EEG gründen offene themen - Seite 10
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Ja, NetzNÖ. Das könnte ein Grund sein :) |
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Hab natürlich auf die Wahlanzeige vergessen und nach einem Jahr kam nun die "Erinnerung". Für die Gründung waren nur ja 2 notwendig. Laut Statuten haben wir Obmann, Stellvertreter, Rechnungsprüfer, Rechnungsprüfer Stellvertreter, Schiedsgericht aus 3 Mitgliedern. Hab das natürlich aus einer anderen Vorlage übernommen und haben keine Geldflüsse. Brauch ich damit 4 physische Personen? |
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@Innuendo tut mir leid, kann dir jetzt anscheinend keiner einen tipp geben ich auch nicht, weil wir sind selbst nur 2 personen anderes thema - hier in der steiermark hab ich unsere EEG mit den e-netzen steiermark abgeschlossen - werde von der energie steiermark weg zu - wsl verbund oder hofer - wechseln für die EEG / BEG hat das eigentlich keinerlei konsequenzen oder? hab das verbund-formular (nicht online sondern PDF) durchgeschaut, da gibt es keinerlei hinweise diesbezüglich und die e-netze werden vom neuen lieferanten sowieso verständigt? |
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? Die EEG/BEG Verträge machst ja mit dem Netzbetreiber. EVU ist vollkommen egal |
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eigentlich eh, aber hab erst in diesem forum wieder gelesen, dass beim evu wechsel die EEG rausgeflogen ist und der verbund muß ja letztendlich auch wissen, dass vom NBD daten zu einer BEG/EEG kommen, oder? wenn das sauber alles weiterläuft - eh alles gut |
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manche EVU nehmen dich nur, wenn du in keiner EEG bist - also schauen nein, wozu? er liefert nur energie, den geht das nix an |
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der EVU bekommt vom Netzbetreiber nur seinen benötigten "Energieanteil" zurückgemeldet. Beispiel - du beziehst 100kW im Monat (20kW werden von der EEG abgedeckt) - EVU bekommt die Meldung über 80kW - EEG bekommt die Meldung über 20kW vereinfacht dargestellt, da dies natürlich bei Spottarifen etwas komplizierter ist |
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Sorry, wenn das wahrscheinlich eh schon irgendwo in den 10 Seiten steht, aber folgende Fragen: - Montage der PV-Anlage inkl. Speicher erfolgt ab nächster Woche. Wann kann man frühestens einen Verein für eine EEG gründen? - Wann kann die EEG frühestens beim Netzbetreiber (Netz-NÖ) angemeldet werden? - Bei der Anmeldung beim Netzbetreiber ist für die Abrechnung bzw. Verteilung an die EEG-Mitglieder entweder "statisch" oder "dynamisch" auszuwählen. Was genau bedeutet das? - Kann ich für meine Überschusslieferung (allenfalls auch aus dem Speicher) eine Reihung festlegen? Ich hätte gern, dass aus meinem Überschuss zunächst Mitglied A voll bedient wird und nur wenn dann noch Überschuss vorhanden ist, bekommt auch Mitglied B noch was? |
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1) Nach Inbetriebnahme 2) Jetzt. Mit den beiden anderen ZP 3) Statisch wird ausgelassen da es unwirtschaftlich ist und daher kaum einer verwendet. 4) Nein. Kaskadierende Zuweisung ist nicht möglich |
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@PVAndyE Danke für deine Antwort. Hab jetzt auch noch diesen thread gefunden: https://www.energiesparhaus.at/forum-eeg-aufteilung-statisch-vs-dynamisch/75768 Damit wird einiges klarer, aber immer noch nicht ganz: Annahme: EEG (Familie) mit 1 Erzeuger und 2 Abnehmern "A" und "B", Modell "dynamisch und der Erzeuger liefert 5 kWh Überschuss (für alle Beispiele gleich). Fall1: die beiden Abnehmer verbrauchen gemeinsam weniger als 5 kWh. Jeder bekommt zur Gänze, was er verbraucht - das Verbrauchsverhältnis zwischen A und B ist egal. Der Rest des nicht von A und B verbrauchten Stroms geht in die Netzeinspeisung. Fall2: die beiden Abnehmer verbrauchen zusammen exakt den Überschuss Alles ist genauso wie im Fall1 (nur halt keinerlei Netzeinspeisung) Fall3: „A“ verbraucht 4 kWh und „B“ 6 kWh, d.h. zusammen somit mehr als die verfügbaren 5kWh Jeder Abnehmer bekommt exakt 2,5 kWh aus der EEG (also gleiche Anteile unabhängig von der tatsächlichen - allenfalls unterschiedlichen – Verbrauchshöhe 4 bzw. 6 kWh? Teilnahmefaktor ist ja in diesem Beispiel beide auf 100%) – die jeweils restlichen kWh zieht jeder vom Netz („A“ 1,5 kWh, „B“ 3,5 kWh). Oder wird hier wie folgt gerechnet?: Angebot ist 5 kWh, Gesamtbedarf ist 10 kWh, daher können nur 50% des Bedarfes gedeckt werden. Somit bekommt "A" 50% von 4 kWh (=2kWh) und "B" 50% von 6 kWh (=3kWh)?? Fall4: „A“ verbraucht 2 kWh und „B“ 4 kWh (= zusammen 6kWh, also 1kWh mehr als die verfügbaren 5 kWh) „A“ bekommt die gesamten 2kWh aus der EEG, „B“ bekommt den Rest der verfügbaren 5 kWh – also 3kWh und bezieht 1 kWh vom Netz? Korrekt? Oder wird auch hier anders gerechnet?: Angebot ist 5 kWh, Bedarf ist 6 kWh, daher können nur 83,3% des Bedarfes gedeckt werden. Somit für "A" 83,3% von 2 kWh (=1,67 kWh) und für "B" 83,3 % von 4 kWh (=3,33 kWh)??? Und jetzt bringe ich noch den Teilnahmefaktor ins Spiel. @PVAndyE Im oben verlinkten thread hast du im Beitrag #36 geschrieben: „….Den zweiten Verbraucher kannst du mit dem Teilnahmefaktor kalibrieren. Zum Beispiel im Sommer, gibt es einen TN Faktor von 100% da genug da ist und im Winter gibst du dem zweiten Teilnehmer halt einen geringeren Anteil . Man kann bis 1% runtergehen (und täglich veränderbar)…“ Das heißt also, dass ich dann, wenn zu wenig Angebot da ist, einen Teilnehmer auch im dynamischen Modell sehr wohl priorisieren kann? Ich sag mal als Beispiel Teilnehmer „B“ wird auf 20% gesetzt. Das bedeutet dann – Fall5: „A“ verbraucht 6 kWh, „B“ verbraucht 10 kWh, Angebot gesamt 5kWh „B“ bekommt max. 20% der verfügbaren 5 kWh - also 1 kWh. „A“ bekommt die restlichen 4 kWh – korrekt? Wie aber wird das für den obigen Fall4 gerechnet: „A“ verbraucht 2 kWh und „B“ 4 kWh (Bedarf gesamt 6 kWh, Angebot 5 kWh)?? Ich würde meinen, dass „A“ in diesem Fall jedenfalls seine gesamten 2 kWh ungekürzt bekommt. Aber was bekommt „B“?: Die restlichen 3 kWh (und wenn ja, warum hat der Teilnahmefaktor hier dann keine Auswirkung?) Oder 20% von 3 kWh? Oder 20% von 4 kWh? Oder 20% von den obigen 3,33kWh? In den letzteren Fällen ginge dann auch trotz dynamischem Modell etwas verloren! Kann es sein, dass ich da viel zu kompliziert denke?? |
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Fall 1: korrekt Fall 2: korrekt Fall 3: Nein. Jeder Verbraucher bekommt proportional seinen Anteil. Wenn in dieser Viertelstunde 5 kWh eingespeist wurden und insgesamt 10 kWh verbraucht wurden (Eigendeckung = 50%), dann werden dem Verbraucher A eben von seinem 4 kWh 50% = 2 kWh zugewisen und dem Verbraucher B von seinen 6 kWh ebenfalls 50% = 3 kWh. Fall 4: Läuft wie im Fall 3 ab. Betreff Teilnahmefaktor: Den kann man sich als "Gewichtung" vorstellen. Wenn Verbraucher B dauernd viel mehr als A verbraucht, dir aber A wichtiger ist, weil Mama, Papa oder Oma, dann kannst du Verbraucher B auf einen Teilnahmefaktor von zum Beispiel 50% Setzen. Damit werden von seinem realen Verbrauch von 6 kWh nur 3 kWh in die Rechnung einfließen. Ab dann läuft es wie im Fall 3 Fall 5: In diesem Fall wird 6 kWh von A verwendet, von B (20% TN Faktor) sind es 2 kWh. Damit kommen 8 kWh Verbrauch in die Rechnung, bei 5 kWh Einspeisung. D.h. A bekommt (5/8*6) = 3,75 kWh zugewiesen und B bekommt (5/8*2) = 1,25 kWh zugewiesen. Betreff TN Faktoren: Ja, verwende ich öfters, vor allem um die saisonale Schwankung und Besonderheiten auszugleichen. Im Winter werden die TN-Faktoren so optimiert, daß meine Familie in der ersten EG den größten Nutzen hat,. Im Sommer ist das Ziel, daß der gesamte PV-Überschuss in einer zweiten EG verwendet werden kann, da die Familie prozentuell nur sehr wenig braucht. Eine Lösung zur klassischen PV Produktionskurventhematik Sommer/Winter. Gestern am 2. Mai war ein recht sonniger Tag. Es wurde alles in der zweiten EG verbraucht und nichts an Energieversorger/abnehmer abgegeben. Im Kernwinter wird die zweite EG auf einen TN Faktor von 1% gesetzt und 99% gehen in die Familien EG. Im Sommer ist es umgekehrt. (Man kann Teilnahmefaktoren sowohl innerhalb einer EG verwenden, als auch zwischen EGs, wenn ZP bei mehreren EGs Mitglieder sind)
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Vielen Dank @PVAndyE Jetzt hab ich es verstanden.... |
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@Karl10 mich würde bitte interessieren, mit welchem tatsächlichen Aufwand das Ganze verbunden ist... ich hätte auch die Notwendigkeit innerhalb der Familie wie mit deiner Konstellation, allerdings hätte ich eigentlich gerne auf den Herbst gewartet, ab dann sollen ja die Vereinsgründungen etc. nicht mehr notwendig sein um eine EEG zu betreiben. ElWOG und P2P Verträge... |
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auf den ersten seiten hab ich das immerwieder zusammengefaßt konstellation bei uns ist, dass die freundin im wochenendhaus sehr wenig aber doch strom verbraucht und wir überschüsse dort ohne verrechnung verwenden sehr viel zeit, viele stunden hab ich trotz anleitungen/hilfen für das gründen der BEG verbraucht, kostet 27,-- bei der BH aber die vereinsstatuten so einfachwiemöglich haben mir doch sehr viele stunden gekostet - der rest flutscht eigentlich mehr oder weniger dahin ebutilities, NBD verträge, smartmeter alle online stellen und bestätigen, und dann eda-portal aktivieren und alles eintragen, ging dann mehr oder weniger zügig, wennst die ganzen ID's , ZP nummern etc. griffbereit hast schritt1 mit verein erledigt schritt2 mit der registrierung ebutilites, auch erledigt schritt3 - STEG oder energienetze steiermark vertrag kam, dh auch erl. 😀 schritt4 - a) EDA portal LOGIN/Registrierung erl. schritt4 - b) den ganzen registrierungsprozeß im EDA portal soweit durch stammdaten angelegt, zählpunkte angelegt, bestätigung zum netzbetreiber ausgelöst und bestätigung der zählpunkte im jeweiligen portal des netzbetreibers bestätigt auch im eda-portal schon sichtbar (zugestimmt....) dh jetzt abwarten |
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Steh am Anfang der Gründung einer EEG. Ausschließlich im Familienverband. Ich bin der Erzeuger/Lieferant und dann noch 2 Abnehmer. Tatsächlich werd ich den gelieferten Strom verschenken (Kinder). Wir selbst brauchen keinerlei Verein, Vertrag oder sonst was bzw. brauchen wir keine festgeschriebenen Regeln. Aber Verein mit Statuten muss halt sein. Dabei hab ich folgende Frage: - Welchen Betrag setzt man zum Punkt "Grundeinlage" ein? Kann man auch € 0.- einsetzen? - Welche Aufteilung legt man für die Grundeinlage fest? Da wir 3 Personen sind, jeder 1/3? Hat das irgendeine Konsequenz? - Was legt man als "Mitgliedsbeitrag" fest? Tatsächlich wird ein solcher von niemandem bezahlt werden. - Brauchts für die offizielle Version den Punkt "Nachschusspflicht" zwingend. Würd ich gern komplett aus den Statuten streichen. - Ich würd "Außerordentliche Mitglieder" und "Ehrenmitglieder" gern komplett aus den Statuten streichen. Ist das ok? - Grundsätzlich genügen 2 Personen für einen Verein. Welche Funktionen haben die dann? Irgendwie les ich aber heraus, dass es Obmann, Schriftführer und Kassier braucht - also 3?! Kann man als Vorstandmitglied eine Doppelfunktion haben? Puhh - die Statuten sind echt mühsam, vor allem, weil ich der Typ bin, der alles, was irgendwo rechtlich verbindlich geschrieben ist, sehr genau nimmt (kennt man ja aus dem Baurechtsforum....) |
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1) schreib halt 30€ pro Haushalt hin, hat eh keine Konsequenz. Wir haben 100€ geschrieben, ist aber nie geflossen oder hat irgendjemanden interessiert 2) Mitgliedsbeitrag 0, Strom wird verkauft zu 0cent. Wollte das drin haben, falls die Finanz hier was hat 3) + 4) wir haben es drin weil's eh egal ist, hab Freunde die das gestrichen haben 5) Gute Frage, wir sind auch 3 Haushalte. Je einer/eine ist halt Kassier, Schriftführer und Obmann. Ich wollte mich eigentlich auch rechtlich so gut es geht absichern, aber andererseits war es dann soviel Aufwand für nix - und es ging auch so. Interessiert (zum Glück) eh Keinen, weil es grade bei Schenkungen in Familien EEGs ja wirklich um nix geht. Nicht vergessen auf die "Wahlen", die Meldung an die Finanz und die jährliche (sinnlose) EA-Rechnung ;) |
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Danke...is halt Bürokratie pur: da werden Seiten vollgeschrieben, man sitzt und grübelt, was man schreiben soll und ob bzw. welche Konsequenzen es haben könnte und in Wahrheit is es wurscht, weils eh keinen interessiert ...😬 |
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Warum jetzt noch eine EEG mit Verein gründen, ab 1.10. geht das viel einfacher mit Peer2Peer Verträgen. |
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Weil man jetzt noch den Sommer mitnehmen kann mit viel Überschuss? Aber ja, ich werd mir die Bürokratie auch nicht mehr antun, sondern warten. |
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wir haben keine grundeinlage und auch keinen mitgliedsbeitrag alles so wischiwaschi von der homepage der bh deutschlandberg mustervertrag heruntergeladen und oftmals gekürzt (teilweise zuviel sodaß´die sachbearbeiterin mich dort schon fast "abgelehnt" hat) einfach suchen - bh deutschlandsberg verein mustervertrag kein vereinskonto, keine mitgliedsbeiträge, keine kassa ... mal sehn wie das mit dem Peer2Peer wird und meine tochter, whg in graz, hat strom/ww an die 2.000kwh pro jahr den zählpunkt hängen wir jetzt dann dazu aber, hab ihr vorgerechnet, strompreis/abgaben das verhältnis und sie für den ww-boiler keinen 2. zähler (NT) benötigt - kostet eh alles gleich viel ![]() |
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Derzeitiger Stand des Umsetzungsplans: Ab Oktober 2026 werden die Nahbereiche 1, 3, 4 und 6 unterstützt. Ab April 2027 kommen 2, 5 und 7 dazu. Ab Oktober 2027 kann man mit einem ZP zugleich bei einem Bürgerenergiemodell und am Flexmarkt teilnehmen. Ab April 2028 kann der Teilnahmefaktor mehrmals täglich angepasst werden. Das Gegenstück zur BEG geht erst ab April 2027. |
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