Energieausweis besser lesen und verstehen können
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Gebäude-Heizlast-Abschätzung Es gibt einige Energieausweisprogramme die keine Gebäude-Heizlast-Abschätzung ausgeben. Oder der Energieausweis-Ersteller hat die Seite einfach nicht zum Dokument hinzugefügt. Alles kein Problem. Ihr könnt diese auch leicht selber ausrechnen. Benötigt werden vier Werte aus den restlichen Seiten:
Die ersten beiden Werte findet ihr in der Regel ganz am Anfange des EA EA [Energieausweis] bei den Grunddaten. Die Leitwerte kommen etwas später. Die Gebäudeheizlast wird dann so ermittelt:
Ein Bspl.: Norm-Außentemperatur: -13,0 °C Soll-Innenraumtemperatur: 22,0 °C Transmissionsleitwert Lt: 150 W/K Lüftungsleitwert Lv: 50 W/K --> Ptot = (13+22)*(150+50)/1.000 = 7 kW Achtung bei Gebäuden mit vielen solaren Gewinnen. Diese sind in der Heizlastabschätzung nicht berücksichtigt. Hier lohnt es sich auch einen Blick auf den Heizwärmebedarf etc. zu werfen und z.B. mit der Formel nach Hottinger (https://www.energiesparhaus.at/forum-heizlastberechnung-nach-hottinger/81091) oder vereinfacht über typische Volllaststunden nachzurechen.
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Der EAWEAW [Energieausweis] hat "Normdaten" wie Heizgradtage, Normaußentemperatur . Doch welcher Winter hatte - 12 Grad in den letzten 3 Jahren? und die Heizgradtage lt Norm gab es auch nicht. Doch diesen WErt hat jedes Fernheizwerk, damit sollte man mal "Kontrollrechnen". Erfaßt die LWP LWP [Luftwärmepumpe] auch die Heiztage? bin jetzt in der Entscheidungsphase LWP LWP [Luftwärmepumpe], immer kommen neue, andere Modelle ins Gespräch. Bloß die Aussagen sind sehr vage oder unbestimmt. Das nervt. Kostet so viel wie ein Auto, da bekommt man jedes Detail und jeden Meßwert. okay manche schummeln da 😪 |
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Die NAT sagt bei mir in der aktuellen Version -14,3°C. In den älteren Daten von vor ein paar Jahren stand noch -16°C. Als ich vor über 10 Jahren in meine Wohnung zog, hatte es hier -21°C ... so viel zur damaligen NAT. Jetzt bei der offiziellen NAT -14,3°C hatte es die letzten Jahre immer mind 3 Tage durchgehend -16°C bei blickdichtem Nebel. Nix da wie im Forum oft gesagt wird bei NAT würde die Sonne scheinen. Hier herrscht bei Kälte meist auch Nebellage. Bei den -16°C ist mir am 3. Tag immer dieses Abgasrückführungsdingsbums beim Diesel eingefroren dank alles am 3. Tag mit Eiskristallen überzogen. Erster Frost immer konsequent 1. Oktoberwoche. Dieser Winter erster Frost im Dezember. Kälteste Nacht heuer -9°C. Nebel dieser Winter fast immer genau am untersten Rand meines Grundstückes. Also ich knapp heraußen. Viel viel mehr Sonne als früher. Aber dafür ist dieser Winter verdammt lang. Die letzten Tage fuhr ich jede Früh bei -3°C los runter den Hügel und bin im Tal dann bei -6°C ... Heute erste Frostfreie Nacht seit einer Weile. Aber bei mir sind dank Fön dazwischen immer Warmphasen. Insoferne alles schwierig zu berechnen. Alles aus der Norm. Und das ist nur mein Gebiet. Inverse Föngegend eingekesselt zwischen feuchtem großem Waldgebiet und Seengebiet durchzogen von feuchten Bächen. Dauerwind. Fast nie Windstill. Nebelgebiet. Wetterbericht liegt fast immer daneben ... Also die Formel die alles berücksichtigen kann möchte ich sehen. |
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Du magst in einer besonderen Wettersituation leben, aber ich nehme mals die "Durschnittsbewohner" von Wien, von St. Pölten, oder Krems, oder .. Amstetten lasse ich jetzt aus, weil die haben eine "große" Fernwärme bekommen. Da in diesen großen FWWerke sehrwohl der Energieverbrauch MONATLICH an den Heizgradtage gecheckt wird, sollt man dies auch an seinem privatem Gerät machen. Wenn man eben vergleichbares Wetter hat, weil diese Berechnung dann eher zu den "Normwerte" lt EAWEAW [Energieausweis] kommt |
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Hallo Rabaum, ich würde hier noch ergänzen, und das passiert besonders oft in Bestandsgebäuden, dass die Beurteilung ob konditioniert/n. konditioniert über das Vorhandensein eines Wärmeverteilsystsems im jeweiligen "Raum bzw. Raumverbund" definiert wird. Dies wird auch in der B8110-6-1 so definiert: Grundsätzlich sind alle Räume, in denen ein Wärmeabgabesystem vorgesehen ist, in die Berechnung des Energieausweises (gemäß OIB-Richtlinie 6) einzubeziehen. Allfällig angrenzende, unbeheizte Räume sind entsprechend der 4-Kelvin-Regel innerhalb der Gebäudehülle zu berechnen. Diese 4-K-Regel kann theoretisch dazu führen, dass sogar ein an einem konditionierten anliegender Raum mitzuberücksichtigen ist. Wenn man dann die 4-K-Regel genauer interpretiert, wirds komplex diesen rechnerisch nachzuweisen - und die tatsächliche Temperatur zu messen ist sehr von der Jahreszeit der EA EA [Energieausweis]-Erstellung abhängig. Für konditionierte Gebäude: Definition: darunter fallen sämtliche Räumlichkeiten welche beheizt, gekühlt, belüftet, entlüftet oder befeuchtet, und von Personen benutzt werden. Prozessenergie zählt nicht dazu (Konditionierung von Räumen für andere Zwecke als Nutzung durch Personen. Z.B. Kühlung von Technikräumen, Beheizung von Glashäusern). Vereinfacht gesagt: bei Wohngebäuden werden alle Räume mit Heizkörpern o.ä. auch in Kellern, Eingängen, Garagen, Trockenräumen, Dachböden etc. zur konditionierten Fläche gezählt. Was man auch immer wieder sieht, das ein z.B. 100m² Keller mit nur einem kleinen Radiator im Gangbereich ausgeführt ist - muss man diesen Raum oder den gesamten Keller nun als konditioniert annehmen, oder nicht - lt. Norm streng genommen JA? In der Praxis liegt es mE. im Ermessen des Energieausweisrechners, weil eines steht fest, dieser eine kleine Radioator kann den Raum bzw. den gesamte Bereich nicht konditionieren bzw. wird der Bereich im Altbau im Winter < 18°C erreichen. Leider Gottes sind selbst die Normen teilweise widersprüchlich und realitätsfremd, weshalb es m.E. auch Interpretationsspielraum geben muss. Gerne aber auch um Euren Input - ich kann nur meine Praxiserfahrung widerspiegeln. LG, Hausbauer2025 |
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