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Nachbar Luftwärmepumpe

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  •  daniel_89
19.5. - 16.6.2016
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Hey Leute.
Ich habe mal eine Frage zu meiner aktuellen Situation.
Ich bin zur Zeit "nur" Grundstücksbesitzer, möchte aber im nächsten Jahr mit dem Bau anfangen.
Nun habe ich eine Info von der gemeinde bekommen, dass mein Nachbar ein efh mit luftwärmepumpe bauen möchte und ich mir die sache am Bauamt anschauen kann. War dann gleich mal dort und da ist mir gleich die Luftwärmepumpe aufgefallen. Laut Berechnung kamen an meiner Grundstücksgrenze 34dB schallpegel an. Hab den Mitarbeiter vom Bauamt darauf angesprochen, da meinte e, jaja das ist eh nicht erlaubt. Erlaubt sind maximal 30dB. Daher wird die lwp an die Hausfront im Norden (mein Grundstück ist östlich von seinem) platziert werden. Er meldet sich dann bei mir, wenn es den neuen Plan dazu gibt.
Habe dann heute eine Nachricht von ihm bekommen, dass das Haus, 1 Meter nach Westen versetzt wird und dadurch laut Berechnung vom Hersteller bei mir nur noch 30dB ankommen, was dann rechtens wäre.
Jetzt soll ich eine Stellungnahme geben, damit der Bauplan bewilligt wird.
Habe ich überhaupt Möglichkeiten? Oder kann ich es nur akzeptieren?
Ich bin leider ziemlich lärmempfindlich und möchte da keine Streit anzetteln, kann mir aber nicht vorstellen, dass ich die lwp nicht hören werde.
Bin gespannt auf eure Meinungen

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.5.2016  (#1)
Wenn die vorgelegten Berechnungen schlüssig sind und einen Wert ergeben der "passt" - kannst du persönlich und nachweislich noch so,empfindlich sein, der Nachbarbau wird genehmigt werden. Die Genehmigung könnte nur verweigert werden wenn irgendwas nicht den Vorschriften entspricht. Du kannst seinen Bau natürlich dann mit Einsprüchen und dgl. Verzögern - aber auf Dauer verhindern kannst nix.

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  •  daniel_89
19.5.2016  (#2)
Hi, Danke dir für deine Antwort.
Naja es gibt nur eine schriftliche Erklärung des Nachbarn an die Gemeinde, wo eben drinn steht, dass mit 1m Abstand mehr, die 30db lt Hersteller eingehalten werden können.
Ich kann das aber nicht nachvollziehen. Einen Meter Abstand mehr können nicht 4db "schlucken". Hab mir inzwischen auch Datenblätter von einem Hersteller angesehen, und da sieht man auch, dass 1m mehr Abstand (ausgehend von 10m) nicht mal 1db weniger ausmachen...
Die wärmepumpe hat nach meinen Informationen vom Bauamt einen schallpegel von 60db

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  •  brink
19.5.2016  (#3)
Du kannst aber immer noch an deiner grundstücksgrenze eine betonwand aufziehen und den schall der lwp direkt zurück zum nachbarn schicken.

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  •  daniel_89
19.5.2016  (#4)
Was ich oben noch dazu schreiben wollte: In dem Schreiben vom Nachbar gibt es keine Berechnung, es stand nur der o.g. Satz im Schreiben.
Ja eine Betonwand... Wäre das im Norden, wäre das vl sogar eine Überlegung wert, gleich mit der Garage planen. Geht aber halt nicht, da die betroffene Seite im Westen ist...

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  •  vandini
  •   Gold-Award
20.5.2016  (#5)
steht die LWP LWP [Luftwärmepumpe] am boden?

wir haben unsere zum beispiel am garagen dach stehen, zur grundgrenze sind in etwa 5 m. der schall trifft aber nirgends auf, was auch einen unterschied macht!
wenn die pumpe läuft und man sich konzentriert kann man unsere hören; aber da muss der Nachbar den Lärm seiner Pumpe ausblenden emoji emoji

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  •  brink
20.5.2016  (#6)

zitat..
daniel_89 schrieb: Geht aber halt nicht


Wieso nicht? Brauchst du sichtkontakt zur lwp ausseneinheit?
Den direkte schall von der lwp zu dir/terrasse/schlafzimmerfenster .. den könntest/solltest durch eine massive wand unterbinden. muss ja "nur ein stück wand" sein.


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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
20.5.2016  (#7)
Hallo
Für mich hat es den Anschein, als hätte der Nachbar sich "irgendwie" vom WP WP [Wärmepumpe]-Hersteller einfach eine Zusage geben lassen, dass die 30db bei 1 zusätzlichen Meter Abstand dann eingehalten werden, ohne dass da irgendwer was gerechnet hätte.
Ich würde an deiner Stelle bei der Stellungnahme erwähnen, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass die 30db eingehalten werden und dass du zwar der Sache (mit Vorbehalt) zustimmen würdest(damit kein Streit aufkommt) aber nach Fertigstellung ggf. eine Lärmmessung machen würdest und im Falle, die 30db sind dann nicht eingehalten der Nachbar Änderungen vornehmen müsse.
Vielleicht bewegt das dem Nachbarn dazu, schon vorher auf eine genaue Berechnung etc. vom Hersteller zu bestehen, damit er dann nachher keine Scherereien hat.
mfg
Sektionschef

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
20.5.2016  (#8)
Mach es doch einfach so, dass du akzeptierst, wenn um die LWP LWP [Luftwärmepumpe] , also die Außen einheit immer eine Lärmschutzwarn gemacht werden muss, welche zwischen dem Gerät und deinem Grundstück steht.

Geltend für alle Außeneinheiten - bestehende und neu errichtete.
Immer schön absichern.

Berechnungen sind immer schön und werden so gemacht, dass es den Leuten in den Kram passt.
Vertraue nicht.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
20.5.2016  (#9)

zitat..
brink schrieb: Du kannst aber immer noch an deiner grundstücksgrenze eine betonwand aufziehen und den schall der lwp direkt zurück zum nachbarn schicken.


Warum sollte er Geld ausgeben?

Die wollen dort bauen. Wenn sie schon eine wenig-effiziente Heizung einbauen um Geld zu sparen, dann können die das Geld auch für eine Wand ausgeben.

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  •  bunga
  •   Bronze-Award
20.5.2016  (#10)

in welcher Verordnung/Richtlinie ist geregelt dass 30 db zulässig sind ?

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  •  flomax
  •   Silber-Award
20.5.2016  (#11)
http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/laerm/forum_schall/downloads/Informationsblatt_Luftwaermepumpen_2013.pdf

Eventuell mal durchlesen, in NÖ würde die OIB RL RL [Rücklauf] 5 - Schallschutz gelten, ev. mal durchlesen ob man da dazu auch was findet!?

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  •  kech
  •   Silber-Award
21.5.2016  (#12)
Wenn du irgendwelche Zweifel wegen der Lärmbelästigung oder der Situierung hast, solltest du auf keinen Fall einem verkürzten Bauverfahren zustimmen und vorzeitig unterschreiben. In so einem Fall muss nämlich eine Bauverhandlung vor Ort durchgeführt werden und alles genau erörtert werden. Du kannst in alle relevanten Unterlagen Einsicht zu nehmen und Fragen stellen.
Als Nachbar ist es dein gutes Recht, auf eine Bauverhandlung zu bestehen.
Wenn alles passt, kannst du das Bauvorhaben ohnehin nicht verhindern, aber du weißt wenigstens ganz genau, was auf dich zukommt.

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  •  atma
  •   Gold-Award
22.5.2016  (#13)
Es gibt auch im internet online-db rechner. Ich würd das mal nachrechnen. Wenn da zu viel rauskommt einfach mal auf eine "schallschutzhaube" ansprechen.
Unsre hat sowas von haus aus dabei und an der grundstücksgrenze nach 6m hört man fast gar nix mehr.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#14)
Sind ja alles gut gemeinte Ratschläge. Aber ihr zäumt das Pferd immer von hinten auf.
Es handelt sich offensichtlich um ein Bauvorhaben und ein Bauverfahren. Daher ist die erste Frage, wie das im Baurecht geregelt ist. Wie bekannt haben wir 9 verschiedene Bauordnungen. Also brauchen wir als erstes die Angabe des Bundeslandes und dann die entscheidende Stelle im Gesetz. Dann wissen wir erstmal, was hier wie geregelt ist und welche Rechte und Ansprüche daniel eigentlich hat und wie diese durchgesetzt werden können. D.h. welche Möglichkeiten habe ich im Baurecht? welche im Zivilrecht? oder was muss/kann man sich abseits der gesetzl. Bereich "herausverhandeln"?

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  •  rocco81
  •   Bronze-Award
23.5.2016  (#15)

Berechnungen hin oder her, eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] verursacht ein Geräusch.
Wenn es dich später mal stört kannst du nicht mehr viel machen dagegen. Vor Ort kann keiner messen ob 30 oder 34dbA, denn die Umgebung kann man nicht ausschalten.

Ich würde das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihn zu einer anderen Lösung bewegen. Entweder das Aussengerät wo anders platzieren oder gleich eine Erdwärmepumpe, dann habt ihr beide Ruhe.
Jetzt geht es noch einfach, später wird ein Umbau teuer.


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  •  BoZm
  •   Gold-Award
23.5.2016  (#16)

zitat..
rocco81 schrieb: oder gleich eine ErdWärmepumpe, dann habt ihr beide Ruhe.


Erd- oder Wasser-Wärme ist immer besser, da die Geräuschkulisse nur im Technikraum ist.

Aber diese Heizungen kosten auch mehr.
Die Siedlungsbauer-Unternehmen wollen aber wenig ausgeben um maximum Gewinn zu machen.

Da ist Kohlbacher schon besser unterwegs und schließt gleich an einen Nah-Versorger ala Fernwärme oder Ferngas etc. an.

Das er damit die späteren Eigentümer zu ewigen Sklaven der Wirtschaft macht, berechnet ja keiner.

Aber es hat niemand Geräusche, und die Nachbarn brauchen sich nicht ärgern.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
29.5.2016  (#17)
Bei größeren - Anlagen können auch sogenannte Einhausungen den Schall reduzieren.
Wenn der Nachbar die Baugenehmigung erhält und das Haus gebaut ist, kann man ja an der Grundstücksgrenze Lärmmessungen durchführen lassen und feststellen, ob die Werte aus der Berechnung eingehalten werden.

Eventuell muss der Nachbar Maßnahmen treffen wenn die Werte überschritten werden, aber dazu müsste man mit einem Anwalt reden.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
29.5.2016  (#18)
Eine schallschutzhaube - könnte auch eine Lösung sein. Glaub Einhausungen sind eher bei größeren Anlagen nötig.

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
29.5.2016  (#19)
Stellt doch einfach auf dem Platz wo das Gerät geplant ist, ein Testgerät auf und fertig.

Es gibt Mobile Einheiten für Lärm-Messungen.
Berechnungen sind gut, Fakten sind besser.

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  •  thohem
30.5.2016  (#20)
Es ware hilfreich einen Plan zu haben um die Situation einschätzen zu können. Skizze reicht.
Schirmt irgendetwas ab (Garage, Mauer, Haus,...) ?
Wie weit ist die LWP LWP [Luftwärmepumpe] von der Grenze weg?
Steht sie auf einem Betonsockel?
Wie sieht der Untergrund rund um die LWP LWP [Luftwärmepumpe] aus (Beton, Schotter, Wiese,...)?
Steht die LWP LWP [Luftwärmepumpe] an der Wand / im Hauseck?

Einfach nur 1m verrutschen wird nicht reichen.
Ganz klar auf die Bauverhandlung vor Ort pochen und nix unterschreiben.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.5.2016  (#21)

zitat..
thohem schrieb: Ganz klar auf die Bauverhandlung vor Ort pochen

Hab´s ja schon einmal gefragt, aber noch keine Antwort: welches Bundesland?? Am Beispiel NÖ hilft dir die Bauverhandlung gar nichts, weil die Wärempumpe weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig ist. Da geht bei der Bauverhandlung gar nichts, weil sie gar nicht Gegenstand des Bauverfahrens ist!

zitat..
thohem schrieb: und nix unterschreiben.

Das Unterschreiben einer Bauverhandlung bedeutet gar nichts: man unterschreibt (und bestätigt), dass man dort war, dass alles so protokolliert wurde, wie es gesagt wurde und vor allem: wenn man eine Erklärung und insbesondere einen Einwand abgegeben hat, dann unterschreibt man damit auch die EIGENE Erklärung!

Mit "nix unterschriben" kann man absolut NIX verhindern. Um seine NAchbarrechte wahren zu können, muss man was SAGEN, das muss dann auch (richtig)protokolliert werden und das unterschreibt man dann auch. Entschieden wird sowieso bei der Bauverhandlung nix, dazu braucht es später dann einen Bescheid - auf den kommts an.


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