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Grundbuchseintragung

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  •  Dit74

8 Antworten 8
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Wie lange dauert in Wien normalerweise eine Grundbuchseintragung? Wenn ein Vertrag vorliegt, daß wir das Grundstück gekauft haben, ab wann gehört er uns rechtlich, bzw.ab wann dürfen wir drauf bauen? Ab Vertrags-Unterschrift, oder erst wenn wir im Grundbuch stehen?

  •  Gast sabine
13.7.2005  (#1)
also... normalerweise ist im Kaufvertrag ein Punkt "Stichtag" enthalten, der die Benützungsbewilligung quasi regelt. Dieser Stichtag kann sein Tag der Unterfertigung, Tag des Einlangens des Kaufpreises, ... wie es eben vorweg vereinbart wurde. Ab diesem Tag ist man rechtmäßiger Eigentümer. Allerdings muss man für die ERteilung der Baubewilligung grundbücherlicher Eigentümer sein. Die Eintragung im Grundbuch dauert ab Einbringen des Grundbuchsgesuches normalerweise nur ein paar Tage (Ausnahme ...

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  •  Gast sabine
13.7.2005  (#2)
.also Ausnahme ist eben ev. Urlaubszeit). Bis man dann aber vom Gericht mittels Beschluss verständigt wird, kann es bis zu 3-4 Wochen dauern. Dies ist jedoch nur eine formelle Sache und hat keinen Einfluss auf den bereits erfolgten Eigentumsübergang. Aber ev. vorher beim Vertragsverfasser schon mal nachfragen, der macht dann eine aktuelle Grundbuchsabfrage und sieht ob die Eintragung eures/deines Eigentums bereits durchgeführt wurde und nur noch die Zustellung fehlt. Hoffe das ist verständlich.

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  •  Gast Thomas
13.7.2005  (#3)
Also meine Erfahrungen bezüglich...der Grundbucheintragung sind die, dass es sehr sehr lange dauern kann bis du im Grundbuch eingetragen bist. Bei uns hier in Graz is es aktuell so: Haben den Kaufvertrag für's Grundstück im Jänner 2005 gemacht und sind noch immer nicht im Grundbuch (Notar meinte auch, dass das so lange dauern könne). Eine Abhilfe bezüglich Baubewilligung ist, dass man sich von den Vorbesitzern des Grundstücks, welche ja derzeit noch im Grundbuch stehen, eine Vollmacht besorgt in welcher dann sowas wie...

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  •  Gast Thomas
13.7.2005  (#4)
Zu: Also meine Erfahrungen bezüglich..."Wir bevollmächtigen Max Mustermann (=neuer Besitzer) alle notwendigen Schritte zur Erlangung der Baubewilligung für das Grundstück mit der Nummer 1234/5 in der Katastralgemeinde Entenhausen zu unternehmen"...stehen sollte. Kann ein völlig formloses Schreiben sein. Muss dann halt nur von den Verküfern unterzeichnet werden. Bei uns hat's auf diesem Wege funktioniert!

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  •  Robertb
13.7.2005  (#5)
Man muss aber nicht - darauf warten, im Grundbuch zu stehen. Man kann auch als Bauwerber auf "fremden" Grund einreichen und dazu den vorherigen Grundeigentümer, der noch im Grundbuch steht auf den Bauplänenen (sicherheitshalber mit-)unterschreiben lassen.

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  •  Weigelie
15.7.2005  (#6)
Wien - Wir haben am 31. Mai den Kaufvertrag unterschrieben, und seit 24.Juni sind wir im Grundbuch. Da hat wohl ein Beamter vor dem Urlaub noch schnell alles aufgearbeitet emoji

Bauen bzw. Einreichen hätten wir ab dem im Vertrag festgelegten Übergabestichtag (=außerbürgerliches Eigentum) können, mit - wie schon oben gesagt - Unterschrift des Voreigentümers.

LG Weigelie

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  •  Weigelie
24.7.2005  (#7)
Soll natürlich... heißen: (=außerBÜCHERLICHES Eigentum)
LG Weigelie

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  •  Gast Maria
25.7.2005  (#8)
Noch eine Frage - Was zahlt man eigentlich als Eintragungsgebühr für die Wohnbauförderung. Ist das 1% von der Summe die man vom Land bekommt?

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