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Grundstücksverkauf nur an Ehepaare

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  •  Miike
8.6. - 17.7.2013
43 Antworten 43
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Wir stehen gerade mit einem Stift in Verhandlungen wg Kauf eines Grundstückes. Das Stift stellt allerdings eine Bedingung: Verkauf nur an kirchlich(!) verheiratete Paare.

Umgehungmöglichkeiten gibts ja theoretisch. So ziehen wir momentan in Betracht unsere Eltern kaufen zu lassen + Schenkung an uns. Nur ist dass irr! 2x Vertragserrichtung und 2x Grunderwerbssteuer sowie 2x Grundbuchseintragung und Beglaubigung usw...

Hat sowas schon mal jemand gehört?

  •  johro
  •   Gold-Award
8.6.2013  (#1)
gehört nicht, aber kann ich mir durchaus vorstellen emoji
gibt es da nur eine Stelle oder vielleicht könnt ihr dort noch mit jemanden anders sprechen, vielleicht hatte der Herr/Dame nur einen schlechten Tag.

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  •  Miike
8.6.2013  (#2)
Nein, keine Chance!
Haben auf höchster Instanz schon nachgefragt - der Abt lässt sich hier nicht erweichen.

Ärgerlicherweise entstehen durch die Umgehung dieser "Regel" unnötige Kosten und das ärgert uns halt sehr.

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  •  deejay
8.6.2013  (#3)
2 möglichkeiten.
Ihr wollt das Grundstück unbedingt haben, also Kirchlich heiraten oder
ihr droht mit dem Kirchenaustritt.

Die Kirche kann sich halt wie jeder andere aussuchen an wenn sie verkauft. Die haben nunmal diese Regeln erstellt, auch wenn sie noch so sinnbefreit sind.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
8.6.2013  (#4)
Wie genau ist dem Zusammenhang das Wort - "kirchlich" definiert (Land, Religion, LasVegas, Voodoo-Priester, ...)? emoji

Wo ist eigentlich das Problem? Hierzulande laufen doch genug kirchlich verheiratetet Paare rum, die wegen diverser Förderungen/Zuschüsse/Absetzbeträge einen Bogen ums Standesamt machen und damit rechtlich unverheiratet bleiben. Wenn der Grund wirklich so lebensnotwendig ist, zieht die Show einfach durch.

Diskriminierend bleibt es allemal, zumal die Ehe noch niemanden an der Trennung gehindert hat und jeder in Scheidung lebende Single den Grund kaufen kann.

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  •  Miike
10.6.2013  (#5)

zitat..
2moose schrieb: Wie genau ist dem Zusammenhang das Wort "kirchlich" definiert

Nachdem wir röm-kath. sind, also ein Pfarrer der der röm-kath. Glaubensgemeinde angehört.

zitat..
2moose schrieb: ...zieht die Show einfach durch

heiraten ist halt auch nicht günstiger als 2x Vertragskosten inkl. Nebengebühren

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  •  Jelly
10.6.2013  (#6)
muss einem denn der grund gehören auf dem man baut???

ich dachte immer dass das eben NICHT so ist?!?!

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  •  atma
  •   Gold-Award
10.6.2013  (#7)
najo... wenn dir der ned gehört, brauchst einen baurechtsvertrag... das schiebt ja das problem nur raus...


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  •  deejay
10.6.2013  (#8)
heiraten muss nicht teuer sein.

standesamt ~42€
kirche normalerweise kostenlos, es sei den man will einen bestimmten pfarrer haben.

ich kenne bis dato auch niemanden, der mit seiner hochzeit nicht verdient hätte.
der eine mehr, der andere weniger, bare steigen die meisten aber ganz leicht aus. Geschenke ist da, dass schlüsselwort.

Aber, meiner Meinung nach sollte nicht ein Grundstück die motivation zur Heirat sein!

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  •  2moose
  •   Gold-Award
10.6.2013  (#9)
Zu meiner Zheit war kirchlich heiraten noch - gebührenfrei. Sonntagsgwand + 2 Trauzeugen kosten auch nix, Ringe habts sicher.
Weil wenn Eure Eltern bei der Befragung durchfallen - und die wird kommen - schauts durch die Finger. Grundkauf ist halt kein Grundrecht.



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  •  Miike
10.6.2013  (#10)

zitat..
deejay schrieb: Aber, meiner Meinung nach sollte nicht ein Grundstück die motivation zur Heirat sein!

Das bringts am Punkt. Wir sehen das genauso.

Also wenn ich dran denk, extra deswegen ultrakurzfristig Pfarrer und 2 Trauzeugen einzuberufen, vergehts ma eigentlich gleich wieder. Vor allem, da wir das nach dem Hausbau in Ruhe organisieren und ein Fest draus machen wollten.

Wir werden wohl in den sauren Apfel beißen müssen und den Kauf in 2 Schritten ausführen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
10.6.2013  (#11)

zitat..
deejay schrieb: Aber, meiner Meinung nach sollte nicht ein Grundstück die motivation zur Heirat sein!


Die Fixierung auf ein bestimmtes Grundstück sollte aber auch Grund sein, den Verkäufer zu bedackeln. Um Moral is es bei der Geschichte aber eh nie gegangen.

Kann man sehen wie man will - ich sehs nüchtern. Wobei ich ohnhin davon ausgehe, dass der Verkäufer auf solche "Umgehungsversuche" der Vertragsbestimmung eingestellt ist.

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  •  secat
  •   Silber-Award
10.6.2013  (#12)
wieder ein beweis wie bescheuert die Kirche ist.
noch ärger finde ich, dass das rechtlich überhaupt erlaubt ist..

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  •  bautech
10.6.2013  (#13)
@secat - Warum? Du darfst dein Hab und Gut auch nur denen verkaufen, die Dir zum Gesicht stehen... und die Kirche ned?

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  •  sensai
  •   Gold-Award
10.6.2013  (#14)
@bautech -

zitat..
bautech schrieb: Warum? Du darfst dein Hab und Gut auch nur denen verkaufen, die Dir zum Gesicht stehen... und die Kirche ned?


naja,
als Vermieter einer Wohnung darf ich mir den Mieter
nicht aussuchen. (zb nur Inländer usw....)
Eine Klage wegen Diskriminierung bekommt man recht schnell...

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  •  ma2412
10.6.2013  (#15)
Diskriminierung? - http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=28&IP=21387

Naja ... wenn es so formuliert ist, dass nur an kirchlich (christlich bzw. halt rk) verheiratete Paare verkauft wird, dann sind z. B. vor einem Muezin oder wem auch immer verheiratete Muslime ausgeschlossen. Solche könnten sagen, dass sie wegen ihrer Religion diskriminiert werden.

Würde imho auch für Paare gelten, die ausgetreten sind - alo religionslos. Ist man allerdings braver Beitragzahler, dann wird man ja nur wegen der kirchlichen Ehelosigkeit diskriminiert und große Frage, ob das als Ikiminierung wegen Religion durchginge.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
10.6.2013  (#16)
@sensai
Ein Privatvermieter kann frei entscheiden, an wen er vermietet. Es wäre jedenfalls naiv, die Nationalität als Ablehnungsgrund anzuführen, denn seine Entscheidung muss ein privater Vermieter weder rechtfertigen noch begründen. Notfalls kann er immer sagen, die Wohnung sei schon vergeben.
Genau so ist es auch bei einem Verkauf.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#17)
@kech - Wahre Geschichte, ist einem Freund vor 2 Jahren passiert.

Er inseriert seine Mietwohnung, es ruft jemand mit
einem starkem ausländischem Akzent an und erkundigt sich
nach der Wohnung:
Mein Freund antwortet: "Wohnung ist schon vergeben"

Kurz darauf ein Anruf von einem eindeutigen Inländer
und er macht einen Besichtigungstermin aus.

Kurz darauf bekommt er eine Anzeige wegen Vorspielung
falscher Tatsachen und Ausländer Diskriminierung.

Vor Gericht konnte er dann mit viel Aufwand die Klage
abweisen. (Argument: zum Zeitpunkt des Anrufes des
offensichtlichen Ausländers hatte er bereits eine
Zusage, die jedoch kurz darauf, zum Zeitpunkt des
Anrufes vom Inländer, wie zurückgezogen wurde)

Viel Zeit/Energie und Anwaltkosten.....
Also so einfach ist das nicht.

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  •  orlando
11.6.2013  (#18)
Soweit ich weiss muss man keinen Grund für eine Absage angeben. D.h. nicht mal "Wohnung ist vergeben" ist notwendig. @sensai: Dein Freund hat's in diesem Fall wahrscheinlich ungünstig gemacht. Er hätte jeden die Wohnung ansehen lassen sollen, dann Entscheidung treffen und dann auf einem Schlag einem zusagen und den anderen ohne Angabe von Gründen absagen - dann denke ich kann Diskriminierung nicht vorgeworfen werden.

Allerdings sieht die Geschichte mit der kirchlichen Heirat als Vorbedingung schon irgendwie nach Diskriminierung wegen Religion aus. Müsste sich wahrscheinlich einmal einer finden, der's ausjudiziert.

LG

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  •  kech
  •   Bronze-Award
11.6.2013  (#19)
@ sensai
Tut mir leid für deinen Freund. Seine Vorgehensweise war aber wirklich nicht sehr clever. Orlando hat es auf den Punkt gebracht. Einen Besichtigungstermin bzw. ein persönliches Gespräch mit dem Bewerber sollte ein Privatvermieter auf jeden Fall anbieten. Wie er sich letztlich aber entscheidet, ist allerdings allein seine Sache.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
11.6.2013  (#20)
@kech/orlando - Stimmt, aus Fehlern lernt man.
Allerdings: eine Wohnung insieren sind locker 100 Anrufe.
Da greift man schnell zur Notlüge...
Im Fall meines Freundes war das eine geplante Aktion
von einem Verein der es darauf ausgelegt hat. Pech für ihn.

Ich habe selber zwei Wohnungen die ich vermiete.

Seit diesem Vorfall gebe ich Personen, die mir am Telefon
nicht besonders zusagen, einen späteren Besichtungstermin.
In der Hoffnung, diese Wohnung bereits vorher an eine
andere Person vergeben zu haben.



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  •  halfway
  •   Silber-Award
11.6.2013  (#21)
So haben wir es mit unseren Wohnungen auch gemacht. Am Telefon zwei Terminrunden ausgemacht und dann dann gesagt, dass leider keine Zeit ist noch weitere Besucher zu empfangen.
Ich empfinde das auch diskriminierend von der Kirche soetwas als Ausschlußkriterium zu definieren, aber gerade mit der Kirche läßt sich ja schwer vor Gericht gehen, weil die wie wir aus trauriger Vergangenheit wissen einen langen Atem haben. Ob sies also offensichtlich ausschließen oder subtil vorgehen, entscheiden werden sie so oder so wie es ihnen passt. Genauso auch wie sie es mit dem religiösen Hintergrund der Ärzte in den katholischen Krankenhäusern tun oder die Behandlung einer vergewaltigten Frau abgelehnt haben. Sind alles immer nur Einzelvorfälle, die man im Zweifel schwer nachvollziehen kann...

Müsste man sich trauen lassen und dann scheiden nachdem man im Grundbuch steht und dann aus der Kirche austreten und den Abt zur Scheidungsparty laden. *g* Ja ich weiß, das ist ein tabu in Österreich. Apropos tabu, wie kam denn eigentlich die Kirche damals an all ihre Ländereien? Schlichte Enteignung oder ganz ehrlich erworben durch die Abgaben der armen Landbevölkerung?
@Miike
Müssen dir die Eltern den Grund schenken? Kannst du nicht auf deren Grund bauen und ihn dann irgendwann erben?



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