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Einseitig gekoppelte Bauweise - Nachbar nicht verfügbar bei Neubau [W]

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  •  BirnbauMax
  •  [W]
  •  [Wien]
17.6.2025 0
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Liebes Energiesparhaus Forum,

ich habe aktuell leider etwas das Problem, dass ich für die Errichtung von unserem neuen EFH eigentlich eine enge Abstimmung mit dem Nachbarn machen müsste, was aber leider aus diversen Umständen nicht möglich ist. Das Nachbargrundstück wird aktuell verkauft und die Kaufabwicklung ist schon länger in Prüfung, weshalb ich auch für die Kontaktaufnahme zu den zukünftigen Besitzern keine Möglichkeit hatte. Die aktuellen Besitzer sind ein älteres Ehepaar, welches sich bereits in eine Seniorenresidenz zurückgezogen hat und mit ihrem "noch" Haus nichts mehr zu tun haben wollen, außer eines Tages vom Makler die Moneten zu sehen.😐

Den Baustart setze ich optimistisch mit Oktober/November an. Der Entwurf steht aktuell fest, und die Einreichplanung dauert nicht mehr lange. Angebote für Keller samt Rohbau und Erdbau habe ich auch schon. 


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(Entwurf nicht mehr aktuell - aber die Lage und Größe ist gleich geblieben)

Nur habe ich nicht so ganz den Mut eine Baufirma zu beauftragen, ohne vorher mit dem neuen Nachbarn über unser Vorhaben mit seiner Zustimmung gesprochen zu haben.
Konkret problematisch ist die einseitig gekoppelte Bauweise. Es handelt sich um ein EFH mit Keller, EG, OG Flachdach - etwa 60 m² pro Geschoß.

Der Nachbar ist immerhin auch unterkellert, daher wird eine Unterfangung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht notwendig sein.  Der Nachbar steht nur 20-30 cm von unserer Grundgrenze mit seinem Bestand abgerückt, weil unser Altbestand vor dem Abriss noch auf seinem Grund stand. Wenn wir nun neu bauen, dann sind sämtliche Bauwerke selbstverständlich auf unserem Grund. Knackpunkt ist dann aber der Zwischenraum zwischen unseren Gebäuden. Als Luftraum darf und kann der nicht verbleiben. Die Baumeister sind sich einig, dass da am besten Mineralwolle hineinkommen soll. Ebenso gilt dann Verblechung von seinem Dach an unser Haus herzustellen und umgekehrt. Der Zwischenraum muss auch oben jedenfalls überspengelt werden. 

Rein rechtlich sind mir, so denke ich, die Hände gebunden, auch nur irgendwas an seinem Haus anzugreifen. Selbst bei der Herstellung des Kellers wäre für ihn relevant, da sein Haus keinerlei Dämmung hat, und sein Keller (1990 herum) bestimmt nicht im Bereich unter unserem Altbestand (1905?) abgedichtet wurde. 

Bei der Herstellung unseres Kellers würde ich ihm vorschlagen seine Kellerwand gleich mitzuflämmen und den Zwischenraum mit 20 cm XPS zu verfüllen. 

Anderes Thema ist auch eine Wand von einem Nebengebäude welche laut Geometer auf unserem Grundstück steht, der Nachbar auf diese jedoch 5cm Putz angebracht hat und darauf seine Klimaanlage und Sat-Schüssel montiert hat. Die Wand konnte ich nicht abreißen, da sich die alten Nachbarn quer gestellt haben die Geräte zu demontieren, da die Wand ihrer Ansicht nach ganz ihre wäre. Beim Neubau müsste die Wand aber auch weichen. Hier ist nun auch wieder die Frage - ich kann die Wand auch nicht einfach abreißen und damit deren Klimaanlage angreifen oder gar beschädigen.

...mir wäre lieber ich würde nicht gekoppelt bauen müssen - dann hätte ich diese ganzen Themen nicht, aber das Grundstück ist mit knappen 330m² nicht sonderlich groß und einen Burggraben ums Haus herum möchte ich auch nicht haben. Immerhin muss ich nur zu einer Seite hin koppeln. Nach hinten und zur anderen Seite ist dann Garten :)

Ich freue mich über jeden Input 🤪



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