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Grundlegende Fragen zur PV-Anlage

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.12.2015 - 9.1.2016
30 Antworten 30
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Hallo,
ich möchte mir 2016 oder 2017 eine PV-Anlage (9 oder 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) mit Speichermöglichkeit (15 kWh) zulegen.
Dazu sind nach einem Erstgespräch ein paar Fragen aufgetaucht:

1. Stimmt es, dass der Energieversorger zustimmen muss wenn man bei seiner Anlage einen Inselbetrieb vorsieht ?
Nicht ausschließlich, aber ich möchte bei einem Netz-Totalausfall zumindest meinen eigenen Strom nutzen können.

2. Ich habe derzeit nur einen Zähler für Normal- und Heizstrom. Kann ich trotzdem problemlos beide Kreise mit meiner PV-Anlage betreiben ?

lG
Gawan

  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
3.1.2016  (#21)

zitat..
fuzman schrieb: Aber in MEINER anlage und nicht evn seitig. Oder muss ich den FI auch melden??


Der FI muss auch nicht zuverlässig dafür sorgen, das kein Stom aus deiner Inselanlage zurück in das Netz fliesst.
Auch wenn er das rein technisch könnte.

Ich habe 2009 einen manuellen Netzumschalter gleich beim Hausbau mit installiert.
Habe gleich beim Antrag zum Stromanschluss die Netzumschaltung bekannt gegeben.
Als der Zähler montiert wurde, wurde dieser Netzumschalter kontrolliert, ob er den Erfordernissen entspricht.
Ist jetzt schon etwas her, aber speziell die Schaltleistung hat sich der Techniker damals angesehen.

2016/20160103789424.JPG

Es kann schon sein, das jetzt 5, 6 Jahre später, der Netzbetreiber das etwas lockerer sieht und da keinen Wert mehr darauf legt.
Ist schön zu hören, das es auch Sachen gibt die mit der Zeit einfacher werden.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.1.2016  (#22)

zitat..
fuzman schrieb: Und weiter? Ich meins ja nicht böse aber ihr seid nicht sachkundig und interpretiert daher diese sachen nicht richtig! das mit der ein und dreiphasigen ausführung hast ja im grunde bei jeder pv ab ner bestimmten leistung damit ma mit der belastung möglichst symetrisch bleibt. Das sind sachen die lehrlinge im 2ten lehrjahr instinktiv machen. Hört bzw liest sich halt wichtig.


Nochmal, es geht hier nicht ums wichtigmachen, sondern ums einhalten diverser Vorschriften seitens des Netzbetreibers.
So auch, dass zb. bei der EVN Photovoltaikanlagen über 3,68 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] nur 3-phasig ausgeführt werden dürfen.
Das hat weder mit irgendeinem Wichtigtun oder Klugscheissen meinerseits noch mit irgendeinem Instinkt von einem Elektrikerlehrling zu tun...ich hab mir die Vorschriften nicht ausgedacht...

Und nur, weil etwas trotzdem funktioniert, heissts noch lange nicht, dass es auch legal ist...
Meine PV hat im ersten Monat auch den alten Stromzähler rückwärts laufen lassen...technisch 100 % plausibel und von jedem Elektrikerhilfsarbeiter nachvollziehbar, aber dennoch nicht erlaubt emoji

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  •  fuzman
4.1.2016  (#23)
Ich verstehe leider noch immer nicht was du mit deiner 3phasigen Ausführung MEINST? ! Ein koppelschütz schaltet ja e mehrpolig um wenn du das meinst. Man nimmt ja net nen 0815 wechselschalter für sowas. Mein Zähler hat sich leider nimma zurückgedreht (:. Ja sowas ist logisch das ist das selbe wenn den Zähler umpolst bzw beim Ausgang die Zuleitung anschließt. Das hat aber alles nix mit nem Speicher zu tun. Ich wollte nur sagen das man für nen normalen batteriespeicher keine Genehmigung braucht, sondern diesen nur melden muss. Das Formular bekommst sowieso alles mit der pv vom Elektriker. Da bekommt man keine Probleme seitens des evu. 3s ist nur nach der derzeitigen Norm zu installieren. Fertig aus. Mich ärgert nur das es vielleicht Leute gibt die sich Gedanken über ihre Technik machen und dann alles umwerfen weil hier fälschlicherweise gesagt wird das man dazu fast keine Genehmigung bekommt. Ich kann dir sagen das in 2-3 Jahren wahrscheinlich niemand mehr ne pv ohne Speicher machen wird. Im Moment ist noch zu teuer für den Normalverbraucher.

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  •  fuzman
4.1.2016  (#24)
New projekt - Wofür hast du den gebraucht? Im Grunde hast aber keine Genehmigung gebraucht oder? Natürlich muss von ner Fachkraft alles geprüfte werden. Wie die normale elektroinstallation auch.

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  •  thohem
4.1.2016  (#25)
Es ging aber nicht um einen Batteriespeicher sondern um eine INSELANLAGE. Etwas völlig anderes und von dir falsch dargestellt. Gdfde und new project haben das richtig erläutert

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.1.2016  (#26)

zitat..
fuzman schrieb: Ich verstehe leider noch immer nicht was du mit deiner 3phasigen Ausführung MEINST? ! Ein koppelschütz schaltet ja e mehrpolig um wenn du das meinst.


Du kannst eine PV Anlage und auch einen Batteriespeicher ein- oder mehrphasig anschliessen.
Technisch gesehen ists auch überhaupt kein Problem, z.b. eine 5 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage einphasig anzuschliessen...
Die EVN erlaubts aber nicht...das habe ich gemeint, dass Sachen zwar technisch möglich sind, nicht immer vom Netzbetreiber zugelassen sind...

zitat..
fuzman schrieb: Mein Zähler hat sich leider nimma zurückgedreht (:. Ja sowas ist logisch das ist das selbe wenn den Zähler umpolst bzw beim Ausgang die Zuleitung anschließt.


Mannomann, klar, wenn ich den Zähler umgehe, hab ich gar keinen Stromverbrauch emoji
Ich meinte aber, dass eine korrekt angeschlossene PV Anlage die alten Stromzähler der EVN OHNE MANIPULATION im Einspeisebetrieb zurückgelaufen sind...
Technisch auch vollkommen ok und von jedem Elektrikerhilfsdodl nachvollziehbar, aber auch nicht erlaubt...

zitat..
fuzman schrieb: Mich ärgert nur das es vielleicht Leute gibt die sich Gedanken über ihre Technik machen und dann alles umwerfen weil hier fälschlicherweise gesagt wird das man dazu fast keine Genehmigung bekommt.


Das hat ja keiner behauptet, ich weiss bis jetzt nicht, warum du dich da so aufn Schlipps getreten fühlst, wenn dir Leute erklären, die sowas schon gemacht haben, welche SPielregeln und Vorschriften einzuhalten sind...
Natürlich kann man Inselanlagen, Notstromaggregate usw. installieren, um bei Stromausfall autark zu sein...es müssen halt ein paar Bedingungen eingehalten werden und da muß auch der EVU seinen Sanktus dazu geben.


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  •  fuzman
5.1.2016  (#27)
thohem - Du Checkst es leider nicht. Eine reine inselanlage ist dem evu egal!!!!!!!!!!!! Die evu sind ja net die strompolizei. Wenn ich meine inselanlage von deren Netz fern halte geht die das auch nix an. Warum auch? Muss ich beim evu auch fragen wenn i a neues Auto kauf? Einzig bei der Gemeinde bzw Bauamt ist diese zu melden. Vielleicht gibt es Orte wo die Gemeinden das aus irgendwelchen Gründen net zulassen. Hat aber mit dem evu nix zu tun. Natürlich ist ein Befund bzw Fertigstellung vom Elektriker erforderlich bzw net schlecht wenn versicherungstechnisch mal was ist. Und bei ner parallel laufenden Anlage muss diese nur automatisch getrennt werden bei netzausfall. Tatsächlich all!! Da brauch ich auch keine Genehmigung vom evu. Ich brauch deren Genehmigung für meine pv weil es ja sein könnte das das Netz zu schwach ist. Für Insel bzw Batterie gibt es nur die MELDEPFLICHT! !!!!!!

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  •  fuzman
5.1.2016  (#28)
gdfde - Ne 5kw Anlage darf mA net einphasig ausführen weil das in der Vergangenheit zu Störfällen geführt hat wegen unsymetrischen Belastungen. Aber was willst du mir damit SAGEN! ?!? Niemand sagt das du deine Anlage bauen darfst wie du willst oder? So wie bei allen anderen gewerken sind auch hier Vorschriften einzuhalten. Und wenn diese eingehalten werden dann wird der te keine Probleme bekommen. Ein Auto kann auch schneller als 130 auf der Autobahn fahren. Soll mA aber net. Ich bitte um Applaus.

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  •  New_Projekt
  •   Gold-Award
5.1.2016  (#29)

zitat..
fuzman schrieb: Wofür hast du den gebraucht? Im Grunde hast aber keine Genehmigung gebraucht oder?


Bei Stromausfall schalte ich mit diesem Netzumschalter auf mein Inselnetz um.
Ich verstehe unter einer Genehmigung, das ich etwas dem Zuständigen bekannt gebe, das von diesem Überprüft wird und mir dann ein Okay, oder nicht Okay gibt.

Mir ist jetzt auch noch eingefallen was damals noch nachgesehen wurde.
Und zwar muss ein Netzumschalter so aufgebaut sein, das der Nullleiter "voreilend" schaltet.
Also der Nullleiter muss zuerst den Kontakt zum jeweiligen Netz schalten und dann folgen erst die Phasen.

zitat..
fuzman schrieb: Eine reine inselanlage ist dem evu egal!!!!!!!!!!!!


Das ist natürlich richtig.
Auf einer Almhütte, wo es weit und breit kein Netz gibt, da kümmert ein Inselnetz keinen Netzbetreiber.

Der Threadersteller hat aber eindeutig darauf hingewiesen, das er das öffentliche Netz mit Netzparallel PV und Speicher nutzen möchte.
Nur im Notfall, also bei Stromausfall, möchte er ein Inselnetz aufbauen können und zumindest den Speicher und die PV weiter am laufen halten.


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  •  roli4444
9.1.2016  (#30)
Die Sache ist bei jedem Netzbetreiber anders, sobald man Notstrom oder Ersatzstromanlagen betreibt, hat man sich an die gewünschten Vorschriften seines Netzbetreibers zu halten. Es geht hier mehr um Sicherheit als um Technik wir werden mit unseren kleinen Anlagen das Netz nicht verändern können, der Stärkere gewinnt. Es geht um die Sicherheit der Arbeiter von den Netzbetreibern einer braucht nur Hosenträger, der andere Hosenträger mit Gürtel und der nächste noch einen Gummizug dazu. Einfach Rücksprache mit dem Netzbetreiber über die technische Ausführung und fertig.

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