EAG Einreichung 3. Call 8.10.
|
|
||
brutto würde ich sagen. ja. Es macht natürlich Sinn, auch für den Speicher Arbeitszeit in der Rechnung drinnen zu haben. Bzw. ist das sogar verpflichtend. Dein Elektriker müsste eigentlich auch wissen, dass er 2 Rechnungen erstellen muss, oder dies in der Rechnung klar getrennt ist. Du kannst für das eine oder das andere aber natürlich auch mehrere Rechnungen haben, wenn du dir z.B. Wechselrichter, Module oder Speicher woanders gekauft hast. Übrigens: Auf Anfrage habe ich die Info bekommen, dass ein Hybridwechselrichter auch 50% der PV-Anlage und 50% dem Speicher zugeschrieben werden kann. Das sollte der Berechnung auch weiterhelfen. |
||
|
||
Hallo bourne, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: EAG Einreichung 3. Call 8.10. |
||
|
||
Wow danke für diese Information. Müssen die Angaben jetz mit der Endabrechnung stimmen? Oder zählt unterm Strich nur die Endabrechnung und eingereichte Rechnungen? Mein Elektriker weiss jetzt natürlich auch nicht wieviel Kabel usw er brauchen wird, er hat es halt im Angebot geschätzt. |
||
|
||
Nein, max 1kwh pro 1kwp erweiterung Wenn du also 1 modul um ~450wp nimmst bekommst du 0,45kwh speicher gefördert --> du brauchst 7kwp damit du den speicher "voll" gefördert bekommst |
||
|
||
Diesen Satz hab ich direkt aus der EAG-Investitionszuschüsseverordnung des Ministeriums kopiert: Die 30% beziehen sich also eindeutig auf die Nettokosten. Ich hab jetzt ja mal nur ein ANGEBOT vom Elektriker und keine Rechnung. Bei der Projekteinreichung werden die Kosten getrennt für Photovoltaik und Speicher nur abgefragt, man muss dafür keine Belege vorlegen bzw. hochladen. Verstehe ich das richtig, dass es dann erst am Ende um die konkrete Rechnung/Abrechnung geht? Dort braucht man dann die klare Trennung "Kosten Photovoltaik/Kosten Speicher". Und diese Beträge sind dann für die 30%-Klausel entscheidend?? Welche Bedeutung haben dann die Beträge, die ich jetzt bei der Projekteinreichung reinschreibe? Das jetzige Angebot ist ja nur ein grober Richtwert mit ungefähren Arbeitszeiten und pauschalen Zubehörpositionen (Kabel, Rohre....). Je nach Möglichkleiten werden wir dann vielleicht einiges an Eigenleistung bzw. bauseitigen Montagen erbringen. Abgerechnet wird dann am Ende nach tatsächlichem Aufwand mit den jetzt angebotenen Einheitssätzen. Die endgültige Rechnung kann daher mit dem jetzigen (Gesamt-)Angebot gar nicht übereinstimmen. Welche Bedeutung haben also die jetzt von mir in die Projekteinreichung hineingeschriebenen Kosten und deren Aufteilung auf Speicher und Photovoltaik? Könnte es so sein, dass der letztendliche Rechnungsbetrag nicht höher sein darf als die jetzt bei der Einreichung angegebenen Beträge? Und wenn er höher sein sollte, dann zählt für die Einhaltung der 30%-Klausel nur der niedrigere Betrag aus der Einreichung? |
||
|
||
Nein, aber es ist damit nach oben begrenzt. Nein, ich habe selbst 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 50 kWh eingereicht. Stimmt, hab ich übersehen. Ja. Und es ist mit den Beträgen begrenzt. D.h. wenn es dann mehr kostet, bekommst du dann nicht mehr als die zugesagten Förderbeträge. |
||
|
||
Vorweg: es geht um die Kategorie B. Die Förderbeträge richten sich nach den kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (Modul) bzw. kWh (Speicher), und zwar € 150.- pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 150.- pro kWh. Bei unserem geplanten 12,6 kWh Speicher sind das € 1.890.- (€150.- x 12,6kWh) max. Föderung. Dieser Betrag darf aber nicht höher sein als 30% der Kosten für den Speicher laut Rechnung. D.h. kostet die Speicheranlage € 6.300.-, dann sind 30% davon genau die € 1.890.- und das geht sich exakt aus. Ist der Rechnungsbetrag für den Speicher aber niedriger, wird die Förderung entsprechend gekürzt (z.B. € 5.000.- Rechnung ergibt max. € 1.500.- Föderung = max. 30%). Ist die Rechnung höher als € 6.300.- bleibt die Förderung beim Maximum von € 1.890.- (=€150.- x 12,6) stehen. Soweit korrekt? Wenn ich jetzt bei der Einreichung weniger als € 6.300.- hineinschreibe, wird die Förderzusage entsprechend gekürzt. Und zwar auch dann, wenn die Rechnung später einen höheren Betrag ausweisen sollte. Korrekt? Schreib ich jetzt in der Einreichung zumindest € 6.300.- (oder mehr) hinein, dann gibt es volle Föderzusage (€ 150.- pro kWh). Diese werde ich dann auch tatsächlich voll erhalten, wenn die Rechnung ebenfalls zumindest € 6.300.-(oder mehr) ausweist. Liegt die abschließende Rechnung aber unter € 6.300.-., dann wird wiederum die bereits zugesagte Förderung auf die 30% gekürzt. Korrekt? Wenn das so ist, dann schreib ich jetzt in die Projekteinreichung auf jeden Fall mal zumindest die € 6.300.- hinein. Und schauen wir dann bei der Rechnungslegung/Rechnungsaufteilung, wieviel sich von der Gesamtrechnung auf die Position Speicher schieben lässt.........(bei der Position Photovoltaik geht es sich ja locker aus)....... Gibts da einen Einwand? |
||
|
||
Ich würde einfach mal 10.000.- brutto reinschreiben, dann kann normalerweise nichts schiefgehen. Mehr als die 1890,- bekommst du jedenfalls ohnehin nicht für 12,6 kWh. Außer du nimmst dann doch einen größeren Speicher... Und das ist vielleicht der Knackpunkt: du kommst dann drauf, dass ein Speichermodul mehr doch nicht schlecht wäre. Das kriegst du dann nicht gefördert, wenn du es nicht angegeben hast (die kWh). Deshalb eher etwas mehr (man muss es nicht übertreiben) und schauen, dass die Förderung pro kWh voll gedeckt ist. Du darfst auch nicht vergessen: jedes zusätzliche Modul jetzt oben drauf kostet dich in Relation weniger, als die schon geplanten 12,6 kWh. Es geht ja nur ums Modul und da bekommst du real ja wieder 150€ pro kWh. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]