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Kanalanschlußgebühren nach Abbruch

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  •  bush23
30.7. - 1.8.2013
10 Antworten 10
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Hallo!

Wir sind gerade am Überlegen statt einer Komplettsanierung den Altbestand abzureissen und neu zu bauen. Da ich zufällig gestern auf der Gemeinde war, habe ich am Bauamt div. Dinge abgeklärt und u.a. gefragt, wie das mit den Kanal- und Wasseranschlußgebühren abläuft. -> lt. Aussage des Zuständigen (kam mir dabei aber unsicher vor) kommt ein Abbruch und Neubau einem Neubau gleich und ich muss die Gebühren komplett zahlen.

Jetzt hab ich mir die aktuelle Kanalgebührenordnung der Gemeinde angesehen und folgendes gefunden:

zitat..
Bei nachträglicher Änderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Kanalanschlußgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

Bei Änderung eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- und Umbau, bei Neubau nach Abbruch, bei Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes auf dem gleichen Grundstück, oder bei Änderung des Verwendungszweckes - ist die Kanalanschlussgebühr in jenem Ausmaß zu entrichten, die sich unter Zugrundelegung der Neuberechnung - in Anrechnung der für dieses Gebäude bereits geleisteten Anschlussgebühr, ergibt.


Ich würde meinen, dass die Aussage somit falsch ist und mir die alten Anschlußgebühren angerechnet werden müssen.

Sollte das so stimmen, wie wird das gemacht:
wird die bestehende Wohnfläche (dh wenn ich größer baue, zahle ich nur die zusätzlichen qm) oder die damals entrichtete Gebühr angerechnet?

Sollte es nur die Gebühr sein, bringts mir eh ned viel, weil die Gebühr gerade ein paar Tausend Schilling ausgemacht hat (1975).

Wisst ihr ev. wo ich mich da unabhängig von der Gemeinde noch erkundigen könnte?

Vielen Dank,
Klaus

  •  MinMax
30.7.2013  (#1)
Ja, die Aussage ist falsch. Der Vorbesitzer bzw. das alte Haus wurde ja schon angeschlossen und demnacht wurden die GEbühren bezahlt. Was Du jetzt zahlen muss, ist die Differenz zwischen Alt und Neu.

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
30.7.2013  (#2)
Gilt auch fuer stromTelefon, Fernsehkabel, usw.

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  •  bush23
31.7.2013  (#3)
hab ich es mir doch gedacht.
Meinst du mit Differenz, dass die Wohnfläche gegengerechnet wird oder die neuen Gebühren abzüglich der sehr geringen alten Gebühren zu bezahlen sind?

@Strom, etc.: Ich nehme aber an, dass ich trotzdem einiges zu zahlen habe, weil ich den Strom für den Abbruch ja entfernen lassen muss oder?

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  •  ma2412
31.7.2013  (#4)
Bundesland? - Kann es jetzt nur für Wien sagen - ist gesetzlich geregelt § 10.

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0800000.htm

Dein Bundesland hast jetzt nicht erwähnt bzw. ist jetzt im Profil nicht hinterlegt. Wo auch immer = sollte aber auch da entsprechende nachvollziehbare Regelungen geben.


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  •  bush23
31.7.2013  (#5)
sorry, bin in OÖ zu Hause.

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  •  ma2412
31.7.2013  (#6)
Ähnlich wie in anderen BL und würde dort mal anfragen:

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/16603_DEU_HTML.htm

Da schreiben die eigentlich, dass eine Ergänzungsabgabe nur bei Vergrößerung der Bemessungsgrundlage fällig wird. Wäre zu hinterfragen und da gibt' s wohl eher eine kompetente Auskunft, wie hoch die Gebühr genau ist.


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  •  MinMax
31.7.2013  (#7)

zitat..
bush23 schrieb: Meinst du mit Differenz, dass die Wohnfläche gegengerechnet wird oder die neuen Gebühren abzüglich der sehr geringen alten Gebühren zu bezahlen sind?

yep, genauso ises.

Nur Vorsicht:
bei uns ist die Gemeinde und nicht nur das Bundesland wichtig. Dort wird eine Formel angewendet, die für Leien nicht leicht zu durchblicken ist (ein Schelm, der Böses denkt).
Ich habe zuerst den Einreichplan eingeschickt, auf deren Grundlage die neuen Maße ermittelt wurden. Parallel dazu habe ich selbst in Excel alles genaustens nachgerechnet. Siehe da, Unterschied von ca. 30%... zu meinen Ungunsten. Ein kurzes Telefonat konnte das bereinigen, "ein Fehler kann immer passieren" ... klar.

Dann aber wurde weiter manipuliert: Das alte Haus ist im Grundbuch und im Kataster mit 85m² eingetragen. Das Abwasseramt sagt aber, bei den sind nur Gebühren für 69m² eingegangen ... "da können wir nichts tun".
Meine Antwort ist "da kann ich nichts zahlen, wenden Sie sich an den Vorbesitzer...". Sehen wir mal wie ich die hier rum kriege...

Und am Ende wurde versucht das Nebengebäude vom neuen Haus wegen einen Waschmaschienen-Anschluß als Wohnfläche zu berechnen. Kurze Hand habe ich die WM in die Küche verbannt (im Plan händisch geändert). Das fanden die nicht gut, ich soll eine "Bauveränderungsanzeige" durchführen.

Alles in einem sehr unprofesionell und "leichte Tendenz" zum Anheben der Gebühren.
Nächstes Mal schicke ich meine Frau im Minirock dahin, hat immer bei den vollbartigen Eingenbrüttlern vom Amt geholfen.

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
31.7.2013  (#8)
@MinMax - OT:
Wenn du auf ein Zitat "JA oder NEIN" mit stimmt antwortest, dann weiß man immer noch nicht ob nun Ja oder Nein richtig ist emoji


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  •  MinMax
31.7.2013  (#9)

zitat..
gloitom schrieb: Wenn du auf ein Zitat "JA oder NEIN" mit stimmt antwortest


Stimmt.
Aber, der TE hat das "oder" so verwendet, dass beides zutrifft, daher "stimmt":

zitat..
bush23 schrieb: Meinst du mit Differenz, dass die Wohnfläche gegengerechnet wird oder die neuen Gebühren abzüglich der sehr geringen alten Gebühren zu bezahlen sind


beides trifft zu: es wird eine Differenz berechnet, daraus ergeben sich neue Gebühren.



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  •  bush23
1.8.2013  (#10)
@MinMax & ma2412: danke für eure Auskünfte. Werde mich gleich erkundigen, gehe aber nun auch davon aus, dass einfach die Wohnflächen zw. Alt- und Neubestand verglichen werden.

@gloitom: vielleicht war es nach dem ersten Absatz nicht klar emoji, aber danach hab ich es verstanden.

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