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EAG Einreichung 3. Call 8.10.

   
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  •  bourne
29.9. - 9.10.2025
27 Antworten | 10 Autoren 27
27
Kennt sich jemand von euch mit der EAG Einreichung aus?

Am 8.10 um 17 Uhr geht der Call auf. Ich bin in der pauschalen Kategorie mit 14 kw Dach/12,6 kw Speicher. Irgendwo habe ich mal gelesen, man muss ein Ticket ziehen, das ist "first come, first serve" und hat dann den ganzen Call Zeit, den eigentlichen Antrag fertigzustellen.

Eigentlich habe ich jetzt bereits meine Einreichdaten/Dokumente in einem Projekt komplett angelegt. Kann ich das dann dem Ticket zuordnen oder kann ich das direkt so einreichen ohne vorher ein Ticket zu ziehen oder geht das ganz anders?

  •  alhei
  •   Bronze-Award
9.10.2025 15:29  (#21)

zitat..
Karl10 schrieb: 30% der förderfähigen Kosten (netto)

brutto würde ich sagen.


zitat..
Karl10 schrieb: Werden diese 30% getrennt für Photvoltaikanlage und Speicher berechnet

ja.

Es macht natürlich Sinn, auch für den Speicher Arbeitszeit in der Rechnung drinnen zu haben. Bzw. ist das sogar verpflichtend.
Dein Elektriker müsste eigentlich auch wissen, dass er 2 Rechnungen erstellen muss, oder dies in der Rechnung klar getrennt ist.
Du kannst für das eine oder das andere aber natürlich auch mehrere Rechnungen haben, wenn du dir z.B. Wechselrichter, Module oder Speicher woanders gekauft hast.

Übrigens: Auf Anfrage habe ich die Info bekommen, dass ein Hybridwechselrichter auch 50% der PV-Anlage und 50% dem Speicher zugeschrieben werden kann. Das sollte der Berechnung auch weiterhelfen.


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Hallo bourne,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: EAG Einreichung 3. Call 8.10.

  •  CaptainSparrow
9.10.2025 16:29  (#22)

zitat..
alhei schrieb:

──────..
Karl10 schrieb: 30% der förderfähigen Kosten (netto)
───────────────

brutto würde ich sagen.

──────..
Karl10 schrieb: Werden diese 30% getrennt für Photvoltaikanlage und Speicher berechnet
───────────────

ja.

Es macht natürlich Sinn, auch für den Speicher Arbeitszeit in der Rechnung drinnen zu haben. Bzw. ist das sogar verpflichtend.
Dein Elektriker müsste eigentlich auch wissen, dass er 2 Rechnungen erstellen muss, oder dies in der Rechnung klar getrennt ist.

Du kannst für das eine oder das andere aber natürlich auch mehrere Rechnungen haben, wenn du dir z.B. Wechselrichter, Module oder Speicher woanders gekauft hast.

Übrigens: Auf Anfrage habe ich die Info bekommen, dass ein Hybridwechselrichter auch 50% der PV-Anlage und 50% dem Speicher zugeschrieben werden kann. Das sollte der Berechnung auch weiterhelfen.

Wow danke für diese Information.

Müssen die Angaben jetz mit der Endabrechnung stimmen? Oder zählt unterm Strich nur die Endabrechnung und eingereichte Rechnungen?
Mein Elektriker weiss jetzt natürlich auch nicht wieviel Kabel usw er brauchen wird, er hat es halt im Angebot geschätzt.


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  •  cutcher
9.10.2025 20:30  (#23)

zitat..
Dom147 schrieb:

Wenn ich mir einen Speicher mit 7KW anschaffe ind ein Modul als erweiterung angebe müsste ich die Förderung bekommen oder ?

Nein, max 1kwh pro 1kwp erweiterung
Wenn du also 1 modul um ~450wp nimmst bekommst du 0,45kwh speicher gefördert

--> du brauchst 7kwp damit du den speicher "voll" gefördert bekommst

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.10.2025 20:39  (#24)

zitat..
alhei schrieb: brutto würde ich sagen.

Diesen Satz hab ich direkt aus der EAG-Investitionszuschüsseverordnung des Ministeriums kopiert:

zitat..
Karl10 schrieb: "Die Höhe des Investitionszuschusses ist mit maximal 30% der förderfähigen Kosten (netto) begrenzt.

 Die 30% beziehen sich also eindeutig auf die Nettokosten.

zitat..
alhei schrieb: Dein Elektriker müsste eigentlich auch wissen, dass er 2 Rechnungen erstellen muss, oder dies in der Rechnung klar getrennt ist.

Ich hab jetzt ja mal nur ein ANGEBOT vom Elektriker und keine Rechnung. Bei der Projekteinreichung werden die Kosten getrennt für Photovoltaik und Speicher nur abgefragt, man muss dafür keine Belege vorlegen bzw. hochladen. 
Verstehe ich das richtig, dass es dann erst am Ende um die konkrete Rechnung/Abrechnung geht? Dort braucht man dann die klare Trennung "Kosten Photovoltaik/Kosten Speicher". Und diese Beträge sind dann für die 30%-Klausel entscheidend??
Welche Bedeutung haben dann die Beträge, die ich jetzt bei der Projekteinreichung reinschreibe? Das jetzige Angebot ist ja nur ein grober Richtwert mit ungefähren Arbeitszeiten und pauschalen Zubehörpositionen (Kabel, Rohre....). Je nach Möglichkleiten werden wir dann vielleicht einiges an Eigenleistung bzw. bauseitigen Montagen erbringen. Abgerechnet wird dann am Ende nach tatsächlichem Aufwand mit den jetzt angebotenen Einheitssätzen. Die endgültige Rechnung kann daher mit dem jetzigen (Gesamt-)Angebot gar nicht übereinstimmen.
Welche Bedeutung haben also die jetzt von mir in die Projekteinreichung hineingeschriebenen Kosten und deren Aufteilung auf Speicher und Photovoltaik? Könnte es so sein, dass der letztendliche Rechnungsbetrag nicht höher sein darf als die jetzt bei der Einreichung angegebenen Beträge? Und wenn er höher sein sollte, dann zählt für die Einhaltung der 30%-Klausel nur der niedrigere Betrag aus der Einreichung?  

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
9.10.2025 21:28  (#25)


zitat..
CaptainSparrow schrieb: Müssen die Angaben jetz mit der Endabrechnung stimmen? Oder zählt unterm Strich nur die Endabrechnung und eingereichte Rechnungen?

Nein, aber es ist damit nach oben begrenzt.


zitat..
cutcher schrieb: Nein, max 1kwh pro 1kwp erweiterung

Nein, ich habe selbst 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 50 kWh eingereicht.


zitat..
Karl10 schrieb: Die 30% beziehen sich also eindeutig auf die Nettokosten.

Stimmt, hab ich übersehen.

zitat..
Karl10 schrieb: Verstehe ich das richtig, dass es dann erst am Ende um die konkrete Rechnung/Abrechnung geht?

Ja. Und es ist mit den Beträgen begrenzt. D.h. wenn es dann mehr kostet, bekommst du dann nicht mehr als die zugesagten Förderbeträge.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.10.2025 22:31  (#26)
Vorweg: es geht um die Kategorie B. Die Förderbeträge richten sich nach den kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (Modul) bzw. kWh (Speicher), und zwar € 150.- pro kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 150.- pro kWh.
Bei unserem geplanten 12,6 kWh Speicher sind das € 1.890.-  (€150.- x 12,6kWh) max. Föderung. Dieser Betrag darf aber nicht höher sein als 30% der Kosten für den Speicher laut Rechnung. D.h. kostet die Speicheranlage € 6.300.-, dann sind 30% davon genau die € 1.890.- und das geht sich exakt aus.
Ist der Rechnungsbetrag für den Speicher aber niedriger, wird die Förderung entsprechend gekürzt (z.B. € 5.000.- Rechnung ergibt max. € 1.500.- Föderung = max. 30%).
Ist die Rechnung höher als € 6.300.- bleibt die Förderung beim Maximum von € 1.890.- (=€150.- x 12,6) stehen.  Soweit korrekt?

Wenn ich jetzt bei der Einreichung weniger als € 6.300.- hineinschreibe, wird die Förderzusage entsprechend gekürzt. Und zwar auch dann, wenn die Rechnung später einen höheren Betrag ausweisen sollte. Korrekt?
Schreib ich jetzt in der Einreichung zumindest € 6.300.- (oder mehr) hinein, dann gibt es volle Föderzusage (€ 150.- pro kWh). Diese werde ich dann auch tatsächlich voll erhalten, wenn die Rechnung ebenfalls zumindest € 6.300.-(oder mehr) ausweist.  Liegt die abschließende Rechnung aber unter € 6.300.-., dann wird wiederum die bereits zugesagte Förderung auf die 30% gekürzt. Korrekt?

Wenn das so ist, dann schreib ich jetzt in die Projekteinreichung auf jeden Fall mal zumindest die € 6.300.- hinein. Und schauen wir dann bei der Rechnungslegung/Rechnungsaufteilung, wieviel sich von der Gesamtrechnung auf die Position Speicher schieben lässt.........(bei der Position Photovoltaik geht es sich ja locker aus).......  Gibts da einen Einwand?
 

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
9.10.2025 23:15  (#27)
Ich würde einfach mal 10.000.- brutto reinschreiben, dann kann normalerweise nichts schiefgehen. Mehr als die 1890,- bekommst du jedenfalls ohnehin nicht für 12,6 kWh.
Außer du nimmst dann doch einen größeren Speicher...
Und das ist vielleicht der Knackpunkt: du kommst dann drauf, dass ein Speichermodul mehr doch nicht schlecht wäre. Das kriegst du dann nicht gefördert, wenn du es nicht angegeben hast (die kWh). Deshalb eher etwas mehr (man muss es nicht übertreiben) und schauen, dass die Förderung pro kWh voll gedeckt ist.
Du darfst auch nicht vergessen: jedes zusätzliche Modul jetzt oben drauf kostet dich in Relation weniger, als die schon geplanten 12,6 kWh. Es geht ja nur ums Modul und da bekommst du real ja wieder 150€ pro kWh.

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