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Finanzierung in Frühschwangerschaft

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  •  Schokobirne
23.1. - 25.1.2021
30 Antworten | 13 Autoren 30
30
Liebe Forumsmitglieder,
wir planen heuer noch mit dem Hausbau zu beginnen und haben uns daher schon bei der ersten Bank eine Erstinformation eingeholt. Nun ist es so, dass wir ein Kind erwarten, allerdings ist die Schwangerschaft noch in einem sehr frühen Stadium. Würdet ihr dies bei der Bank bekanntgeben bzw ist man dazu verpflichtet, es bekanntzugeben? In unserer Kreditplanung haben wir dies natürlich berücksichtigt. Wie sollte man hier am besten vorgehen?

Vielen lieben Dank vorab.

LG
schoko

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.1.2021  (#1)
Interessiert mich durchaus auch, das Thema.

Mein Bauchgefühl würde uns zur Ehrlichkeit raten. Allerdings ist es auch noch nicht so weit, daher rein spekulativ.

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
23.1.2021  (#2)
Naja Frühschwangerschaft kann (und ich mein das jetzt nicht bös sondern einfach realistisch) gut gehen oder halt auch leider nicht. 
Ich würd es daher nicht sagen, genauso wenig wie ich jemals in der Arbeit vor der 13 Woche sagen würde, dass ich schwanger bin. 

Den Kredit zahlen müsst sowieso ihr und der Bank ist auch klar, dass sicher der Grossteil aller noch kinderlosen Hauskreditnehmer vor hat Kinder zu bekommen. 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.1.2021  (#3)
Vor der 13. Woche würde ich auch nix erwähnen. 
Und ab der 20. ist es eh oft schon zu sehen.  Das in Frage kommende Fenster ist also eng.

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  •  enzo500
23.1.2021  (#4)
Im Zweifelsfall hat sie zuviel gegessen emoji

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  •  lgnam
23.1.2021  (#5)
Wir habens gemacht (13. SSW, zweite Schwangerschaft, drittes Kind ;) ) für die Sparkasse (Hausbank) kein Problem. Unverhandeltes Erstangebot € 400.000 Kreditsumme (EK nur Grundstück mit Wert rund €100.000), 1.25% fix auf 15 Jahre und 1.25% danach auf den 3M-EURIBOR bei 30 Jahren Laufzeit. Einkommen zu zweit ca €4.000/Monat (Ich 32h/Woche, Frau 20h/Woche). Dazu muss abergesagt werden, wir haben auch das Grundstück zu 100% über die gleiche Bank finanziert. Ich weiß, dass es bei weitem nicht die Top-Konditionen sind, aber ich wollte auch mal vorfühlen. Schlusszitat der Beraterin: "Bei der ersten Karenz warens ja auch nach einem Jahr wieder arbeiten, also geh ma mal wieder davon aus."

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.1.2021  (#6)
Vorneweg: Natürlich sollte die Leistbarkeit auch mit Kind und tlw. Wegfall des Einkommens gegeben sein. Aber ich gehe davon aus, dass ihr das ordentlich durchgerechnet habt, wie du schreibst.

Muss man es sagen? Nachdem man das nicht einmal beim Bewerbungsgespräch sagen muss - was ja dann echte Auswirkungen auf den späteren Arbeitgeber hat - kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine Verpflichtung gibt, die Schwangerschaft anzugeben.

Meine Strategie, um bei den Verhandlungen das Optimum rauszuholen, wäre es die Schwangerschaft nicht anzugeben. Denn ich denke, dass kann eigentlich nur negativ für die Konditionen sein.

Reden wir jetzt von Wochen, bis ihr vorhabt den Kreditvertrag zu unterschreiben, oder von Monaten? Irgendwann wird sch die Frage nicht mehr stellen, da es offensichtlich wird emoji

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  •  paso
  •   Silber-Award
23.1.2021  (#7)
@­chrismo oder eben nicht. Ich habe vor der Schwangerschaft zugenommen und in der Schwangerschaft nicht ganz 9 Kg zugenommen.. Es war aber so verteilt,dass man das wirklich nicht gemerkt hat (Vorteil von dickeren Frauen 🤣)

@Schokobirne herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Wenn du erst am Anfang bist, würde ich das auch nicht sagen,da die ersten Monaten eh kritisch sein können.

Alles Gute für euch..

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  •  Schokobirne
24.1.2021  (#8)
Wow, vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten! Dann werden wir schauen, dass wir die Finanzierung so schnell wie möglich unter Dach und Fach bekommen ☺️

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Hallo Schokobirne, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#9)

zitat..
Schokobirne schrieb: In unserer Kreditplanung haben wir dies natürlich berücksichtigt.

Wenn in der Kreditplanung berücksichtigt ist, dass für die nächsten Monate/Jahre die Kreditrückführung mit auch nur einem Einkommen bewerkstelligt werden kann, dann würde ich dies in der Haushaltsrechnung (die die Kreditfähigkeit zum Ausdruck bringt) auch so berücksichtigen bzw. entsprechend der Bank kommunizieren.

Wenn die ordnungsgemäße Kreditrückführung mit einem Einkommen nicht dargestellt werden kann, weil zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung mit beiden Einkommen gerechnet wurde, dann ist das ebenfalls ein Punkt, der selbstverständlich unbedingt mitzuteilen ist. Die Kreditbeurteilung würde sonst unter falschen Voraussetzungen erfolgen.
Wahlweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ im Kreditvertrag bzw. ESIS selbst haben alle Banken auch einen entsprechenden Passus hinterlegt, wie z.B.

"Der Kreditnehmer hat die xy-Bank als Kreditgeber über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse unverzüglich zu informieren."

oder

"Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jederzeit berechtigt, Kreditauszahlungen unter Angabe der Gründe zu verweigern und den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Die Ausübung dieses Rechts durch den Kreditgeber erfolgt schriftlich.
- wenn der Kreditnehmer, in für die Prüfung seiner Kreditwürdigkeit wesentlichen Belangen, unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder sonstige Umstände macht; bei Hypothekar-/Immobilienkrediten berechtigen diese unrichtigen oder unvollständigen Angaben den Kreditgeber nur dann zur Kündigung oder Fälligstellung, wenn der Kreditnehmer wissentlich gehandelt hat."

oder

"Die xy-Bank kann - sofern durch diese Gründe die Rechtstellung der xy-Bank oder die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet wird - den Kredit mit sofortiger Wirkung (auch teilweise) kündigen oder fällig stellen, wenn:
- sich wesentliche Angaben oder Unterlagen des Kunden oder sonstige wesentliche Umstände als unrichtig erweisen."

Ich rate hier stets unbedingt zur Offenlegung der tatsächlichen Situation. Auch wenn sich die Schwangerschaft in einem frühen Stadium befindet. Die Einholung der Angebote benötigt etwas Zeit, ebenso die Erstellung der Kreditvertragsunterlagen und deren Unterfertigung. Wenn sich dann bis zur endgültigen Bestellung der Sicherheiten und letztlich bis zur Auszahlung der Kreditvaluta das Frühstadium zum "Faktum" entwickelt hat und die Bank mit anderen Parametern (beispielsweise beiden Einkommen) kalkuliert hat, kann das zu einer unangenehmen Situation führen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#10)
Muss mich jetzt auch dazu melden - und LiConsult unbedingt recht geben.

Auch ich rate auf jeden Fall dazu, den Umstand bekannt zu geben, die dementsprechenden Vermerke im ESIS sind oben erwähnt.

Man stelle sich vor:  Schwangerschft verschwiegen, Karenz, der (pfändbare) Haupt-Einkommensbezieher fällt aufgrund Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit/Krankheit/Unfall aus.

Das kann dann mehr als zu einer unangenehmen Situation führen.
Meist ist dann bei Konsequenzen der Kreditnehemer der "arme", der von nichts gewusst haben will und nach allen Seiten rundumschlägt.


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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
24.1.2021  (#11)
Und darum Kreditkarte wenn irgendmöglich so gestalten, dass selbst 2 Notstandsbezüge es bewerkstelligen. Hart aber besser als die Pleite seines Lebens zu haben.


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  •  enzo500
24.1.2021  (#12)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Und darum Kreditkarte wenn irgendmöglich so gestalten, dass selbst 2 Notstandsbezüge es bewerkstelligen. Hart aber besser als die Pleite seines Lebens zu haben.

Dann würde es geschätzt mindestens 50% aller Häuser nicht geben, oder täusche ich mich da?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#13)
Kommt halt auch drauf an wieviel Rückhalt man sich in einer blöden Situation in der Familie holen kann. Aber ja, Leistbarkeit in der Karenz ist natürlich ein wichtiger Punkt. 
Allerdings betrifft das ja 1-2 Jahre. Wenn man für 1-2 schwierige Jahre keine Reserven hat sollte man vielleicht ohnehin nochmal kalkulieren und vielleicht weniger der Eigenkapitalreserven hergeben. 

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
24.1.2021  (#14)

zitat..
enzo500 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Gemeinderat: Und darum Kreditkarte wenn irgendmöglich so gestalten, dass selbst 2 Notstandsbezüge es bewerkstelligen. Hart aber besser als die Pleite seines Lebens zu haben.

Dann würde es geschätzt mindestens 50% aller Häuser nicht geben, oder täusche ich mich da?

Das kann ich nicht beurteilen aber würde ich afaik von 1200 netto AMS ausgehen und ingesamt sagen wir 2200 netto - ist es knapp aber es geht. 
Passieren darf dann nichts. Nur Dauerzustand sollte es hoffentlich keiner sein. 


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  •  Schokobirne
24.1.2021  (#15)
Vielen Dank nochmals für eure Meinungen. Das hab ich fast befürchtet, dass hier solche Klauseln vermutlich vorhanden sein werden. Dann werden wir jedenfalls mit offenen Karten spielen.
Beim Erstgespräch haben wir mal allgemein gefragt, ob andere Umstände zu melden wären und das wurde verneint mit der Begründung, dass es egal ist solange die Raten bedient werden können. Aber ja, vermutlich macht es einen unterschied ob man bei der Unterzeichnung schon in diesen Umständen ist.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#16)

zitat..
LiConsult schrieb: Wenn die ordnungsgemäße Kreditrückführung mit einem Einkommen nicht dargestellt werden kann, weil zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung mit beiden Einkommen gerechnet wurde, dann ist das ebenfalls ein Punkt, der selbstverständlich unbedingt mitzuteilen ist.

Jetzt mal hypothetisch gesprochen. Angenommen die Frau bleibt nur im Mutterschutz und geht danach sofort wieder voll arbeiten. Warum auch immer - keine Diskussion dazu. Sie hat also keine Karenz und keinen Gehaltsausfall. Dann müsste sie den Fakt, dass sie schwanger ist auch nicht bekannt geben, weil es keine relevante Auswirkung auf die Kreditvertragssituation hat. Ist das so korrekt?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#17)
Ich würde das trotzdem bekanntgeben.
Wer garantiert, dass die Schwangerschaft und die Geburt und die Zeit danach reibungslos abläuft? Spätestens dann wird klar, dass eine Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung vorlag.

Nocheinmal: Die Kreditprüfung erfolgt mehr oder weniger stichtagsbezogen auf Basis des bisherigen und des erwartbaren Einkommens der Kreditwerber. Wenn die Einkommenssituation auf Basis der Einkünfte von 2 Personen kalkuliert wird, diese beiden Einkommen für die Bewältigung der Kreditrate notwendig sind und dann ein Einkommen (wenn auch temporär) WISSENTLICH wegfällt, dann wurde jenem Institut, von dem man sich Geld ausborgen will, und von dem man sich ebenso erwartet, dass die gesetzlichen Regeln der Kreditvergabe lückenlos eingehalten werden, etwas verschwiegen.

Natürlich kann man auch nach erfolgter Kreditvergabe schwanger werden, den Job verlieren, krank werden, whatever. Das sind Dinge, die halt im Laufe einer Kreditlaufzeit passieren (können) und für die man sich im eigenen Interesse budgetär einen Plan zurechtgelegt hat.

Hier geht es aber darum, dass Informationsymmetrie (sprich: beide Parteien - Bank und Kunde wissen vor dem Eingehen eines Kreditvertrages über alle Rahmenbedingungen Bescheid) herrschen sollte und nicht eine Partei wesentliche Informationen hat, die der anderen Partei nicht bekannt sind.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#18)
Wundert mich einfach auch nur, wie "locker" das scheinbar manche sehen.
Von der Bank verlangt man als Kreditnehmer ja auch volle Transparenz und Aufklärung, bevor die Verträge unterschrieben werden. Wenn nicht, klagt man.
Hat irgendwas mit Wein und Wasser ... aber lassen wir das.

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  •  enzo500
24.1.2021  (#19)

zitat..
speeeedcat schrieb: Wundert mich einfach auch nur, wie "locker" das scheinbar manche sehen.
Von der Bank verlangt man als Kreditnehmer ja auch volle Transparenz und Aufklärung, bevor die Verträge unterschrieben werden. Wenn nicht, klagt man.
Hat irgendwas mit Wein und Wasser ... aber lassen wir das.

Ich sehe sowas dahingehend locker als das ich mir sage "wenn ich mir aus welchem Grund auch immer den Kredit nicht mehr leisten kann, muss ich die Bude eben verkaufen". So what?!

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.1.2021  (#20)

zitat..
speeeedcat schrieb: Wundert mich einfach auch nur, wie "locker" das scheinbar manche sehen.

Solltest du mich damit ansprechen kurz meine Meinung. 


zitat..
speeeedcat schrieb: Von der Bank verlangt man als Kreditnehmer ja auch volle Transparenz und Aufklärung

Der Vergleich hinkt leider gewaltig, weil da steht meistens ein Milliardenunternehmen gegenüber, das wenn es hart auf hart kommt, eh wieder vom Steuerzahler gerettet wird. Also mein Mitleid hält sich massiv in Grenzen.

Natürlich ist da eine Asymmetrie zwischen Konsument und Bank, genau wie auch eine Asymmetrie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht. Das hat man schon aus gutem Grund installiert, weil man sonst einfach überfahren wird als "Kleiner". Kündigungsschutz ab dem Tag der Ankündigung der Schwangerschaft zB. Dazu kommt, dass du dem Unternehmer bei Einstellung auch nicht sagen musst, dass du schwanger bist.


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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
24.1.2021  (#21)
Mir sagten sie vor 1,5 Jahren schon:
Wichtig ist, dass was gesagt wird bevor es zu spät ist.
Das sei das größte Problem. 
Die Leute genieren sich oder wollen es irgendwie vermeiden.

Für mich persönlich ist es Vorgabe an mich selbst, die Rate und das Budget so zu wählen, dass ich das auch mit 2x Notstand schaffen muss.

Denn passieren kann das allemal.
Und so oder so würde man sich dann bemühen, schnellstmöglich wieder in den Sattel zu kommen. 
Wer damit kalkuliert, dass 15/20/25 Jahre alles gleich bleibt, handelt meiner Meinung nach zumindest teilweise fahrlässig. 


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