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·gelöst· Hühnerstall im Bauland Wohngebiet NÖ [NÖ]

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  •  Linni
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.1. - 8.1.2021
82 Antworten | 15 Autoren 82
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Liebe Leute!

ist das so richtig?
Wie ich verstanden habe, KANN die Gemeinde einen Hühnerstall im BW bewilligen, wenn sie die Hühnerhaltung als ortsüblich ansieht. 
Ist dem so? Oder kann gegen eine etwaige Baubewilligung ein Nachbar beim Bauamt (?) Beschwerde einlegen? 
Hühner gelten vor dem Tierschutzgesetz als Haustiere, habe ich gesehen (Paragraf 4 Z2). Aber es muss dennoch ortsüblich sein, oder?

Und: Wie sieht ein mobiler Hühnerstall aus? Muss ich dafür einen Stellplatz bewilligt bekommen?

Danke im Voraus!!
lg

  •  BAULEItEr
4.1.2021  (#41)
@Karl10 
Tut mir leid, dass da jetzt so ein Durcheinander rausgekommen ist, Stein des Anstoßes war wohl mein erster Beitrag.
Es sollte keinesfalls Jux, Tollerei oder Provokation sein, und das ich hier das Prüfverfahren eines Bauvorhabens mit dem Polizeistrafgesetz vermischt habe ist mir auch klar.
Ich habe aber leider auf meinen ersten Beitrag keine für mich schlüssige Antwort erhalten und mich dann zusehr mitreißen lassen.
Ich würde dich daher bitten dass du das doch noch aufklärst.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#42)
Ok, dann halt nochmal von vorne (speziell für die Gesetzeslage in NÖ!).

- Ausgangspunkt in diesem Thread war die beabsichtigte Haltung von ein paar Hühnern. Ursprünglich war als Zweck davon auszugehen, das eigene (Frühstücks)Ei zu produzieren und nebenbei eine Verwertung für Küchenabfälle zu haben (lassen wir bitte - vorerst - die tiergestützte Therapie beiseite).
- Klar ist, ein Legehuhn hält man nicht wie einen Hund oder Katze (das sind sogenannte "Heimtiere") in der Wohnung des Menschen, sondern es braucht getrennt davon einen Schutz-/Auslaufbereich, Unterschlupf, Unterstand....also etwas, das im allgemeinen Sprachgebrauch als "Stall" bezeichnet wird.

- Klar ist aus der diesbezüglich sehr restriktiven Judikatur, dass man auch bei sehr kleinen und einfach gestalteten Konstruktionen, sehr schnell und fast immer im baurechtlichen Begriff eines "Bauwerkes" bzw. einer "baulichen Anlage" landet.

- Klar ist, ich brauch für die bauliche Anlage eine Baubewilligung (§ 14 Zif. 1 und 2  NÖ Bauordnung) oder im Falle, dass es sich um einen "mobilen Hühnerstall" handelt, eine Bauanzeige gem. § 15 Abs. 1 Zif. 2 lit. b NÖ Bauordnung.

- und jetzt komm ich zum 1x1 eines JEDEN Bauverfahrens:
die allererste Frage, der allererste Schritt in einem Baubewilligungs- oder Bauanzeigeverfahren ist immer, ob Art, Typus, Nutzung, Verwendungszweck des beantragten Vorhabens im Einklang mit der Flächenwidmung steht. Siehe § 20 Abs. 1 Zif. 1 bei der Baubewilligung und § 15 Abs. 6 bei der Bauanzeige.
- Alle anderen Prüfkriterien im Bauverfahren wie z.B. Brandschutz, Statik, Belichtungsfragen, Abstandsfragen (Bauwich!), Ortsbild usw. usw....kommen erst sinnvollerweise danach. Denn wozu soll man sich die Mühe machen, das alles im Detail zu prüfen, wenn das Vorhaben wegen Widerspruchs zur Flächenwidmung geneerell nicht zulässig ist?

- im ggst. Fall geht es um die Widmungsart "Bauland-Wohngebiet. In dieser Widmungsart sind lt. § 16 Abs. 1 Zif. 1 NÖ Raumordnungsgesetz folgende 3 Nutzungen vorgesehen (und alles andere steht dann zwangsläufig im Widerspruch zu dieser Widmungsart):

1. "Wohngebäude"
Dazu zunächst eine Anmerkung speziell für @BAULEItEr: In der Judiktur des Verwaltungsgerichtshofes (hat Wirkung wie ein gesetz) gibt es immer wieder diesen Satz: "Die Wohnnutzung umfasst auch, wenngleich nicht genannt, die Zulässigkeit baulicher Anlagen zur Wohnnebennutzung (bauliche Anlagen, die keine Wohnbauten sind), wie Garagen, Abstellflächen, aber auch Schwimmbecken...."
Der Begriff "Wohngebäude" ist also zu interpretieren und beinhaltet auch eine sogenannte "Wohnnebennutzung". Schon rein nach Hausverstand ist klar, dass ein Stall zur Nutztierhaltung keine "Wohnnebennutzung" im Sinne der Judikatur ist. Und es gibt dafür auch nirgendwo einen Hinweis in Rechtsprechung oder einschlägigen Kommentaren und Erläuterungen!
Also: ein Hühnerstall ist generell nicht unter den hier verwendeten Begriff "Wohngebäude" zu subsumieren!

2. "Gebäude für den täglichen Bedarf der dort (im Wohngebiet!) wohnenden Bevölkerung"
Auch dazu gibts hinreichend Judikatur, wonach es dabei nicht um die individuellen Bedürfnisse eines Bewohners im Wohngebiet geht (Stichwort: Eigenversorgung), sondern um die "allegmeinen" Bedürfnisse einer Wohnbevölkerung in ihrer Gesamtheit. Beispiel: Schule, Arzt, Apotheke, Greißler um die Ecke usw.
Also: ein Hühnerstall fällt nicht unter diese Kriterium des "täglichen Bedarfes"!

3. "Betriebe, welche keine das örtlich zumutbare Maß übersteiegnde Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie schädliche Einwirkungen auf die Umgebung verursachen"
Ist eine Hühnerhaltung wie in Größe und Zielsetzung oben beschrieben ein Betrieb? Na sicher nicht (auch dazu gibts Judikatur)! Im Sinne des Raumordnungsgesetzes gehört zum Begriebsbegriff immer auch Gewinnerzielung auf der Grundlage von Einnahmen (Vermarktung). Eine Betriebseigenschaft wurde bei bloßer Eigenbedarfsdeckung nach Raumordnungsgesetz stets verneint:
Also: der Hühnerstall dient auch keinem "Betrieb". Und nur wenn es ein Betrieb wäre, müsste man dann noch prüfen, ob die Belästigungen zumutbar sind. Da es aber gar kein Betrieb ist, entfällt diese "Belästigungsprüfung".

Zusammenfassend heißt das nun:
Der für die Hühnerhaltung geplante Stall ist weder in die Kategorie "Wohngebäude", noch in "täglicher Bedarf", noch in die Kategorie "Betrieb" einzuordnen! Andere (Nutzungs-)Möglichkeiten gibts aber laut Definition im Raumordnungsgesetz für Bauland-Wohngebiet nicht!
speziell @BAULEItEr: Bei keinem dieser Prüfkriterien brauchts eine Prüfung auf die Zumutbarkeit oder Ortsüblichkeit allfälliger Belästigungen! Das Vorhaben steht ohne einer solchen Prüfung schon wegen ganz anderer Kriterien im Widerspruch zur Widmungsart "Bauland-Wohngebiet" und ist daher schon aus diesem Grund schon nach dem allersersten Prüfungsschritt abzuweisen bzw. zu untersagen.

Der Gesetzgeber in NÖ hat ganz bewußt diese Regelung geschaffen, weil man endlich die großteils emotionalen und überschießenden (Nachbarschafts-)Streiterein über ein paar Hühner oder den krähenden Hahn von den Baubehörden wegnehmen wollte. Zuletzt noch ergänzt durch die spezielle Aufnahme der "mobilen Hühnerställe" in die Anzeigepflicht, um das Schlupfloch (und ebenfalls endlose Diskussion) mit dem "Fahrzeug" aus der Welt zu schaffen.

Soweit mal jetzt alles klar??

PS: auf die "tiergestützte Therapie" komm ich dann noch später....

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  •  DeletedUser002
4.1.2021  (#43)

zitat..
Karl10 schrieb: - Klar ist, ein Legehuhn hält man nicht wie einen Hund oder Katze

Quellenangabe?


1
  •  Shan
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#44)
Wir hätten auch gerne 3 bis 4 Hühner, haben aber keine auf Grund der Gesetzgebung. Wir wollten da gar nicht nachfragen, einfach weil mit den Nachbarn alles passt und das wollen wir uns dann nicht verscherzen.

Irgendwie muss ich aber gestehen, dass ich es unfair finde so. Vor allem kann ich nicht nachvollziehen, dass Hunde und Katzen erlaubt sind. Allein was Hundeurin so runiert (vor allem an den alten Häusern Sandstein etc.) und dann überall die Ausscheidungen ... Vor allem was ich nicht verstehe: wenn ein Stall nicht erlaubt ist, wie kann das dann ein Hundezwinger sein? Und zwecks Lärmbelästigung, die Hühner nebst Hähnen neben unserer alten Wohnung (etwa 20 Stück) haben weit weniger gestört als der Hund in einer Wohnung, der egal wann gekeift hat, wenn jemand durchs Stiegenhaus gegangen ist. Ich hab' mich nie beschwert, aber geräuschtechnisch war das lauter und störender. Und jetzt im Haus ist es einfach so, dass mir ein paar der Nachbarkatzen auf den Nerven herumspazieren. Würde mir nicht einfallen, da was zu machen aber irgendwie macht es mich grantig, dass ich da auf Kot achten muss und sie in für Vögel geschützte Bereiche eindringen und im Frühjahr grad die Bodenbrüter erwischen. Ich weiß, dass Katzen nun mal Jäger sind, aber quasi durch das Verbot von Hühnern, ärgert mich das, einfach weil das keine Wildtiere sind und ich den Unterschied nicht erkennen kann. Versteht mich nicht falsch, ich mag Katzen, aber ich möchte keine auf unserem Grund.

Wenn ich einen Hund habe, muss ich auf den achten und mein Grundstück sichern. Warum ist das bei einer Katze erlaubt? Wenn ich eine Katze hätte, ließe ich sie nicht von meinem Grund - wäre mir allein auf Grund der ganzen Krankheiten schon zuwider, gegen alles gibt's nun mal keine Impfungen. Auf der anderen Seite möchten wir unser Grundstück nicht komplett abriegeln, da sonst Igel und Co. keine Chance hätte. Ja auch Igel, Marder und Co. hinterlassen Kot, aber das sind Wildtiere, deren Bereiche ohnehin schon sehr eingeschränkt sind.

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#45)
Wie sieht das dann mit der Hühnerhaltung im Bauland-Agrargebiet aus. Darf man das einfach machen wenn der Stall kleiner als xy ist?

Wie ist das mit Pferden im Bauland-Agrargebiet?

1
  •  Linni
4.1.2021  (#46)
Vielen lieben Dank Karl, für die tolle Zusammenfassung und genauen Erläuterungen! Ich denke, mir ist nun endlich klar, woher meine Verwirrung stammt. Nun ist das zumindest mal bereinigt!

Arbeitest du bei einem NÖ Bauamt..?

Ich hab noch eine Frage: Jemand, der vor der Novelle der NÖ BO in 2018, wonach auch mobile Hühnerställe anzeigepflichtig wurden, einen mobilen Hühnerstall aufgestellt hat im Bauland-Wohngebiet... der brauchte ja auch keine Bauanzeige, oder? Wie weist der nun nach, dass der Stall schon so und so lange besteht und nicht erst vor einem Monat ohne Bauanzeige aufgestellt wurde? 

1
  •  Linni
4.1.2021  (#47)

zitat..
DeletedUser002 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Karl10: - Klar ist, ein Legehuhn hält man nicht wie einen Hund oder Katze

Quellenangabe?

Ich denke Karl meint damit für einen Hund, katze, etc braucht es keinen Stall auf Bauland. Für einen Wellensittich braucht es idR einen Käfig, aber der steht ja im Hauptgebäude. Wie das mit einer Voliere für Wellis im Garten wäre, oder einem Kaninchenstall - das wäre interessant...

1
  •  BAULEItEr
4.1.2021  (#48)

zitat..
Karl10 schrieb: Soweit mal jetzt alles klar??

Alles klar

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
4.1.2021  (#49)

zitat..
Shan schrieb: wie kann das dann ein Hundezwinger sein? Und zwecks Lärmbelästigung, die Hühner nebst Hähnen neben unserer alten Wohnung (etwa 20 Stück) haben weit weniger gestört als der Hund in einer Wohnung, der egal wann gekeift hat, wenn jemand durchs Stiegenhaus gegangen ist

Sieh das auch nicht ein, warum man Hühner nicht halten darf im Siedlungsgebiet, aber sehr wohl Hunde, oft in einem Haushalt sogar mehrere. Und die manche Hunde machen jedesmal Krach, wenn nur wer am Grundstück vorbei geht. Brauche mich nur in meiner Umgebung umschauen. Der was da daneben wohnt, kann einem leid tun. Und keine Maßnahmen sind möglich. Und wegen ein paar Hendln sollte die Welt zusammen brechen. Die Hendln sind nicht das Problem, eher der Hahn macht die Probleme, wenn wer empfindlich ist.  4 oder 5 große (bellende) Hunde in einem Hausgarten wären erlaubt, aber 3 oder 4 Hendln nicht. Ob das wirklich im Sinn des "Gesetzes"erfinders ist, ist mir nicht klar!
Betrifft mich selber eh nicht, kann tun was ich will, sehe mich aber solidarisch mit den Siedlungshäuserbesitzer. Wie ist es mit Enten? Die sind ja auch nützlich, weil sie die Schnecken fressen. Dürfen die auch nicht zur "Schneckenabwehr" gehalten werden?

1
  •  rocco81
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#50)

zitat..
altehuette schrieb: Die Hendln sind nicht das Problem, eher der Hahn macht die Probleme

Nur so als Anmerkung:
Man kann Hühner auch ohne Hahn halten. Dann gibt es zumindest keinen Lärm.
Aber wehe es entwischt ein Tier und kackt nur einmal beim Nachbarn oder scharrt in seinem Garten, dann kann es schnell vorbei sein mit lustig.

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#51)
Ist schon klar, dass es ohne Hahn auch geht. Dass die Hühner einen abgesperrten Bereich brauchen, muss eigentlich den Hendlhalter auch klar sein. Dass Hühner wohl nicht am ganzen Grundstück herumscharren dürfen, müsste auch klar sein. Aber 10 m2 Auslauf müssen pro Henne zur Verfügung stehen. Weiß nicht, ob es noch aktuell ist, dass die Hühner bei der BH gemeldet werden müssen.

1
  •  Linni
5.1.2021  (#52)

zitat..
altehuette schrieb: Ist schon klar, dass es ohne Hahn auch geht. Dass die Hühner einen abgesperrten Bereich brauchen, muss eigentlich den Hendlhalter auch klar sein. Dass Hühner wohl nicht am ganzen Grundstück herumscharren dürfen, müsste auch klar sein. Aber 10 m2 Auslauf müssen pro Henne zur Verfügung stehen. Weiß nicht, ob es noch aktuell ist, dass die Hühner bei der BH gemeldet werden müssen.

Ja, müssen sie. Also, zumindest bei der Statistik Austria beim Veterinärinformationssystem. Dort bekommst du dann auch Weisen bzgl Stallpflicht, wenn die Geflügelpest ausbrechen sollte und musst Zu- und Abgänge melden. 

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#53)

zitat..
altehuette schrieb: Wie ist es mit Enten? Die sind ja auch nützlich, weil sie die Schnecken fressen. Dürfen die auch nicht zur "Schneckenabwehr" gehalten werden?

Es geht nicht um nützlich oder unnützlich, sondern um Nutz- oder Haustier.
Nutztierhaltung ist eben nicht im Sinne des Erfinders im Wohnland und deswegen nicht erlaubt.


Sollte eigentlich verständlich sein, der eine stellt sich 5 Hühner in den Garten, der andere 3 Enten oder 1 Kuh für den Eigenbedarf.

Haustier = Hund, Katze, Wellensittich, Meerschweinchen, Hamster
Nutztier = Huhn, Kuh, Schaf, Schwein, Ente, Gans

Nutztier ist im Wohngebiet nicht erlaubt und das ist auch gut so.

Wenn man das will, dann pachtets euch ein Grundstück im Bau/Agrarland oder bauts gleich dort euer Haus...mit allen Vor- und vor allem auch Nachteilen.

PS: da auch der Link zur findigen Idee mit dem "Wohn"keller als Hühnerstall auf diese komische Bürgerliste Homepage vorkam...
Das ist auch nicht erlaubt, siehe karl10´s Erläuterung:


zitat..
Karl10 schrieb: - und jetzt komm ich zum 1x1 eines JEDEN Bauverfahrens:
die allererste Frage, der allererste Schritt in einem Baubewilligungs- oder Bauanzeigeverfahren ist immer, ob Art, Typus, Nutzung, Verwendungszweck des beantragten Vorhabens im Einklang mit der Flächenwidmung steht. Siehe § 20 Abs. 1 Zif. 1 bei der Baubewilligung und § 15 Abs. 6 bei der Bauanzeige.

Der Keller wurde sicher nicht als Hühnerstall bewilligt...


2
  •  Linni
5.1.2021  (#54)

zitat..


Ich hab noch eine Frage: Jemand, der vor der Novelle der NÖ BO in 2018, wonach auch mobile Hühnerställe anzeigepflichtig wurden, einen mobilen Hühnerstall aufgestellt hat im Bauland-Wohngebiet... der brauchte ja auch keine Bauanzeige, oder? Wie weist der nun nach, dass der Stall schon so und so lange besteht und nicht erst vor einem Monat ohne Bauanzeige aufgestellt wurde?


Die Antwort auf die Frage würde mich noch interessieren. Weiß das jemand..?

1
  •  Linni
5.1.2021  (#55)
Diese Hühnerställe sind aus Plastik (darüber kann man nun denken, was man möchte, aber milbenunfreundlich sind sie allemal). Als Schlafstall wären sie ausreichend, UND man kann sie mit der Hand heben, also sie sind sehr leicht. 
Wäre das nun (ohne Auslauf?) "kraftschlüssig mit dem Boden verbunden"? Als mobil würde ich ihn ohne Räder nicht ansehen ehrlich gesagt. "Mobil" steht ja für fahrbar, und für die Straße zugelassen, oder nicht?

https://www.omlet.de/shop/hühnerzucht/hühnerstall_eglu_classic/




1
  •  Linni
5.1.2021  (#56)


2021/20210105543500.png

1
  •  Linni
5.1.2021  (#57)
Im Grünland lf haben wir gegenüber auch ein Grundstück (0,4ha). 
Nun wäre ja dort das gleiche - nicht erlaubt, außer als Landwirt mit einem Betriebskonzept, oder?
Karl, könntest du nochmal drauf eingehen, wie dieses auszusehen hätte? Die Dame am Gebietsbauamt meinte, es müsste gewinnbringend ausgerichtet sein, und ein Produkt heraus schauen. 
Tiergestützte Therapie gelte da wohl nicht? Ziegen wären ja auch mein erster Gedanke gewesen, mit denen ich zB Ziegentrekking anbieten wollte. 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.1.2021  (#58)

zitat..
Linni schrieb: Nun wäre ja dort das gleiche - nicht erlaubt, außer als Landwirt mit einem Betriebskonzept, oder?

korrekt.

Hier https://ktn.lko.at/zwei-wege-zum-betriebskonzept+2500+1358929 kannst dir mal durchlesen, was dazu benötigt wird.

Eines vorweg, sich 2 Ziegen anzuschaffen, und diese für ein paar Euro pro Stunde zu vermieten, wird wohl zu wenig sein.
Es muß dazu schon eine gewisse Ernsthaftigkeit erkennbar sein, von der man auch leben kann (zumindest teilweise), d.h. da solltest schon paar Tausende Euros umsetzen.

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  •  Linni
5.1.2021  (#59)
Das würde sich sicher durchsetzen lassen - als Nebenerwerbstätigkeit allemal. 
Mein Marketing wäre sehr gut aufgestellt, und ich würde nicht nur ein paar Euro die Woche verdienen ;)
Aber anscheinend meinte die Dame vom Gebietsbauamt, dass ein landwirtschaftliches Produkt dabei raus schauen muss. 
Und das kommt mir leider sehr unfair vor. Aber eventuell ändert sich da ja irgendwann die Gesetzeslage noch 🤔...!? 


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  •  Linni
5.1.2021  (#60)

zitat..
gdfde schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Linni: Nun wäre ja dort das gleiche - nicht erlaubt, außer als Landwirt mit einem Betriebskonzept, oder?

korrekt.

Hier https://ktn.lko.at/zwei-wege-zum-betriebskonzept+2500+1358929 kannst dir mal durchlesen, was dazu benötigt wird.

Eines vorweg, sich 2 Ziegen anzuschaffen, und diese für ein paar Euro pro Stunde zu vermieten, wird wohl zu wenig sein.
Es muß dazu schon eine gewisse Ernsthaftigkeit erkennbar sein, von der man auch leben kann (zumindest teilweise), d.h. da solltest schon paar Tausende Euros umsetzen.

Aber... braucht man nicht auch eine gewisse Grundgröße, um als Landwirt zu gelten?

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.1.2021  (#61)

zitat..
Linni schrieb: Das würde sich sicher durchsetzen lassen - als Nebenerwerbstätigkeit allemal. 

Könntest du von den Einnahmen leben?

zitat..
Linni schrieb: Aber... braucht man nicht auch eine gewisse Grundgröße, um als Landwirt zu gelten?

Nein.
Du mußt ein Betriebskonzept erstellen.

Füll die Vorlagen mal aus und geh damit zur Bezirksbauernkammer emoji

Ich werd aber den Eindruck nicht los, dass da eine gewisse Ernsthaftigkeit zum Ausüben von landwirtschaftlichen Tätigkeiten vorhanden ist (was willst jetzt haben? 2 Ziegen zum Spazierengehen oder ein paar Hühner zum Eierlegen?)
Beides ist sicher nicht ausreichend...

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