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Maklerprovision [T]

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  •  mhmamb
  •  [T]
  •  [Tirol]
19.2. - 9.8.2013
67 Antworten 67
67
Hallo wiedermal.
Vielleicht kann mir von euch jemand helfen meine aktuelle Situation abzuschätzen. Hatte gerade einen unangenehmen Anruf.
Situation:
April 2011 hatte ein Makler ein Haus zum Kauf online. Ich habe über ein kontaktformular angefragt ob das Haus eventuell zu Mieten wäre oder sie andere Objekte zur Miete in der Region hätten.
Als Antwort bekam ich ein Kaufangebot für das Haus.
Habe mich schriftlich bedankt mit Verweis auf meine Ausgangsfrage mit der Mietanfrage. Bekam als Antwort dass sie nichts haben.
November 2012 ich kaufe genau das Haus aber vom Bauträger (der zu diesem Zeitpunkt keinen exklusivvertrag mehr mit dem makler hat)
Februar 2013: Anruf des maklerbüros mit der frage wohin er die Rechnung über die Provision schicken soll.
Er begründet es so dass ich lt ihren Unterlagen für das kaufobjekt angefragt habe und aus preisgründen abgelehnt habe. Jetzt aber gekauft habe weil der Verkäufer mit dem Preis runter ist.
Hat er wirklich Anspruch? Würde mich über eine zweite unvoreingenommenen Meinung freuen.

  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#21)

zitat..
er hat mir auch den Verkäufer nicht genannt und auch keine adresse des Objekts

das muss er auch nicht, aber du hast das Objekt dadurch gefunden.

das scheint eine Seite nur mit Makler zu sein, auch das sind schlechte Karten, leider (sieht man auch, wenn man auf insesrate klickt, dass da immer ein Maklername erwähnt wird)

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#22)
auf immott.com kann jeder inserieren. Privat, Unternehmen, Makler ganz egal.

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  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#23)
kann sein, ich habe nur das gesehen:

http://immo.tt.com/firmenverzeichnis.html

und das schaut proffesionell aus

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#24)
ah ok, ja inserieren kann da aber jeder und Anfragen kann man direkt über ein kleines Formular am Ende des Inserats schicken.

AK Konsumentenschutz ist der gleichen, zweigeteilten Meinung wie das Forum hier. ;)
Es kann sein, dass er Anspruch hat, muss aber nicht. Ich soll mich an einen Anwalt wenden. Eindeutig würde das ganze erst gerichtlich mit einer Einzelfallentscheidung werden.


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  •  creator
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#25)
ich hab's zu spät gesehen... und de facto hängt sich alles auf der "zweckgleichwertigkeit" auf, die im einzelfall zu ermitteln ist.

das gute zuersst - eh ewiges mantra: ein makler hat nur dann vollen provisionsanspruche, wenn er auch alle pflichten erfüllt, vgl. "verdienstlichkeit" - hat er aber ned.

zitat..
Verdienstlichkeit wird definiert als die
Summe aller
zwischen Auftraggeber und Makler vereinbarten
Pflichten,3) genauer, wenn die Maklertätigkeit
den Anforderungen des Vermittlungsvertrags
entspricht und ihrer Art nach geeignet ist, für den
Auftraggeber Vertragspartner aufzufinden bzw diese
zum Vertragsabschluss zu bewegen.4) Es handelt sich
um die mindestens zu entfaltende und im Einzelfall
an den besonderen Umständen zu messende Vermittlungstätigkeit
des Maklers, um das vom Auftraggeber
beabsichtigte Geschäft herbeizuführen.5)


zitat..
Zweckgleichwertigkeit ist objekt-,
vertrags- und personenbezogen nach dem Empfängerhorizont
der Parteien durch Vertragsauslegung
zu ermitteln.33) Die Lit nähert sich der uneinheitlichen
Rsp und dem Zweckgleichwertigkeitsbegriff
durch Fallgruppen.34)


http://www.schoenherr.eu/news-publications/pdfs/schoenherr_die_verdienstlichkeit_des_maklers.pdf

du wolltest ein objekt mieten. das ist wirtschaftlich nicht gleich mit eigentum erwerben - schon gar nicht, wenn der preis damals viel zu hoch war und vom makler selbst bestätigt wurde, dass explizit die gewünschte form des abschlusses - das mietverhältnis - nicht möglich ist und auch kein ersatz beschafft werden kann!

zu teurer kaufpreis statt miete ist ein grund für provisionsentfall, weil objektiv unzumutbar und der makler nicht fähig war, zu den nun gewährten, günstigen kondis anzuschließen - noch dazu war ja miete gewünscht, was er auch nicht abschließen konnte.

heißt konkret: sei entspannt und lass den dämlich makler mal scharren... soll er doch beweisen, dass er verdienstlich war.


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  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#26)
hallo - der makler muss einem interessenten nur das objekt "zeigen" dann ist er schon verdienstlich geworden. (das ist ja auch ein alter schmäh, wenn man den den Verkäufer ausfindig macht und direkt kauft, da würde kein Makler was verdienen)

das Haus war zu verkaufen, Anbot wurde übermittelt, Adressdaten würden auch übergeben (deshalb fragen makler auch fast immer nach der eigenen adresse)-somit leider keine entkommen mehr...

(die rechtschutzversicherung haben eigen immobilien-anwälte, aber wie schon oben erwähnt, wirst du da nicht rauskommen, versuchen kannst es natürlich wenn du eine RS hast)

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  •  DeletedUser002
20.2.2013  (#27)
Hi !

zitat..
November 2012 ich kaufe genau das Haus aber vom Bauträger (der zu diesem Zeitpunkt keinen exklusivvertrag mehr mit dem makler hat)


Ich verstehe "exlusivvertrag" nicht:
War der Makler bei Deinem Ankauf nun in einem Vertragsverhältnis mit dem Grundbesitzer ja oder nein?

Wenn ja, dann darf der Makler vermutlich mitreden.
Wenn nein, dann zeige dem Makler das Datum des (Vor-)Kaufvertrages.

Und in der Zeit des "exlusivvertrages" hast Du nur um "Miete" angefragt, nicht um den Erwerb.

Und woher Du dieses Objekt kennst ist dann seeeeehr dehnbar.

Ich sehe Deine Schilderung sehr gelassen; obwohl ich kein Jurist bin emoji
Heißt es nicht:
ER muss DIR etwas beweisen, und nicht DU IHM?

Alles Gute, lg Martin


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  •  creator
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#28)
das sehe ich definitiv anders... und habe dies mit quellennachweis belegt. natürlich kenne ich die feinheiten des einzelfalls nicht, aber viel chancen hat der makler da nicht, wenn mhmamb alles schön dokumentiert und es sich wie geschildert abgespielt hat.

wie gesagt: verdienstlichkeit ist die summe aller - wirklich aller - zu erfüllender pflichten. fehlt eine, gibt's zumindest mega-minderung, wenn nicht schon dafür provisionsentfall.


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  •  deejay
20.2.2013  (#29)
interessant wäre ja, ob er diese forderung auch an den bauträger stellt.

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#30)

zitat..
interessant wäre ja, ob er diese forderung auch an den bauträger stellt.


kann ich mir nicht vorstellen. Hat er mir gegenüber gestern beim Telefonat auch nicht erwähnt (weder Makler noch Bauträger). Der Makler meinte nur, dass er oft mit dem Bauträger zusammen arbeitet und, dass der Bauträger ihn ende letzten Jahres noch zurück gehalten hätte mich zu kontaktieren bzgl. der Courtage da der KP noch nicht komplett ausgemacht sei.
Im Gespräch gestern mit dem Bauträger wusste der von dem Gespräch nix. Meinte nur dass er keinen Exklusivvertrag mit ihm mehr hatte und er das klären werde.

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  •  deejay
20.2.2013  (#31)
Ist aber spannend, den grundsätzlich bekommt ja der makler sein honorar vom verkäufer und vom käufer. warum also nur von dir aber vom verkäufer nicht?


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  •  creator
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#32)
muss nicht sein, gerade wenn ein makler mit einem - bauträger kooperiert zahlt meist nur der käufer.

aber ein ganz anderer punkt: wenn der makler offensichtlich lügt, wird's lustig.
hat er recht, wird's für den bauträger blöd, weil der seine vorvertragliche aufklärungspflicht über die wahren kosten verletzt hat - der bauträger tut also sehr gut daran, das zu regeln. vki ist da ned soo blöd.

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  •  Jepetto
20.2.2013  (#33)

zitat..
aber ein ganz anderer punkt: wenn der makler offensichtlich lügt, wird's lustig.
hat er recht, wird's für den bauträger blöd, weil der seine vorvertragliche aufklärungspflicht über die wahren kosten verletzt hat - der bauträger tut also sehr gut daran, das zu regeln. vki ist da ned soo blöd.

--> Creator war schneller emoji
Ich bilde mir ein auch schon mal gelesen zu haben, dass der Makler eine Aufklärungspflicht über die gesamten Nebenkosten hat! Wenn dir also bei Kaufvertragsunterschrift die anfallenden Nebenkosten nicht bekannt gemacht wurden, denke ich das er keine Chance hat.
Extrembeispiel wäre: Wenn das mit Prov. so gehen würde, dann könnte ja bei jedem Vertragsabschluss noch ein oder mehrere Makler auftauchen und die Hand aufhalten. Da wäre ja Betrug Tür und Tor geöffnet.
Wurde bei Vertragsabschluss explizit erwähnt/oder von dir nachgefragt, ob noch Makler auf dem Kaufobjekt sind?

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#34)

zitat..
Wurde bei Vertragsabschluss explizit erwähnt/oder von dir nachgefragt, ob noch Makler auf dem Kaufobjekt sind?


Ja hab ich nachgefragt. Aussage vor/während/nach Vertragsabschluss war immer, dass kein Makler mehr drauf ist bzw. kein Exklusivvertrag mehr besteht. Nebenkosten waren immer nur die üblichen 3 Verdächtigen. Grunderwerb, Vertragserrichtung und Eintragung. Wobei die Vetragserrichtung der Verkäufer übernommen hat.

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  •  Jepetto
20.2.2013  (#35)

zitat..
Ja hab ich nachgefragt. Aussage vor/während/nach Vertragsabschluss war immer, dass kein Makler mehr drauf ist bzw. kein Exklusivvertrag mehr besteht

--> Gibts dafür auch Zeugen oder hast du das schriftlich? Ich denke dann sollte die Sache klar sein - bin aber kein Experte!

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#36)
Naja einmal war Lebensgefährtin und meine Mutter dabei. Bei einem anderen Gespräch war Geschäftsführer und der zuständige Mitarbeiter und meine Lebensgefährtin dabei und telefonisch wurde es mir gestern nochmal vom Geschäftsführer bestätigt.
Aber ich glaub nicht, dass das mit dem Exklusivvertrag der Knackpunkt ist sondern, dass der Makler meint, dass er mir das Gebäude Namhaft gemacht hat und seine Vermittlungstätigkeit mit meinem späteren Kauf erfüllt worden ist und somit vollen Provisionsanspruch hat.

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  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#37)

zitat..
Wenn dir also bei Kaufvertragsunterschrift die anfallenden Nebenkosten nicht bekannt gemacht wurden, denke ich das er keine Chance hat.

der Verkauf wurde ja ohne den makler gemacht.

zitat..
War der Makler bei Deinem Ankauf nun in einem Vertragsverhältnis mit dem Grundbesitzer ja oder nein?


auch das ist nicht wirklich ausschlaggebend. könnte ja sein dass bewusst der Makler nicht weiter beauftragt wurde und dann bewusst der Kaufvertrag später gemacht wurde- könnte der Makler behaupten. und ich spreche aus Erfahrung, Vermutungen helfen hier nicht weiter.

ich würde auch niemanden lügen unterstellenemoji
ABER wenn du direkt vom Bauträger gekauft hast und der eine gute Beziehung zum Makler hat, dann würde ich das nur mehr über den Bauträger klären und der soll das für dich richten.

zitat..
dass der Makler meint, dass er mir das Gebäude Namhaft gemacht hat und seine Vermittlungstätigkeit mit meinem späteren Kauf erfüllt worden ist und somit vollen Provisionsanspruch hat.


damit hat er auch recht.


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  •  mhmamb
20.2.2013  (#38)

zitat..
dass der Makler meint, dass er mir das Gebäude Namhaft gemacht hat und seine Vermittlungstätigkeit mit meinem späteren Kauf erfüllt worden ist und somit vollen Provisionsanspruch hat.

damit hat er auch recht.


zur Namhaftmachung gehört aber auch, dass er mir entsprechendes Interesse nachweisen muss, das ich ja nicht hatte. Ich wollte ja mieten.

Ich werde mit meinen Unterlagen mal den VKI bei uns aufsuchen und eine Beratung in Anspruch nehmen.

zitat..
auch das ist nicht wirklich ausschlaggebend. könnte ja sein dass bewusst der Makler nicht weiter beauftragt wurde und dann bewusst der Kaufvertrag später gemacht wurde- könnte der Makler behaupten. und ich spreche aus Erfahrung, Vermutungen helfen hier nicht weiter.


das versuchte mir der Makler beim Telefonat auch zu unterstellen. Habe aber noch keine Ahnung wie lange der mit dem Bauträge ein Exklusivvertragsverhältnis hatte bzw. wann das ausgelaufen ist. Hab nur im Kopf, dass der Bauträger gemeint hat "das ist schon lang ausgelaufen und wurde auch nicht verlängert weil er nichts weiter gebracht hat"

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
20.2.2013  (#39)
Wichtig ist jetzt überlegt vorzugehen und alles zu dokumentieren, auch telefonate mit dem bauträger und dem makler. Ich würde mich an die argumentationslinie von creator hängen und das mit vki und rs abklären..

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  •  kech
20.2.2013  (#40)
@mhmamb (20.02; 9.06)
Es ist gut, wenn du dich an den VKI wendest.
Du schreibst, dass sich der Preis geändert hat. Meinst du damit den Wegfall der Maklergebühr oder eine Preisreduktion beim Objekt?

Ein Makler würde sicher keine unrealistische Preisvorstellung des Verkäufers akzeptieren. Er lebt ja schließlich von der Provision. Da er das Objekt trotzdem nicht verkaufen konnte, hat er die vereinbarte Leistung nicht erbracht. Kein Kaufabschluss, keine Provision.
Dem Verkäufer (Bauträger)entstand schon dadurch ein Schaden, dass er auf dem Objekt sitzen blieb.

Was wäre gewesen, wenn du 2012 wegen plötzlichen Kaufinteresses an den Makler herangetreten wärst und nicht an den Bauträger? Er hätte ablehnen müssen, weil kein Vertrag mehr besteht. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass er trotzdem Anspruch auf Provision hat. Nur, wenn du und der Bauträger ihn bewusst ausgeschaltet hättet.
Informiere bitte, was der VKI meint!

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#41)
Das Objekt war erstmals 2010 online für 260k (weiß nicht ob makler oder Bauträger) dann 2011 für 249k vom makler.
Das war auch der ausgangspreis im Herbst letztes Jahr als ich an den Bauträger herangetreten bin.
Nach ein paar Verhandlungsrunden wurden wir uns bei 221k einig.
Ich habe für das Objekt nicht wegen einer Preisreduktion dann doch Kaufinteresse gehabt sondern weil sich meine private Situation in den 1 1/2 Jahren einfach drastisch geändert hat.

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