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Kredit während Karenz beantragen - Konditionen?

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  •  alphabetical
11.1. - 16.1.2019
13 Antworten | 8 Autoren 13
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Hallo liebe Experten,

nach längerem Mitlesen und vielen bereits gefundenen Antworten habe ich jetzt eine erste eigene Frage: 

Wir haben derzeit (wegen einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld und 2. Karenzjahr) nur ein Nettoeinkommen. Ab kommendem Sommer sind wir zu viert und beziehen pauschales KBG fürs 2. Kind. Nach max. 2 weiteren Karenzjahren (also Sommer 2021) arbeiten wir dann wieder beide (wenn auch 1x nur Teilzeit).

Wie wirkt sich die Karenz auf die Konditionen aus, wenn wir jetzt Angebote einholen? Unter der Annahme, dass wir frühestens im Herbst/Winter 2020 in unser noch zu bauenden Haus einziehen und mit der Rückzahlung beginnen, handelt es sich ja um einen überschaubaren Zeitraum, bis unser Einkommen wieder steigt. (Wir haben natürlich bereits überschlagen, welche Rate in diesem Zeitraum machbar wäre)
Eine Bestätigung des AG über den Wiedereinstieg wäre kein Problem.

Vielen Dank schon einmal!

  •  rk515
  •   Gold-Award
11.1.2019  (#1)
Ich geh mal davon aus, dass der Kredit dann erst ab Herbst 2020 benötigt wird.
Wenn ich auch glaube, dass sich die Zinslandschaft bis dahin nicht gravierend ändern wird, ist eine seriöse Aussage hier nicht wirklich zu treffen, weil der Zeitraum bis dahin schon sehr lange ist und ich keine Bank kenne, die knapp 2 Jahre im Vorhinein die Zinsen für einen zukünftigen Kredit zusicher kann/wird. Man möge mich eines besseren belehren bei diesem Zeitraum.

zitat..
alphabetical schrieb: Wie wirkt sich die Karenz auf die Konditionen aus, wenn wir jetzt Angebote einholen?


mMn ist es für Kreditangebote noch zu früh unter diesen Bedingungen
Aber grundsätzlich gilt, dass der Zinssatz abhängig von der Bonität und der Sicherheit ergibt.
Da eine Kreditaufnahme primär eine Zeitpunktbetrachtung ist würde in diesem Fall (Softfacts wie Wiedereinstellung bi ba bo ausgeklammert) die Bonitätsnote schlechter sein als unter umständen zu einem späteren Zeitpunkt.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
11.1.2019  (#2)
Wir haben unseren Anbietern separate Haushaltsrechnungen für die verschiedenen Phasen gegeben. Also: gegenwärtig, in Karrenz, nach Einzug, Elternteilzeit, usw.
Wenn in Summe alles darstellbar ist, gibt keine Risikoaufschläge (so zumindest in unserem Fall).
Ein Angebot kannst du jederzeit einholen. Unterschreiben wird man halt dann wenn man das erste Geld braucht. In der Regel wird auch eine tilgungsfreie Zeit (bspw. während der Bauzeit) vereinbart.

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  •  MiMo2402
11.1.2019  (#3)
Wird wohl stark von dem einen vorhandenen Einkommen abhängen, da ihr nicht garantieren könnt, dass das Einkommen wieder steigt!

Ich könnte mir vorstellen, dass die Absicht in 2,5 Jahren wieder arbeiten gehen zu wollen, Zusage vom AG hin oder her, die Bank nicht sonderlich interessiert, da es ja schon öfter vorgekommen sein soll, dass sich derartige Pläne von seiten der Arbeitnehmerin aus geändert haben, weil noch ein Kind, lieber länger bei den Kindern bleiben,...

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  •  alphabetical
11.1.2019  (#4)
Danke für eure Antworten! Vielleicht ist unser Zeitplan auch zu pessimistisch - wir stehen aber (auch wenn wir schon länger mit dem Gedanken spielen) erst am Anfang der Planung und haben bis jetzt nur 2 (Erst-)Entwürfe und Angebote vorliegen. Mit einem Baubeginn rechnen wir daher nicht vor Ende diesen Jahres. Unser Gedanke war es, zuallererst das Budget abzustecken und das möglichst zuverlässig, also mit möglichst konkreten Aussagen der Bank. Welches Vorgehen würdet ihr sonst empfehlen - zuerst die Planung und dann hoffen, dass die Finanzierung klappt?

zitat..
coisarica schrieb: Wir haben unseren Anbietern separate Haushaltsrechnungen für die verschiedenen Phasen gegeben. Also: gegenwärtig, in Karrenz, nach Einzug, Elternteilzeit, usw.
Wenn in Summe alles darstellbar ist, gibt keine Risikoaufschläge (so zumindest in unserem Fall).


 
Mit so einer Rechnung waren wir bereits vor einiger Zeit bei der Hausbank, um uns einmal zu informieren was möglich wäre. Für den Betreuer war das alles kein Problem, solange eben die Rate in allen Szenarien stemmbar ist. Allerdings hat er uns auch einerseits eine Top Bonität bescheinigt, uns aber andererseits Konditionen in Aussicht gestellt, bei denen meiner Meinung nach (und was ich hier schon gelesen habe) noch einiges an Verbesserungspotential drin wäre ;) daher bin ich nicht sicher, wieviel diese Aussage wert ist. (Ich weiß schon - die Hausbank hat selten das beste Angebot)


zitat..
MiMo2402 schrieb: Ich könnte mir vorstellen, dass die Absicht in 2,5 Jahren wieder arbeiten gehen zu wollen, Zusage vom AG hin oder her, die Bank nicht sonderlich interessiert, da es ja schon öfter vorgekommen sein soll, dass sich derartige Pläne von seiten der Arbeitnehmerin aus geändert haben, weil noch ein Kind, lieber länger bei den Kindern bleiben,...


Das stimmt natürlich - als Bank wäre mir so eine Bestätigung vermutlich auch nicht viel wert...




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  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
14.1.2019  (#5)
Bei uns war Kreditaufnahme auch im 2. Jahr der EKBG. Die Banken haben das ganz unterschiedlich gehandhabt. Eine hat uns abgeleht bzw. die Bestkonditionen, da sie ohne dem Einkommen meiner Frau gerechnet haben. Da kam dann sogar die Empfehlung ein wenig zu verschieben, bis Frau wieder 3 Monate gearbeitet hat zwecks der Lohnzettel.
Eine andere und auch die Hausbank haben Bestkonditionen springen gelassen mit der zukünftigen Haushaltsrechnung.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.1.2019  (#6)
Wie hoch ist das Einkommen, wie hoch der Kreditbetrag?
Wie sieht die Haushaltsrechnung aus - da gibt’s ja individuell große Unterschiede? Kostet die Kinderbetreuung im Anschluss?
Mit welchem Einkommen ist dann zu rechnen?

Da müssen schon mehr Informationen heremoji

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  •  ijjiij
15.1.2019  (#7)
Hi,

wir sind ebenfalls gerade dabei, einen Kredit während der Karenz (allerdings 1. Jahr einkommenabhängiges KBG) aufzunehmen.

Bei den Banken mit denen wir bisher gesprochen haben wurde das immer ähnlich gehandhabt:
-> Kinderbetreuungsgeld wurde in den Rechnungen garnicht berücksichtigt (weil im 2. Jahr nicht vorhanden)
-> Einkommen der Frau aus geringfügiger Tätigkeit während der Karenz (unterhalb der Zuverdienstgrenze versteht sich) wurde ebenfalls nicht berücksichtigt, da anscheinend nicht pfändbar.
-> Seitens einer Bank wurde die Zusage gefordert, dass nach der Karenz wieder vollzeit gearbeitet wird. Allerdings nur mündlich von uns, nicht schriftlich vom AG.
-> Haushaltsrechnung wurde mit den eigenen Werten (Versicherungen etc.) angenommen, außer unsere Werte lagen tiefer als die von der Bank angesetzten Mindestbeträge, dann wurden diese genommen.
Unter diesen Vorraussetzungen wurde dann die Leistbarkeit berechnet. Da diese gegeben war, hatten wir da kein Problem.

Wir haben aber auch vorab schon Gespräche mit mehreren Banken gesucht und uns den möglichen Kreditrahmen ermitteln lassen. Das war noch während der Schwangerschaft, wir haben die aber natürlich trotzdem immer angegeben.
Dabei wurde uns dann unter allen Rahmenbedingungen (also auch im 2. Jahr der Karenz) eine Haushaltsrechnung bzw. eine Leistbarkeitsrechnung erstellt und auf Basis dieser dann die maximale Rate und die maximale Kredithöhe ermittelt. Das Ganze haben wir mit relativ hohen Zinssätzen (>2% Fixzins für die ersten Jahre) berechnet, damit unser Projekt auch sicher finanzierbar ist.

Diese unverbindlichen Vorgespräche waren sehr aufschlussreich und kann ich nur empfehlen. Damit weißt du dann zumindest vorab einmal, ob das Projekt jetzt umsetzbar ist oder doch lieber erst in einem oder 2 Jahren. (Höheres Einkommen, mehr Eigenmittel angespart etc.)
Uns war auch ganz wichtig, eine Aussage von mehreren Banken zu bekommen. Bringt ja nichts wenn die Hausbank dir das zwar unverbindlich zusagt und dann doch wieder abspringt wenn du harte Fakren machen willst.

Hoffe dir weitergeholfen zu haben. :)

LG
Georg

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  •  alphabetical
15.1.2019  (#8)

zitat..
ijjiij schrieb: ...

Hoffe dir weitergeholfen zu haben. :)


Danke für deine ausführliche Antwort! Dh also für die Banken war Voraussetzung, dass die Rate allein mit deinem Gehalt leistbar ist? Wir haben in unserer Rechnung auf der Einkommensseite auch das KBG (plus Familienbeihilfe und Familienbonus) berücksichtigt. Ohne diese Posten würde es wohl knapp werden bzw müssten wir uns schon ziemlich einschränken (auch wenn wir die Rechnung eher pessimistisch angegangen sind und Ausgaben sehr großzügig kalkuliert haben). 


zitat..
speeeedcat schrieb: Wie hoch ist das Einkommen, wie hoch der Kreditbetrag?
Wie sieht die Haushaltsrechnung aus - da gibt’s ja individuell große Unterschiede? Kostet die Kinderbetreuung im Anschluss?
Mit welchem Einkommen ist dann zu rechnen?

Da müssen schon mehr Informationen her


Ich habe konkrete Zahlen absichtlich (vorerst) weggelassen :paranoid: ;) Meine Frage war eher allgemeiner Natur - ob die Bank ausschließlich die aktuelle Einkommenssituation berücksichtigt oder auch die zukünftige (vor allem, wenn nur ein kurzer Zeitraum zwischen Rückzahlungsstart und Einkommenssteigerung liegt).

Da hier auch der Zeitpunkt der Kreditaufnahme angesprochen wurde - wann wäre eurer Meinung nach der richtige Zeitpunkt, konkret bei den Banken bzw. einem Vermittler anzufragen? Wir wollen nicht unnötig Energien in die Planung stecken, um dann hinterher zu erfahren, dass unser Budget das Ergebnis nicht hergibt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.1.2019  (#9)

zitat..
alphabetical schrieb: Dh also für die Banken war Voraussetzung, dass die Rate allein mit deinem Gehalt leistbar ist?


Ja! Und das macht auch Sinn und kommt nicht von ungefähr (HIKrG).

Manche sind da halt sehr "kreativ" bei der Haushaltsrechnung, bringt dir aber nichts, wenn es eine sauknappe Geschichte ist. Hatte gestern erst ein langes Gespräch mit einer anfragenden Mutter. Habe ihr definitv abgeraten und empfohlen zu warten und in den Hausbaumodus zu schalten, auch wenn Job im Bundesdienst sicher ist. Aber halt auch nur TZ. Sein darf da wirklich nichts Außertourliches!

Ich würde es dir ebenso empfehlen:
planen, planen, planen. Und derweil in der Zeit, bis deine GG wieder arbeiten geht, die "fiktive" Kreditrate wegsparen und auch konsequent liegenlassen - auch wenn man was rausnehmen könnte.

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  •  ijjiij
16.1.2019  (#10)

zitat..
alphabetical schrieb: Danke für deine ausführliche Antwort! Dh also für die Banken war Voraussetzung, dass die Rate allein mit deinem Gehalt leistbar ist? Wir haben in unserer Rechnung auf der Einkommensseite auch das KBG (plus Familienbeihilfe und Familienbonus) berücksichtigt. Ohne diese Posten würde es wohl knapp werden bzw müssten wir uns schon ziemlich einschränken (auch wenn wir die Rechnung eher pessimistisch angegangen sind und Ausgaben sehr großzügig kalkuliert haben).


 
Korrekt, es musste alles mit (m)einem Gehalt leistbar sein.
Die Familienbeihilfe wurde insofern berücksichtigt, dass keine "zusätzlichen Kosten" Für das Kind angenommen wurde, aber dafür eben auch die Familienbeihilfe nicht. Familienbeihilfe und Säugling heben sich anscheinend auf. :)


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  •  austriansales
16.1.2019  (#11)

zitat..
ijjiij schrieb: Korrekt, es musste alles mit (m)einem Gehalt leistbar sein.


 aber mal ehrlich... geht sich das bei einem Otto-Normalverdiener um die 30 ohne großartiges anderweitiges Sponsoring aus?
Ich/wir leben nicht auf großem Fuße (keine großartigen Urlaube etc.) und wenn ich da auf die realistischen Fixkosten schaue geht sich das nicht aus.
Meine Fixkosten habe ich gut im Griff, da ich sie die letzten 5 Jahre penibel erfasse.


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  •  ijjiij
16.1.2019  (#12)

zitat..
austriansales schrieb: aber mal ehrlich... geht sich das bei einem Otto-Normalverdiener um die 30 ohne großartiges anderweitiges Sponsoring aus?


 Ich kann jetzt nur für unsere Situation sprechen und weiß nicht wieviel ein "Otto-Normalverdiener" so an Einkommen hat...
Mein Einkommen liegt vermutlich leicht über dem Durchschnitt, ist aber auch nicht unrealistisch hoch. Anderwertiges Sponsoring gibt es quasi keines.

Bei uns war das auf jeden Fall der ausschlaggebende Grund, warum wir uns dazu entscheiden haben jetzt während der Karenz den Grund zu kaufen aber nicht zu bauen. Gebaut wird dann nach Abschluss der Karenz, dann werden ja auch wieder die beiden Gehälter angerechnet.
Für die Bank ist in jeder bisherigen Leistbarkeitsberechnung aber auch raus gekommen, dass wir einen ausreichendne Kreditrahmen für den Grundstückskauf + Hausbau auch während der Karenz bekommen würden.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
16.1.2019  (#13)

zitat..
speeeedcat schrieb: Ja! Und das macht auch Sinn und kommt nicht von ungefähr (HIKrG).


 völlig richtig, was dann natürlich auch

zitat..
speeeedcat schrieb: Mit welchem Einkommen ist dann zu rechnen?


solche Fragen hinfällig macht.. Denn auch wenn ich der Bank sage, ich bekomm dann nix, oder gar 4000 euro monatlich, wird sies nicht ansetzen können

zitat..
speeeedcat schrieb: Ich würde es dir ebenso empfehlen: planen, planen, planen. Und derweil in der Zeit, bis deine GG wieder arbeiten geht, die "fiktive" Kreditrate wegsparen und auch konsequent liegenlassen - auch wenn man was rausnehmen könnte.


 
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genau so und nicht anders würde ich das auch empfehlen!!!!!!


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