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bin auf 100.... [NÖ]

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.12. - 19.12.2011
46 Antworten 46
46
hört euch das mal an:

habe im frühjahr/sommer einen spenglerbetrieb kontaktiert zwecks angebot flachdachaufbau. er war dann bei uns vor ort um gemeinsam mit maurer und zimmerer das bauvorhaben zu besprechen. habe mir dann vor ein paar wochen von ihm den gully auf die baustelle bringen lassen da der zimmerer (wir haben flachdach aus holzsparren und vollschalung) den gleich eingebaut hat. zwischenzeitlich habe ich einen anderen spengler kennen gelernt der mir ein besseres angebot für plane und verblechung machte. dem ersten spengler sagte ich telefonisch ab und bat ihn um die rechung vom gelieferten gully. heute habe ich die rechnung erhalten mit pos1 gully und pos2 2 stunden a 45,- beratungsgespräch.
der will mir allen ernstets aus frust über das verlorene geschäft zwei stunden arbeit verrechnen. das kann es doch nicht sein oder?

was sagt da das recht dazu? wie soll ich vorgehen.
zahlungsziel natürlich prompt ohne abzug bei verzuch 12% zinsen.

was mache ich jetzt? für mich ist es natürlich indisktutabel die zwei stunden zu bezahlen. das wäre ja toll wenn ich jedem handwerker den ich absagen musste 90,- netto bezahlen hätte müssen. das ist wohl das risiko eines handwerkers.
lg
fruzzy

  •  ThinkAbout
6.12.2011  (#21)
wenn ich das lese dann denke ich mir:
er hat dir sicher den gully zum angeboten preis verrechnet obwohl du dir nur ein kleines Teil rausgepickt hast oder? Wenn ja dann hätte er dir den auch teurer verrechnen können, da sein Gewinn in deinem Fall so stark minimiert wurde, dass er bei dieser einzelnen Position mehr Aufschlag machen muss.
Und die Fahrzeit + Arbeitszeit dafür dass er dir den Gully gebracht hat, hätte er auch locker verrechnen können. Den das hast du ja schließlich mündlich in Auftrag gegeben.

Da wären wir dann wahrscheinlich eh wieder auf dem gleichen Preis, wie seine beiden Beratungsstunden.

Es tut immer weh wenn man etwas zahlen soll, besonders wenn man damit nicht gerechnet hat. Aber er hat dafür ja auch mehr getan als nur ein Angebot abgegeben.

Ich würde das wirklich noch tel. klären und zumindest den Betrag mindern. Ein freundliches Gespräch führt hier sicher zu mehr. Den Stress + Zeitaufwand kann man sich bei diesem Betrag sicher sparen.

Gruß
ThinkAbout

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
6.12.2011  (#22)
auskunft ak - also.
die ak ist der selben auffassung wie creator. gully bezahlen und per brief mitteilen warum man den rest nicht bezahlt hat. rechtlich hat er dann nix einzuwenden.

@thinkabout:
gully hätte ich woanders locker um den selben preis bekommen. im i-net zum halben preis z.b..aber zum damaligen zeitpunkt war ich noch der meinung, dass er ja den kompletten auftrag bekommt und habe deshalb den gully auch bei ihm bestellt und nicht im internet. war keine samstag nachmittags partie wir hier schon behauptet. habe gesagt er soll ihn irgendwann innerhalb der nächsten zwei woche liefern. d.h er hätte ihn um 10,- per post schicken können oder ihn mal vorbeischupfen wenn er in der gegend ist. also keine umstände.

hört mir auf bitte von anstand zu reden. als ich ihm abgesagt habe hätte er mich ja darauf aufmerksam machen könne, dass er "beratung" verrechnen muss. dar war aber keine rede davon. der war nur sauer, dass er den auftrag nicht bekommen hat. dann wird ihm beim rechnungsschreiben alles noch mal aufgestoßen haben und dann hat er halt noch zwei stunden "beratung" draufgepackt. so stellt sich für mich die situation.

die größte überraschung für mich sind aber die reaktionen hier im forum. bis auf creator dürften das alle hier etwas anderes sehen. kann euch nur dazu gratulieren, dass ihr alle mit so anständigen handwerkern mit ehre zusammenarbeitet.

ich frage mich nur wo bleibt die handwerkerehre wenn ich zwei bis drei mal stundenlang auf der baustelle verbringe und auf die innenputzerfirma warte und die mich nicht mal telefonisch informieren, dass sie noch auf einer anderen baustelle arbeiten.

genau das selbe auch beim tischler. (hier nachzulesen: http://www.energiesparhaus.at/forum/22162_1)

es gibt auch genügend handwerker mit denen ich wirklich sehr zufrieden waren. die konnten sich bei uns auch nie über mangelnde gastfreundschaft beklagen. wir haben z.b., was heute lt. auskunft der handwerker schon sehr unüblich ist, immer warm gekocht,usw..

ich haben nur in drei jahren bau gelernt mich auf die beine zu stellen wenn ich der meinung bin es passt was nicht.

lg
fruzzy



1
  •  creator
  •   Gold-Award
6.12.2011  (#23)
na schön, wenn nun klarheit herrscht. - @fruzzy: http://www.weihnachtsstadt.de/Lieder/Weihnachtslieder/lasst_uns_froh_und.htm schönen nikolo!

@tipps:

zitat..
creator Sie wollen Leute dazu bringen das Sie nicht zu Ihren Worten stehen.


nein. ich möchte profis dazu bringen, gesetzeskonform zu agieren, sprich ordnungsgemäß über die essentialia des vertrages (=geschäfts) aufzuklären und andererseits konsumenten vor dem alltäglichen besch... in der geschäftswelt warnen und bewahren.
dazu ist es halt für alle bauherren und -frauen unumgänglich notwendig, sich vorab die rechtlichen basics des vertrags- und konsumentenschutzrechts anzueignen, um sich gegen die diversen versuche der profis, sich ungesetzlich zu bereichern, wehren zu können.
noch dazu sollte es allen profis mal dämmern, dass unklare geschäftsbedingungen oder klauseln gesetzlich in der für sie schlechtest möglichen form zu interpretieren sind. warum das? weil man sonst die o.a. versuche überhaupt nicht mehr in den griff kriegen würde... das kann jeder hübsch exemplarisch beim awd oder sonst in den urteilen auf www.verbraucherrecht.at studieren...

zitat..
Muss man wirklich alles schwarz auf weiß haben damit man etwas beweisen kann? Zählt Ihr Wort heut zu Tage nichts mehr falls es nicht auf Papier geschrieben ist?


ein vertrag kann auch mündlich gültig abgeschlossen werden, ja. wenn alles klar ist, schön. wenn nicht - bei einem aufgeklärten konsumenten pech für den profi... jetzt kann sich halt jeder selbst überlegen, warum die profis so ungern was schriftlich hergeben... vielleicht, weil man's dann schön überprüfen lassen und in der rücktrittsfrist risikolos überdenken kann?


1
  •  tipps
6.12.2011  (#24)
creator -

zitat..
zwischenzeitlich habe ich einen anderen spengler kennen gelernt der mir ein besseres angebot für plane und verblechung machte. dem ersten spengler sagte ich telefonisch ab und bat ihn um die rechung vom gelieferten gully. heute habe ich die rechnung erhalten mit pos1 gully und pos2 2 stunden a 45,- beratungsgespräch.


(Ich habe ein Beispiel wo der Konsumentenschutz einen großen Fehler gemacht hat und falls Sie das interessiert kann ich Ihnen diesen Fehler schildern.)
...Erst nach den Beratungen und nach der Lieferung des Gullys bekam der erste Spengler eine Auftragsabsage was aus meiner Sicht nicht korrekt ist. Der Spengler hat also ohne zu wissen dass er den Auftrag verloren hat tatsächlich die Leistungen erbracht und im Falle eines gerichtlichen Prozesses kann fruzzy die gerichtlichen Kosten gleich zu den 90€ dazu rechnen. Aber ich hoffe das der Spengler nicht so ein geiziges Schwein ist um wegen 90€ vor Gericht zu gehen.


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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
6.12.2011  (#25)
@tipps - mein letzer Eintrag in diesem Thread:

Danke, dass Sie mich indirekt als ZITAT "geiziges Schwein" hinstellen.

So ist dass also wenn man sich mit Handwerkern anlegt. Na bravo.

Schöner Ton.

@ Creator:
Vielen Dank für deine Sichtweise und kompetente Info.

lg
fruzzy


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  •  creator
  •   Gold-Award
6.12.2011  (#26)
@tipps: die subjektive sicht kann ich nicht ändern... auch wenn sie völlig rechtsgrundlos ist.

ich probier's trotzdem:
wer sich als profi nicht das ausdrückliche und im zweifelsfall beweisbare ok für eine leistung holt und einfach drauflosmacht, handelt gesetzwidrig und vertragslos, kann also auch nichts fordern. ich nehme an, dass der spengler das auch weiß, die wirtschaftskammer informiert da recht gut. das in-rechnung-stellen läuft also unter dem motto "probier' ma's halt".es gibt ja noch genug deppen, die jeden erlagschein brav einzahlen...

niemand ist verpflichtet, etwas abzunehmen, was er nicht bestellt hat.

ist ja beim wirten oder mechaniker nicht anders: nur, weil jemand einen pfiff bestellt, braucht er nicht auch noch ein gulasch samt semmel zahlen, nur weil der wirt halt glaubt, dass man das dazu braucht oder der gast mal darüber philosophiert hat, was am besten zum bier passt...
wer einen ölwechsel bestellt, muss ned auch noch ein jahresservice zahlen, nur weil der wagen halt grad in der werkstatt steht...
mir ist vollkommen klar, dass das aus unwissen der kunden noch oft so abläuft und sich niemand eine kopie des auftrags geben lässt...

wenn der depperte spengler vor gericht zieht, kann er sich dort auch gleich die nächste abfuhr holen: er kann weder beweisen, dass er richtig aufgeklärt hat, noch kann er den vertrag, auf den er sich beruft, beweisen - und das beim heißen streitwert von €90.- samt anhang. bei sowas hat jeder richter eine riesen-freude, weil das verfahren für seine statistik zählt und gaaanz schnell beendet ist... damit blitzt er mit einem breiten grinsen von fruzzy ab und darf noch fruzzy's aufwand, der zwar keinen anwalt bräuchte, aber sicher gern einen nimmt,pecken...

übrigens: nach deiner logik schuldest mir jetzt 90.-€ für rechtsberatung... emoji

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  •  gebaum
7.12.2011  (#27)
"Kundschaften" die der Meinung sind dass der Handwerker aus purer Sympathie und Freude an der Baustelle antanzt ,sich als gratis Auskunftsbüro missbrauchen lässt ,nehmen leider Überhand.
Jeder Rechtsanwalt Steuerberater usw verrechnet Beratungshonarar für Leistungen die er im eigenen Büro erbringtund nicht vor Ort.
Der Kunde hat eine Leistung bestellt und nicht bezahlt!,bleibt zu hoffen dass der Handwerker dass auch einklagt !

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  •  gebaum
7.12.2011  (#28)
@ creator Der spengler ist wahrscheinlich ganz grundlos auf die Baustelle gefahren ?
Sind sie so unter zugzwang dass Sie hier auf Auftragsjagd gehen?

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  •  gloitom
  •   Silber-Award
7.12.2011  (#29)
@gebaum - Genau das ist der springende Punkt, ob die Leistung bestellt wurde oder nicht...

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  •  topstyling
  •   Silber-Award
7.12.2011  (#30)
... also sorry - wenn ein Handwerker oder anderes Unternehmen wegen einem nicht erhaltenen Auftrag eine Beratungsgebühr verrechnen sollte - das kanns doch nicht sein. Dafür gibt es Fachleute damit die auf Basis Ihres Wissens den evtl. künftigen Kunden kompetent beraten.

Wenns dann kein Auftrag wird - kann man halt nichts machen.

Mir gehts in meinem Beruf auch oft nicht anders. Leute lassen sich beraten man plant mit Ihnen ein Projekt und unterm Strich kommt für mich nix raus weil es sich der Kunde anders überlegt und beim Mitbewerb oder gar nicht einkauf.

Und ich verbringe oft nicht nur Stunden oder Tage mit der Planung sondern muss fallweise auch mal quer durch ganz Österreich fahren um dann im Endeffekt doch fallweise mit leeren Händen dazustehen.

That´s Business!!

Würd ich jedem Kunden sagen - sorry bevor ich da jetzt ein Angebot erstelle muss ich Ihnen schon sagen dass ich bei nicht erhalten des Auftrages meine Arbeit in Rechnung stellen muss.

Welcher Kunde wäre da nicht weg. Also bleibt es mein Risiko und wenn ich mal nicht gewinne - dann eben beim nächsten Mal.

So funktioniert die Geschäftswelt.

Natürlich ist dies in Gewerben wo reine Dienstleistung verkauft wird (Rechtsanwälte, Notare, Softwarebereich usw.) etwas anders und selbst da ist oft die erste Beratung usw. kostenfrei.

Klar ist es für den Handwerker nicht schön wenn er einen sicher geglaubten Auftrag doch noch verliert. Aber solange nichts schriftlich in der Hand ist, muss er immer damit rechnen.

Ich bin somit völlig mit Creator auf einer Linie.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
7.12.2011  (#31)
Die Geschäftswelt funktioniert normal so, dass ein Angebot - entweder angenommen oder ignnoriert wird

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.12.2011  (#32)
es ist immer wieder interessant, wie schnell und leicht da - ... profis von möchtegerns unterscheidbar werden...

die, die offenbar keine ahnung vom geschäft haben, sind dann auch schnell mit unterstellungen bei der hand.

zitat..
Sind sie so unter zugzwang dass Sie hier auf Auftragsjagd gehen?


ich brauche keine aufträge, verkaufe nix und meine tipps sind hier für jeden gratis... wissen aber eh fast alle.

für mich sind solche situationen bei auch nur halbwegs optimaler kundenführung, gepaart mit transparenz, offenheit und aufklärung leicht vermeidbar... und da spreche ich aus eigener praxis.

schwarz-weiß ist halt ned das volle farbspektrum...

das ist frage des auftretens, der einstellung zu sich selbst und dem kunden. das sog. "ökonomieprinzip" funktioniert halt im verkauf nicht, weil das zwar in der theorie lustig ist, in der praxis aber vom kunden gecheckt wird... er merkt die absicht und ist verstimmt.
und nein, es gibt halt weit mehr als ja/ignorieren. das fängt eben bei der aufklärung über die bedingungen an und hört halt erst mit ablauf der gewährleistung/produktgarantie auf... im idealfall nie. das checken aber die wenigsten...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
7.12.2011  (#33)
Sorry, ich hab versehentlich abgeschickt ... Kompletter - Text: entweder angenommen wird oder nicht. Leistungen abrufen und mittendrin zu nem billigeren Anbieter wechseln, macht man in der Geschäftswelt genau nur einmal. Da aber die Häuslbauerei nur aus einmaligen Auträgen besteht, ist es den Geschäftspartnern anscheinend mehr oder weniger wurscht, wenn sich der der andere gefrotzelt fühlt. Den Unterschied zur "echten" Geschäftwelt und dessen Methoden ist ein großer ... gottseidank :)

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  •  tipps
7.12.2011  (#34)

zitat..
habe im frühjahr/sommer einen spenglerbetrieb kontaktiert zwecks angebot flachdachaufbau. er war dann bei uns vor ort um gemeinsam mit maurer und zimmerer das bauvorhaben zu besprechen. habe mir dann vor ein paar wochen von ihm den gully auf die baustelle bringen lassen da der zimmerer (wir haben flachdach aus holzsparren und vollschalung) den gleich eingebaut hat. zwischenzeitlich habe ich einen anderen spengler kennen gelernt der mir ein besseres angebot für plane und verblechung machte. dem ersten spengler sagte ich telefonisch ab und bat ihn um die rechung vom gelieferten gully. heute habe ich die rechnung erhalten mit pos1 gully und pos2 2 stunden a 45,- beratungsgespräch.


@fruzzy

zitat..
ich frage mich nur wo bleibt die handwerkerehre wenn ich zwei bis drei mal stundenlang auf der baustelle verbringe und auf die innenputzerfirma warte und die mich nicht mal telefonisch informieren, dass sie noch auf einer anderen baustelle arbeiten.


Fruzzy
Deine Wartezeit ist auch eine Leistung die du mit den Putzern abrechnen solltest und nicht mit dem Spengler.




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  •  tipps
7.12.2011  (#35)
@ all -
Das Angebot ist gratis, ein oder 10 Beratungsgespräche sind gratis, immer wieder verhandeln und das BVH besprechen ist gratis weil man immer Hoffnung auf einen Auftragszuschlag hat. Was aber nicht gratis ist, ist die Besprechung mit den Zimmerern bzw. den Maurern und die Lieferung des Gullys. Zusätzlich hat fruzzy dem ersten Spengler den Auftrag mündlich erteilt denn wäre das nicht der Fall hätte fruzzy keinen Grund ihm telefonisch abzusagen. Bei einem ungerechten Auftragsentzug hat der Auftragnehmer Anspruch auf mind. 10% der Auftragssumme. Und wenn ich bitten darf reden wir hier über 90€. Nun ist allerdings die Frage um wie viel günstiger der sympathische Spengler war. Um 90€ weil er nicht auf die Baustelle kommen musste und den Maurern bzw. Zimmerern etwas erklären musste oder um mehrere 100€

@ creator
Deine Beratungen sind zwar gratis aber ob Sie jemandem etwas nutzen möchte ich gerne bezweifeln. Dein größtes Problem ist dass du nur eine Seite hörst wärst du z.B. Rechtsanwalt und würde deine Meinung vor Gericht zählen würde nie ein Prozess verloren gehen.


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  •  creator
  •   Gold-Award
7.12.2011  (#36)
das brauchst zumindest im fall von fruzzy ned bezweifeln, - ...dort ist es fix. meist liege ich mit meiner einschätzung ziemlich richtig... sagen zumindest die, die mir was rückmelden.
auch rechtsanwälte müssen verkaufen - drum wollte ich keiner werden. gute anwälte schätzen eh auch die erfolgschancen jedes verfahrens ein - und selbst dann ist es nicht immer dummheit des klienten, sondern rein taktisches kalkül, was man mit einer prozessführung trotz schlechter aussichten bezweckt.
das reicht vom zeitgewinn a la awd bis hin zu gesponserten musterverfahren... von massenberechnungen ganz zu schweigen. genau darum gibt's ja das gezerre um massenklagen, ein paar verlorene einzelverfahren sind ja bei der masse der nicht klagenden peanuts...

rechtsanwälte, die sich auf streitige (statt billiger einvernehmlicher) scheidungen spezialisieren, sind vor diesem hintergrund eh eine eigene kategorie...
und dann gibt's halt immer einen unsicherheitsfaktor a la katzenkacke http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20111109_OGH0002_0050OB00138_11X0000_000&ResultFunctionToken=0c32bbf2-b1ab-4b13-8d7c-bb2842b456bd&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=07.12.2011&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Katzen , wo der ogh irgendeinen ausreißer baut und sämtliche richter der unterinstanzen als deppen hinstellt, weil die nicht wissen, dass katzen kleine tiere sind... bin nicht sonderlich gespannt, was der ra dr. margreiter oder die mitglieder des geschätzten senats bei 3 (statt 2 oder 15) garfields machen, die ihnen ständig vor die tür kacken... jede wette: da ist das halt an ihren adressen nicht ortsüblich.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
7.12.2011  (#37)
ich bins nochmal.muss mich einfach nochmals melden da es hier ja mit vermutungen munter weiter geht.

@tipps:
ZITAT" Zusätzlich hat fruzzy dem ersten Spengler den Auftrag mündlich erteilt denn wäre das nicht der Fall hätte fruzzy keinen Grund ihm telefonisch abzusagen."

wie kommst du da drauf? ich habe angerufen weil ich ihn nicht blöd sterben lassen wollte. ich hätte auch nicht anrufen müssen bis er halt irgendwann mal die rechnung für den gully geschickt hätte.

die "besprechung" mit zimmerer und maurer war eher ein kaffeeplauscherl auf unserer terrasse. wäre zimmerer und maurer nicht dabei gesessen wäre es auch gut gewesen. der spengler war eher gelangweilt und man musste ihm alles aus der nase ziehen. die besprechung war dazu gedacht, für ihn alles so weit wie möglich vorzubreiten und ihm dass leben so einfach wie möglich zu machen. er konnte meinem maurer und zimmerer nicht wirklich was erzählen.

dass war alles. und für den kaffee auf unserer terrasse will er jetzt 90,-. ich wäre gerne zu ihm ins büro gefahren wenn er eines hätte.

@2moose:
lauft leider in deinem "echten geschäftsleben" auch so. kommt wahrscheinlich auf die branche an. bin beruflich in einer anderen branche als "bau" tätig aber auch techniker. da kommt es genau so vor, dass man einem kunden 1, 2, 3 stunden technische details erklären muss (damit er überhaupt eine entscheidung fällen kann). wir gehen sogar soweit in vorleistung, dass wir schon technische lösung grob skizzieren. wenn die präsentation bzw. das wirtschaftliche dann nicht passt bekommt man einen freundlichen händedruck ein danke für die technischen lösungen und genau 0 Cent. warum glaubst du gibt es das wort "vorleistung"? rate mal wieviel kunden wir hätten wenn wir bereits bei kontaktaufnahme den taxometer einschalten würden?
richtig geraten emoji

lg
fruzzy

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
7.12.2011  (#38)
.sorry, aber dazu will ich auch meinen senf abgeben emoji) ... auch, wenn das dem einen (creator ev.?) oder anderen nicht so passt ...

man braucht kein großer hellseher zu sein, als dass man hier herausliest, dass sich fruzzy und der spengler bei der beauftragung schon ziemlich einig waren ... warum sonst lass ich mir einen gully bringen? das könnte man durchaus als konkludentes handeln im sinne des mündlich geschlossenen vertrages interpretieren. angebotslegung und angebotsannahme. durch die lieferung und die abnahme des gully's wurde ein teil des vertrages damit bereits erfüllt ... so würds halt ich sehen ... glaub ja nicht, dass man davon ausgehen kann, dass dieser spengler der gully-spezialist in der gegend ist und diese gully-lieferung damit komplett losgelöst vom restlichen auftrag gesehen werden kann.

aber gut, es gibt keinen schriftlichen auftrag, damit hat der spengler das problem der beweisführung. fruzzy macht, wie viele "konsumenten", tatkräftig unterstützt durch die ak und durch selbst-ernannte "konsumentenschützer" a la creator, das, was jeder von uns machen würde, er sucht nach wegen und argumenten, um sich aus der situation rauszuwinden ... würd ich auch machen ...
allein hausverstandsmäßig betrachtet, kann man von einer sehr hohen wahrscheinlichkeit ausgehen, dass sich fruzzy und der spengler über das geschäft einig waren (warum lässt man sich sonst den gully bringen?). leider (für den spengler) gibt's darüber nix schriftliches, was die beweisführung erleichtern würde.

aber gut, jetzt kann man so wie creator/ak argumentieren, dass der spengler der depp ist und der sich gefälligst "besser" absichern hätte sollen ... ob der konsument im recht ist, ist halt die frage? nur, der aufwand für den spengler, es zu beweisen, ist dermaßen hoch, dass er lieber drauf verzichtet und eine alibi-rechnung stellt, die halt mit dem grundgeschäft nicht mehr viel gemein hat. war auch nicht sehr klug ...

wenn sich die beiden einig waren (über angebot und annahme), und danach schauts eigentlich aus, könnte der spengler hergehen und die erfüllung des geschäfts einklagen. wird er aber nicht tun, weil der auftrag wahrscheinlich "nur" ein paar tausender ausmacht, der klagsweg mit sämtlichen instanzen, gutachtern, verzögerungen ein vielfaches davon ... der depp ist der spengler, dem ein zettel mit fruzzys unterschrift fehlt.

so gesehen, ist jeder professionist ein depp, der nicht alles protokolliert & schriftlich festhält, was er mit seinen kunden vereinbart hat. ist das weisheit letzter schluss ist?

wie 2moose schon geschrieben hat, im b2b-business verarscht man sich genau 1x, denn dann wird zwangsweise der radius, um geschäfte zu machen, unendlich groß ... und man nimmt sich schlußendlich selbst aus dem rennen ...
im b2c business gelten (leider?) andere regeln ... ob's gut ist, sei dahingestellt. im b2b-bereich gehts um deutlich höhere summen, die geschäftsanbahnung und -vollendung ist um einiges unkomplizierter und friktionsfreier.

der konsument hat fast in jeder lage einen freibrief: "stell dich dumm, sag du weißt von nix und dir kann nix passieren" ... ob das gut ist, wage ich zu bezweifeln, aber die rechtssprechung geht in die richtung (ev. auch dadurch motiviert, dass richter i.d.r. mit der thematik komplett überfordert sind und im zweifel auf der konsumenten-seite stehen).

konsequent weitergedacht heißt das für mich, dass künftig angebote entweder ewig dauern oder dermaßen oberflächlich sind, dass sie kaum etwas aussagen; professionisten sich hüten werden, mit endkunden ins geschäft zu kommen oder relativ rasch auf vertragsabschluß/entscheidung drängen werden. im endeffekt wirds für alle teurer, d. h.

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  •  creator
  •   Gold-Award
7.12.2011  (#39)
ich für meinen teil habe keine ahnung, was da wirklich - gelaufen ist... das ist mutmaßen und angesichts der eindeutigen gesetzeslage und judikatur auch wurscht. jedes spiel hat seine regel - und wer sich ned drum kümmert, braucht sich nicht wundern...

ich hab' das in meinem posting gestern, 6.12.2011 22:33, eh beschrieben - die wirtschaftskammer informiert ja ihre mitglieder auch recht gut.

wenn ich mir die troubles bei finanzgeschäften, fwk+tt, in agb, beratungsprotokollen mit gesetzwidrigen klauseln und tatsachenbestätigungen, etc. anschaue, kann ich den argumenten a la "mühsam" und "zettelwirtschaft" wenig abgewinnen.
ist wie in der auto-werkstatt: gerade die billigbieter a la atu, midas, etc. lassen sich - nicht zuletzt zum eigenen schutz - alles haarklein bestätigen. zettelwirtschaft, rückruf bei unvorhergesehenem, etc. - alles kein problem bei denen. weil es einfach nicht dafür steht, groß zu streiten. die paar minuten aufklärung sind einfach effizienter als lange streitereien um nix. das sagt jeder controller, sonst halt der hausverstand.

zitat..
(alleine schon deswegen, weils für den anderen zu mühsam ist, es zu beweisen)

wenn das mal von reinhard kommt, ist dem spengler, der das nicht behirnt, auch ned zu helfen: DDR (depp der runde).

das gilt auch nicht nur bei "den großen ketten, die die macht haben" - sondern auch bei zig kleinen anbietern, die wissen, was sich gehört, z.b. bei der werstätte meines vertrauens, der http://www.maroltingergarage.at/.

vage angebote sind kein ausweg - denn (vorvertragliche) aufklärung ist pflicht und unklare klauseln sind halt mal zu lasten des profis auszulegen - schlimmstmöglich. das ist ned mene erfindung, sondern gesetz.



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  •  mark1928
  •   Silber-Award
9.12.2011  (#40)
Muss mich da kurz einmischen: Auch wenn von einer zwischenmenschlichen Seite her fruzzy Vorgehensweise vielleicht nicht ganz fein war, von meiner Seite generell, NULL Mitleid mit Handwerkern. Denn die haben auch kein Mitleid mit dem Bauherrn! Ist zumindest meine Erfahrung (bis auch ganz, ganz, ganz wenige Ausnahmen). War, wie schon an anderen Stellen geschrieben, bei meinem Bauprojekt nur mit zwei Gewerken/Firmen wirklich 100% zufrieden (Estrich/Schüttung und Innentüren). Alle anderen haben sich entweder als inkompetent, unfähig, unmotiviert, unpünktlich oder schlicht hinterhältig/betrügerisch herausgestellt.

Wie wärs denn mal den Spies umdrehen? Wenn ich jede Stunde, die ich auf Handwerker über vereinbarte Termine gewartet hab, mit meinem branchenüblichen (IT) Stundensatz verrechnen würde? Da wäre das eine oder andere Gewerk sicherlich (fast) gratis gewesen (beim Installateur warens z.B. lt. Aufzeichnung geschlagene 23 Stunden!)

To be honest, ich bin persönlich sehr fürs leben und leben lassen und fürs miteinandern reden. Will beileibe nicht wegen allem vor Gericht oder die AK ziehen. Aber irgendwann hört sich der Spass einfach auf! Fruzzy, FULL ACK von meiner Seite, würde die beiden Stunden auch nicht bezahlen!



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.12.2011  (#41)
Ich versteh ehrlich gesagt die Aufregung auch nicht.
Diese sog. "Handschlagqualität" beim Hausbauen gibt´s eh nicht, darum muss man bei ordentlichen Firmen die Auftragsbestätigung, in der alle Sachen geregelt sind, schriftlich unterfertigen...nämlich genau aus solchen Gründen, dass sie sich hinterher solche Diskussionen ersparen.

Wenn die Firmen nicht so handeln, sind Diskussionen (und zwar auf beiden Seiten vorprogrammiert ala "ich hab geglaubt, das und das ist dabei und ich will dafür nicht extra zahlen", die sich die Firma dann im nachhinein vergolden lässt).

Der Spengler soll froh sein, dass er den Gully verkauft hat und dabei noch was verdient hat.



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