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Gemeinde fordert vor uns die Verlegung des Kanals

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  •  lofoten
22.4. - 2.7.2020
10 Antworten | 9 Autoren 10
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Hallo,

Wir haben auf anraten der Gemeinde vor einiger Zeit ein Grundstück gekauft, um hier eine Lagerhalle für unser Unternehmen zu errichten. Das Grundstück ist als Mischbaugebiet gewidmet.

Nun haben wir um Baubewilligung angesucht, diese wurde zwar bewilligt, allerdings mit der Auflage dass wir den Kanal für Schmutzwasser sowie eine Abwasserdruckleitung auf unsere Kosten verlegen müssten, da dieser Strang quer diagonal durchs Grundstück läuft. Alternative wäre ein Wartungsschacht über die ganze Breite des Gebäudes.

Beides ist finanziell nicht machbar, da dies jenseits der 70.000 EUR kosten würde.

Diese Leitungen sind merkwürdigerweise nicht im Grundbuch eingetragen (muss laut Gemeinde auch nicht, stimmt das?).

Ich  möchte mich hier zur Wehr setzen da ins die Gemeinde in dieser Angelegenheit schon genug zum Narren gehalten hat, deswegen kann hier ev. jemand ein paar Tips geben.

1) Darf die Gemeinde ein Überbauen überhaupt verhindern? Laut Auskunft des Wasserverbandes hält die Leitung das natürlich aus, aber es wäre halt keine Wartung durch aufgraben möglich sondern nur eine Sanierung von außerhalb (was aber angeblich auch geht).

2) Muss ich diese Kosten tatsächlich alleine und im vollen Umfang bezahlen? Ist ja nicht meine Leitung, aber mein Grundstück. Wieso ist das dann als Bauland gewidmet wenn man ja eigentlich derzeit nicht bauen kann?

3) Kann ich von der Gemeinde die Entfernung des Kanals aus meinem Grundstück erzwingen? Steht ja immerhin nicht im Grundbuch.

Danke für Feedback, ganz egal in welche Richtung!

lg,
Lofoten

  •  Jacky1905
  •   Bronze-Award
22.4.2020  (#1)
Wenn Leitungen in oder unter deinem Grundstück verlaufen, müsste doch im Grundbuch ein Servitutsrecht eingetragen sein, oder nicht?

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  •  berhan
  •   Gold-Award
22.4.2020  (#2)
Ich habe mich bei meiner Grundstücksbeschaffung auch bzgl. Kanal beschäftigt. 1. Ist das Bundeslandabhängig, ich glaube Tirol war ein Sonderfall. 2. Wie lange liegt die Leitung schon, mehr als 30 Jahre? War beim Kauf des Grundstücks ersichtlich, das hier ein Leitung durchläuft?

Bei den anstehenden Kosten würde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, ist ein sehr komplexes Thema mit ungewissen Ausgang.

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  •  babsi15at
  •   Silber-Award
22.4.2020  (#3)
Quer über unser Grundstück liegt auch ein Kanal. Steht nicht im Grundbuch, aber der Verkäufer hat es uns vor dem Kauf schon mitgeteilt. Der Notar meinte das muss nicht im Grundbuch stehen, es wäre aber gescheit (vor allem für den Verkäufer) wenn wir es in den Kaufvertrag schreiben würden.

Die Stromleitung, die in derselben Künette liegt, steht auch nicht im Grundbuch, aber ebenfalls im Kaufvertrag bzw haben wir später auch beim Energieversorger unterschreiben müssen, dass wir damit einverstanden sind (keine Ahnung was passiert wäre, hätten wir das nicht gemacht).

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  •  csblack
22.4.2020  (#4)

zitat..
lofoten schrieb: Darf die Gemeinde ein Überbauen überhaupt verhindern? Laut Auskunft des Wasserverbandes hält die Leitung das natürlich aus, aber es wäre halt keine Wartung durch aufgraben möglich sondern nur eine Sanierung von außerhalb (was aber angeblich auch geht)

Meiner (laienhaften) Meinung ja. Bei uns geht Strom und Kanal meines Schwagers durch das Grundstück. Uns wurde mitgeteilt, dass die Rohre nicht überbaut werden dürfen. Wir müssen Zugang zu den Rohren gewähren können (für Sanierungen, Ablesetätigkeiten, etc.). Und ich hätte mich auch gar nicht getraut - alleine wenn da irgendetwas ist, möchte ich mein Haus nicht darauf stehen haben.

Kosten für die Verlegung der Rohre haben wir übernommen da sich unser Haus sonst nicht ausgegangen wäre.

Ich finde es aber durchaus interessant, dass ihr vor Kauf nicht darüber aufgeklärt wurdet. So etwas muss doch über ein Servitut geregelt sein bzw. spätestens nach Kauf im Grundbuch festgehalten werden.

Ich würde mich hier vorab auch dringend bei einem Notar und/oder Rechtsanwalt beraten lassen und dann definitiv ein Gespräch mit der Gemeinde suchen.  Vor allem wenn der Kauf auf Anraten der Gemeinde passierte...

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  •  worrier02
23.4.2020  (#5)
Du kannst eine Beschwerde ans Landesverwaltungsgericht erheben. Vorher musst du noch eine Berufung an ein anderes Gemeindeorgan erheben steht aber alles im Bescheid in der Rechtsmittelbelehrung.

Es gibt Rechtssprechung des OGH die aussagt, dass wenn ein Servitut nicht erkennbar ist und nicht im Grundbuch eingetragen ist das Grundstück ohne diese Last erworben wird. Anderes wäre es wenn bei dem Kanal auch Kanaldeckel im Grundstück sind da man so annehmen kann es gibt einen Kanal.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.4.2020  (#6)
Haben Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Kanal, etc.) hier nicht Sonderrechte (Stichwort Leitungsrecht)? Also bei uns läuft der öffentliche Kanal auch über Privatgrundstücke bis zu uns, Serivut ist aber nirgends eingetragen.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
23.4.2020  (#7)
Habe dazu leider nur dieses
schlechte Bild......


2020/2020042330041.jpg



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  •  Supapeda
  •   Bronze-Award
2.7.2020  (#8)
Hier der Link zu dem Ausschnitt von Hobbyplaner:

https://kcp.at/wp-content/uploads/2013/08/KCP_Lexikon_01-2009_WEB.pdf


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.7.2020  (#9)
Ihr könnt euch die weitere Mühe sparen.
Der TE war seit dem Erstelltag (22.04) des Threads nicht mehr im Forum.

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  •  Supapeda
  •   Bronze-Award
2.7.2020  (#10)
Dennoch wird Jemand den Thread finden oder auf ihn verlinken, wie in https://www.energiesparhaus.at/forum-nicht-eingetragenes-servitut-wasserrecht/58323_1#561144

Da ist es doch schön, wenn man nicht nur das Bild sieht, sondern auch die Quelle und den ganzen Text hat. Ist nicht selbstverständlich bei Veröffentlichung vor über 10 Jahren.

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