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Carport - wieviel Abstand zu Gebäuden?

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  •  tomarse
22.5. - 24.6.2025
23 Antworten | 6 Autoren 23
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Hallo zusammen,

bei unserem dzt. Vorentwurf wäre das "Carport" an zwei Seiten mit dem Hauptgebäude und an einer Seite mit dem Nebengebäude angebaut, siehe Skizze. Damit wäre es per Definition kein Carport mehr.

Wenn wir links und rechts Abstand zu Hauptgebäude und Nebengebäude lassen (gelb schraffierter Bereich) und nur hinten anbauen, wieviel Abstand müsste man da lassen, damit es dann als Carport und damit nicht als bebaute Fläche zählt? Reichen da 10 cm?

Und müssten wir es dann vorne auf Säulen stellen, oder könnte man es dennoch konstruktiv mit den Gebäuden verbinden (Pfette).

In der NÖ Bauordnung konnte ich diesbezüglich nichts finden.

Vielen Dank!


_aktuell/20250522523550.jpg

  •  christoph1703
22.5.2025  (#1)
Es muss statisch unabhängig sein. Das Dach an die Hauswand anzubinden (damit es dazwischen nicht reinregnet) ist aber ok.
Genau das Thema hatten wir vor ein paar Monaten hier im Forum und das war die Konklusio.

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  •  tomarse
22.5.2025  (#2)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Es muss statisch unabhängig sein. Das Dach an die Hauswand anzubinden (damit es dazwischen nicht reinregnet) ist aber ok.
Genau das Thema hatten wir vor ein paar Monaten hier im Forum und das war die Konklusio.

Hello again ;)

Alles klar, das heißt, wir brauchen vorne auf jeden Fall Steher, auf denen die Pfette aufliegen kann. Wenn wir dafür an die Hausmauern anbinden können, aber auch okay. Wobei ein kleiner Spalt es vielleicht optisch etwas luftiger machen würde, und wirklich viel reinregnen tuts bei 10-15 cm auch nicht. Aber mal schauen.

Ich hab eh nach Carport gesucht, aber da war so eine Fülle an Beiträgen, und in den ersten paar ging's meist um ganz andere Themen diesbezüglich. Ich werd mal schauen, ob ich besagten Thread selber finde.

Danke dir!


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  •  precision
  •   Bronze-Award
23.5.2025  (#3)
Ich empfehle dir aufs Bauamt zu gehen und nachzufragen ob es eine Möglichkeit für diese Ausführung geben würde.

Entweder sagen sie dann "kein Problem, wir brauchen vor Baubeginn blablabla", oder sie sagen dir was du an deiner Planung ändern müsstest, damit es bewilligungsfähig wäre.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
23.5.2025  (#4)
Der Anbau mit 0,00 cm Abstand ist erlaubt. Es darf keine Verbindung zu den anderen Gebäuden bestehen. Damit es als Carport genehmigungsfähig ist, gilt das für alle Seiten. Also auch für die hintere Seite.

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  •  tomarse
24.5.2025  (#5)

zitat..
precision schrieb:

Ich empfehle dir aufs Bauamt zu gehen und nachzufragen ob es eine Möglichkeit für diese Ausführung geben würde.

Entweder sagen sie dann "kein Problem, wir brauchen vor Baubeginn blablabla", oder sie sagen dir was du an deiner Planung ändern müsstest, damit es bewilligungsfähig wäre.

Wenn wir mal grob fertig sind mit dem Entwurf, machen wir das eh, damit es dann bei der Einreichung hoffentlich smooth läuft. Es kommen halt nur immer wieder Fragen auf und ich mag nicht jedes Mal hinlaufen (und die wären vermutlich auch nicht so happy damit ;) ). Viele Fragen lassen sich aus der NÖ Bauordnung beantworten, manche - so wie diese - allerdings nicht, und da ist es gut, schon mal Vorabinfo zu holen von Personen, die diese Situation vielleicht schon hatten bzw. darüber Bescheid wissen :)


zitat..
Hobbyplaner schrieb: Der Anbau mit 0,00 cm Abstand ist erlaubt. Es darf keine Verbindung zu den anderen Gebäuden bestehen. Damit es als Carport genehmigungsfähig ist, gilt das für alle Seiten. Also auch für die hintere Seite.

Danke für die Info! Aber darf ein Carport nicht eine Wand haben (in dem Fall die hintere)? Vorne zwei Stützen wäre in Ordnung, aber hinten wäre es schon praktischer ohne Stützen und direkt an der Wand befestigt...




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  •  christoph1703
24.5.2025  (#6)

zitat..
tomarse schrieb: Aber darf ein Carport nicht eine Wand haben (in dem Fall die hintere)? Vorne zwei Stützen wäre in Ordnung, aber hinten wäre es schon praktischer ohne Stützen und direkt an der Wand befestigt...

Darf es, aber das müssen dann seine eigenen Wände sein. Wenn es am Hauptgebäude hängt, ist es ein Teil vom Hauptgebäude.

Anschaulich formuliert: Wenn du das angrenzende Gebäude komplett wegreißt, muss das Carport noch stehen.


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
24.5.2025  (#7)

zitat..
tomarse schrieb: Aber darf ein Carport nicht eine Wand haben (in dem Fall die hintere)

Doch, darf er. 

Aber:

zitat..
christoph1703 schrieb: Wenn es am Hauptgebäude hängt, ist es ein Teil vom Hauptgebäude.

Korrekt, und daher kann es von der Definition her kein Carport mehr sein, weil das Hauptgebäude bereits mehr als eine Wand und ein Dach hat. Somit würden die Bestimmungen eine Garage gelten, die zu einem Baueil des Hauptgebäudes wird.

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  •  hausbauen2025
24.5.2025  (#8)

zitat..
christoph1703 schrieb: Es muss statisch unabhängig sein. Das Dach an die Hauswand anzubinden (damit es dazwischen nicht reinregnet) ist aber ok.
Genau das Thema hatten wir vor ein paar Monaten hier im Forum und das war die Konklusio.

mich würde interessieren worauf sich diese Aussage stützt (Gesetzestext/Judikatur).
Vielen Dank! 


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  •  christoph1703
24.5.2025  (#9)
§4 Z 15. Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten;

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  •  tomarse
25.5.2025  (#10)
Wow, vielen Dank für die ausführlichen Infos - jetzt weiß ich Bescheid :)

Dann müssen wir wahrscheinlich in den sauren Apfel beißen und es als bebaute Fläche nehmen, weil wir da keine Säulen wollen. Ist sonst alles zu eng.
Gibt es außer der höheren Kanalgebühren auf Grund der höheren Bruttogeschoßfläche sonst irgendwelche Nachteile?

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  •  tomarse
28.5.2025  (#11)

zitat..
tomarse schrieb:

Gibt es außer der höheren Kanalgebühren auf Grund der höheren Bruttogeschoßfläche sonst irgendwelche Nachteile?

Vielleicht hat jemand darauf noch eine Antwort? Danke :)


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  •  tomarse
3.6.2025  (#12)
Jetzt muss ich das ganze nochmal aufgreifen:

Wir haben bemerkt, dass so, wie oben gedacht, die Sonne am Nachmittag ziemlich reinknallt (südwestseitig) und die Autos dann nicht im Schatten stehen. Daher der Gedanke, dass wir das Carportdach doch statisch unabhängig von Haus und Nebengebäude machen, auf Säulen stellen, und das Dach bis ganz nach vorne an die Grundstücksgrenze ziehen:


_aktuell/20250603861397.jpg

Damit kommen wir auf 60,5m2 Carport/Flugdach. Ist diese Größe zum einen erlaubt, und zum anderen, darf ich damit bis an die vordere Grundstücksgrenze gehen? Zur Maximalgröße konnte ich nichts finden; was die vordere Grundstücksgrenze angeht, denke ich, wäre das hiermit gecovert?

§51 (5):

Bauliche Anlagen, die nicht den Absatz 2 und 3 unterliegen, sind im Bauwich zulässig, wenn deren Höhe, gemessen vom Bezugsniveau, an keiner Stelle mehr als 3 m beträgt oder sie die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigen und der Bebauungsplan dies nicht verbietet.




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  •  tomarse
5.6.2025  (#13)
Niemand?

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  •  christoph1703
5.6.2025  (#14)
Eine maximale Größe kann durch einen Bebauungsplan vorgegeben sein. Du brauchst in jedem Fall eine Bewilligung, aber bis 100m² (oder 50, bin grad zu faul um nachzuschauen) genügt da ein vereinfachtes Verfahren und du brauchst keinen Bauführer.

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  •  tomarse
5.6.2025  (#15)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Eine maximale Größe kann durch einen Bebauungsplan vorgegeben sein. Du brauchst in jedem Fall eine Bewilligung, aber bis 100m² (oder 50, bin grad zu faul um nachzuschauen) genügt da ein vereinfachtes Verfahren und du brauchst keinen Bauführer.

Der Bebauungsplan sagt nichts diesbezüglich.
Du musst ja nicht für mich nachsehen ;) Wo müsste ich da schauen? In der BO BO [Bauordnung/Baugesetz]?


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  •  christoph1703
5.6.2025  (#16)
Jetzt hab ich Zeit: §18 Abs. 1a
Und von dort dann die einzelnen Begriffe suchen.

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  •  tomarse
5.6.2025  (#17)
Danke, also 50 m2 sind die Grenze, aber d.h. grundsätzlich gibt's keine Beschränkung.

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  •  christoph1703
5.6.2025  (#18)
Zumindest keine die mir bekannt wäre, was aber jetzt nicht soo viel heißt. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei der Gemeinde nachfragen.

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
5.6.2025  (#19)

zitat..
tomarse schrieb: Danke, also 50 m2 sind die Grenze

Aber nur für das vereinfachte Verfahren.


zitat..
tomarse schrieb: Damit kommen wir auf 60,5m2 Carport

Das wäre grundsätzlich bewilligungsfähig.
Aber: Die bebaute Fläche der Nebengebäude und die überbaute Fläche der baulichen Anlagen darf insgesamt nicht mehr als 100 m² betragen, sobald die sich (auch nur teilweise) im Bauwich befinden.


 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.6.2025  (#20)

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Aber: Die bebaute Fläche der Nebengebäude und die überbaute Fläche der baulichen Anlagen darf insgesamt nicht mehr als 100 m² betragen, sobald die sich (auch nur teilweise) im Bauwich befinden.

Für ein Carport im vorderen Bauwich gilt diese 100m²-Regel aber nicht. Flächenmäßig gibts da keine Einschränkung, wenn nichts im Bebauungsplan speziell geregelt ist.
Und ja: ist jedenfalls bewilligungspflichtig - bis 50m² im vereinfachten Verfahren gem. § 18 Abs. 1a, darüber ganz normales Bewilligungsverfahren.
 Und nur zur Sicherheit: es gibt einen Bebauungsplan mit Ausweisung einer vorderen Baufluchtlinie?
 




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  •  tomarse
6.6.2025  (#21)

zitat..
christoph1703 schrieb: Zumindest keine die mir bekannt wäre, was aber jetzt nicht soo viel heißt. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei der Gemeinde nachfragen.

Wir werden dann sowieso mal einen dieser Bausprechtage auf der Gemeinde wahrnehmen, sobald alles mal fertig ist - ist auf jeden Fall eine gute Idee.

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Aber: Die bebaute Fläche der Nebengebäude und die überbaute Fläche der baulichen Anlagen darf insgesamt nicht mehr als 100 m² betragen, sobald die sich (auch nur teilweise) im Bauwich befinden.

NG + Carport wären dann so um die 108m2 gemeinsam - dann müssten wir den Überstand der Carportüberdachung wieder um 1,4 Meter reduzieren. Wäre zur Not auch ok, aber da

zitat..
Karl10 schrieb: Für ein Carport im vorderen Bauwich gilt diese 100m²-Regel aber nicht. Flächenmäßig gibts da keine Einschränkung, wenn nichts im Bebauungsplan speziell geregelt ist.

ist das anscheinend nicht unbedingt nötig :)


zitat..
Karl10 schrieb: Und nur zur Sicherheit: es gibt einen Bebauungsplan mit Ausweisung einer vorderen Baufluchtlinie?

Gibt es, ja, vordere (3m) und hintere Baufluchtlinie (weitere 18m dahinter) sind ersichtlich.

Danke!


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