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Ja, die Aussage ist falsch. Der Vorbesitzer bzw. das alte Haus wurde ja schon angeschlossen und demnacht wurden die GEbühren bezahlt. Was Du jetzt zahlen muss, ist die Differenz zwischen Alt und Neu. |
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Gilt auch fuer stromTelefon, Fernsehkabel, usw. |
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hab ich es mir doch gedacht.
Meinst du mit Differenz, dass die Wohnfläche gegengerechnet wird oder die neuen Gebühren abzüglich der sehr geringen alten Gebühren zu bezahlen sind? @Strom, etc.: Ich nehme aber an, dass ich trotzdem einiges zu zahlen habe, weil ich den Strom für den Abbruch ja entfernen lassen muss oder? |
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Bundesland? - Kann es jetzt nur für Wien sagen - ist gesetzlich geregelt § 10.
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0800000.htm Dein Bundesland hast jetzt nicht erwähnt bzw. ist jetzt im Profil nicht hinterlegt. Wo auch immer = sollte aber auch da entsprechende nachvollziehbare Regelungen geben. |
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sorry, bin in OÖ zu Hause. |
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Ähnlich wie in anderen BL und würde dort mal anfragen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/16603_DEU_HTML.htm Da schreiben die eigentlich, dass eine Ergänzungsabgabe nur bei Vergrößerung der Bemessungsgrundlage fällig wird. Wäre zu hinterfragen und da gibt' s wohl eher eine kompetente Auskunft, wie hoch die Gebühr genau ist. |
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Nur Vorsicht: bei uns ist die Gemeinde und nicht nur das Bundesland wichtig. Dort wird eine Formel angewendet, die für Leien nicht leicht zu durchblicken ist (ein Schelm, der Böses denkt). Ich habe zuerst den Einreichplan eingeschickt, auf deren Grundlage die neuen Maße ermittelt wurden. Parallel dazu habe ich selbst in Excel alles genaustens nachgerechnet. Siehe da, Unterschied von ca. 30%... zu meinen Ungunsten. Ein kurzes Telefonat konnte das bereinigen, "ein Fehler kann immer passieren" ... klar. Dann aber wurde weiter manipuliert: Das alte Haus ist im Grundbuch und im Kataster mit 85m² eingetragen. Das Abwasseramt sagt aber, bei den sind nur Gebühren für 69m² eingegangen ... "da können wir nichts tun". Meine Antwort ist "da kann ich nichts zahlen, wenden Sie sich an den Vorbesitzer...". Sehen wir mal wie ich die hier rum kriege... Und am Ende wurde versucht das Nebengebäude vom neuen Haus wegen einen Waschmaschienen-Anschluß als Wohnfläche zu berechnen. Kurze Hand habe ich die WM in die Küche verbannt (im Plan händisch geändert). Das fanden die nicht gut, ich soll eine "Bauveränderungsanzeige" durchführen. Alles in einem sehr unprofesionell und "leichte Tendenz" zum Anheben der Gebühren. Nächstes Mal schicke ich meine Frau im Minirock dahin, hat immer bei den vollbartigen Eingenbrüttlern vom Amt geholfen. |
yep, genauso ises.
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@MinMax - OT:
Wenn du auf ein Zitat "JA oder NEIN" mit stimmt antwortest, dann weiß man immer noch nicht ob nun Ja oder Nein richtig ist ![]() |
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Stimmt. Aber, der TE hat das "oder" so verwendet, dass beides zutrifft, daher "stimmt": beides trifft zu: es wird eine Differenz berechnet, daraus ergeben sich neue Gebühren. |
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@MinMax & ma2412: danke für eure Auskünfte. Werde mich gleich erkundigen, gehe aber nun auch davon aus, dass einfach die Wohnflächen zw. Alt- und Neubestand verglichen werden.
@gloitom: vielleicht war es nach dem ersten Absatz nicht klar ![]() |