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Gebührenbefreiung Obergrenze Unklarheit

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  •  tjulzz
30.12.2025
5 Antworten | 3 Autoren 5
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liebes expertenteam, ich bin ratlos...

ich und meine frau haben bereits gemeinsam (50:50) ein grundstück erworben um 330 000€ und dabei auch die befreiung der grundbucheintragungsgeühr in anspruch genommen.

jetzt sind wir kurz vor abschluss unseres kreditvertrages über 1 Mio.€. 
die bald anfallenden pfandrechtgebühren entfallen pro liegenschaft für 500000€. gilt diese befreiung unabhängig von der schon stattgefunden grundbuchgebührbefreiung? oder nur auf die differenz von 170000€?

bzw wenn es nur noch auf den differenzbetrag von 170000€ erlaubt ist, hilft es dann den kreditvertrag nicht nur auf mich, sondern gemeinsam auf mich und meine frau abzuschließen?

bitte um hilfestellung, da ich das in den kommenden tagen entscheiden muss.

Vielen dank!

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.12.2025 20:16  (#1)
Was sagt dein Banker dazu bzw. der Treuhänder, der den Kauf seinerzeit abgewickelt hat?

Ob du überhaupt anspruchsberechtigt ist, entscheidet das zuständige Bezirksgericht (Grundbuchsgericht), dass den (vollständigen) Antrag bearbeitet.
Dabei wird u.a. geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und die Befreiung nach GGG Paragraf 25a anwendbar ist:
https://www.justiz.gv.at/service/gebuehren-und-einbringungsrecht/ggg-richtlinie-25a-temporaere-befreiung.e12.de.html

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  •  tjulzz
30.12.2025 20:47  (#2)
Vielen dank für den gesetzestext. Der hilft zwar etwas, aber ganz klar ist es trotzdem nicht.

das grundstück wurde damals aus eigenmitteln erworben. Daher kein pfandrecht notwendig gewesen.

der banker muss sich da ebenfalls erkundigen und mein notar ist erst am 7 jänner wieder zurück....

die gebührenbefreiung beim grundstückserwerb wurde gewährt.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.12.2025 21:10  (#3)
Ein rechtssichere Auskunft wirst du hier schwer bekommen, sicher auch nicht vom Banker.

zitat..
speeeedcat schrieb: Ob du überhaupt anspruchsberechtigt ist, entscheidet das zuständige Bezirksgericht (Grundbuchsgericht), dass den (vollständigen) Antrag bearbeitet.

 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.12.2025 21:58  (#4)

zitat..
tjulzz schrieb: die bald anfallenden pfandrechtgebühren entfallen pro liegenschaft für 500000€. gilt diese befreiung unabhängig von der schon stattgefunden grundbuchgebührbefreiung? oder nur auf die differenz von 170000€?

bzw wenn es nur noch auf den differenzbetrag von 170000€ erlaubt ist, hilft es dann den kreditvertrag nicht nur auf mich, sondern gemeinsam auf mich und meine frau abzuschließen?

das ist jedenfalls ein interessanter Punkt, den beispielsweise die Tiroler Rechtsanwaltskammer unlängst aufgearbeitet hat. Demnach dürfte die Antwort auf deine Frage "Nein" lauten, denn bei der Gebührenbefreiung wird sehr wohl zwischen dem Themenkomplex Eigentumsrecht und Pfandrecht unterschieden.

Bei den Gebühren für die Eintragung des Eigentumsrechtes gelten EUR 500.000 pro Person. Beim Pfandrecht gilt die Befreiung jedoch nicht je Person (und die Differenz zwischen der tatsächlichen Eintragungshöhe und EUR 500.000 unterliegt der Vergebührung).

Am Ende entscheidet natürlich das Grundbuchsgericht (Bezirksgericht bzw. Magistrat).

zitat..
tjulzz schrieb: der banker muss sich da ebenfalls erkundigen und mein notar ist erst am 7 jänner wieder zurück....

Bei der Finanzierungskalkulation und der Angebotslegung durch die Bank muss das ja bereits ein Thema gewesen sein, andernfalls ja der notwendige Kredit- und Auszahlungsbetrag nicht kalkulierbar gewesen wäre. 

Halte uns da bitte auf dem Laufenden - die heimische Legistik ist oft "ein Hund"


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  •  tjulzz
30.12.2025 22:08  (#5)
Vielen dank für die ausführlichen antworten und hilfestellung 🙏

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