Zusammenfassung: Gemeinde fordert vor uns die Verlegung des Kanals | Bauforum auf energiesparhaus.at
« Hausbau-, Sanierung  |

Gemeinde fordert vor uns die Verlegung des Kanals (Zusammenfassung)

Diskussionsbeiträge anzeigen
  •  lofoten
22.4. - 2.7.2020
Zusammenfassung aus 10 Antworten von 9 Autoren
Hallo,

Wir haben auf anraten der Gemeinde vor einiger Zeit ein Grundstück gekauft, um hier eine Lagerhalle für unser Unternehmen zu errichten. Das Grundstück ist als Mischbaugebiet gewidmet.

Nun haben wir um Baubewilligung angesucht, diese wurde zwar bewilligt, allerdings mit der Auflage dass wir den Kanal für Schmutzwasser sowie eine Abwasserdruckleitung auf unsere Kosten verlegen müssten, da dieser Strang quer diagonal durchs Grundstück läuft. Alternative wäre ein Wartungsschacht über die ganze Breite des Gebäudes.

Beides ist finanziell nicht machbar, da dies jenseits der 70.000 EUR kosten würde.

Diese Leitungen sind merkwürdigerweise nicht im Grundbuch eingetragen (muss laut Gemeinde auch nicht, stimmt das?).

Ich  möchte mich hier zur Wehr setzen da ins die Gemeinde in dieser Angelegenheit schon genug zum Narren gehalten hat, deswegen kann hier ev. jemand ein paar Tips geben.

1) Darf die Gemeinde ein Überbauen überhaupt verhindern? Laut Auskunft des Wasserverbandes hält die Leitung das natürlich aus, aber es wäre halt keine Wartung durch aufgraben möglich sondern nur eine Sanierung von außerhalb (was aber angeblich auch geht).

2) Muss ich diese Kosten tatsächlich alleine und im vollen Umfang bezahlen? Ist ja nicht meine Leitung, aber mein Grundstück. Wieso ist das dann als Bauland gewidmet wenn man ja eigentlich derzeit nicht bauen kann?

3) Kann ich von der Gemeinde die Entfernung des Kanals aus meinem Grundstück erzwingen? Steht ja immerhin nicht im Grundbuch.

Danke für Feedback, ganz egal in welche Richtung!

lg,
Lofoten

In einer Diskussion zu Servituten und Leitungen auf Grundstücken äußern die Teilnehmer verschiedene Meinungen und Erfahrungen. Es wird diskutiert, ob Servitutsrechte im Grundbuch eingetragen sein müssen, wenn Leitungen wie Wasser- oder Stromkanäle verlaufen. Einige Teilnehmer berichten von Erfahrungen beim Grundstückskauf, in denen solche Informationen nicht immer transparent waren. Rechtsberatungen werden empfohlen, da die rechtliche Lage komplex ist. Die Möglichkeit, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzulegen, wird angesprochen. Zudem wird auf Sonderrechte von Versorgungsunternehmen hingewiesen, die Leitungen über Privatgrundstücke führen können.

Bitte helfen Sie uns mit einem kurzen Klick: Ich finde diese Zusammenfassung
  

Diskussion anzeigen

Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde KI-generiert. Diskussionsbeiträge anzeigen