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Finanzierung in Frühschwangerschaft

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  •  Schokobirne
23.1. - 25.1.2021
30 Antworten | 13 Autoren 30
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Liebe Forumsmitglieder,
wir planen heuer noch mit dem Hausbau zu beginnen und haben uns daher schon bei der ersten Bank eine Erstinformation eingeholt. Nun ist es so, dass wir ein Kind erwarten, allerdings ist die Schwangerschaft noch in einem sehr frühen Stadium. Würdet ihr dies bei der Bank bekanntgeben bzw ist man dazu verpflichtet, es bekanntzugeben? In unserer Kreditplanung haben wir dies natürlich berücksichtigt. Wie sollte man hier am besten vorgehen?

Vielen lieben Dank vorab.

LG
schoko

  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
24.1.2021  (#21)
Mir sagten sie vor 1,5 Jahren schon:
Wichtig ist, dass was gesagt wird bevor es zu spät ist.
Das sei das größte Problem. 
Die Leute genieren sich oder wollen es irgendwie vermeiden.

Für mich persönlich ist es Vorgabe an mich selbst, die Rate und das Budget so zu wählen, dass ich das auch mit 2x Notstand schaffen muss.

Denn passieren kann das allemal.
Und so oder so würde man sich dann bemühen, schnellstmöglich wieder in den Sattel zu kommen. 
Wer damit kalkuliert, dass 15/20/25 Jahre alles gleich bleibt, handelt meiner Meinung nach zumindest teilweise fahrlässig. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#22)

zitat..
rabaum schrieb: Der Vergleich hinkt leider gewaltig, weil da steht meistens ein Milliardenunternehmen gegenüber, das wenn es hart auf hart kommt, eh wieder vom Steuerzahler gerettet wird.

Wieso hinkt der Vergleich? Die ureigenste Aufgabe von Banken ist es, Geldeinlagen zu verwalten und Kreditnachfragern zur Verfügung zu stellen. Die Zurverfügungstellung von Krediten erfolgt nach eingehenden Kreditprüfungsprozessen, die jede Bank laufend den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen anpassen muss und die von ÖNB, FMA, interner Revisionsverband, etc. regelmäßig überprüft werden. Ebenso wie von Konsumentenschutzverbänden, Arbeiterkammer, etc. laufend überprüft wird, dass Banken ihren Teil der Kreditverträge einhalten.
Am Ende ist es somit das Geld der Geldanleger, das durch den vielseitigen Prüfungsprozess geschützt werden soll.

zitat..
rabaum schrieb: Natürlich ist da eine Asymmetrie zwischen Konsument und Bank, genau wie auch eine Asymmetrie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht. Das hat man schon aus gutem Grund installiert, weil man sonst einfach überfahren wird als "Kleiner".

Eben damit man als "Kleiner" nicht überfahren wird, sind im Verbraucherkreditgesetz und im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz die Rechte und Pflichten des Verbrauchers und des finanzierenden Institutes klar definiert und werden durch die oftmals verbraucherfreundliche Rechtsprechnung (jüngstens z.B. Lexitor-Urteil) laufend angepasst.
Für den Kreditbereich ist bankseitig somit alles klar vor der Vertragsunterfertigung kommuniziert - von Kreditnehmerseite hoffentlich auch. Ich kann auch hier keine Asymmetrie erkennen (außer sie ist verbraucherseitig "gewollt").
Betreffend Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer bin ich fachlich nicht geeignet. Vielleicht liest hier im Forum ein Arbeitsrechtler mit und klärt uns auf - ist aber für das Finanzierungsforum denke ich nicht ganz passend.


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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#23)
 

zitat..
LiConsult schrieb: Für den Kreditbereich ist bankseitig somit alles klar vor der Vertragsunterfertigung kommuniziert - von Kreditnehmerseite hoffentlich auch

Um mal die Emotion etwas rauszunehmen: wie sind denn die gesetzlichen Regelungen dazu? Wie gesagt, beim Vorstellungsgespräch ist es klar geregelt, dass man eine Schwangerschaft nicht angeben muss. Die Frage ist also was der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung bei Kreditverträgen dazu sagt? Muss der Kreditnehmer das angeben, oder nicht?







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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#24)

zitat..
chrismo schrieb: Muss der Kreditnehmer das angeben, oder nicht?


zitat..
LiConsult schrieb: Wahlweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ im Kreditvertrag bzw. ESIS selbst haben alle Banken auch einen entsprechenden Passus hinterlegt, wie z.B.

"Der Kreditnehmer hat die xy-Bank als Kreditgeber über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse unverzüglich zu informieren."

oder

"Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jederzeit berechtigt, Kreditauszahlungen unter Angabe der Gründe zu verweigern und den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Die Ausübung dieses Rechts durch den Kreditgeber erfolgt schriftlich.
- wenn der Kreditnehmer, in für die Prüfung seiner Kreditwürdigkeit wesentlichen Belangen, unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige Umstände macht; bei Hypothekar-/Immobilienkrediten berechtigen diese unrichtigen oder unvollständigen Angaben den Kreditgeber nur dann zur Kündigung oder Fälligstellung, wenn der Kreditnehmer wissentlich gehandelt hat."

oder

"Die xy-Bank kann - sofern durch diese Gründe die Rechtstellung der xy-Bank oder die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet wird - den Kredit mit sofortiger Wirkung (auch teilweise) kündigen oder fällig stellen, wenn:
- sich wesentliche Angaben oder Unterlagen des Kunden oder sonstige wesentliche Umstände als unrichtig erweisen."

Somit: ja




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  •  csblack
  •   Silber-Award
25.1.2021  (#25)
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, der Bank alles offen darzulegen. Wenn es durchkalkuliert wurde, und der Kredit mit einem Gehalt leistbar ist, kann ich doch mit offenen Karten spielen.

Selbst für den Fall, dass es nicht kalkuliert wurde, wäre ich doch dankbar, wenn mir die Bank sagt, dass gewisse Summen so nicht darstellbar (im Sinne von zurückzahlbar) ist. Lieber gleich zu Beginn ein Dämpfer als im Laufe der Rückzahlung.
Natürlich kann sich auch nach Kreditabschluss alles ändern (positiv oder negativ) aber warum etwas verschweigen???? 
Ich erhoffe mir in schwierigen Situationen ein Entgegenkommen der Bank. Wenn ich der Bank jetzt aber bereits im Vorhinein etwas verschweigen, was ggf dann zu Problemen führt, bin ich mir nicht sicher, ob diese die Bereitschaft für ein eventuelles Entgegenkommen noch zeigt... (Meine laienhafte Meinung).

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#26)

zitat..
LiConsult schrieb: Somit: ja

Ich habe nach gesetzlichen Regelungen bzw. entsprechenden Gerichtsurteilen gefragt, nicht AGB Klauseln der Banken. Das ist nicht zum Glück nicht das gleiche emoji

Frage an die Experten hier: der Vertrag wird unterschrieben und danach wird die Frau schwanger und das wird auch der Bank mitgeteilt. Wie läuft das aus eurer ERfahrung üblicherweise? Werden da Konditionen angepasst, oder nicht? Kam es in der Vergangenheit schon zu fällen, wo dadurch der Kredit fällig gestellt wurde, wie in den oben angegeben Klauseln angedroht wird.

Wie betrachten Banken mögliche Schwangerschaften im Allgemeinen? Die Chance, dass bei einem jungen Pärchen, das sich gerade ein Haus baut/kauft bald Nachwuchs einstellen wird ist ja recht groß und in den Plänen sind ja meist schon die zwei Kinderzimmer eingezeichnet emoji. Wird das in der Risikobeurteilung schon berücksichtigt, dass ein Teil des Gehalts wohl zeitweise wegfallen wird?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#27)

zitat..
chrismo schrieb: Ich habe nach gesetzlichen Regelungen bzw. entsprechenden Gerichtsurteilen gefragt, nicht AGB Klauseln der Banken. Das ist nicht das gleiche

Sorry, da war ich zu schnell.

Das gleiche ist es nicht, nur beziehen sich Banken bei ihren AGB- und Vertragsbestandteilen natürlich auf die gesetzliche Lage - und die sieht wie folgt aus:

Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (auszugsweise):
§9 (1) Vor Abschluss eines Kreditvertrags hat der Kreditgeber eine eingehende Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers vorzunehmen. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sind die Faktoren, die für die Prüfung der Aussichten relevant sind, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommt, in angemessener Form zu berücksichtigen.
(2) Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Verbrauchers vorzunehmen. Der Kreditgeber hat die Informationen aus einschlägigen internen oder externen Quellen zu ermitteln, einschließlich des Verbrauchers.
(5) Der Kreditgeber darf dem Verbraucher den Kredit nur gewähren, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag in der gemäß diesem Vertrag vorgeschriebenen Weise erfüllt werden.

Daraus ergeben sich dann auch die Rücktrittsrechte des Kreditgebers, die ich oben ebenfalls auszugsweise dargelegt habe - die gesetzliche Grundlage hierfür ist in §18 (2) verankert:

Dem Kreditgeber kommt das gesetzliche Auszahlungsverweigerungsrecht nach § 991 ABGB nicht zu; er kann sich aber vertraglich das Recht vorbehalten, die Auszahlung von Kreditbeträgen, die der Verbraucher noch nicht in Anspruch genommen hat, aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu verweigern. Beabsichtigt er, von diesem Recht Gebrauch zu machen, so hat er dies dem Verbraucher unverzüglich auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Die Angabe der Gründe hat zu unterbleiben, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde.

zitat..
chrismo schrieb: Wie läuft das aus eurer ERfahrung üblicherweise? Werden da Konditionen angepasst, oder nicht? Kam es in der Vergangenheit schon zu fällen, wo dadurch der Kredit fällig gestellt wurde, wie in den oben angegeben Klauseln angedroht wird.

Nein, solange die vereinbarten Kreditraten ordnungsgemäß bedient werden, hat die Bank keine Möglichkeit der Kündigung und Fälligstellung (außer natürlich der Pfandgegenstand "geht unter"). Eine Konditionenanpassung ist ebenfalls nicht möglich - ist ja vertraglich vereinbart.

zitat..
chrismo schrieb: Die Chance, dass bei einem jungen Pärchen, das sich gerade ein Haus baut/kauft bald Nachwuchs einstellen wird ist ja recht groß und in den Plänen sind ja meist schon die zwei Kinderzimmer eingezeichnet . Wird das in der Risikobeurteilung schon berücksichtigt, dass ein Teil des Gehalts wohl zeitweise wegfallen wird?


zitat..
LiConsult schrieb: Die Kreditprüfung erfolgt mehr oder weniger stichtagsbezogen auf Basis des bisherigen und des erwartbaren Einkommens der Kreditwerber.




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  •  berhan
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#28)

zitat..
LiConsult schrieb: Die Zurverfügungstellung von Krediten erfolgt nach eingehenden Kreditprüfungsprozessen, die jede Bank laufend den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen anpassen muss und die von ÖNB, FMA, interner Revisionsverband, etc. regelmäßig überprüft werden.

Ist zwar offtopic, kann ich mir aber nicht verkneifen. Wenn ich an die Commerzialbank denke, funktioniert das mit dem prüfen irgendwie nicht so wie geplant in Österreich. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#29)
Die gesetzliche Lage aus dem HIKrG hat LiC bereits gepostet.

Meiner Meinung soll ein offenes und ehrliches Verhältnis zwischen den Vertragsparteien herrschen. Dann gibt es kein böses Erwachen im Fall der Fälle.

Wie auch immer, es ist eine Momentaufnahme. Eine Schwangerschaft NACH dem U-Termin ist somit kein Verschweigen von Tatsachen und kann auch nicht "geahndet" werden.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.1.2021  (#30)
Danke LiConsult und speeeedcat für die Antworten. 
Ich verstehe eure grundsätzliche Empfehlung ehrlich zu sein, was einen vor bösen Überraschungen bewahren kann.

In konkreten Einzelfällen glaube ich halt, dass es die Sache nur verkompliziert (man erfährt kurz vor Unterschrift, dass die Frau schwanger ist, hat aber ohnehin schon einen Plan für die Zeit der Karenz gemacht, der dann halt ein paar Monate früher umgesetzt ist).


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