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Netzausbaukosten für Anschlusspunkt direkt bei der Trafostation

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  •  chrilan
29.6. - 15.9.2022
166 Antworten | 23 Autoren 166
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Ich habe gestern einen Zählpunkt bei meinem Netzbetreiber Energie Steiermark einen Zählpunkt beantragt. Der Antrag wurde auch noch am selben Tag (vermutlich automatisiert) beantwortet, sodass mir nun eine Zählerpunktnummer vorliegt.

Geplant hätte ich im ersten Schritt eine Anlage von 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Wenn ich aber auch noch die andere Seite des Satteldachs in Zukunft mit PV Modulen bestücke, würde ich gesamt 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] liefern können.

Nun kam heute auch bereits eine Vorläufige Netzzusage, jedoch mit folgendem hinweis:

der neu zu errichtende Anschlusspunkt direkt bei der Trafostation. Die hierfür anfallenden Netzausbaukosten sind vom Kunden anteilhaft zu bezahlen.


2022/20220629792448.png

Ich hätte das so verstanden, dass für das Vorhaben eine seperate Zuleitung bis zum Trafo-Häuschen notwendig wäre. Im Rahmen des Neubaus musste ich meine Bezugsleitung lediglich bis zum nächsten Masten sicherstellen. 
Da ich natürlich weiß, wo sich die nächste Trafostation befindet. Würde der Netzausbau vermutlich genausofviel kosten wie meine PV-Anlage.

Was kann ich nun tun? Nochmal beantragen mit einer niedrigeren Modulspitzenleistung?
10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] hätte ich gerne auf jedenfall. Ich befürchte dass ohne Ausbau lediglich eine Leistung von 4kWp möglich wäre. In dem Fall wäre das Projekt für mich wohl nicht mehr von Interesse.

Danke für eure Unterstützung.

  •  ds50
  •   Silber-Award
28.7.2022  (#101)

zitat..
chrilan schrieb:

──────
ds50 schrieb:

Nichts für ungut, aber genau wegen solcher wohl nicht ernst genommen Anträgen schreiben EVUs vor, daß die Beantragung ein Elektriker machen muss, sorry.

───────────────

Ich hab den Tipp selbst von einem Solateur bekommen. Der hätte das nicht anders gemacht.
LG

 Es gibt halt EVUs, wo nur mehr ein Elektriker / Solateur den NZB beantragen darf, was ich sehr schade finden würde, würde dies die Regel werden. Ich nehme an, damit die beantragten Werte besser bzw. realitätsnäher sind. Zumindest hätte dein Solateur bei 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung nicht 50 kWh Jahresertrag angegeben.

1
  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#102)

zitat..
wiwi schrieb:

Weil er dadurch alle Vorteile des Unternehmertums "Landwirt" ausschöpfen kann und unter dem Strich auf die Gewinne einen bedeutend niedrigeren Steuersatz zahlt als ein, angenommen, Angesteller (Grenzsteuersatz meist 32,5% und/oder 42%).

Natürlich kommt es- auch auf die genauen Details an (https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/einkommensteuer/einkuenfte-aus-LuF.html), IANA-Steuerberater - aber viele Landwirte kommen früher oder später drauf was die Kombination aus großzügigem Hausanschluss, Dachflächen im Überfluss und niedrige Steuern und Steueraufwand für immense monetäre Vorteile hat. 😀

Beim Angestellten sind diese % auch niedriger!
Für Grenzsteuersatz 32,5%/42%/48%

bis 35.000€ Umsatz => Kleinunternehmer Pauschalierung
Sind die Steuern 15,2%/19,6%/22,4%

35.000 bis 220.000 => Basispauschalierung
Sind die Steuern 24,31%/31,4%/35,9%




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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#103)

zitat..
massiv50er schrieb:

Und aus ökonomischer/finanzieller Sicht, der Einwand mit der <25kWp sehr wohl gerechtfertigt.

Das Einzige was man hier sinnvollerweise mitnehmen kann: Perfektes Beispiel wie unsinnig die seite 19.7.2022 eingeführte 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Regel ist, da sie nur zu künstlich zu kleinen Anlagen führt.

Das hat sich schon so in den Köpfen festgesetzt dass alle anderen, ökonomischeren und ökologischeren Alternativen gleich verworfen werden und das Denken aufhört. Im konkreten Fall ist das komplett widersinnig da wir bei Süd schon bei 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind und weitaus mehr möglich wäre. Das kann ich gar nicht so schlecht rechnen dass es sich nicht in jeder Hinsicht auszahlt.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#104)

zitat..
wiwi schrieb:

──────
massiv50er schrieb:

Und aus ökonomischer/finanzieller Sicht, der Einwand mit der <25kWp sehr wohl gerechtfertigt.
───────────────

Das Einzige was man hier sinnvollerweise mitnehmen kann: Perfektes Beispiel wie unsinnig die seite 19.7.2022 eingeführte 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Regel ist, da sie nur zu künstlich zu kleinen Anlagen führt.

Das hat sich schon so in den Köpfen festgesetzt dass alle anderen, ökonomischeren und ökologischeren Alternativen gleich verworfen werden und das Denken aufhört. Im konkreten Fall ist das komplett widersinnig da wir bei Süd schon bei 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind und weitaus mehr möglich wäre. Das kann ich gar nicht so schlecht rechnen dass es sich nicht in jeder Hinsicht auszahlt.

Ich wollte primär auf die Grenze bei der landw. Pauschalierung hinweisen.
(Um das ging es ja in der Diskussion vor meinem Beitrag).


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#105)

zitat..
wiwi schrieb:

──────
massiv50er schrieb:

Und aus ökonomischer/finanzieller Sicht, der Einwand mit der <25kWp sehr wohl gerechtfertigt.
───────────────

Das Einzige was man hier sinnvollerweise mitnehmen kann: Perfektes Beispiel wie unsinnig die seite 19.7.2022 eingeführte 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Regel ist, da sie nur zu künstlich zu kleinen Anlagen führt.

Das hat sich schon so in den Köpfen festgesetzt dass alle anderen, ökonomischeren und ökologischeren Alternativen gleich verworfen werden und das Denken aufhört. Im konkreten Fall ist das komplett widersinnig da wir bei Süd schon bei 40 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind und weitaus mehr möglich wäre. Das kann ich gar nicht so schlecht rechnen dass es sich nicht in jeder Hinsicht auszahlt.

Wenn wer was zu verschenken hat bitte gerne - darf jeder auch freiwillig mehr Steuern zahlen oder der Kirche spenden wenn er mag.

Alle anderen sollten aber zumindest Bescheid wissen welche spürbaren Einschnitte das Bauen einer privaten Anlage > 25kWp mit sich bringt, nicht mehr und nicht weniger.

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#106)
Ich hab ja auch vorhin geschrieben es hängt im Detail davon ab, weil auch bei der Pauschalierung gibt es Schattierungen. Den Rat sich bei der Kammer zu erkundigen ist sicher höher einzuschätzen als der Rat des Forums unter 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] zu bleiben.

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#107)

zitat..
wiwi schrieb:

Die Netzebene ist erst einmal sekundär.

Eine VZS von 50 A ist für 34 kVA gut.  Eine 63 A VZS für 43 kVA. Mit solchen Werten kann man bei einer Landwirtschaft schon ins Rennen gehen beim VNB. Der Blick in den HAK oder Verteilerschrank verschafft Klarheit.

Kannst du auch noch ausführen warum die Netzebende sekundär ist?

Und was soll das bedeutet 50A/63A ist für 34kVA/43kVA gut? Um >30kVA über die VZS Einspeisen zu dürfen, brauchst Netzebene 6.

Netzebene 6 bedeutet das man nicht am Ortsnetz hängt, sondern eine eigene Leitung zum Traffo braucht, dass kann billig sein Traffo ist auf der Grundstücksgrenze oder auch Teuer sein 250m weit weg.

Was richtig ist sollten die Wechselrichter mehr können wie 30kVA braucht es (zumindest bei Netz NÖ) einen externen-NA Schutz. Dies kann man auch auf der Netzebene 7 so machen darf aber trotzdem nicht mehr wie 30kVA einspeisen. Hätte aber den Vortteil das man den zu viel produzierten Strom selbst verbrauchen kann. Da eine Anlage mit 40kWp selten über 30KW produziert könnte man sich hier den externen-NA Schutz auch spaaren.


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  •  ds50
  •   Silber-Award
28.7.2022  (#108)
Je nach Landwirtschaft können übrigens auch enorme Verbräuche dazukommen. Was will man in so einem Fall denn mit einer 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] "Pimperlanlage" ausrichten?

Hach ja, diese 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze. Brauch ma noch an Namen dafür. Grenze der Vernunft oder so (sowohl positiv, als auch negativ... emoji )

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#109)
Bei Netzebene 6 hat er einen Trafo am Hof stehen!

Derzeit hat er eine 150 m Leitung zum Trafo die der Netzebene 7 zugeordnet ist und die bereits technisch für 43 kVA und mehr geeignet sein kann, im landwirtschaftlichen Bereich ist das nicht ungewöhnlich.

Ob er auf Netzebene 6 mit eigenem Trafo umziehen müsste, wissen wir wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf die Dächer gehen und wieviel die Leitung derzeit hergibt. Das rauszufinden wäre derzeit eigentlich die Top Priorität und nicht der Tanz um die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und die Steuerformen oder Netzebenen.

Dass die Netzebene 7 bei 30 kVA aufhört ist nicht allgemein gültig. Die Vorgabe für den externen NA-Schutz >30 kVA kommt auch nicht vom VNB  sondern aus der TOR Erzeuger.

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#110)
Netzebene 7 gibts bei Wr Netze auch bis 100kw wenn kein Trafo am Grundstück und direkter Abgang.
>30kW steht wirklich in der Tor und isr bei jeden EVU dann auch so auszuführen. Zusätzlich bei Wr Netzen auch schon bei inselfähige Anlagen

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#111)

zitat..
wiwi schrieb:

Dass die Netzebene 7 bei 30 kVA aufhört ist nicht allgemein gültig. Die Vorgabe für den externen NA-Schutz >30 kVA kommt auch nicht vom VNB  sondern aus der TOR Erzeuger.

Das stimmt nicht ganz, laut Tor Erzeuger braucht es einen externen NA-Schutz nur bei mehr als 2 Wechselrichter und >30kVA. z.B. der "Sunny Tripower CORE1" würde laut Tor Erzeuger keinen externen NA-Schutz brauchen.


zitat..
wiwi schrieb:

Bei Netzebene 6 hat er einen Trafo am Hof stehen!

Derzeit hat er eine 150 m Leitung zum Trafo die der Netzebene 7 zugeordnet ist und die bereits technisch für 43 kVA und mehr geeignet sein kann, im landwirtschaftlichen Bereich ist das nicht ungewöhnlich.

Ob er auf Netzebene 6 mit eigenem Trafo umziehen müsste, wissen wir wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf die Dächer gehen und wieviel die Leitung derzeit hergibt. Das rauszufinden wäre derzeit eigentlich die Top Priorität und nicht der Tanz um die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und die Steuerformen oder Netzebenen.

Ich kenne nur folgende Netzebene:

Netzebene 7 Leitung am Ortsnetz max 30kVA möglich. 400V
Netzebene 6 Leitung zum Traffo max 500kVA möglich. 400V und ja diese ist nich unüblich bei einer Landwirtschaft.
Netzebene 5 Ebenfals Leitung zum Traffo aber Anschluss am Mittelspannungsbereich => + eigeneer Traffo.

Die "max" Werte beziehen sich auf die Netzebene, es kann natürlich auch weniger möglich sein aufgrund zu kleiner Dimensionierung von Leitung, Traffo, etc.


1
  •  uzi10
  •   Gold-Award
28.7.2022  (#112)
Ist bei Wr Netze trotzdem anders auch wenn du es nicht kennst. Interner NA Zählt nicht und es geht viel höher rauf also nichts verallgemeinen

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#113)
Es sind auch nur die Mindestleistungen für die Netzebenen Zuordnung definiert. Bei Überschreiten KANN aber MUSS man nicht in die nächste Netzebene fallen.

Mindestleistungen:
 • Netzebene 6 100kW
 • Netzebene 5 400 kW
 • Netzebene 4 5000 kW

Landwirte mit unter 100 kW und Netzebene 6 sind sehr sehr sehr selten.

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.7.2022  (#114)

zitat..
uzi10 schrieb:

Ist bei Wr Netze trotzdem anders auch wenn du es nicht kennst. Interner NA Zählt nicht und es geht viel höher rauf also nichts verallgemeinen

Ja Interner NA zählt bei Netz NÖ auch nicht, gemäß TOR Erzeuger wäre es aber möglich.


zitat..
uzi10 schrieb:

Netzebene 7 gibts bei Wr Netze auch bis 100kw wenn kein Trafo am Grundstück und direkter Abgang.

Eventuell wird dies in den Wr Netze anders bezeichnet, aber wenn mit direkter Abgang, am Traffo gemeint ist, sollte das Netzebene 6 sein und deswegen über >30kW
Eigener Traffo ist Netzebene 5 Mittelspannung


zitat..
Quelle: ElWOG 2010

Netzebenen
§ 63.

Als Netzebenen, von denen bei der Bildung der Systemnutzungsentgelte auszugehen ist, werden bestimmt:
          

1. Netzebene 1: Höchstspannung (380 kV und 220 kV, einschließlich 380/220-kV-Umspannung);
2. Netzebene 2: Umspannung von Höchst- zu Hochspannung;
3. Netzebene 3: Hochspannung (110 kV, einschließlich Anlagen mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 36 kV und 220 kV);
4. Netzebene 4: Umspannung von Hoch- zu Mittelspannung;
5. Netzebene 5: Mittelspannung (mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 1 kV bis einschließlich 36 kV sowie Zwischenumspannungen);
6. Netzebene 6: Umspannung von Mittel- zu Niederspannung;
7. Netzebene 7: Niederspannung (1 kV und darunter).






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  •  Solarbuddys
28.7.2022  (#115)

zitat..
tempo85 schrieb:

Aber das hängt davon ab wie viel Steuer er als Landwird wirklich für die PV zahlt. Und das weiß ich nicht, weiters weiß ich nicht ob Landwirte überhaupt diesen Steuerfreibetrag bekommen.

Dachte Landwirte zahlen sowieso nie Steuern ? 😂 - also bei uns redens immer von Pauschalsteuerparadies 

Im nächsten Leben werd ich auch Landwirt in 3 Generation und versilber alles was 1+2 aufgebaut haben


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  •  Fani
29.7.2022  (#116)

zitat..
tempo85 schrieb:

Das stimmt nicht ganz, laut Tor Erzeuger braucht es einen externen NA-Schutz nur bei mehr als 2 Wechselrichter und >30kVA. z.B. der "Sunny Tripower CORE1" würde laut Tor Erzeuger keinen externen NA-Schutz brauchen.

Das wäre mir neu, hast du einen konkreten Verweis in der TOR?

mW bezieht sich die 30kVA Grenze auf die netzwirksame Bemessungsleistung, egal ob das 1 oder 10 WR WR [Wechselrichter] sind.


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  •  reinhardk
29.7.2022  (#117)

zitat..
wiwi schrieb:

Bei Netzebene 6 hat er einen Trafo am Hof stehen!

Derzeit hat er eine 150 m Leitung zum Trafo die der Netzebene 7 zugeordnet ist und die bereits technisch für 43 kVA und mehr geeignet sein kann, im landwirtschaftlichen Bereich ist das nicht ungewöhnlich.

Ob er auf Netzebene 6 mit eigenem Trafo umziehen müsste, wissen wir wieviel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf die Dächer gehen und wieviel die Leitung derzeit hergibt. Das rauszufinden wäre derzeit eigentlich die Top Priorität und nicht der Tanz um die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und die Steuerformen oder Netzebenen.

Dass die Netzebene 7 bei 30 kVA aufhört ist nicht allgemein gültig. Die Vorgabe für den externen NA-Schutz >30 kVA kommt auch nicht vom VNB  sondern aus der TOR Erzeuger.

hab keinen trafo bei mir am hof
und auch keinen all zu grossen verbrauch
ich brauch für die landwirtschaft mittlerweile keinen strom mehr
da ich auch keine tiere mehr habe

früher hatte man ja einiges was starkstrom brauchte und einige wärme lampen für die ferkel

ich brauch ja nur mehr 5000kw pro jahr ca. (in zukunft wahrscheinlich mehr wenn ich 1 elektro auto laden will)
der trafo der ca. 150 meter weg ist wurde voriges jahr neu errichtet
und in der ganzen nachbarschaft gibt es nur einen der eine 6kw PV anlage hat

ich nehme an dass der neue trafo nicht das problem ist
sondern nur die leitung

also muss ich anscheinend nur meinen antrag anpassen

1.) Maximale Engpassleistung (kW):  30
2.) Maximale Modulnennleistung (kWp) / Generatorennennleistung: 40
3.) Prognostizierte Jahresenergiemenge (kWH): 40000
macht das sinn?
wenn ich 200 quadratmeter dachfläche verfügbar habe


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
29.7.2022  (#118)
Grob überschlagen:

200m² durch 1,9m² Modulfläche = ca. 109 Module
109 Module x 410 Wp = knapp 45 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]

Mit etwas Planungszuschlag wären 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] für den Antrag sinnvoll.
Ab 43 kVA ist höchstwahrscheinlich eine Wandlermessung erforderlich. Aber die 43 kVA passen auch gut zu den 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].
Dementsprechend 50 MWh im Jahr Erzeugung.

Kleiner bauen (z.B. 45 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Süd an 40 kVA WR WR [Wechselrichter]) kannst du dann immer noch, aber das wäre ein runde Sache WENN wirklich nicht mehr Dachflächen zur Verfügung sinnvoll belegt werden können.

Ich würde also damit ins Rennen gehen:
1.) 50
2.) 43
3.) 50000

Alternativ:

1.) 50
2.) 40
3.) 50000

Und wenn man den Sachbearbeiter endgültig fertig machen will:

1.) 45
2.) 34 (<- keine Wandlermessung)
3.) 45000

Bzw. die Minimalvariante:

1.) 45
2.) 30 (<- weder Wandler noch zentraler NA)
3.) 45000

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  •  reinhardk
29.7.2022  (#119)
ich hab beim ersten antrag folgendes beantragt
1) 50
2) 50
3) 50 (was natürlich ein blödesinn war, da ich 50mw meinte)

auf die rückfrage was ich jetzt wirklich bauen darf, kamm soeben diese antwort
also ich muss eindeutig kleiner dimensionieren wegen der leitung

 • dieser tgA gibt an, dass eine neue Leitung zur Trafostation errichtet werden muss, damit Sie die gewünschte Leistung einspeisen dürfen.
 
 • Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet sämtliche Kundenanfragen für PV-Anlagen mit der angesuchten Leistung zu berechnen. Das machen wir gerne.
 
Die Ansuchen werden von uns diskriminierungsfrei nach dem Zeitpunkt an dem sie gestellt werden abgearbeitet. Es müssen dafür Netzdaten erhoben und eine Reihe von Berechnungen durchgeführt werden.
 
Aufgrund der Häufigkeit der Steiermark weiten Anfragen und der Dauer jeder einzelnen Berechnung und aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Ansuchen im Ortsnetz, berechnen wir keine maximalen Leistungs-/ Spannungsbegrenzungen eines einzelnen Kunden.
 
Freundliche Grüße


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
29.7.2022  (#120)

zitat..
reinhardk schrieb: hab keinen trafo bei mir am hof
und auch keinen all zu grossen verbrauch
ich brauch für die landwirtschaft mittlerweile keinen strom mehr
da ich auch keine tiere mehr habe

also ist die Landwirtschaft stillgelegt und die ganze Diskussion um die Pauschalierung war um sonst? :D


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  •  reinhardk
29.7.2022  (#121)

zitat..
massiv50er schrieb:

──────
reinhardk schrieb: hab keinen trafo bei mir am hof
und auch keinen all zu grossen verbrauch
ich brauch für die landwirtschaft mittlerweile keinen strom mehr
da ich auch keine tiere mehr habe
───────────────

also ist die Landwirtschaft stillgelegt und die ganze Diskussion um die Pauschalierung war um sonst? :D

nein, bin ja noch landwirt, pauschalierung ist weiterhin der fall
aber halt nur ackerbau


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