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Nachbar Luftwärmepumpe

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  •  daniel_89
19.5. - 16.6.2016
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Hey Leute.
Ich habe mal eine Frage zu meiner aktuellen Situation.
Ich bin zur Zeit "nur" Grundstücksbesitzer, möchte aber im nächsten Jahr mit dem Bau anfangen.
Nun habe ich eine Info von der gemeinde bekommen, dass mein Nachbar ein efh mit luftwärmepumpe bauen möchte und ich mir die sache am Bauamt anschauen kann. War dann gleich mal dort und da ist mir gleich die Luftwärmepumpe aufgefallen. Laut Berechnung kamen an meiner Grundstücksgrenze 34dB schallpegel an. Hab den Mitarbeiter vom Bauamt darauf angesprochen, da meinte e, jaja das ist eh nicht erlaubt. Erlaubt sind maximal 30dB. Daher wird die lwp an die Hausfront im Norden (mein Grundstück ist östlich von seinem) platziert werden. Er meldet sich dann bei mir, wenn es den neuen Plan dazu gibt.
Habe dann heute eine Nachricht von ihm bekommen, dass das Haus, 1 Meter nach Westen versetzt wird und dadurch laut Berechnung vom Hersteller bei mir nur noch 30dB ankommen, was dann rechtens wäre.
Jetzt soll ich eine Stellungnahme geben, damit der Bauplan bewilligt wird.
Habe ich überhaupt Möglichkeiten? Oder kann ich es nur akzeptieren?
Ich bin leider ziemlich lärmempfindlich und möchte da keine Streit anzetteln, kann mir aber nicht vorstellen, dass ich die lwp nicht hören werde.
Bin gespannt auf eure Meinungen

  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.5.2016  (#21)

zitat..
thohem schrieb: Ganz klar auf die Bauverhandlung vor Ort pochen

Hab´s ja schon einmal gefragt, aber noch keine Antwort: welches Bundesland?? Am Beispiel NÖ hilft dir die Bauverhandlung gar nichts, weil die Wärempumpe weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig ist. Da geht bei der Bauverhandlung gar nichts, weil sie gar nicht Gegenstand des Bauverfahrens ist!

zitat..
thohem schrieb: und nix unterschreiben.

Das Unterschreiben einer Bauverhandlung bedeutet gar nichts: man unterschreibt (und bestätigt), dass man dort war, dass alles so protokolliert wurde, wie es gesagt wurde und vor allem: wenn man eine Erklärung und insbesondere einen Einwand abgegeben hat, dann unterschreibt man damit auch die EIGENE Erklärung!

Mit "nix unterschriben" kann man absolut NIX verhindern. Um seine NAchbarrechte wahren zu können, muss man was SAGEN, das muss dann auch (richtig)protokolliert werden und das unterschreibt man dann auch. Entschieden wird sowieso bei der Bauverhandlung nix, dazu braucht es später dann einen Bescheid - auf den kommts an.


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  •  daniel_89
30.5.2016  (#22)
Hey Leute,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Da ich viel um die Ohren hatte, konnte ich noch nicht zurück schreiben, habe aber die Tipps angenommen.
Ich konnte der Mitteilung widersprechen und konnte erwirken, dass nun eine andere LWP LWP [Luftwärmepumpe] eingesetzt wird. Diese ist modulierend und hat auch einen Nachtmodus. Dadurch werden nun niedrigere dB Werte an meiner Grenze erreicht. Mit dieser Lösung war ich dann einverstanden. Ich glaube, alleine durch die modulierende LWP LWP [Luftwärmepumpe] wird das kein Problem mehr sein, da sie wahrscheinlich nur sehr selten in Volllast laufen wird.

Vielen Dank noch einmal an alle, die hier mitdiskutiert und geholfen haben :)

Von meiner Seite her ist das Thema nun erledigt. Sollte es aber dann im laufenden Betrieb Probleme geben, werde ich mich hier noch einmal äußern.

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  •  brink
30.5.2016  (#23)

zitat..
daniel_89 schrieb: Diese ist modulierend und hat auch einen Nachtmodus.


Modulierend heißt aber auch, dass die wp länger läuft. Die amplitude des lärms ev niedriger aber die dauer dafür länger.
Den nachtmodus wird der nachbar aktivieren? Ich würde es nicht tun. Da habe ich ausgerechnet, wo ich leistung brauch, weniger leistung. Nachtmodus deaktiviert.
Welche verpflichtungen hat der nachbar?
Er hat modell/marke/nummer im einreichplan gewechselt und du warst zufrieden??

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
30.5.2016  (#24)
Euch hätte ich alle gern als Nachbarn ;) - Im Ernst,ich hab eine Lwp nicht modulierend und da hört man nach 3m schon nichts mehr,da sind die ganzen Umgebungsgeräusche weitaus lauter,kann gerne jeder Probehören kommen,oder lieber weiter im Wirtshaus jammern das man von der Schwester des Schwagers desen Tante gehört hat das Lwp so extrem laut und uneffizient sind...haben btw btw [by the way, übrigens] ~330€ Stromkosten für Heizung und WW WW [Warmwasser] 140qm 2Erwachsene und 2 Kleinkinder

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  •  daniel_89
30.5.2016  (#25)
@brink
Habe schon viel von dir hier gelesen, ackere gerade deinen thread bezüglich Grabenkollektor durch. Sehr interessant :)

Zu deinen Fragen:
Ja, ich weiß, dass die Pumpe dann länger laufen wird, aber eben nicht auf maximaler Leistung.
Ich habe mit dem Nachbarn selbst geredet, war ein nettes Gespräch. Ja die neue Type ist ok. Und die 30dB müssen so oder so eingehalten werde.
Wir werden ja dann sehen, wie laut sie wirklich ist (eventuell ist der Nachtmodus dann gar nicht notwendig durch die modulation).

@Ferlin.
Ich glaube dir auch, dass du eine sehr leise Pumpe bekommen hast. Darf ich fragen, welche du hast?
Man kann bestimmt nicht alle lwp in einen Topf werfen. Die ~330 € sind aber top. Bei welcher Raumtemperatur? Hast du auch eine kwl?

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  •  brink
30.5.2016  (#26)
danke daniel! ;)
ich war nur verwundert, dass du dich so schnell einigen konntest, ohne dass der nachbar irgendeine verpflichtung eingeht und du selbst schreibst

zitat..
daniel_89 schrieb: Ich bin leider ziemlich lärmempfindlich


vielleicht kannst den nachbarn für eine ringgrabenkollektor lösung gewinnen? du hast keine potentielle lärmquelle, er eine bessere, stabile quelle für heizung. win-win. emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.5.2016  (#27)

zitat..
daniel_89 schrieb: Und die 30dB müssen so oder so eingehalten werde.

Und wo steht das??? Und welche Behörde/Stelle ist dafür zuständig?? Würde mich noch abschließend interessieren und auch das Bundesland hast noch immer nicht gennant!?

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
30.5.2016  (#28)
Stiebel Eltron Wpl 10 A
23 Grad Raumtemperatur keine Kwl 300 l WW WW [Warmwasser] Speicher 42.5 Grad
Wollte nicht "böse" klingen mit meinen Beitrag,aber hab selbst bei meinen Nachbarn erlebt wie Sie "erleichtert" waren als die WP WP [Wärmepumpe] in Betrieb genommen wurde und bei Ihnen absolut nichts zu hören war...hat sich aber inzwischen geändert dank zwei "lebhafter" Kinder ;)
BG

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  •  Richard3007
30.5.2016  (#29)
@ferlin stiebel baut ja auch sehr gute LWP LWP [Luftwärmepumpe], auch bei deiner WW WW [Warmwasser] Temp sieht man wie weit du runter geregelt hast, bei mir würde das zb. nicht gehen da ich 42grad aurs der Leitung habe.

Aber ich bin Leidgeprüfter Nachbar einer Zubadan die Verursacht im Betrieb so laute Geräusche, das man Sie noch durch das geschlossene Fenster hört. Ich habe bereits Messungen gemacht, und der Lärmpegel am Fenster liegt bei über 30 dB....

Die LWP LWP [Luftwärmepumpe] liegt nur 1,5m weit weg von der GG. Der Lüfter wurde netterweise zu meinem Grundstück gedrehr und nicht um 90 grad zur Nordseitigen Siedlungsstrasse.

Wenn man hier in Zukunft gezwungen wird auf zu passen wo man Sie hin stellt finde ich das gut. Gott sei Dank ist die LWP LWP [Luftwärmepumpe] eh bald schrott und dann muss er zu einem Premiumgerät greifen, da er dort ein lautes billigteil nicht mehr aufstellen darf.

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  •  daniel_89
5.6.2016  (#30)
Hey Leute,
habe heute wieder Zeit euch zu antworten.
@ brink.
Ich habe mit dem Bauherren etwas länger telefoniert und da kam heraus, dass er ursprünglich eine Erdwärmepumpe machen wollte. Er hat aber vom Grundstücksverkäufer die Info bekommen, dass nach ca. einem halben Meter Tiefe nur mehr Schotter ist und dass er deswegen auf die LWP LWP [Luftwärmepumpe] ausweichen musste.
Der Grund, warum wir uns so schnell einigen konnte war, dass er etwas dagegeben unternommen hatte (andere, leisere LWP LWP [Luftwärmepumpe]), dass er sein Haus schon bestellt hatte und der Bagger schon anfahren wollte und es nur an mir "scheiterte"... Auch auf die Rücksichtsnahme meines zukünftigen Nachbars wollte ich so schnell wie möglich eine Lösung finden. Mit seiner Lösung war ich einverstanden.
Und wie Ferlin schon sagte, es sind Zahlen und bilden wohl den maximalen Wert ab. Ich denke nicht, dass sie so extrem laut werden wird. Und wenn doch, das Bauamt meinte ja weiterhin, dass die 30dB eingehalten werden müssen. Werden wir dann ja sehen.

Zum Thema Grabenkollektor.
Ich möchte bei mir dann einen Grabenkollektor machen. Als ich mein Grundstück gekauft habe, habe ich davor hier im Forum nachgefragt, ob es bei mir möglich wäre. Der Nachteil ist ja wie bereits erwähnt der Boden vom Grundstück.
Inzwischen hat aber ein anderer Nachbar zu bauen begonnen und der hat einen Keller. Von der Baugrube habe ich Fotos gemacht und werde hier demnächst in einem neuen Thread die Fotos posten, damit wir festellen können, ob sich ein Grabenkollektor an unserem Grundstück ausgeht.
Mein erster Eindruck war aber positiv, viel weniger Schotter als erwartet. Würde es eher als lehmigen Sand oder sandiger Lehm bezeichnen.

@Ferlin.
Danke auch dir für deine Antwort. Ich habe mir kurz das Datenblatt deiner LWP LWP [Luftwärmepumpe] angesehen. Da ist ein Schallpegel von 59dB angegeben. Die von meinen Nachbar hat unter Volllast 60dB. Kann das daher denke ich gut vergleichen. Bin sehr erleichtert, dass du hier auch gepostet hast und meintest, dass man selbst nach 3m schon nichts mehr hört :O.
Bin aber auch von deinen Stromkosten überrascht. Einer meiner bekannten hatten sich vor ca. 13Jahren eine Erdwärmepumpe mit DV machen lassen, mit Flachkollektor, und die kommen auf ca. 370Euro im Jahr inkl. WW. Wobei das Warmwasser mit einem Heizstab gemacht wird. Haus ist ca. 130qm und RT RT [Raumtemperatur] 24°C.

@Karl10
Wo das genau in einem Gesetztext steht weiß ich nicht. Ich wusste gar nicht, dass es diesen Richtwert gibt, bis ich das erste mal am Bauamt war und mir der nette Herr das gleich gesagt hat (w.o. erwähnt). Ich bin aus KTN und ich konnte von der KTNer Landesregierung ein Informationsblatt bez. LWP finden und da wird der Wert angegeben.



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  •  dyarne
  •   Gold-Award
6.6.2016  (#31)

zitat..
Karl10 schrieb: Und wo steht das??? Und welche Behörde/Stelle ist dafür zuständig??

hallo karl,
hab dazu einen auszug aus einem sachverständigenvortrag welche quellen dazu je bundesland herangezogen werden...


2016/20160212849543.JPG

dies soll aktuell in einer oib-richtlinie harmonisiert werden...

zitat..
Richard3007 schrieb: Aber ich bin Leidgeprüfter Nachbar einer Zubadan die Verursacht im Betrieb so laute Geräusche, das man Sie noch durch das geschlossene Fenster hört...

das land oö hat gerade ein informationsblatt zu den abständen rausgebracht.

http://www.energiesparhaus.at/redirect.asp?q=https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0ahUKEwjCg973lpPNAhXjB8AKHZExBCEQFghGMAU&url=http%3A%2F%2Fwww.franking.ooe.gv.at%2Fsystem%2Fweb%2FGetDocument.ashx%3Ffileid%3D1168246&usg=AFQjCNE_rTF-3GWsWg_y-KU9xlklKes35A&sig2=j4nA38QuhIZO9sOOPSus6w&bvm=bv.123664746,d.ZGg&cad=rja

kannst ja mal googeln was die zubadan als schalleistungspegel liefert und dann dem nachbarn zeigen ob er 10, 20 oder 30m von der grenze wegmuß...

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
6.6.2016  (#32)

zitat..
daniel_89 schrieb: Ich habe mit dem Bauherren etwas länger telefoniert und da kam heraus, dass er ursprünglich eine ErdWärmepumpe machen wollte. Er hat aber vom Grundstücksverkäufer die Info bekommen, dass nach ca. einem halben Meter Tiefe nur mehr Schotter ist und dass er deswegen auf die LWP LWP [Luftwärmepumpe] ausweichen musste...

zitat..
daniel_89 schrieb: Inzwischen hat aber ein anderer Nachbar zu bauen begonnen und der hat einen Keller. Von der Baugrube habe ich Fotos gemacht und werde hier demnächst in einem neuen Thread die Fotos posten, damit wir festellen können, ob sich ein Grabenkollektor an unserem Grundstück ausgeht.
Mein erster Eindruck war aber positiv, viel weniger Schotter als erwartet. Würde es eher als lehmigen Sand oder sandiger Lehm bezeichnen...

vielleicht möchtest deinem nachbarn das thema ringgrabenkollektor aufspielen?

das wäre dann ja ein win/win für euch.

wäre schade wenn er nur aufgrund falscher bodeninfos die bessere lösung ausgeschieden hätte.

ich könnte ihm auf wunsch auch ein komplettanbot in kärnten vermitteln...

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
6.6.2016  (#33)

zitat..
Richard3007 schrieb: Wenn man hier in Zukunft gezwungen wird auf zu passen wo man Sie hin stellt finde ich das gut...

das land oö hat gerade ein aktuelles infoblatt zu den aufstellabständen rausgebracht.

=https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&ved=0ahUKEwjCg973lpPNAhXjB8AKHZExBCEQFghGMAU&url=http%3A%2F%2Fwww.franking.ooe.gv.at%2Fsystem%2Fweb%2FGetDocument.ashx%3Ffileid%3D1168246&usg=AFQjCNE_rTF-3GWsWg_y-KU9xlklKes35A&sig2=j4nA38QuhIZO9sOOPSus6w&bvm=bv.123664746,d.ZGg&cad=rja

da kommen bei typischen schallpegeln typischer geräte abstände von 15-30m zur grundgrenze heraus

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.6.2016  (#34)

zitat..
dyarne schrieb: hab dazu einen auszug aus einem sachverständigenvortrag welche quellen dazu je bundesland herangezogen werden...

NÖ kommt in der Tabelle gar nicht vor! Bei den meisten anderen Bundesländern werden als Quellen div. "Empfehlungen", "Informationsblätter" zitiert, aber keine Gesetzesgrundlagen. Einzig in Tirol steht ein Gesetz (wo ich mir aber nicht sicher bin, ob das auch für eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] heranziehbar ist). In Summe also: mehr als dürftig!!

zitat..
dyarne schrieb: dies soll aktuell in einer oib-richtlinie harmonisiert werden...

Betonung liegt auf "SOLL" - d.h. ist noch nicht!

zitat..
dyarne schrieb: das land oö hat gerade ein informationsblatt zu den abständen rausgebracht.

Hast das auch gelesen?? Da steht ganz am Anfang folgendes:
"In Oberösterreich fallen Luftwärmepumpen unter die Regelungen des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002. Hier sind jedoch keine konkreten Festlegungen zum Lärmschutz enthalten und es ist daher kein bestimmtes Schutzniveau für die Nachbarschaft ableitbar. Das vorliegende Informationsblatt definiert daher konkrete Vorgaben aus schalltechnisch fachlicher Sicht,welche Werte einzuhalten sind, um Störungen möglichst zu vermeiden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung dieser Werte ist dadurch aber nicht gegeben."

Die 30dB sind daher ein durchaus berechtigter Wunsch und sollten nach Möglichkeit zwecks guter nachbarschaftlicher Beziehung auch eingehalten werden. Gesetzliche Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gibts dazu fast nirgendwo.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
6.6.2016  (#35)

zitat..
Karl10 schrieb: Bei den meisten anderen Bundesländern werden als Quellen div. "Empfehlungen", "Informationsblätter" zitiert, aber keine Gesetzesgrundlagen...

na du weißt als experte doch am besten wi edas läuft. wenn ein punkt (noch) nicht konkret per gestz geklärt ist wird per judikatur auf ander entscheidungsgrundlöagen zurückgegriffen (ortsüblich, stnd dre technik, etc...)

wir hatten hier scghion baubescheide in denen solche grenzwerte vorgegebn wurden, wi eheißt das dann so schön: 'rechtsauffassung hieramts'...

der sachverständigenvorttrarg aus dem diese tabells stammt dienet dre klärung welche werte in welchem bundesland woher heranzuziehen sind.

zitat..
Karl10 schrieb: Die 30dB sind daher ein durchaus berechtigter Wunsch und sollten nach Möglichkeit zwecks guter nachbarschaftlicher Beziehung auch eingehalten werden. Gesetzliche Verpflichtungen und Verbindlichkeiten gibts dazu fast nirgendwo...

damit hats du wie immer sicher recht.

ein nachtrag aus der praxis:
ich arbeite gelegentlich mit einem ingenieurkonsulenten f maschinenbau zusammen, der auch als gerichtlich beeideter sachverständiger tätig ist.

der sachverständigt öfter lwp-lärmprozesse. lt ihm verlieren immer die lwp, weil diese sobald man mißt immer über den hier nachzulesenden grenzwerten liegen an denen sich auch die sachverständigen und damit die gerichte orientieren...

wichtig wäre deutlich mehr sensibilität für das thema aufstellung. wenn künftig vermehrt heizungsbauer auf eigene kosten rückbauen müssen wird sich das schnell einstellen...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.6.2016  (#36)
@dyarneDer Grund, weshalb wir da in der Diskussion nicht recht zusammenkommen wollen, ist ein ganz einfacher: Ich gehe zunächst immer vom Verwaltungsrecht aus (hier also Baurecht). Das was du hier meinst, geht mehrheitlich aufs Zivilrecht und zivilrechtliche Verfahren bei gericht zurück. Da gibts halt Unterschiede.

Nochmal zum Verwaltungsrecht: Wie sich ja schon oben gezeigt hat, gibt es da fast nirgendwo gesetzlich verbindliche Vorschriften, die in einem BAubewilligungsverfahren zu prüfen bzw. vorzuschreiben wären. In NÖ z.B. sind LWP LWP [Luftwärmepumpe] weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, d.h. sie sind nicht Gegenstand eines BAuverfahrens, womit es formalrechtlich schon nicht möglich ist, hier irgendwas bezüglich Lärm einzufordern oder vorzuschreiben. Das geht die Baubehörde NICHTS an!!

Und somit bleibt für solche Fälle dann nur noch das von dir gemeinte Zivilrecht (Unterlassungsklage nach § 364 ABGB). Da spielen sich dann die sogenannten gerichtlich beeideten Sachverständigen auf. Und was machen die? Sie graben irgendow einen Wert aus (z.B. aus den von dir genannten "Informationsblättern") und erheben ihn kurzerhand zum Gesetz (obwohls das gar nicht gibt). Wenn das einpaarmal so praktiziert wird, dann wird plötzlich etwas in einen Gesetzesstatus hinaufgehoben, den es niemals hat. Dem Richter ist´s egal, der ist froh, wenn er vom Sachverständigen eine klare Entscheidungsgrundlage bekommt. Der Beschuldigte bräuchte dann einen eigenen Sachverständigen für ein Gegengutachten. Den wird er bald nicht mehr finden, denn welcher Sachverständige legt sich schon mit dem Rest der Kollegenschaft an. Und die macht es sich weiterhin recht einfach: einfach auf irgendeine Broschüre, auf einen "allgemein anerkannten" Grenzwert (den ja alle heranziehen) verweisen und das wars. Dafür gibts eine fette Gage bei Gericht und wo war die Leistung?? Da könnten wir beide uns jetzt genauso bei Gericht als Sachverständiger hinsetzen und sagen: "30dB ist die Grenze", und das war´s!
Verstehst du, was mich da so unrund macht? Dafür brauch ich keinen Sachverständigen!! Hat da schon einer ein detailliertes, schlüssiges, fachliches Gutachten erstellt, aus dem sich ergibt, warum gerade die 30dB ortsunüblich, örtlich unzumutbar und erheblich belästigend sind und nicht 28 oder 32?? Nein! Er beruft sich ganz einfach auf irgendein Informationsblatt, weil es alle so tun und damit gilt´s!!
Und wie man sieht, ist das dann auch hier in der Diskussion gleich sofort verankert. Und da sei mir erlaubt, ein wenig in Opposition zu gehen emoji

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  •  brink
10.6.2016  (#37)

zitat..
Karl10 schrieb: gesetzlich verbindliche Vorschriften


Wobei ich mich frage, wie diese zustandekommen. Da ist sgenaus willkür von teils präpotenten kollegen. Aber ja, zumindest als gesetzt festgehalten und damit klar im rahmen.
Unrund ist beides emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.6.2016  (#38)

zitat..
brink schrieb: Wobei ich mich frage, wie diese zustandekommen.

Jedes Gesetz ist am Ende eine politische Entscheidung! Der Gesetzgeber (=Politiker) entscheidet, was will man als Regel wie und wo und was nicht.

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  •  brink
10.6.2016  (#39)
Ja, das verstehe ich. Aber auf basis wessen entscheidet der gesetzgeber?
Der gesetzgeber ist nicht omniscient.
Er könnte genauso entscheiden: weil die partei es so will ("kundschaft", "vettern", ..), oder auch anhand von "informationsblättern", gutachtern, feld-messungen/evaluierungen, usw.

zitat..
Karl10 schrieb: Hat da schon einer ein detailliertes, schlüssiges, fachliches Gutachten erstellt, aus dem sich ergibt, warum gerade die 30dB ortsunüblich, örtlich unzumutbar und erheblich belästigend sind und nicht 28 oder 32?? Nein!


würde mich auch interessieren.
dyarne, gibt es tatsächlich keine arbeit dazu?
fast nicht zu glauben, wenn sich niemand damit am feld beschäftigt hätte.. lärm, schlafstörungen, psychische probleme, lwp-aversität, ..

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.6.2016  (#40)

zitat..
brink schrieb: Er könnte genauso entscheiden: weil die partei es so will ("kundschaft", "vettern", ..), oder auch anhand von "informationsblättern", gutachtern, feld-messungen/evaluierungen, usw.

So ist es - von allem etwas.

Beispiele:
Verwendung von Holz und Brandschutzvorschriften. Eigentlich eine rein technische Angelegenheit. Da setzt sich regelmäßig die Holzlobby in Bewegung und fordert bei jeder Novelle eine Erleichterung für den Baustoff Holz. Postwendend kommt die Ziegellobby und fordert genau das Gegenteil. Die Politik entscheidet dann halt irgendwie dazwischen. Meist nicht fachlich begründet, sondern je nach dem, wer von den beiden Lobbys halt die besseren Drähte hat.
Oder: Das leidige Thema Verpflichtung für "Notkamin". Da treten dann massiv die Rauchfangkehrer und die Kaminwirtschaft auf und dementsprechend setzen sich dann die politischen Interessensvertreter bei der Gesetzwerdung ein.

Bei Immissionsfragen (Belästigungen) gibts im Gesetz fast nirgendwo definitive Grenzwerte. Es wird von "örtlicher Zumutbarkeit" gesprochen, ohne dass sich der Gesetzgeber festzulegen traut, wo das genau ist. Da machen sich dann auch gewisse Kreise stark und bringen irgendwelche Richtlinien und Grenzwerte heraus. Ich kenn in bestimmten Teilbereichen die Arbeitsweise solcher Gruppen. Da ist man oft meilenweit entfernt von fachlich fundierten Analysen, Bewertungen und Ergebnissen. Den hier mehrfach erwähnten Grenzwert von 30 dB könnte man genausogut würfeln. Man hat sich halt auf etwas geeinigt. Wie ich schon sagte, man kann mit derselben fachlichen (Un-)Seriosität genaus0 28 oder 32 draus machen. Was "zumutbar" ist, ist ja ein sehr dehnbarer Begriff. Oft setzt sich in solchen Kreisen halt dann der durch, der seine Meinung eloquenter oder überzeugender darlegen kann, manchmal sind es dann auch eher die "Scharfmacher" - heißt aber nicht, dass das dann fachlich/objektiv richtiger ist....usw. usw....



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  •  Hauslbauer
  •   Silber-Award
12.6.2016  (#41)
Naja klar steht da "örtlich zumutbar" weils einfach einen unterschied macht ob dieselbe lwp an der abfahrt der tangente steht, oder irgendwo in absoluter ruhelage

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