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Maklerprovision [T]

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  •  mhmamb
  •  [T]
  •  [Tirol]
19.2. - 9.8.2013
67 Antworten 67
67
Hallo wiedermal.
Vielleicht kann mir von euch jemand helfen meine aktuelle Situation abzuschätzen. Hatte gerade einen unangenehmen Anruf.
Situation:
April 2011 hatte ein Makler ein Haus zum Kauf online. Ich habe über ein kontaktformular angefragt ob das Haus eventuell zu Mieten wäre oder sie andere Objekte zur Miete in der Region hätten.
Als Antwort bekam ich ein Kaufangebot für das Haus.
Habe mich schriftlich bedankt mit Verweis auf meine Ausgangsfrage mit der Mietanfrage. Bekam als Antwort dass sie nichts haben.
November 2012 ich kaufe genau das Haus aber vom Bauträger (der zu diesem Zeitpunkt keinen exklusivvertrag mehr mit dem makler hat)
Februar 2013: Anruf des maklerbüros mit der frage wohin er die Rechnung über die Provision schicken soll.
Er begründet es so dass ich lt ihren Unterlagen für das kaufobjekt angefragt habe und aus preisgründen abgelehnt habe. Jetzt aber gekauft habe weil der Verkäufer mit dem Preis runter ist.
Hat er wirklich Anspruch? Würde mich über eine zweite unvoreingenommenen Meinung freuen.

  •  deejay
19.2.2013  (#1)
du hast ja keine leistung von denen bezogen, bei ihnen nichts unterschrieben also glaub ich du kannst die getrost vergessen.

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  •  mhmamb
19.2.2013  (#2)
Aber ich hab schriftlich angefragt für das Objekt. Darauf hängt er sich jetzt auf.
Die frage ist die ob sich an seinen Ansprüchen was ändert wenn ich bei ihm zur Miete angefragt habe und (1 1/2 Jahre später) dann direkt vom Verkäufer kaufe.
Ich glaub nicht dass die Makler zwingend was unterschrieben brauchen.
Hoffen tu ich was anderes natürlich geht ja um a paar Tausender die ich für a Provision eigentlich nicht über hab ...

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  •  silverblue
19.2.2013  (#3)
Hallo!

Ich bin zwar kein Jurist, aber ein wenig Ahnung hab ich vom Privatrecht. Du hast mit ihm keinerlei Vertrag geschlossen, auch nicht mündlich - das geht schon gar nicht, weil du ja zur Miete angefragt hast.
Ich würde ihm das schriftlich mitteilen und ihn darauf aufmerksam machen, dass eine schriftliche Anfrage noch lange keine Angebotsannahme ist (Kauf im Vergleich zur Miete). Dann würde ich noch reinschreiben, dass du die Sache ansonsten deinem Anwalt übergibst. Hast du eine Rechtschutzversicherung?

LG Silverblue

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  •  deejay
19.2.2013  (#4)
wenn rechtschutz vorhanden, lass den brief gleich vom anwalt schreiben. reinste abzocke was der vorhat.

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  •  mhmamb
19.2.2013  (#5)
Danke schonmal für die Rückmeldungen.
Bin gespannt was noch kommt und wies ausgeht.
Er würde mich nur ungern auf die Provision Klagen hat er gemeint und freut sich sehr für mich dass ich das Haus habe etc. Und er will mir auch nicht die vollen 3,6% verrechnen ....


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  •  deejay
19.2.2013  (#6)
ja er will dich nicht klagen weil er genau weiß das er keine chance hat!
nur nichts bezahlen, der hat überhaupt kein recht darauf!
ehrlich, ich würd das einem rechtsanwalt übergeben, der hat sicher seine freude mit dem!
hat er dir schon was schriftliches auch geschickt?

creator, was sagst du dazu?

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
19.2.2013  (#7)
Hallo - Ich weiß dass dem Makler die "Nahmhaftmachung" des Objektes reicht um einen Provisionsanspruch zu haben.

Klar entscheidet jeder Richter anderst, aber vor 2 Jahren hat es gereicht dass ein Kunde das Inserat im www gesehen hat und dann zum Eigentümer direkt geganen ist und sich beim Rechtsanwalt verplappert hat (also er hat gefragt wie sind sie auf das Objekt gekommen und der Käufer sagte er habe dass Haus am Foto erkannt und dann in Eigentümer direkt angesprochen und der Rechtsanwalt hat es dann dem Makler welcher ein Freund war gesagt, und diese "Zeugenaussage" hat gerreicht dass er zahlen musste.

ABER sie haben sich auf 1% geeinigt.

Ich persönlich würde mit dem Makler dass Gespräch suchen und zwar dahingehend dass du "Symbolisch" zb 1.000.- Euro plus Ust oder so zahlst ...

Durchs reden kommen die Leut zam.

Rechtlich kenn ich mich eigentlich garnicht aus, ist nur ein Fall aus der Praxis.

lg!

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  •  TW4010
  •   Silber-Award
19.2.2013  (#8)
soweit ich informiert bin (über AK, Konsument-Infoseiten) kann eine Provision verlangt werden, sobald die Geschäftsanbahnung über den Makler gelaufen ist. Das ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Du bist zB über ein Inserat des Maklers auf das Objekt gestoßen, hast ihn sogar kontaktiert. Das schaut leider gar nicht so schlecht aus für den Makler. Auf eine Klage tät ichs mal nicht ankommen lassen, sondern mich zuerst informieren!
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  •  mhmamb
19.2.2013  (#9)
Werde morgen versuchen eine erste Auskunft zur Problemstellung einzuholen.
Der Makler hat mir gegenüber das Objekt ja nie namhaft gemacht sondern mir nur unangefragt ein Kaufangebot geschickt. Wer der Bauträger war wusste ich auch vor der anfrage schon aber da war die Situation eine andere.
Die symbolischen 1000€ plus ust werden sich bei mir aber auch nicht ausgehen weil er schon gemeint hat dass er es dem Mutterkonzern nicht erklären/rechtfertigeb könne wenn er nur die Hälfte verlangt.
Aber er wird sich bei mir nach seinem Urlaub nochmal melden und dann sollen wir das an einem Tisch klären.


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  •  mhmamb
19.2.2013  (#10)
Werde morgen versuchen eine erste Auskunft zur Problemstellung einzuholen.
Der Makler hat mir gegenüber das Objekt ja nie namhaft gemacht sondern mir nur unangefragt ein Kaufangebot geschickt. Wer der Bauträger war wusste ich auch vor der anfrage schon aber da war die Situation eine andere.
Die symbolischen 1000€ plus ust werden sich bei mir aber auch nicht ausgehen weil er schon gemeint hat dass er es dem Mutterkonzern nicht erklären/rechtfertigeb könne wenn er nur die Hälfte verlangt.
Aber er wird sich bei mir nach seinem Urlaub nochmal melden und dann sollen wir das an einem Tisch klären.


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  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#11)

zitat..
Ich habe über ein kontaktformular angefragt ob das Haus eventuell zu Mieten wäre oder sie andere Objekte zur Miete in der Region hätten.
Als Antwort bekam ich ein Kaufangebot für das Haus.


damit hat er dir das Objekt namhaft gemacht, vergiss Konsumentenschutz, AK und Rechtschutz (habe ich alles hintermir) und versuche eine niedrigere Provision auszuhandeln, im schlimmsten fall sinds halt die 3,6% emoji

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
20.2.2013  (#12)
Was ich mich frage, wie kommen die zu deinen daten, also woher wissen die dass du es gekauft hast. Das hast ja direkt übern bauträger gemacht. Hat der daten an den makler unerlaubt weitergegeben?

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  •  MinMax
20.2.2013  (#13)
Der Makler weisst, dass die Sache nicht ganz sauber ist (Kaufangebot auf Mietanfrage), aber auch, dass du wohl ohne ihn das Objekt nicht kennen würdest. Sprich mit ihm bevor Du rechtliche Schritte unternehmst, der Richter wird am Ende höchstwahrscheinlich auch einen Vergleich anbieten.

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#14)
Der Makler kann sich ja meine Daten ausm Grundbuch holen.
Aber so wie ichs jetzt am Telefon verstanden hab hat der Bauträger zumindest bestätigt, dass ich es gekauft habe.

Bei der Namhaftmachung steht aber auch noch dabei:

"Vielmehr reicht es aus, dass der Makler dem Geschäftsherrn Interessenten bekannt gibt, mit denen ein Vertragsschluss der gewünschten Art mit hinreichend begründeter, positiver Erfolgsaussicht versucht werden kann."
Quelle: http://www.immobilien.net/rin/Makler/Namhaftmachung/2/40/136/1510/article.aspx

ist es hinreichend begründet mit Erfolgsaussicht wenn ich für ein Objekt zur Miete anfrage das es gar nicht zur Miete gibt? Ich hatte nie zu keinem seiner Objekte 2011 eine Kaufabsicht und das auch mitgeteilt.

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  •  kech
20.2.2013  (#15)
Wenn ein Makler ein Objekt anbietet, braucht er dazu die Vollmacht des Verkäufers, somit einen Vertrag mit ihm. Diese Vollmacht ist nur bei aufrechtem Vertragsverhältnis gültig.
Es stellt sich also die Frage, ob
1. deine Anfrage 2011 als Anbahnung zu verstehen war
2. der Bauträger noch einen Exklusivvertrag mit dem Makler hatte, als er dir das Objekt verkaufte, somit gar nicht berechtigt war, das Objekt ohne dessen Zustimmung zu verkaufen
3. das vom Bauträger letztendlich verkaufte Objekt überhaupt mit dem vom Makler angebotenen übereinstimmt (evt. andere Ausstattung, Grundrissveränderung,..)
4. der Vermittlungsvertrag das Recht inkludiert, bei einem späteren (privaten) Verkauf mitzuschneiden

Es wäre schon ein seltsamer Rechtszugang, wenn eine unverbindliche Anfrage allein Jahre später einen Provisionsanspruch begründen würde.

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  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#16)

zitat..
ist es hinreichend begründet mit Erfolgsaussicht wenn ich für ein Objekt zur Miete anfrage das es gar nicht zur Miete gibt? Ich hatte nie zu keinem seiner Objekte 2011 eine Kaufabsicht und das auch mitgeteilt.


ist klar, dass du einen Ausweg suchst, aber darfst dich dabei auch nicht verrennen und falsche Hoffnung machen.

du hast das Objekt durch den Makler gefunden, per mail angefragt, er hat dir geantwortet: das ist ausreichend, dass der Makler seinen Verdienst beweisen kann. ob er nun viel oder wenig dazu beigetragen hat, ist da egal. und gekauft hast du es ja. Makler haben mehrer Jahre den Anspruch.

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  •  silverblue
20.2.2013  (#17)
Sind manche von euch Makler weil ihr die verteidigt? Er soll auf jeden Fall versuchen, das zu bekämpfen. Kann doch nicht sein, dass der für Nullleistung sein Geld bekommt. Wir leben doch in keiner Bananenrepublik. Nimm den Rechtschutz.

LG Silverblue

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#18)
zu 1. Nach Ansicht des Maklers war die Anbahnung eindeutig, weil ich ja zumindest jetzt gekauft hab und er das damalige Kaufangebot noch in seinen Unterlagen hat.
Für mich ist es eindeutig keine Anbahnung weil ich ja nicht kaufen wollt.
zu 2. Nein, hier gabs keinen Exklusivvertrag mehr.
zu 3. an der Ausstattung hat sich nix geändert, nur am Preis.
zu 4. weiß ich aktuell noch nicht.
Auf meine Mietanfrage 2011 hat er mir geantwortet, dass er mir gerne ein unverbindliches Expose schickt wenn ich ihm noch meine Adresse bekanntgebe. Hab ich gemacht und ein Kaufangebot erhalten welches aber auch nur nochmals das Inserat aus der Internetplattform per Mail war.

edit:
bei Durchsicht der Mails und Unterlagen die ich 2011 bekommen habe steht auch nirgens was von einer Provision. Nur mal eine Nebenkostenaufstellung mit Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und Vertragserrichtung und den jeweiligen Prozentsätzen.


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  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#19)

zitat..
dass er mir gerne ein unverbindliches Expose schickt wenn ich ihm noch meine Adresse bekanntgebe. Hab ich gemacht und ein Kaufangebot erhalten


dann hat er auch deine Adresse gehabt.

zitat..
Für mich ist es eindeutig keine Anbahnung weil ich ja nicht kaufen wollt.

ja leider, hast aber nun jetzt gemacht.

zitat..
bei Durchsicht der Mails und Unterlagen die ich 2011 bekommen habe steht auch nirgens was von einer Provision

von wo hast du das inserat gesehen? da ist oft irgendwo ein kleiner hinweis. bzw sind mache platformen nur von maklern. woher hattest du die Emailadrsse von dem Makler?

zitat..
Sind manche von euch Makler weil ihr die verteidigt? Er soll auf jeden Fall versuchen, das zu bekämpfen

bin kein makler, sind nur erfahrungen und habe mich von juristen hier aus dem Forum unterstützen lassen und war siegessicher. dem war aber nicht so. hatte sogar extra einen Immobilien-Anwalt, der kompetent war. da kommt nichts raus dabei. leider.

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  •  mhmamb
20.2.2013  (#20)

zitat..
von wo hast du das inserat gesehen? da ist oft irgendwo ein kleiner hinweis. bzw sind mache platformen nur von maklern. woher hattest du die Emailadrsse von dem Makler?


immott.com

er hat mir auch den Verkäufer nicht genannt und auch keine adresse des Objekts



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  •  johro
  •   Gold-Award
20.2.2013  (#21)

zitat..
er hat mir auch den Verkäufer nicht genannt und auch keine adresse des Objekts

das muss er auch nicht, aber du hast das Objekt dadurch gefunden.

das scheint eine Seite nur mit Makler zu sein, auch das sind schlechte Karten, leider (sieht man auch, wenn man auf insesrate klickt, dass da immer ein Maklername erwähnt wird)

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