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Lohnsteuerausgleich - Basiskurs und Anfängerfragen

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  •  Hedensted
  •   Bronze-Award
7.9. - 10.9.2025
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Ich mache seit Jahren regelmäßig meinen Lohnsteuerausgleich, großartig Ahnung davon hab ich aber keine. Was auch nicht sonderlich wichtig war - ich bin weder selbstständig noch hatte ich großartige Ausgaben.

Im Zuge des Hausbaus haben wir nun ein Büro eingerichtet. 2 Personen, regelmäßige Nutzung (Home-Office, Nachbereitung). Neu angeschafft wurde der Schreibtisch mit Sesseln, was in Summe gut 1000€ ausmacht.

Wie nehme ich diese Summe ordentlich in den Lohnsteuerausgleich auf? Einer die Gesamtsumme oder Halbe / Halbe? Kann ich diesen Betrag als Ganzes überhaupt eintragen oder wird er auf 2 Jahre aufgeteilt?
Oder sind solche Dinge bei Unselbstständigen eigentlich für Fische?

Klar lese ich die Leitfäden durch, aber so richtig schlau werde ich zugegeben nicht daraus.
Vielleicht kann hier jemand helfen und erklären, worauf zu achten ist.

Vielen Dank!

  •  DoertyHarry
7.9.2025  (#1)
*Keine offizielle steuerliche Auskunft*

Grundlage: mindestens 26 Tage HO im Jahr der Arbeitnehmerveranlagung. (Müssen vom Arbeitgeber bestätigt sein)

Dann kannst du Büromöbel bzw. Gegenstände, die die Ergonomie erhöhen, abschreiben. (Büromöbel bzw. Bürosessel) 

Pro Jahr bis zu 300€. Wenn der Wert der Büromöbel diesen Wert übersteigt dann wird die darüberliegende Summe ins nächste Jahr automatisch mitgenommen. (Wenn auch wieder 26 Tage HO bestätigt sind) 

Es sollte der abschreiben der auf der Rechnung steht. (Schaut sonst bei Kontrolle so aus als hätte Person 2  etwas abgeschrieben was Person 1 gekauft hat) 

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Hallo Hedensted,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Lohnsteuerausgleich - Basiskurs und Anfängerfragen

  •  andifuer
8.9.2025  (#2)
Früher konnte man sein HO absetzen, wenn man einen Beruf hatte, wo HO üblich war... z.B. Softwareentwickler.
Das ist mittlerweile hinfällig, da jetzt der Arbeitgeber deine HO-Tage bestätigen muss.
Aber es reicht eine Bestätigung (z.B. Dienstvertrag), dass du Grundsätzlich fallweise HO machen könntest (egal ob dem dann so ist oder nicht), dass du dir ein Office einrichten darfst. Weil man darf sich ja auch vorbereiten. D.h. ergonomischer Schreibtisch, Stuhl, Monitor,..
Wenn die Kosten 400€ überschreiten, dann muss man die Kosten auf 3 Jahre aufteilen.

Wenn man HO auch aktiv praktiziert (hier kommen die 26 bestätigten Tage zum Tragen), dann kann man auch Verbrauchsgüter abschreiben: Internet, Drucker, Toner,.. aber natürlich abzüglich von ca. 50% Privatnutzung.

Eine Aufteilung der Kosten auf verschiedene Arbeitnehmer ist meines Erachtens nicht möglich.

Aber bitte nicht festnageln, hier ändern sich die Regeln von Jahr zu Jahr etwas. Und denke, dass da vielleicht auch heuer wieder neue Sachen dazu kommen.

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  •  mkurzmann
8.9.2025  (#3)
Als "Basisliteratur" empfehle ich das jährliche Steuerbuch des BMF: https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch.html 

Ist mE gut und verständlich zusammengefasst.

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  •  Hedensted
  •   Bronze-Award
9.9.2025  (#4)
Danke für die Antworten. 

Eine ergänzende Frage dazu mit vereinfachen Zahlen.

Ich hab nun 500€ für das Büro und 1000€ für ein Endgerät ausgelegt. Macht 1500. Aufgeteilt auf die kommenden 3 Jahre kann ich also 500€ pro Jahr geltend machen oder gibt es hier wieder einen Deckelbetrag?
Sind diese 3 Jahre eigentlich festgesetzt oder bin ich besonders schlau, wenn ich das länger abschreibe, da ich dann länger etwas abzuschreiben habe?

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  •  DoertyHarry
10.9.2025  (#5)
Wie in meinem erste post schon geschrieben.

@andifuer: bitte um referenzen, kenne diese Regelung nicht.

Die 2 Sachen die du oben anführst sind unter 2 unterschiedlichen Punkten anzugeben. 

Kennzahl 158

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Kennzahl 169:

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Wenn du dir unsicher bist konsultiere einen Steuerberater den kannst du auch noch abschreiben. Vielleicht gibt es auch eine unterstützung von der AK oder anderen Instituten. Bzw. Freunde oder Bekannte die Erfahrung darin haben und dir Face 2 Face unterstützung geben könnnen.

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