Einseitig gekoppelte Bauweise - Nachbar nicht verfügbar bei Neubau [W]
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Hallo, rechtlich kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ein Fall von Freunden aus der Praxis: Gebäude stand so wie bei dir ca 20cm weiter drin. Ebenfalls mit Keller der zum Glück fast gleich tief war. Wenn du baust darf dem Nachbar kein Schaden entstehen. Mit dem Satz im Hinterkopf haben sie die Kellerewand mit gepachtelt, XPS und Steinwollplatten geklebt und oben ein Blech gemacht und auch den Rauchfang verlängert. Also auch nach meinem Verständnis wirst du die Arbeiten machen müssen. Die Klimaanlage würde ich dann wenn es baulich notwendig ist demonstrieren lassen und hinüber stellen. Lg |
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Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Du brauchst und darfst an seinem Haus nix angreifen. Verblechungen zum Abschluß an den Nachbarn sind in der Bauordnung geregelt, da muß er nicht zustimmen. Auch hier... Lass die Grundgrenzen in den digitalen Grenzkataster eintragen, dann fällt schon mal Ersitzung usw. weg. Aber auch hier hast du nicht das Recht, SEINE Mauer zu bearbeiten, wegzureissen oder was auch immer, die Mauer gehört nicht dir. Ich würde ihn danach freundlich ersuchen, dass er das entsprechend korrigiert und auf alle Fälle die Klimaanlage und Sat Schüssel verlegt, die offensichtlich auf deinem Grundstück ist. |
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danke für eure Antworten! Der Zwischenraum von den 20-30 cm zwischen unseren Häusern müsste, soweit ich bislang erfahren habe, jedoch verfüllt werden. Als Hohlraum darf der nicht verbleiben. Ebenso, wenn ich meinen Keller abgrabe, werden die 20-30 cm Erdreich vom Nachbarn nicht stehen bleiben - der dadurch entstehende Zwischenraum sollte dann idealerweise auch mit XPS verfüllt werden. Wenn ich also auf seiner Seite nichts mache und den Hohlraum so belasse, der dann entstehen würde, hat der Nachbar dann keine Möglichkeiten mehr diesen zu verfüllen, sobald unser Haus fertig steht. Unser Haus steht mit seiner Dämmung auch zur Gänze auf unserem Grund - nur ist eben dieser Spalt vorhanden da sein Haus durch unseren Altbestand bedingt nicht auf der exakten Grenze stehen konnte. Du Grundgrenzen sind schon im Grenzkataster eingetragen - damit ist die Grenzlinie klar definiert. Die Mauer die wir wegreißen müssen ist auch nicht seine - sondern unsere - er hat dann später nur 5cm Putz draufgepackt sowie sein Klimagerät. Wenn der Nachbar da also nicht mitspielt kann ich die Wand nicht entfernen? |
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Najo, dann füll ihn selbst (mit der bestehenden Erde aus deinem Aushub) auf ![]() Warum nicht? Es ist ja deine Wand. Wie gesagt, er hätte den Putz, die Sat Schüssel und das Klimagerät da nicht an DEINER Wand anbringen dürfen. d.h. ich würde ihn über dein Vorhaben informieren und ihn mit einer angemessen Frist darum bitten, die Sachen zu entfernen. |
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