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Netz OÖ - Netzzugangszusage enttäuschend und reduziert

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  •  americium
  •   Silber-Award
20.2. - 13.10.2023
107 Antworten | 20 Autoren 107
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109
Hey Leute,

hab nach 3 Monaten nun die Netzzugangszusage.

Meine Erweiterung auf 22 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wurde genehmigt aber die Einspeiseistung darf 6.8kVA nicht überschreiten.

Ich hatte bis jetz 9.8 kVA genehmigt.
(6kVa Symo 3 kVa Victron 1p und 0.8 Balkonkraftwerk)

Wird wohl heißen ich erweitere sicher nicht damit die alte Zusage gültig bleibt.

In meiner Umgebung hat fast keiner PV außer die Bauern mit ihren Dächern... bei denen gehts scheinbar.

Bin dezent grantig.

  •  americium
  •   Silber-Award
22.2.2023  (#21)

zitat..
npalko schrieb:

Interesse des "Netzes" seh ich relativ, weil die Netzgebühren ja e beim Käufer des Strom anfallen, von daher egal, aber die Stromerzeuger wollen sicher keine Konkurenz, da gehts ums richtige Geld.

Anteilig heisst in dem Fall (war bei mir uns NETZ OÖ so) die KVA die du willst in Relation zum Ausbau: du willst 20kva - sie bauen 40 dann (laut Aussage wenn kein Bedarf von ihrer Seite besteht bauen sie halt ein bisschen mehr) du zahlst 50%. Anders schauts aus, wenn die Netze ausbauen "müssen" weil sie einen Badarf haben an Abenehmer: du willst 20 KVA, sie wollen aber sowieso ausbauen, bauen dann mit 200 KVA aus, dann sind nur mehr 10%.

In meinem Fall wären es 50% von 30.000€ (100€ pro Meter da zu graben ist, und eher schwach gerechnet sagte der Bauleiter) gewesen, uninteresannt atm.

Und dazu: Die VNB sind meist doch vom Stromanbieter getrennt. Siehe NetzOÖ und EnergieAG. Wobei die Trennung halt rein formell ist in dem Fall


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Hallo americium, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#22)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen
───────────────

Wir haben brav auf dich gehört und deswegen alles voll gemacht😊.

Wäre bei uns noch irgendwas zu erledigen/beantragen/vorzusorgen? Oder sind wir so wie wir aufgestellt safe für die Zukunft?

HomeHub wuerd mal Sinn machen 😂😂😂😂🙈🙈🙈🙈


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#23)
Mann, gieß' nicht Öl ins Feuer, sonst werd' ich zum npalko (🤗) und löchre dich jeden Tag👹.
Ernsthaft: wir sind soweit safe?

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#24)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Mann, gieß' nicht Öl ins Feuer, sonst werd' ich zum npalko (🤗) und löchre dich jeden Tag👹.
Ernsthaft: wir sind soweit safe?

Der ruft wenigstens jeden Tag an 😂 Der hat halt wirklich Sehnsucht. 
Stand heute, JA: Warten auf Restteile - hilft nix 🙄


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#25)
Ok, sehr gut. ☀️Begebe mich wieder in den Geduldsmodus ... ⛱️

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#26)

zitat..
americium schrieb:

Naja kostenfrage, ich werd denen nicht 30k zahlen... bei einem vertretbaren Betrag möglich.

Aber bestehende Genehmigungen zu reduzieren sehe ich rechtlich äußerst kritisch!

Aber solange ich die neue Netzzusage nicht annehme durch Umsetzung bleibt eh die alte bestehen ...

Bin grad in Florida und hab ne gute Werbung gesehen 'HIRE THE REAL AGGRESSIVE LAYWERS'  🤣

Was bei den Amis an Anwaltswerbungen im Print/TV zu sehen is - puhhh 🙈🙈 .. leider schwabt die Idiotie immer mehr nach Europa 

Naja 4kW sind gesetzlich und das ist sogar das Papier nicht wert. Mich wuerds ned wundern wenn einer anfaengt Bestand zu reduzieren und zack ziehen alle nach #positivdenkenOHmm


1
  •  cutcher
22.2.2023  (#27)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────
speeeedcat schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
───────────────

Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
───────────────

Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können

Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔
zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)


1
  •  Fani
22.2.2023  (#28)

zitat..
cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
───────────────

Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
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Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
───────────────

Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)

Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung

2
  •  cutcher
22.2.2023  (#29)

zitat..
Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

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Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
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Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
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Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
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Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
───────────────

Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung

Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:


2023/20230222252057.jpg




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  •  Fani
22.2.2023  (#30)

zitat..
cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

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Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
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Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
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Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
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Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
───────────────

Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung
───────────────

Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:

Du verwechselt hier etwas. Solarbuddy hat es schon versucht zu erklären.

Wenn du ein Bezugsrecht hast, ist das Netz bereits für dein Bezugsrecht ausgebaut und du hast für das Bezugsrecht auch schon bezahlt (deutlich mehr als für die Einspeisung). Wenn du also das Bezugsrecht bereits hast, hast du das Recht zum selben Ausmass auch Einzuspeissen (daher kommen die jetzt kommunizierten 4kW).

Deswegen jetzt Bezugsrecht sichern bevor der Run darauf losgeht.

Das ist bereits Praxis

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  •  cutcher
22.2.2023  (#31)

zitat..
Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

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Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
───────────────

Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
───────────────

Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
───────────────

Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
───────────────

Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung
───────────────

Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:
───────────────

Du verwechselt hier etwas. Solarbuddy hat es schon versucht zu erklären.

Wenn du ein Bezugsrecht hast, ist das Netz bereits für dein Bezugsrecht ausgebaut und du hast für das Bezugsrecht auch schon bezahlt (deutlich mehr als für die Einspeisung). Wenn du also das Bezugsrecht bereits hast, hast du das Recht zum selben Ausmass auch Einzuspeissen (daher kommen die jetzt kommunizierten 4kW).

Deswegen jetzt Bezugsrecht sichern bevor der Run darauf losgeht.

Das ist bereits Praxis

Wann erfolgt dann die in der Praxis bereits erlebten 0kva einspeisebegrenzung?

jemand mit 0 bezugsrecht kenne ich nicht😁


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
22.2.2023  (#32)
Wenn die Mittelspannung aber schon voll ist dann kannst du auf dein Einspeiserecht in Höhe des Bezugsrechtes pochen, es wird nur nix nützen. Das sind dann die berüchtigten 0 kW Desaster.

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  •  Fani
22.2.2023  (#33)

zitat..
cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

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Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
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Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
───────────────

Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
───────────────

Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
───────────────

Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung
───────────────

Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:
───────────────

Du verwechselt hier etwas. Solarbuddy hat es schon versucht zu erklären.

Wenn du ein Bezugsrecht hast, ist das Netz bereits für dein Bezugsrecht ausgebaut und du hast für das Bezugsrecht auch schon bezahlt (deutlich mehr als für die Einspeisung). Wenn du also das Bezugsrecht bereits hast, hast du das Recht zum selben Ausmass auch Einzuspeissen (daher kommen die jetzt kommunizierten 4kW).

Deswegen jetzt Bezugsrecht sichern bevor der Run darauf losgeht.

Das ist bereits Praxis
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Wann erfolgt dann die in der Praxis bereits erlebten 0kva einspeisebegrenzung?

jemand mit 0 bezugsrecht kenne ich nicht😁

Die 0kVA sind vorläufige Zusagen für die Antragsstellung bei der Förderung (damit du einen Zählpunkt hast)


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#34)

zitat..
cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

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Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
───────────────

Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
───────────────

Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
───────────────

Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
───────────────

Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung
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Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:

Coool , 15Monate im Schreiben wird dann 24-30Monate real heissen 

Weitere Vorhersage: 
Energiewende 2030 gescheitert ! 
Hmm passat auch auf a Leibal 


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  •  Fani
22.2.2023  (#35)

zitat..
wiwi schrieb:

Wenn die Mittelspannung aber schon voll ist dann kannst du auf dein Einspeiserecht in Höhe des Bezugsrechtes pochen, es wird nur nix nützen. Das sind dann die berüchtigten 0 kW Desaster.

Dann muss der Netzbetreiber innerhalb jahresfrist ausbauen

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
22.2.2023  (#36)
Das EVU sicher nicht.

Edith sagt: gerade noch die Kurve gekriegt 😉

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  •  cutcher
22.2.2023  (#37)

zitat..
Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
───────────────

Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
───────────────

Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
───────────────

Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
───────────────

Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung
───────────────

Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:
───────────────

Du verwechselt hier etwas. Solarbuddy hat es schon versucht zu erklären.

Wenn du ein Bezugsrecht hast, ist das Netz bereits für dein Bezugsrecht ausgebaut und du hast für das Bezugsrecht auch schon bezahlt (deutlich mehr als für die Einspeisung). Wenn du also das Bezugsrecht bereits hast, hast du das Recht zum selben Ausmass auch Einzuspeissen (daher kommen die jetzt kommunizierten 4kW).

Deswegen jetzt Bezugsrecht sichern bevor der Run darauf losgeht.

Das ist bereits Praxis
───────────────

Wann erfolgt dann die in der Praxis bereits erlebten 0kva einspeisebegrenzung?

jemand mit 0 bezugsrecht kenne ich nicht😁
───────────────

Die 0kVA sind vorläufige Zusagen für die Antragsstellung bei der Förderung (damit du einen Zählpunkt hast)

Nö, das ist die endgültige "zusage" mit 0kva
kabel ist voll - rien ne va plus

du kannst gerne darauf "pochen" das recht zu haben in 1 jahr einspeisen zu dürfen - nützt dir in der praxis leider recht wenig wenn du in 1 jahr immer noch als antwort "kabel ist voll" bekommst...


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  •  cutcher
22.2.2023  (#38)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────
cutcher schrieb:

──────
Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

──────
speeeedcat schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
───────────────

Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
───────────────

Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
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Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
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Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung
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Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:
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Coool , 15Monate im Schreiben wird dann 24-30Monate real heissen 

Weitere Vorhersage: 
Energiewende 2030 gescheitert ! 

Hmm passat auch auf a Leibal

Mit 30 monaten kannst ja schon froh sein wenns "so bald" die kapazitäten erweitern


1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
22.2.2023  (#39)

zitat..
Fani schrieb:

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wiwi schrieb:

Wenn die Mittelspannung aber schon voll ist dann kannst du auf dein Einspeiserecht in Höhe des Bezugsrechtes pochen, es wird nur nix nützen. Das sind dann die berüchtigten 0 kW Desaster.
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Dann muss der Netzbetreiber innerhalb jahresfrist ausbauen

Was wer "muss" und was real "geht" sind halt 2 Pair of Shoes 😂

Linkgott du bist ja im Herzen a Anwalt, gibs zu du willst alles erklagen 🥳😜




1
  •  Fani
22.2.2023  (#40)

zitat..
cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Fani schrieb:

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cutcher schrieb:

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Solarbuddys schrieb:

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speeeedcat schrieb:

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Solarbuddys schrieb: Virtuelles Pruegeln ums Netzrecht - 1000x gesagt hoer, leider kommts tatsaechlich und viel frueher als gedacht.
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Korrekt, ich kann mich genau erinnern. Haben da gsd nicht locker gelassen, bis 15 KW (Maximum) genehmigt war.
Logischer Schritt für mich ist, dass aufgrund der Limits die Speichernachfrage zu steigen beginnt.

Frage: kann es sein, dass der NB meine 15 KW zukünftig mal runterlimitiert, obwohl genehmigt?
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Vor 3 Monaten hätte ich gesgt , NEIN 
Jetzt kommen ja schon einige um die Ecke mir Reduzierungen bei Erweiterungen - da haben die Netzbetreiber wohl ein Schlupfloch gefunden die Meute auf die gesetzlichen 4kW runterzudrücken 

Nostrakängurus:
Der Run aufs bezahlte Bezugsrecht wird definitiv kommen. 
Jeder Kunde mit bezahltem höherem Recht wird dem schnorrenden Kunden mit ursprünglich höherer WR WR [Wechselrichter]-Leistung (=Rückeinspeisung) der mehr will, aber dem nur 4kW gegeben werden müssen, vorgezogen. 

Aus unser Sicht gilt nach wie vor:
MACH das DACH gleich voll, groß anfragen beim ersten Schritt, groß bauen (ja ich weiß Geld) , wenn man es schriftlich hatm gebaut hat - FRESSE HALTEN + eventuell absichern mit höherem Bezugsrecht weil in "5-10 Jahren" sowieso "jeder" E-Auto fährt , Klima hat, Poolheizung, Whirlpool, Swimspa, Sauna und jede Heizung dann eine Stromfressende LWP LWP [Luftwärmepumpe] (Masse) sein wird 

Nureine Meinung von vielen aber eine die wir mehr und mehr sehen und vertreten können
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Mit höherem bezugsrecht hat man aber nicht automatisch eine höhere einspeiselimit🤔

zumindest gibt es ja bereits die ersten 0 einspeiselimit "angebote" (bezugsrecht hin oder her)
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Elwog §17a
(6) Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hiefür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung
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Schöne theorie, die praxis sieht aber zum teil anders aus:
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Du verwechselt hier etwas. Solarbuddy hat es schon versucht zu erklären.

Wenn du ein Bezugsrecht hast, ist das Netz bereits für dein Bezugsrecht ausgebaut und du hast für das Bezugsrecht auch schon bezahlt (deutlich mehr als für die Einspeisung). Wenn du also das Bezugsrecht bereits hast, hast du das Recht zum selben Ausmass auch Einzuspeissen (daher kommen die jetzt kommunizierten 4kW).

Deswegen jetzt Bezugsrecht sichern bevor der Run darauf losgeht.

Das ist bereits Praxis
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Wann erfolgt dann die in der Praxis bereits erlebten 0kva einspeisebegrenzung?

jemand mit 0 bezugsrecht kenne ich nicht😁
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Die 0kVA sind vorläufige Zusagen für die Antragsstellung bei der Förderung (damit du einen Zählpunkt hast)
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Nö, das ist die endgültige "zusage" mit 0kva
kabel ist voll - rien ne va plus

du kannst gerne darauf "pochen" das recht zu haben in 1 jahr einspeisen zu dürfen - nützt dir in der praxis leider recht wenig wenn du in 1 jahr immer noch als antwort "kabel ist voll" bekommst...

Wie bereits beschrieben, dafür gibt es die E-Control. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind in der Realität unterschiedlich, aber darum kümmern muss man sich dann schon selbst. Sich dem Schicksal ergeben wird es nicht besser machen.


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  •  Fani
22.2.2023  (#41)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

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Fani schrieb:

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wiwi schrieb:

Wenn die Mittelspannung aber schon voll ist dann kannst du auf dein Einspeiserecht in Höhe des Bezugsrechtes pochen, es wird nur nix nützen. Das sind dann die berüchtigten 0 kW Desaster.
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Dann muss der Netzbetreiber innerhalb jahresfrist ausbauen
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Was wer "muss" und was real "geht" sind halt 2 Pair of Shoes 😂

Linkgott du bist ja im Herzen a Anwalt, gibs zu du willst alles erklagen 🥳😜

Ich habe gerne wenn man sich an Spielregeln hält, ja erwischt. Deswegen Klage ich auch meinen EVU (jetzt richtig). 


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