« Baurecht  |

Grundstücksverkauf nur an Ehepaare

Teilen: facebook    whatsapp    email
 <  1  2  3  > 
  •  Miike
8.6. - 17.7.2013
43 Antworten 43
43

Wir stehen gerade mit einem Stift in Verhandlungen wg Kauf eines Grundstückes. Das Stift stellt allerdings eine Bedingung: Verkauf nur an kirchlich(!) verheiratete Paare.

Umgehungmöglichkeiten gibts ja theoretisch. So ziehen wir momentan in Betracht unsere Eltern kaufen zu lassen + Schenkung an uns. Nur ist dass irr! 2x Vertragserrichtung und 2x Grunderwerbssteuer sowie 2x Grundbuchseintragung und Beglaubigung usw...

Hat sowas schon mal jemand gehört?

  •  halfway
  •   Silber-Award
11.6.2013  (#21)
So haben wir es mit unseren Wohnungen auch gemacht. Am Telefon zwei Terminrunden ausgemacht und dann dann gesagt, dass leider keine Zeit ist noch weitere Besucher zu empfangen.
Ich empfinde das auch diskriminierend von der Kirche soetwas als Ausschlußkriterium zu definieren, aber gerade mit der Kirche läßt sich ja schwer vor Gericht gehen, weil die wie wir aus trauriger Vergangenheit wissen einen langen Atem haben. Ob sies also offensichtlich ausschließen oder subtil vorgehen, entscheiden werden sie so oder so wie es ihnen passt. Genauso auch wie sie es mit dem religiösen Hintergrund der Ärzte in den katholischen Krankenhäusern tun oder die Behandlung einer vergewaltigten Frau abgelehnt haben. Sind alles immer nur Einzelvorfälle, die man im Zweifel schwer nachvollziehen kann...

Müsste man sich trauen lassen und dann scheiden nachdem man im Grundbuch steht und dann aus der Kirche austreten und den Abt zur Scheidungsparty laden. *g* Ja ich weiß, das ist ein tabu in Österreich. Apropos tabu, wie kam denn eigentlich die Kirche damals an all ihre Ländereien? Schlichte Enteignung oder ganz ehrlich erworben durch die Abgaben der armen Landbevölkerung?
@Miike
Müssen dir die Eltern den Grund schenken? Kannst du nicht auf deren Grund bauen und ihn dann irgendwann erben?



1
  •  fruzzy
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#22)
bin nicht wirklich ein kirchenfreund, aber.ihr seid schon lustig:

vermeintliche ausländer verkauft man seine wohnnung nicht oder vertröstet ihn auf einen späteren termin.

wenn jetzt aber die kirche nur an ehepaare verkaufen will fühlt sich jeder diskiminiert.

bitte bleibt objektiv...

lg
fruzzy

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo fruzzy, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  halfway
  •   Silber-Award
11.6.2013  (#23)
he so hab ich das nicht gesagt. uns war egal ob es sich um einen Ausländer oder Inländer gehandelt hat, solange das Auftreten gepasst hat und die Kohle da war und du glaubst ja nicht wer da aller anruft wenn du Eigentums- oder Genossenschaftswohnungen in Wien hergibst. Holla die Waldfee sag ich nur.

1
  •  orlando
11.6.2013  (#24)
@fruzzy: das ist ja hier nur eine Diskussion. Ich für meinen Teil hab weder ein Problem mit Ausländern noch mit Katholiken emoji Jeder soll verkaufen/vermieten an wen er will und aus Gründen, die er hier niemanden mitteilen oder erklären muss.

Worüber hier diskutiert wird, ist ja dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Versuche mal eine Wohnung zu inserieren und Bevölkerungsgruppen vorab schon in der Anzeige auszuschließen. Ich denke der Verein, der sensais Bekannten Ärger gemacht hat, wird Dich dann wahrscheinlich auch nicht verschonen.

LG

1
  •  fruzzy
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#25)
ok

zitat..
orlando schrieb: Worüber hier diskutiert wird, ist ja dass mit zweierlei Maß gemessen wird.


so gesehen habt ihr recht.

lg
fruzzy

1
  •  2moose
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#26)
Vielleicht ist das nur der unbeholfene Versuch, den Grund - vorzugsweise an junge Paare zu vergeben, die Nachwuchs für den Ministrantendienst mitbringen oder noch in die Welt setzen bzw. selber in die Kirche gehen. A la Baurechtsgrund, für den es auch diverse Beschränkungen gibt. Die kath. Kirche muss sich ja anstrengen, damit der Pfarrer ned bald alleine und ohne Publikum seine Messe hält emoji
Wir haben übrigens selbst auf ehem. Kirchengrund gebaut, allerdings gänzlich auflagenfrei.



1
  •  deejay
11.6.2013  (#27)

zitat..
2moose schrieb: Die kath. Kirche muss sich ja anstrengen, damit der Pfarrer ned bald alleine und ohne Publikum seine Messe hält emoji


die Pfarre muss sich anstrengen das sie überhaupt in der Zukunft noch Pfarrer hat. Publikum gibts da noch genug.

1
  •  schaushauns
  •   Bronze-Award
11.6.2013  (#28)
Mir gefaellt die geschichte irgendwie, als seit volljaehrigkeit ausgetretener und ledig, wenn auch vergeben emoji
Eine umgehung bringt nicht unbedingt gutes karma oder so. M. M. Darf sich der vk doc haussuchen, an wen er aus welchen hehren gruenden auch immer verkauft.
Das sind wir inder ueberflussgesellschaft aufgewachsene halt nicht gewohnt, etwas nicht! kaufen zu koennen, obwohl w ires moechten emoji

1
  •  mycastle
12.6.2013  (#29)
kannst auch nur krchlich heiraten, zivilrechtliche Ehe ist nicht Voraussetzung
ist sicher billiger als doppelte Grundstücksverträge

1
  •  Weigelie
  •   Silber-Award
12.6.2013  (#30)
Nix wie hin dort!
Wo sonst hat man denn die Sicherheit, dass alle Nachbarn brav katholisch-kirchlich geheiratet haben? Man kann unter sich bleiben! Schwule oder Lesben wohnen dort sicher auch keine, weil die ja gar nicht kirchlich getraut werden. Und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften mit Migrationshintergrund? Nix da! Mei, da war der Abt aber raffiniert, wie er sich das ausgedacht hat.
Richtig lustig und locker wird's dort zugehen. emoji

1
  •  deejay
12.6.2013  (#31)
emoji emoji emoji
jetzt wirds aber etwas tief hier! nicht nur gegen die kirche wird wild agiert, sondern auch noch gegen schwule, lesben und ausländer.



1
  •  ma2412
12.6.2013  (#32)
hmm

zitat..
Weigelie schrieb: Nix wie hin dort!


Schlimm ist aber daran, dass es auch verheiratete Katholiken gibt die auch nicht alle Maurer am geistigen Gerüst versammelt haben - blöde G' schicht aber auch emoji

*ironie off* So schlau war der Hr. Abt übrigens nicht, wenn er so was schriftlich macht = Ansatzpunkt für Klage(n)

1
  •  Miike
12.6.2013  (#33)
Potentielle Grundstückswerber wie wir es sind, werden es sich verkneiffen rechtliche Schritte einzuleiten, zumal das bekanntlich nicht der "Geschäftsverbindung" förderlich ist. Fakt ist, wir wollen das Grundstück, sonst würden wir uns nicht den Kopf drüber zerbrechen.

Rein rechtlich, bewegt sich das Stift sicherlich in einem Graubereich. Man könnte da schon was anzetteln wg. Diskriminierung bzw. Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz... ABER, da müsst man sich schon einen Sport draus machen und das finanzielle Risiko in Kauf nehmen nach 8 Jahren Rechtsstreit vielleicht den kürzeren gezogen zu haben.

Ich denke, der Thread kann geschlossen werden, da offensichtlich nur die bereits erwähnten Optionen übrig bleiben:

- Heiraten
- oder Kauf durch Eltern

1
  •  terminus
12.6.2013  (#34)
..wobei wir auch auf dem Grund der Eltern bauen, von denen haben wir für die Einreichunterlagen nur eine Bestätigung benötigt, dass sie einverstanden sind.

1
  •  mycastle
12.6.2013  (#35)
Nein nein, im Zivilrecht gibt es keinen Rechtsanspruch auf Gleichheitsgrundsatz oder Diskriminierung.
Stell Dir vor Du hast 2 Interesssenten, beide zahlen den gleichen Preis, da gibt es keine Regelung wer dann Erwerber wird.Wen der Verkäufer aussucht............

1
  •  Miike
15.7.2013  (#36)
Immobilienerstragssteuer - Abschließend kann ich berichten, dass es eine Einigung gegeben hat - ohne Heirat.

Eine Zusatzvereinbarung des Kaufvertrages sieht nun folgende Regelung zur Immobilienertragssteuer vor:

"...Käufer verpflichtet sich für den Fall, dass der Verkäufer eine höhere Belastung durch die Immobilienertragssteuer hätte auch den entsprechenden Betrag wirtschaftlich zu tragen, sodass der effektiv dem Verkäufer verbleibende Kaufpreis x/m2 beträgt."

Hat hier jemand einen Rat dazu?

1
  •  dandjo
  •   Gold-Award
15.7.2013  (#37)
Wüde auch den Vorschlag bringenWas spricht dagegen die Eltern kaufen zu lassen und es dabei zu belassen? Irgenwann wird der Grund eben vererbt. Oder hängt da eine Förderung am Grund?

1
  •  Miike
16.7.2013  (#38)
@dandjo - Uns ist es lieber, wenn das Grundstück (und somit das Haus drauf) uns gehört. Folgende Punkte stell ich mir schwierig vor:

- Eltern müssen bei Finanzierung zumindest als Realbürgen unterschreiben. Die Eltern sollen mit der Finanzierung aber gar nichts zu tun haben.

- Es müsste dann folglich auch eine testamentarische Einigung geben, da es noch Geschwister gibt. Zu beachten wäre dabei, dass der Pflichtanteil dennoch bleibt. Bei guten Familienverhältnissen - wie sie es derzeit auch sind - alles kein Problem; was in Zukunft kommt kann niemand sagen.



1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Miike, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  kech
  •   Bronze-Award
16.7.2013  (#39)
Immobilienertragssteuer - Dazu gibt es einen guten link bei help.gv.at.
Eure Entscheidung ist in jedem Fall gut, vernünftig und realitätsnah.
Was allerdings die Klausel soll, ist wirklich nicht so klar. Es kann sich eigentlich nur um den Steuersatz handeln, der von mehreren Faktoren abhängt (siehe obigen Link). So hoch kann aber diese eventuelle Zusatzbelastung gar nicht sein, dass ein Kauf unwirtschaftlich wäre.

1
  •  alfa2
  •   Silber-Award
16.7.2013  (#40)
den beitrag bei help.gv.at habe ich auch gelesen, aber warum soll das miike betreffen? diese immobilienertragssteuer muss doch der verkäufer zahlen und ob der das zahlen muss oder nicht muss ja bereits zum zeitpunkt des vertrages klar sein. diese frage kann der notar bestimmt beantworten, der wird ja auch die grunderwerbssteuer für das finanzamt ausrechnen...wo liegt hier die schwierigkeit? und warum soll das in den vertrag rein?

1
  •  Miike
16.7.2013  (#41)
Der Notar verpflichtet sich die Abfuhr der Steuer zu erledigen. Der kluge Verkäufer kalkuliert die Steuer im KP ein. Beispiel: üblich waren in der Vergangenheit € 85,-/m² - nun werden € 100,- verlangt, da davon - in unserem Fall "Altbestand mit Umwidmung" - 15% Steuer anfallen.

Meine Frage bezieht sich auf die erwähnte Zusatzvereinbarun, die unser Verkäufer zum KV vorsieht:

zitat..
Miike schrieb: "...Käufer verpflichtet sich für den Fall, dass der Verkäufer eine höhere Belastung durch die Immobilienertragssteuer hätte auch den entsprechenden Betrag wirtschaftlich zu tragen, sodass der effektiv dem Verkäufer verbleibende Kaufpreis x/m2 beträgt."




1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next