nur Hauptwohnsitze und keine Freizeitwohnsitze und Co. Auch bei Wohnbaudarlehen musste man bisher seine Mietwohnung aufgeben.

1
  •  Ferlin
  •   Gold-Award
20.3.2024  (#301)
Also doch nur bis 2028 oder les ich das falsch?? 

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