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·gelöst· Hühnerstall im Bauland Wohngebiet NÖ [NÖ]

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  •  Linni
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.1. - 8.1.2021
82 Antworten | 15 Autoren 82
9
91
Liebe Leute!

ist das so richtig?
Wie ich verstanden habe, KANN die Gemeinde einen Hühnerstall im BW bewilligen, wenn sie die Hühnerhaltung als ortsüblich ansieht. 
Ist dem so? Oder kann gegen eine etwaige Baubewilligung ein Nachbar beim Bauamt (?) Beschwerde einlegen? 
Hühner gelten vor dem Tierschutzgesetz als Haustiere, habe ich gesehen (Paragraf 4 Z2). Aber es muss dennoch ortsüblich sein, oder?

Und: Wie sieht ein mobiler Hühnerstall aus? Muss ich dafür einen Stellplatz bewilligt bekommen?

Danke im Voraus!!
lg

  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.1.2021  (#61)

zitat..
Linni schrieb: Das würde sich sicher durchsetzen lassen - als Nebenerwerbstätigkeit allemal. 

Könntest du von den Einnahmen leben?

zitat..
Linni schrieb: Aber... braucht man nicht auch eine gewisse Grundgröße, um als Landwirt zu gelten?

Nein.
Du mußt ein Betriebskonzept erstellen.

Füll die Vorlagen mal aus und geh damit zur Bezirksbauernkammer emoji

Ich werd aber den Eindruck nicht los, dass da eine gewisse Ernsthaftigkeit zum Ausüben von landwirtschaftlichen Tätigkeiten vorhanden ist (was willst jetzt haben? 2 Ziegen zum Spazierengehen oder ein paar Hühner zum Eierlegen?)
Beides ist sicher nicht ausreichend...

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.1.2021  (#62)

zitat..
Linni schrieb: Im Grünland lf haben wir gegenüber auch ein Grundstück

Das hatten wir aber schon, oder?
In dem dortigen thread
https://www.energiesparhaus.at/forum-noe-gruenland-glf-stallbau/59868
hab ich dir folgendes geschrieben:
"So wie du da schreibst schätze ich das so ein, dass du bei ehrlicher Vorgangsweise und ohne Schwindel vergessen solltest, im Grünland etwas zu bauen, was baurechtlich einer Bewilligung oder Bauanzeige bedarf.
Mir geht es hier darum, was du wirklich und ehrlich vorhast und nicht, was man auf geduldigem Papier alles konstruieren kann. "

Aber du willst es anscheinend nicht glauben! Da kann ich dir aber vermutlich nicht mehr weiter helfen. Ich informiere hier darüber, was die (objektive) Gesetzeslage ist (soweit ich es halt weiß). Ich gebe keine Anleitung, wie man das Gesetz vielleicht umgehen kann (und dann damit vielleicht später auf die Nase fällt).

Nur noch zur Info, was man unter Landwirtschaft bei der Tierhaltung versteht:
- das ist NUTZTIERHALTUNG zur Zucht, Mast oder Hervorbringung tierischer Erzeugnisse.
Darunter fällt also NICHT tiergestützte Therapie!
Und diese Landwirtschaft (bei Tieren also die Nutztierhaltung) muss als BETRIEB geführt werden. D.h. Produzieren,  Einnahmen erzielen, die höher als die Ausgaben dafür sind (Vollkostenrechnung), und von dem übrigbleibenden Gewinn zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt bestreiten.

zitat..
gdfde schrieb: braucht man nicht auch eine gewisse Grundgröße, um als Landwirt zu gelten?
gdfde schrieb: Nein. Du mußt ein Betriebskonzept erstellen.

Antwort von gdfde ist unpräzise:
bei pflanzlicher Produktion wirst Flächen brauchen
bei tierischer Produktion gehts auch ohne Grundflächen




1
  •  DeletedUser002
6.1.2021  (#63)
ot:
Also wenn ich mir vorstelle wieviele Hunde-Besitzer ihre Tiere (u.a.) als Wachhunde titulieren so sollte man den Gesetzgeber zur Überarbeitung des Themas "Nutztier-Haustier" überreden.

Allein historisch betrachtet waren Hunde und Katzen stets Nutztiere.
Ausgenommen vielleicht Kleopatras Hauskätzchen...aber wer weiß wo die überall herumgeschleckt haben...😎 ...räusper...

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass man vor 1000 Jahren diese Tiere nur als "Streichel- und Spaziergehobjekte" gehalten hat.
Die Gesellschaft ist aber heutzutage eher verweichlicht und hat aus Überfluß an Freizeit und Geldmittel das Hobby der (Haus-)Tierzucht und -haltung entdeckt.
Soll so sein; ist in Ordnung.

Meine Katze sperre ich zur Mäusejagd alle 14 Tage ins Nebengebäude.
Für mich ist sie (auch) ein Nutztier.
😀

btw:
In diesem Nebengebäude wurden, so wie bei allen Nachbarn rundherum, in den Nachkriegsjahren echte Nutztiere gehalten (Schwein, Schaf, Ziege, Hühner).
War damals wohl normal und niemand hat sich beschwert.
Schön.

Ob ich diese Tierhaltung heute fortsetzen dürfte?
Keine Ahnung, ich habe es aber auch nicht vor.
Glück gehabt.

So long, alles Gute,
lg Martin


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  •  Linni
6.1.2021  (#64)

zitat..
gdfde schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Das würde sich sicher durchsetzen lassen - als Nebenerwerbstätigkeit allemal. 

Könntest du von den Einnahmen leben?
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Aber... braucht man nicht auch eine gewisse Grundgröße, um als Landwirt zu gelten?

Nein.
Du mußt ein Betriebskonzept erstellen.

Füll die Vorlagen mal aus und geh damit zur Bezirksbauernkammer

Ich werd aber den Eindruck nicht los, dass da eine gewisse Ernsthaftigkeit zum Ausüben von landwirtschaftlichen Tätigkeiten vorhanden ist (was willst jetzt haben? 2 Ziegen zum Spazierengehen oder ein paar Hühner zum Eierlegen?)
Beides ist sicher nicht ausreichend...

4 kastrierte Böcke und ein paar Hühner wären es. Klar, nebenberuflich könnte ich davon leben, ich würde auch noch andere Tiergestützte Aktivitäten anbieten und mache gerade eine Ausbildung dazu. Meinen Hauptberuf würde ich gerne stundenmäßig reduzieren.
Eine Alpakahalterin aus dem Bezirk NK meinte gerade zu mir, dass bei ihr das Betriebskonzept (möchten Alpakas halten und Produkte aus der Wolle vermarkten) und somit der Stall nicht bewilligt wurde, da sie unter 2,5ha Eigenland haben. 
mir kommt schon vor, dass die Sachbearbeiter sehr viel Spielraum für Eigeninterpretation haben!


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  •  Linni
6.1.2021  (#65)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Im Grünland lf haben wir gegenüber auch ein Grundstück

Das hatten wir aber schon, oder?
In dem dortigen thread
https://www.energiesparhaus.at/forum-noe-gruenland-glf-stallbau/59868
hab ich dir folgendes geschrieben:
"So wie du da schreibst schätze ich das so ein, dass du bei ehrlicher Vorgangsweise und ohne Schwindel vergessen solltest, im Grünland etwas zu bauen, was baurechtlich einer Bewilligung oder Bauanzeige bedarf.
Mir geht es hier darum, was du wirklich und ehrlich vorhast und nicht, was man auf geduldigem Papier alles konstruieren kann. "

Aber du willst es anscheinend nicht glauben! Da kann ich dir aber vermutlich nicht mehr weiter helfen. Ich informiere hier darüber, was die (objektive) Gesetzeslage ist (soweit ich es halt weiß). Ich gebe keine Anleitung, wie man das Gesetz vielleicht umgehen kann (und dann damit vielleicht später auf die Nase fällt).

Nur noch zur Info, was man unter Landwirtschaft bei der Tierhaltung versteht:
- das ist NUTZTIERHALTUNG zur Zucht, Mast oder Hervorbringung tierischer Erzeugnisse.
Darunter fällt also NICHT tiergestützte Therapie!
Und diese Landwirtschaft (bei Tieren also die Nutztierhaltung) muss als BETRIEB geführt werden. D.h. Produzieren,  Einnahmen erzielen, die höher als die Ausgaben dafür sind (Vollkostenrechnung), und von dem übrigbleibenden Gewinn zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt bestreiten.
__________________
Im Beitrag zitiert von gdfde: braucht man nicht auch eine gewisse Grundgröße, um als Landwirt zu gelten?
__________________
Im Beitrag zitiert von gdfde: Nein. Du mußt ein Betriebskonzept erstellen.

Antwort von gdfde ist unpräzise:
bei pflanzlicher Produktion wirst Flächen brauchen
bei tierischer Produktion gehts auch ohne Grundflächen

Doch, ich glaube es dir natürlich schon. Aber ich habe die Fragen der anderen beantwortet 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.1.2021  (#66)
Du darfst alles was du willst im Bauland-Agratgebiet machen Es geht halt nicht, dass jeder alles machen kann, wo ER grad will. Denn dann bräuchte man keine Raumordnung, die ja bestimmt, wo man was darf.
Dass es Raumordnung gibt, ist keine Erfindung der Politik oder von Beamten, sondern resultiert aus dem Verhalten und dem Wunsch der Gesellschaft (also von uns allen). Ein Großteil der Bevölkerung will in der Nachbarschaft seiner Wohnung keine Tierhaltungen und auch keinerlei emittierende Betriebe - also halt "reines" Wohngebiet.
Wenn das jemand so will, dann muss er ins Bauland-Wohngebiet und darf sich nicht ins Bauland-Agrargebiet setzen.
Wenn jemand so wie du Tiere halten will, dann muss er halt ins Bauland-Agrargebiet und darf nicht ins reine Wohngebiet.

3
  •  Linni
6.1.2021  (#67)
Keine Ziegen im Wohngebiet - der Gedanke dahinter ist klar. 
keine Hühner... kann ich schon weniger verstehen. Die Kläffer meines letzten Nachbarn waren so nötig wie ein eitriger Weisheitszahn, und dagegen kann man nichts tun. Wir sind das letzte Haus vorm Naturschutzgebiet in einer ländlichen Gemeinde. Ich finde es unverständlich, aber soll so sein. 
Aber ich rede hier ja auch von Grünland, diese Kategorie ist unter anderem genau dafür gemacht, nämlich (Nutz)Tierhaltung. 
Bei mir würde halt kein Produkt dahinter stehen, sondern ein Gewerbe. Dass mir das Ganze auch einfach Spaß machen würde...ja klar! Aber das macht dem Bauern ja hoffentlich seine Arbeit auch!
DAS geht mir nicht ein!
Wenn ich Ziegen schlachten würde, oder ihnen am besten gleich nach der Geburt die Kitze wegnehme, um sie zu melken, DANN wäre es in Ordnung. Verrückt!!




1
  •  Linni
6.1.2021  (#68)
Und - bei einem qm Preis von 500€ in unserer Gemeinde kann sich ja auch kein normaler Mensch die Größe einer Ziegenweide auf Bauland Agrar leisten..oder müsste man da ein Stück Grünland gleich nebenan haben?
Mir war ehrlich gesagt vor meiner Ausbildung nicht einmal bewusst, dass es mehrere Kategorien Bauland gibt, und dass man aufs eigene Stück Grünland keine Tiere stellen darf. Traurig!

1
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
6.1.2021  (#69)
Es ist immer schade, wenn Menschen so auf ihre eigene Einstellung zur Sache fixiert sind, dass sie absolut nicht verstehen können, warum ein Gesetz so ist wie es ist. Das ist nicht aufs Baurecht oder die Raumplanung eingeschränkt, sondern trifft alle Rechtssprechungen, von denen Menschen direkt betroffen sind. Da kann man es sich als Person, die geltendes Recht umsetzen muss, aussuchen: Entweder der engstirnige Beamte, der Recht so umsetzt, wie es geschrieben steht, oder es wird sofort Beamtenwillkür geschrien, wenn der Eindruck entsteht, dass man es nicht tut. Gewinnen kann da keiner.

Wie gesagt, ich hätte auch gern Hühner bei mir, geht halt nicht. Natürlich ärgerlich für mich, trotzdem kann ich die Gründe für diese Regeln nachvollziehen.

Dann kommen die Argumente Hund und Katze. Von Leuten, die ja allein weil sie das Argument bringen, schon wissen, dass auch diese zwei Tierarten Nachbarschaftskonflikte auslösen. Und als Reaktion darauf sollen jetzt noch mehr Tiere erlaubt werden, die für noch mehr Konflikte sorgen werden? Dass der Gesetzgeber das nicht machen wird ist wohl klar. Dass Hund und Katze eine andere Stellung haben als "Nutztiere" ist eine Eigenschaft unserer Gesellschaft, und wie Karl10 schon richtig festgestellt hat, sind unsere Gesetze, ob mans glauben will oder nicht, durch Generationen von Rechtssprechung gewachsen. Wenn es genug Leute gibt, die wieder anfangen wollen, Tiere bei sich zu halten, werden sich mit der Zeit auch die Gesetze dahingehend anpassen. Haustiere verbieten geht natürlich nicht - sonst wird wieder auf den bösen Staat und seine Diener geschimpft, die mir schon vorschreiben wollen, wie krumm meine Gurke zu sein hat!!!!11

Und wo zieht man dann die Grenze? Zwei Schweine sind ok? Eine Kuh? Drei Schafe? Hoffentlich hat auch keiner ein Problem mit meiner Wühlmaus-Hobbyzucht, ab und zu kommt halt mal eine aus, aber ist ja nur a Mauserl?
Dann, anno 2030, im schönen Baden bei Wien ist eine neue Siedlung entstanden. 16x800m² in zwei Reihen, und bei den Nachbarn ist von Alpaka bis Ziege alles vertreten - mittendrin zwei verzweifelte Anwohner, die nicht mehr wissen, welche Chemikalien sie noch auf ihren englischen Rasen kippen sollen, damit er hübsch englisch bleibt. In der Ferne gluckert ein Truthahn. Utopia.

2
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
6.1.2021  (#70)

zitat..
Linni schrieb: Keine Ziegen im Wohngebiet - der Gedanke dahinter ist klar. 
keine Hühner... kann ich schon weniger verstehen. 

wieso?
Ich mag Ziegen! Die sind super als lebende Rasenmäher, geben Milch und werden, wenn man sich mit ihnen beschäftigt, zahm wie Hunde!
Warum darfst du deine Hühner haben aber willst mir immer noch meine Ziegen verbieten???


1
  •  BAULEItEr
6.1.2021  (#71)

zitat..
Linni schrieb: Keine Ziegen im Wohngebiet - der Gedanke dahinter ist klar. 
keine Hühner... kann ich schon weniger verstehen.

Ob Ziege, Huhn oder Kuh spielt keine Rolle, all diese Tiere benötigen einen Stall von dem eine Geruchsbelästigung ausgeht(der eine macht ihn halt öfter sauber der ander aber halt nicht)

Und so etwas hat in einer zivilisierten Gesellschaft nichts in einem Wohgebiet verloren.

Und so wie die Raumordnung nun deine Nachbarn vor deinen Hühner und Ziegen schützt, so schützt sie auch dich davor, dass dein Nachbar sein Haus nicht in eine KFZ-Werkstatt, einen Schrottplatz, eine Discothek oder Sonstiges was in einem Wohngebiet nichts verloren hat umbauen kann.

Stell dir mal eine Reihenhaussiedlung mit Vorgärten vor, wo jeder wie es ihm gefällt Ziegen und Hühner hält, ich glaube da würdest selbst du nicht wohnen wollen.

2
  •  chrismo
  •   Gold-Award
6.1.2021  (#72)

zitat..
Karl10 schrieb: Wenn jemand so wie du Tiere halten will, dann muss er halt ins Bauland-Agrargebiet und darf nicht ins reine Wohngebiet.

Sehr interessante Diskussion. So wie ich das mitbekommen habe, bezieht sie sich auf das NÖ Baurecht. Weiß jemand wie das in K aussieht mit Nutztieren im Wohngebiet?

Hintergrund der Frage ist, dass wir in der Nachbarschaft Hühner haben und ich auch Verwandte bzw. Bekannte kenne, die sich Hasen oder Wachteln halten. Alles im Bauland-Wohngebiet. Jetzt kann sein, dass es eben in K anders ist, oder einfach jedem egal emoji


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.1.2021  (#73)

zitat..
chrismo schrieb: Weiß jemand wie das in K aussieht mit Nutztieren im Wohngebiet?

Sehr ähnlich, wenn ich mir die Bauordnung in Kärnten ansehe.
Die Haltung ist nicht das Problem, sondern der dafür notwendige Stall, sofern´s ein Bauwerk ist.

Der "Schmäh" mitn mobilen Hühnerstall dürfte aber auch in Kärnten nicht erlaubt sein, wenn man sich die Ausnahmen lt. §2 ansieht.
u)
Wohnwägen, Mobilheime und andere bauliche Anlagen auf Rädern auf bewilligten Anlagen nach dem Kärntner Campingplatzgesetz – K-CPG;


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  •  DeletedUser002
7.1.2021  (#74)

zitat..
gdfde schrieb: bauliche Anlagen auf Rädern

Sorry für folgende (rein wissenschaftliche...😇 ) Frage:

In welchen Bundesländern Österreichs wäre nun eine in einem Gartenteich schwimmende "Tierbehausung" gestattet?


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.1.2021  (#75)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: In welchen Bundesländern Österreichs wäre nun eine in einem Gartenteich schwimmende "Tierbehausung" gestattet?

puhh, keine Ahnung, ob das erlaubt ist.
Ev. weiss der karl10 da etwas dazu emoji

Wenn man das ganze dann "weiterspinnt", zb. zu einem schwimmenden Haus(boot), würden sich ja Möglichkeiten auftun...

Aber selbst wenn das legal wäre, würde ich da bez. Tierhaltung trotzdem vorsichtig bleiben...aus zivilrechtlicher Sicht...wäre das wohl schwierig zu argumentieren, dass die Emissionen (Geruch, Lärm, Ungeziefer) aus der Tierhaltung im reinen Wohngebiet ortsüblich wären

1
  •  rocco81
  •   Gold-Award
7.1.2021  (#76)

zitat..
Linni schrieb: Mir war ehrlich gesagt vor meiner Ausbildung nicht einmal bewusst, dass es mehrere Kategorien Bauland gibt, und dass man aufs eigene Stück Grünland keine Tiere stellen darf. Traurig!


Also wenn ich das richtig verstehe hast du ein Grundstück mit Widmung Wohngebiet und angrenzend eines mit Widmung Grünland.
Auf beidem darfst du keinen Stall errichten.
Hast du schon mal bei der Gemeinde nachgefragt ob du das angrenzende Grünland oder einen Teil davon in irgendwas wo man einen Stall dann bauen darf umwidmen lassen kannst?
"Bauland Agrar" oder "Dorfgebiet" oder "Gewerbe Agrar" oder wie auch immer das in deinem Bundesland heißt.

1
  •  christianb1
  •   Bronze-Award
7.1.2021  (#77)
Hab den Thread mit Interesse verfolgt, weil ich selbst zur Gattung ehemaliger Hühnerhalter zähle, und auch in der Nachbarschaft gibts immer mehr Hühnerhalter (wobei einige andere auch schon wieder damit aufgehört haben). Zur Info - es ist Bauland Agrar.

Ich habe die Eier der eigenen Hühner immer sehr geschätzt, auch als Resteverwerter waren sie sehr praktisch. Aber aus meiner Sicht ist die Gesetzeslage absolut in Ordnung so, denn einige Behauptungen der Hühnerfans hier stimmen meiner Einschätzung und Erfahrung nach einfach nicht, speziell in dichter bebauten Siedlungen.

1) Hühner machen ohne Hahn keinen Lärm
Völlig falsch. Die können erbärmlich schreien, weiß ich aus eigener leidlicher Erfahrung. Wenn sie aus irgendeinem Grund aufgeregt sind, oder ein Ei gelegt haben, oder sich ein Igel sich in der Nacht in den Stall verirrt hat und ein Huhn aus irgendeinem Grund nicht in den Stall gefunden hat, und dieser unter dem Huhn herumkriecht, oder ....
Und das nicht nur zur angenehmen Tageszeit, sondern auch um 5 in der Früh, denn da wirds halt mal hell und der Hühner-Tag beginnt. Und wenn die Hühner verschiedener Besitzer täglich mehrmals "kommunizieren" verstehe ich, dass das manchen auf die Nerven geht.

2) Hühner stinken nicht
Der Geruchssinn mag wie der Geschmack verschieden sein, aber dass kein Geruch von einem Hühnerstall ausgeht kann wohl keiner behaupten. Besonders, weil die Tier oft am Rand des eigenen Grundstücks gehalten werden, und damit auch den Nachbarn direkt betreffen.

3) Es ist nicht zu erklären, warum Hühner im Gegensatz zu Hunden nicht gehalten werden dürfen
Sehe ich aus mehreren Gründen anders.
 • Durch Essensreste oder zugängliches Futter können Ratten angezogen werden. Auch Futterautomaten sind keine Lösung, beim Nachbarn sind mehrere Ratten auf dem Trittbrett gesessen, um die Klappe zu öffnen, während eine herausfrisst 😳
 • Krankheiten (z.B. Milben, Vogelgrippe) können üblicherweise vom Laien nicht erkannt oder rechtzeitig behandelt werden, und es ist auch nicht sichergestellt, dass ev. Vorgaben für Landwirte (z.B. einsperren aufgrund akuter Vogelgrippegefahr) auch von den privaten Besitzern eingehalten werden
 • viele weitere sind eh schon genannt worden 😉
Deswegen gehören wir (leider) zu den Ex-Hühnerbesitzern 😜

2
  •  gdfde
  •   Gold-Award
7.1.2021  (#78)

zitat..
rocco81 schrieb: Hast du schon mal bei der Gemeinde nachgefragt ob du das angrenzende Grünland oder einen Teil davon in irgendwas wo man einen Stall dann bauen darf umwidmen lassen kannst?

Na ich hoffe, dass das nicht so einfach geht.
Versetz dich mal in die Lage der anderen Anwohner.
Die bezahlen viel (mehr) Geld, damit sie im Bauland Wohngebiet ohne Industrie, Gewerbe oder Agrarwirtschaft wohnen können.
Und dann kommt einer daher und möchte plötzlich einen Stall für Tierhaltung hinbauen.
Also ich wäre da alles andere als erfreut darüber, dass dadurch mein Grundstück entwertet wird und mglw. meine Lebensqualität sinkt.

Um die ursprüngliche Fragestellung in diesem Thread jetzt abzuschliessen.
Es wurde lang und breit durch kundige Experten erläutert, dass ein Stall für Hühner- oder Ziegenhaltung weder im Bauland Wohngebiet noch im Gründland der Threaderstellerin baubehördlich bewilligbar ist.

Damit die Threaderstellerin trotzdem zu ihren Ziegen oder Hühnern kommen kann, würde ich ihr empfehlen, die Tiere einfach bei einem Bauern (gegen Entgelt) einzustellen.

Falls es diese Möglichkeit nicht gibt, kann sie die Eier von jemanden in der Gegend kaufen, der sie nach ihren Anforderungen (genügend Auslauf usw.) hält...die gibts mittlerweile eh in jedem Dorf...
Das ist auf jeden Fall komfortabler und in den meisten Fällen auch billiger.


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  •  streicher
  •   Gold-Award
7.1.2021  (#79)
Was ist jetzt eigentlich notwendig um im Bauland-Agrar Hühner zu halten (NÖ)?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.1.2021  (#80)

zitat..
streicher schrieb: Was ist jetzt eigentlich notwendig um im Bauland-Agrar Hühner zu halten (NÖ)

Naja, halt um Baubewilligung ansuchen oder Bauanzeige machen - je nachdem, was man vorhat.....

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  •  Linni
8.1.2021  (#81)

zitat..
rocco81 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Mir war ehrlich gesagt vor meiner Ausbildung nicht einmal bewusst, dass es mehrere Kategorien Bauland gibt, und dass man aufs eigene Stück Grünland keine Tiere stellen darf. Traurig!

Also wenn ich das richtig verstehe hast du ein Grundstück mit Widmung Wohngebiet und angrenzend eines mit Widmung Grünland.
Auf beidem darfst du keinen Stall errichten.
Hast du schon mal bei der Gemeinde nachgefragt ob du das angrenzende Grünland oder einen Teil davon in irgendwas wo man einen Stall dann bauen darf umwidmen lassen kannst?
"Bauland Agrar" oder "Dorfgebiet" oder "Gewerbe Agrar" oder wie auch immer das in deinem Bundesland heißt.

Ein Teil des Grünlandes ist bereits in Umwidmung in Bauland Wohngebiet... aber eben noch nicht durch. Für die Ziegen sieht es somit wohl eher schlecht aus... mal sehen  

Aber gestern ein Anruf bei der Gemeinde - Stall für Hühner für den Eigenbedarf wird bei uns immer bewilligt. Juhuuuuuu!!


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