Wir bekommen nächste Wo Montag unsere Fenster, montiert werden sie aber erst am Donnerstag(Montage wurde auch über die Fenster Firma abgeschlossen), bis dahin lagern sie im natürlich unverschlossenen Gebäude. Fensterfirma hat mir gesagt das es üblich ist, das Montage und Lieferung nicht am gleichen Tag sind. Nur wenn die fenster in der Zeit gestohlen werden oder Beschädigt haften sie nicht. Ist das wirklich so üblich, bitte um Erfahrungen?
hab ich noch nie gehört das sowas üblich ist^^ die werden nur am mo keine partie frei haben deshalb kommen sie erst am do - achte bitte bei der montage das sie nach önorm/ral durchgeführt wird, also mit fugendichtbändern - die firma ist dazu verpflichtet!!! lg
NAJA - würde ich nicht zustimmen dem meister!!!
verpflichtet ist die Fachfirma nur in einem und zwar dem Endverbraucher zu Informieren bzw. die Hinweispflicht hat die Fachfirma - sonst nicht. Wenn der Endverbraucher nicht soviel geld hat um eine ÖNORM Montage zu Bezahlen dann muss er eine Zustimmung Unterschreiben wo er Bestätigt dass er keine ÖNORM Montage nicht will bzw. auf die normale Montageart besteht (Versetzen - Einschäumen - Befestigen - Einstellen)! Vorsicht nicht im glauben bleiben dass immer die Fachfirmen schuld haben können - unwissenheit schützt nicht vor strafe - so sagt der gesetzesgeber dem Autofahrer so ähnlich ist es auch in anderen Fachbereichen wie z.B.: Fenstereinbau!!!!!
Vorher bitte mit der Fachfirma ein gespräch über diese Einbauart führen und nicht gleich zum Rechtsanwalt rennen!
Denn es gibt auch Situationen wo es nicht möglich ist eine ÖNORM Montage durchzuführen! Ich würde nicht voreilig sein mit solchen angelegenheiten! lieber hr. meister informiere dich genauer über die rechtslage und dann schreibe den anderen etwas über diesen Fachbereich. mein freund ist rechtsanwalt und der hat mir das alles gesagt! lg
@ fts - tschuldigung aber du redest so einen schmarrn hier, fakt ist das der kunde einen einbau der fenster zum stand der technik bekommen muß und deshalb auch auf einen normgerechten einbau der fenster bestehen darf! fakt ist auch das ein unterschriebener zettel vom kunden, auf dem steht das er keinen RAL einbau haben will, vor gericht wahrscheinlich nutzlos ist da der kunde zum einbau der fenster (falls in ein paar jahren schäden entstehen) die tragweite seiner entscheidung nicht erkennen konnte - also liebe unternhemr und fenstereinbauer ihr bewegt euch alle auf dünnem eis wenn ihr nicht normgerecht arbeitet!!
ich - hab nämlich nicht irgendeinen freund der zufällig rechtsanwalt ist und mir das so gesagt hat sondern ich gehe laufend auf schulungen und das wird dort genauso gesagt wie ich es oben beschrieben habe!!
@carlo - Nach meiner bescheidenen Laienansicht hast Du die Fenster samt Montage bestellt und das Recht die montierten Fenster zu erhalten, erst dann hat die Firma Ihren Vertrag erfüllt.
Wo sie die Fenster wie bis zum Einbau lagert, ist wohl das Problem der Firma und nicht Deines. (Ausser ihr habt anderes vertraglich vereinbart, aber auch dann wäre ich skeptisch, ob das gültig ist)
lieber meister - gut, wenn du glaubst dass du im rechts bist dann lass es drauf ankommen aber du wirst sehen dass du keine möglichkeit haben wirst gegen einen Unterschriebenen Vertrag dem der Endverbraucher Unterschreibt und damit zustimmt dass bei Ihm keine RAL bzw. ÖNORM Montage durchgeführt werden soll.
ich mache auch schulungen und bin nicht um sonst 5 jahre in der HTL für Hochbau gewesen. dort lernt man auch die gesetzeslücken die der endverbraucher nicht kennt. tut mir leid dass du eine sehr schlechte schulung in diesem bereich gehabt hast, vielleicht hast du nicht die richtigen schulungen besucht!? aber ich will mich nicht streiten ich will hier nur meine meinung dazu abgeben und ich bin kein Unternehmer sondern bin eine leitende funktion bei einem Bauunternehmen dass auch Fenster an Endverbraucher verkauft und Montiert. naja informiere dich über die rechtslage dann wirst du schon sehen ob du recht hast oder nicht! das rate ich auch jeden anderen der gerade beim fensterkaufen ist!!!!! cao lg
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Hallo carlo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Fenster einbau
@carlo - zur eigentlichen frage: bei uns wurden die fenster geliefert und über 2 wochen lang im unversperrten rohbau gelagert da die firma gerade keinen monteur frei hatte.
wegen diebstahl würde ich mir keine allzugroßen sorgen machen: jedes dieser fenster ist eine maßanfertigung, die wahrscheinlich nirgends sonst reinpasst. dass jemand die fenster stiehlt und nach diesen maßen sein haus plant und baut ist unwahrscheinlich...
also...auch bei uns wurden die Fenster schon früher geliefert und im Rohbau für ca. 1 Woche gelagert. Bei einem Freund der auch grade baut war es genauso.
Unterschriebener Zettel ist kein Vertrag.so kann ich @meister nur zustimmen.@fts wenn du mit deinem Auto zum Pickerl machen fährst,dir der Preis für das herichten zu hoch ist,kann die KFZ Werkstatt dir auch nicht einen Zettel unterschreiben lassen und dir das Pickerl trotztem raufkleben.Es gibt zur zeit leider noch sehr viele schwarze Schafe,die glauben,die Ö Norm nicht einhalten zu müssen.Obwohl eine Ö Norm Montage eine zusätzliche Wertschöpfung für Einbauer und Kunden ist,glauben noch immer sehr viele Fenstermontage Firmen,sie müssen es dem Kunden ausreden damit sie den Auftrag bekommen.Im Zweifelsfall hat vor Gericht fast immer die Fachfirma Schuld.@fts Manche agieren hald solange bis sie auf die Schnauze Fallen.Erst wenn einige Schadensfälle durchjudiziert wurden,und sich das herumspricht,werden auch die schwarzen Schafe umdenken.!!
Danke - Danke für die Antworten, hab mir auch schon gedacht dass die wirklich schwer zu stehlen sind , beruhigt mich dass es wirklich so üblich ist.
P.S. Fenster werden natürlich laut Ö-Norm montiert