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Fenstermontage - die Norm nimmt keine Rücksicht auf Alt- oder Neubau. Hatte vorm Jahreswechsel mit actual gleiches Problem. Die Fenster wurden versetzt bevor die Leibungen verputz ware. Daher wurden diese wieder entfernt, die Leibungen verputz und die Fenster neu versetzt. Der Bmst war leider mit im Boot.
Viele Fensterfirmen oponieren leider noch immer die ordentliche Arbeit. Wahrscheinlich ist der Grund, dass die Sanierung nicht mehr in einem Tag durchzuführen ist. Gib Ihnen kein Geld und fordere sie eingeschrieben auf den Mangel zu sanieren. |
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Antworten - 1) Nein.
2) Nein. 3) Nein und Nein. Meine Antworten beziehen sich auf den Umstand, dass bei dir der Schaum anscheinend die luftdichte, innere Ebene der Önorm Montage übernehmen soll. Du kannst laut Önorm Pu Schaum verwenden, aber NUR für die mittlere, wärmedämmende Ebene. Nicht für den inneren Abschluss der luftdichten Ebene. Was euch verkauft wurde, entspricht NICHT der ÖNORM, daher keine Bezahlung und Nachbesserung. lg BAx |
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Weichzellschaum -
Mit dem Weichzellschaum (zb.DOW) kann man eine Fenstermontage,die 1. lufddicht 2.schlagregendicht und 3. frei von schädlichen Oberflächenkondensat ist, herstellen. Die ÖNorm B5320 nimmt aber dezidiert PU_Schäume für diese Kriterien heraus. Sie dürfen diese Kriterien nicht erfüllen. Es wurde vor einigen Jahren diesbezüglich eine Bauphysikalische Prüfung an der TU Graz durchgeführt und für in Ordnung befunden. Wird zb. bei einer Altbausanierung eine Weichzellschaummontage durchgeführt, kann diese nicht zum selben Preis verrechnet werden als eine Montage mit Dichtbändern oder vorkomprimierten Dichtbändern. Eine Verwendung von Anputzleisten ist genauso wehnig ÖNORM Gerecht als die verwendung von Weichzellschaum. @Elda Bei dieser Ausführung der Schaumfuge kann auch der verwendete Weichzellschaum nichts dafür! Nachschäumen mit herkömmlichen Füllschaum ist auf jedem Fall nicht OK! Welchen aufpreis hatte die Montagefirma für die ÖN Montage? LG ENB |
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Aufpreis Weichzellschaum und Sanierung - Herzlichen Dank für Eure fachlichen Kommentare!
Für die Montage mit dem Weichzellschaum hat die Montage-Firma einen Aufpreis von EUR 7,70/lfm (brutto) gegenüber einer einfachen Montage mit normalen PU-Schaum verlangt. Für eine ÖNORM-Montage mit Dichtbändern wäre der Aufpreis EUR 8,40/lfm (brutto) gewesen. Letztere hatte ich ursprünglich auch bestellt, war aber laut Montagefirma angeblich baulich nicht durchführbar. Die Begründung dafür: bei einer Montage mit Dichtbändern wären die Fensteröffnungen (nach der Demontage der Altfenster) im Herbst/Winter tagelang offen gestanden, was bei einem bewohnten Haus natürlich unmöglich ist. Wir wollen bzw. müssen jetzt zu einer Ersatzvornahme schreiten, um die verpfuschte Montage sanieren zu lassen. Meine Fragen an Euch wären dazu bitte folgende: 1.) Ist es notwendig, den "Mix" aus Weichzellschaum und normalem PU-Schaum in den Maueranschluß-Fugen komplett zu entfernen? Oder könnte man die hohlen Stellen einfach mit normalen PU-Schaum auffüllen (um so zumindest die wärmedämmende, mittlere Dichtebene herzustellen)? 2.) Ist es für eine ÖNORM-Montage mit Dichtbändern wirklich notwendig, die Fenster nochmals komplett auszubauen bzw. zu demontieren (eine Montagefirma behauptete dies nämlich auf meine telefonische Anfrage hin)? Oder könnte man die Dichtfolien innen und außen auch noch nachträglich bei den bereits eingebauten Fenstern anbringen (natürlich nach dem kompletten Ausschäumen der Fugen bzw. mittleren Dichtebene)? 3.) Die ursprünglich beauftragte Montagefirma behauptet übrigens noch immer, einwandfreie und ÖNORM-gerechte Arbeit geleistet zu haben. Gibt es vielleicht im Internet Literatur darüber, dass man Weichzellschaum und normalen PU-Schaum in der Maueranschlußfuge keinesfalls "mischen" darf? Ich würde es der angeblich so kompetenten (Pfusch-)Firma gerne unter die Nase reiben! Zum Glück habe ich bei der Bezahlung der Rechnung einen Mängeleinbehalt von EUR 2.000,-- gemacht, denn sonst bliebe uns nur mehr der Weg zu Gericht. Echt eine Schweinerei, wie solche Firmen versuchen, eine krebskranke Witwe (= meine Mutter und Auftraggeberin) schamlos und dreist abzuzocken! Solche Firmen sollte man namentlich auf eine Art "schwarze Liste" ins Internet stellen, um potenzielle Neukunden zu warnen! LG, Lisa |
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@LISA - Keine der Angaben ist vollständig und daher richtig. 1)Normen gelten grundsätzlich für "Neubauten", ein Fenster-Neueinbau ist da aber auch zugehörig. Bei einer Fensterreparatur wäre eine Norm im Regelfall nicht gültig. 2)Normen sind grundsätzlich zu vereinbaren und garantieren diese keine "mängelfreiheit"! Es entbindet die Einhaltung einer Norm auch niemanden von seiner Eigenverantwortung. Grundsätzlich muss eine Konstruktion auf Nutzungsdauer "funktionieren". Der gezeigte Fenstereinbau ist eindeutig "bautechnisch fehlerhaft". Die Firma hätte auf die möglichen Bauschäden hinweisen und den "richtigen" Einbau anbieten müssen. Die B5320 wird derzeit überarbeitet um mehr Detailsicherheit beim Fenstereinbau zu erhalten. Was auch darauf hinweist das Normen nicht Stand der Technik sind. ::::: Für Fragen zum "unter die Nase reiben" empfehle ich einen Gutachter zu beauftragen. Hierzu reicht es nicht Bilder in ein Forum zu stellen. Da muss der Schriftverkehr und der Einbau vor Ort gesehen werden. Kosten rund 500 Euro brutto. |
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Ergänzung @Lisa - Weichzellschaum = nicht luftdicht
PUR-Schaum = nicht luftdicht Kombination PUR-Schaum und Weichzellschaum möglich, wobei der Weichzellschaum, das Kompriband als Hinterlegeband für die elastoplastische Anschlussfuge dient. (Alternative zur Verklebung.) Fenster müßte zur Sanierung nicht ausgebaut werden. |