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Ergänzungsabgabe 2023 [NÖ]

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  •  FLOKIGG
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.11. - 24.11.2025
9 Antworten | 3 Autoren 9
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10
Hallo an die Spezialisten. 
Im März 2023 Kaufvertragunterzeichnung für neu geteiltes Grundstück.
Gemeinde hatte Vorkaufsrecht,Grundstück war belastet durch Kredit vom Vorbesitzer. 
Gemeinde hat Auflistung an Notar übermittelt,wie sich der Kaufpreis zusammensetzt,mit Aufschließungsabgabe&Ergänzungsabgabe. Diese beiden Abgaben wurden laut Kaufvertrag bezahlt.  
Im April 2023 erhielt der Vorbesitzer einen Bescheid von Gemeinde,um die Ergänzungsabgabe der Grundstücksteilung zu entrichten,da war er noch Rechtsmässiger Eigentümer. Laut Gemeinde an Bezirksgericht wurde bestätigt,daß die beiden Ergänzungsabgaben entrichtet wurden. Vor ca.2Wochen bekam ich von der Gemeinde ein Aufforderungsschreiben,das jedoch die eine Ergänzungsabgabe für mein Grundstück der Vorbesitzer nicht bezahlte.und ich müsse diesen gleichen Betrag bezahlen,der eigentlich mit Meldung an das Bezirksgericht bereits entrichtet wurde.auch im Grundbuch,da ich später erst als Rechtsmässiger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde,steht,daß die Aufschließungsabgabe& Ergänzungsabgabe entrichtet wurde.
Jedoch habe ich heuer bereits eine Baubehördliche Bewilligung erhalten von Grmeinde& Gewerbebehördliche Bewilligung erhalten.
Wie kann das sein?
Muß ich das jetzt zahlen? 
Bedanke mich,über jedes Info.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.11.2025  (#1)
Da geht einiges durcheinander!!! Hab im Detail erst morgen Zeit zu antworten.
Wann endet die Rechtsmittelfrist?
Bescheid scheint aller Vorausicht nach falsch zu sein....also Berufung notwendig...

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  •  FLOKIGG
23.11.2025  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:

Da geht einiges durcheinander!!! Hab im Detail erst morgen Zeit zu antworten.
Wann endet die Rechtsmittelfrist?
Bescheid scheint aller Vorausicht nach falsch zu sein....also Berufung notwendig...

Hallo Karl10 
Was meinst Du mit Rechtsmittelfrist?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.11.2025  (#3)
Bei jedem Bescheid gibts eine Frist, innerhalb der man ihn bekämpfen kann.
Danach gilt er fix, wenn du ihn nicht bekämpfst....

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.11.2025 23:32  (#4)
Da steht in deiner Anfrage ganz einfach viel zu viel, worauf es gar nicht ankommt. 

Also nochmal ganz von vorne:
Du sprichst von "Aufschließungsabgabe&Ergänzungsabgabe"? Es gibt aber nur ein "entweder-oder"!!  
Aufschließungsabgabe fällt an, wenn das Grundstück vor der Teilung noch nicht als Bauplatz gegolten hat. Ergänzungsabgabe fällt an, wenn das Grundstück vor der Teilung bereits Bauplatz war. Beides gleichzeitig gibts nicht!
Daher meine 1. Frage: worum geht es? Um Aufschließungsabgabe ODER um Ergänzungsabgabe? 

2. Punkt: 
Für BEIDE Abgabenvarianten gilt in deinem Fall, dass der Abgabentatbestand (also das, was die Vorschreibung der Abgabe auslöst) die Grundstücksteilung war. Die Abgabe ist dabei jener Person vorzuschreiben, welche zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides für die Grundstücksteilung Eigentümer (=grundbücherlicher Eigentümer) des zu teilenden Grundstückes war. 
Daher meine 2. Frage: Wer war zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides der Teilung der grundbücherliche Eingentümer??  DIESEM  - und nur DIESEM - hat die Gemeinde die Abgabe vorzuschreiben. Und zwar auch dann, wenn er das Grundstück in der Zwischenzeit verkauft haben sollte.
Diese Vorgangsweise ist jedenfalls genau so einzuhalten.
Und alles andere, was du sonst noch alles schreibst, hat darauf keinerlei Einfluss und interessiert vorerst nicht, wie z.B.
- ein Vorkaufsrecht der Gemeinde
- ein Kredit des Vorbesitzers
- eine Auflistung der Gemeinde an den Notar
- irgendeine Meldung ans Bezirksgericht
- ein Eintrag ins Grundbuch
- eine bau- oder gewerbebehördliche Bewilligung udgl......

Faktum bleibt: die Abgabe war von der Gemeinde dem grundbücherlichen Eigentümer zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Teilungsbewilligung vorzuschreiben! 

Und im Übrigen: was ist ein "AUfforderungsschreiben"??? War das ein Bescheid? Oder halt ein Schreiben im Sinne von: "Lieber Herr XY, wären sie vielleicht so nett, die Abgabe zu zahlen, die uns der Herr Z schuldig geblieben ist"? (hätte dann den Wert von "Brief ans Christkind".......)

2
  •  FLOKIGG
24.11.2025 9:39  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb:

Da geht einiges durcheinander!!! Hab im Detail erst morgen Zeit zu antworten.
Wann endet die Rechtsmittelfrist?
Bescheid scheint aller Vorausicht nach falsch zu sein....also Berufung notwendig...

Hallo Karl10 
Was meinst Du mit Rechtsmittelfrist?


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  •  FLOKIGG
24.11.2025 10:02  (#6)
Hallo Karl 10
Bedanke mich mal sehr für deine Rückantwort.
Dem Vorbesitzer wurde der Bescheid zugestellt,um die Ergänzungsabgabe für das geteilte Grundstück zu entrichten. Der Bescheid wurde am 12.4.2023 erstellt. Ich bin laut Grundbuchauszug seit 22.6.2023 Rechtsmässiger Eigentümer dieses Grundstückes. Der (Christkindbrief)-an mich ist folgendes.von dem Bürgermeister unterzeichnet.im Zuge des Eigentümerwechsel an der Liegenschaft wird festgestellt,daß die VERPFLICHTUNG zur Entrichtung der Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe aufgrund dinglicher Wirkung auf sie als neuer Eigentümer übergeht.
Was ich absolut auch nicht Verstehe,ich habe mir vom Bezirksgericht eine Liste geholt,wo die Gemeinde bekannt gibt,welche Abgaben für die jeweiligen Grundstücke bereits entrichtet wurden.denn Betrag der Ergänzungsabgabe,denn der Vorbesitzer zahlen hätte müssen,wir als bezahlt in der Liste angeführt,aber gleichzeitig in einem vor kurzen von Gemeinde an mich gerichtetes Schreiben,wurde dies nicht bezahlt,wo ich jetzt durch Schreiben von Unterzeichnung Bürgermeister VERPFLICHTET werde,diesen Betrag zu bezahlen.sorry,ist für mich als Laie nicht zu verstehen,darum diese Frage an die Spezialisten.Danke,Hr.Karl10.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
24.11.2025 11:01  (#7)

zitat..
FLOKIGG schrieb:

──────..
Karl10 schrieb:

Da geht einiges durcheinander!!! Hab im Detail erst morgen Zeit zu antworten.
Wann endet die Rechtsmittelfrist?
Bescheid scheint aller Vorausicht nach falsch zu sein....also Berufung notwendig...
───────────────

Hallo Karl10 
Was meinst Du mit Rechtsmittelfrist?

Das hat er doch bereits bei deiner ersten Nachfrage beantwortet weiter oben


zitat..
FLOKIGG schrieb:

Hallo Karl 10
Bedanke mich mal sehr für deine Rückantwort.
Dem Vorbesitzer wurde der Bescheid zugestellt,um die Ergänzungsabgabe für das geteilte Grundstück zu entrichten. Der Bescheid wurde am 12.4.2023 erstellt. Ich bin laut Grundbuchauszug seit 22.6.2023 Rechtsmässiger Eigentümer dieses Grundstückes. Der (Christkindbrief)-an mich ist folgendes.von dem Bürgermeister unterzeichnet.im Zuge des Eigentümerwechsel an der Liegenschaft wird festgestellt,daß die VERPFLICHTUNG zur Entrichtung der Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe aufgrund dinglicher Wirkung auf sie als neuer Eigentümer übergeht.
Was ich absolut auch nicht Verstehe,ich habe mir vom Bezirksgericht eine Liste geholt,wo die Gemeinde bekannt gibt,welche Abgaben für die jeweiligen Grundstücke bereits entrichtet wurden.denn Betrag der Ergänzungsabgabe,denn der Vorbesitzer zahlen hätte müssen,wir als bezahlt in der Liste angeführt,aber gleichzeitig in einem vor kurzen von Gemeinde an mich gerichtetes Schreiben,wurde dies nicht bezahlt,wo ich jetzt durch Schreiben von Unterzeichnung Bürgermeister VERPFLICHTET werde,diesen Betrag zu bezahlen.sorry,ist für mich als Laie nicht zu verstehen,darum diese Frage an die Spezialisten.Danke,Hr.Karl10.

Dann schick der Gemeinde den Schrieb vom Gericht und eine Stellungnahme wieso dich das nicht betrifft, den Brief dann eingeschrieben an die Gemeinde schicken und abwarten welche Antwort dann kommt




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  •  FLOKIGG
24.11.2025 11:36  (#8)
Hallo Karl 10
Bedanke mich mal sehr für deine Rückantwort.
Dem Vorbesitzer wurde der Bescheid zugestellt,um die Ergänzungsabgabe für das geteilte Grundstück zu entrichten. Der Bescheid wurde am 12.4.2023 erstellt. Ich bin laut Grundbuchauszug seit 22.6.2023 Rechtsmässiger Eigentümer dieses Grundstückes. Der (Christkindbrief)-an mich ist folgendes.von dem Bürgermeister unterzeichnet.im Zuge des Eigentümerwechsel an der Liegenschaft wird festgestellt,daß die VERPFLICHTUNG zur Entrichtung der Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe aufgrund dinglicher Wirkung auf sie als neuer Eigentümer übergeht.
Was ich absolut auch nicht Verstehe,ich habe mir vom Bezirksgericht eine Liste geholt,wo die Gemeinde bekannt gibt,welche Abgaben für die jeweiligen Grundstücke bereits entrichtet wurden.denn Betrag der Ergänzungsabgabe,denn der Vorbesitzer zahlen hätte müssen,wir als bezahlt in der Liste angeführt,aber gleichzeitig in einem vor kurzen von Gemeinde an mich gerichtetes Schreiben,wurde dies nicht bezahlt,wo ich jetzt durch Schreiben von Unterzeichnung Bürgermeister VERPFLICHTET werde,diesen Betrag zu bezahlen.sorry,ist für mich als Laie nicht zu verstehen,darum diese Frage an die Spezialisten.Danke,Hr.Karl10.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
24.11.2025 12:41  (#9)
Ganz ein lustiger mit Copy&Paste, dann geh zum Anwalt wenn's so dringend ist, kostet Geld

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