Einbaukosten Speicher zu markengleichem Wechselrichter
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Jede Änderung der Anlage muss dem Netzbetreiber gemeldet werden, was bei dir heißt Speicher einfach anstecken ist nicht, sondern die NetzNÖ wird dir einen Umbau vorschreiben zwecks Fernabschaltung Damit werden die Kosten auch nicht mehr marginal ausfallen Oder du denkst dir my home is my castle und lässt dir von einem befreundeten Elektriker den Speicher anschließen, muss man abwägen ob's einem das Risiko wert ist |
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gilt der Umbau für Fernabschaltung auch bei Speichererweiterung? |
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bei mir, Netz O.Ö. ,wurde bei der Speichererweiterung die Fernabschaltung eingebaut/vorbereitet..😡 |
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Nein, ja. Muss vom Elektriker gemeldet werden. Der Speicher ist DC-gekoppelt, richtig? Dann gibt es keinen neuen Netzzugangsvertrag und keine WLV. |
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Ich hatte mehrere Angebote für denselben Speicher und die Installation wurde pauschal € 600 angeboten. |
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Bei NetzNÖ kommt es darauf an, was bisher gemeldet wurde. Ob bereits ein Hybrid-WR oder nicht etc. 1.12 Ein Kunde hat bereits eine PV-Anlage und möchte nun einen Batteriespeicher nachrüsten. Muss hier eine Wirkleistungsvorgabe gemäß den geltenden Parallellaufbedingungen umgesetzt werden? Wird hier auch ein neuer Netzzugangsvertrag benötigt? Entscheidend sind hier die Technologie und der Anschlusspunkt des Batteriespeichers. Wenn an einem bestehenden PV-Hybridwechselrichter nachträglich eine Batterieanlage gleichspannungsseitig (DC-Speicher) nachgerüstet wird, muss die Wirkleistungsvorgabe nicht nachgerüstet werden. Falls der geplante Batteriespeicher mit einem eigenen Wechselrichter ausgestattet ist, ist die Anlage meldepflichtig und ein neuer Netzzugangsvertrag muss abgeschlossen werden. Typischerweise betrifft das ACgekoppelte Batteriespeicheranlagen. Die Wirkleistungsvorgabe ist gemäß TOR SEA auf den neu zugebauten Anlagenteil (z.B. AC-Batteriespeicher) auszuführen. 1.13 Ist die Nachrüstung eines DC-gekoppelten Speichers an einem bestehenden HybridWechselrichter mit gültigem Netzzugangs-Vertrag meldepflichtig? Der neue DC-gekoppelte Speicher kann über das Kunden- oder Netzpartner-Portal gemeldet werden. Sollte zusätzlich eine Inselumschaltung verbaut werden, ist die Nachrüstung jedenfalls meldepflichtig. 1.14 Wie verhält es sich, wenn bei einem bestehenden Batteriespeicher ein Batteriemodul nachgerüstet wird? Die erweiterte Kapazität eines Batteriespeichers kann im Kunden- oder Netzpartner-Portal gemeldet werden.
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