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bin auf 100.... [NÖ]

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.12. - 19.12.2011
46 Antworten 46
46
hört euch das mal an:

habe im frühjahr/sommer einen spenglerbetrieb kontaktiert zwecks angebot flachdachaufbau. er war dann bei uns vor ort um gemeinsam mit maurer und zimmerer das bauvorhaben zu besprechen. habe mir dann vor ein paar wochen von ihm den gully auf die baustelle bringen lassen da der zimmerer (wir haben flachdach aus holzsparren und vollschalung) den gleich eingebaut hat. zwischenzeitlich habe ich einen anderen spengler kennen gelernt der mir ein besseres angebot für plane und verblechung machte. dem ersten spengler sagte ich telefonisch ab und bat ihn um die rechung vom gelieferten gully. heute habe ich die rechnung erhalten mit pos1 gully und pos2 2 stunden a 45,- beratungsgespräch.
der will mir allen ernstets aus frust über das verlorene geschäft zwei stunden arbeit verrechnen. das kann es doch nicht sein oder?

was sagt da das recht dazu? wie soll ich vorgehen.
zahlungsziel natürlich prompt ohne abzug bei verzuch 12% zinsen.

was mache ich jetzt? für mich ist es natürlich indisktutabel die zwei stunden zu bezahlen. das wäre ja toll wenn ich jedem handwerker den ich absagen musste 90,- netto bezahlen hätte müssen. das ist wohl das risiko eines handwerkers.
lg
fruzzy

  •  mlduke1975
  •   Silber-Award
2.12.2011  (#1)
...offenbar hat er die Bereitstellung des Gullys als Auftragserteilung gesehen, aber wie teuer ist dein Haus? 300k? 350k? - willst wegen der 90€ vor Gericht gehen?
Vg

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
2.12.2011  (#2)
ja das ist schön für ihn, dass er das so gesehen hat. haus steht schon es geht dabei jetzt nur ums garagendach welches wir jetzt aufgestellt haben. will nicht vor gericht aber mir reicht es langsam mit den handwerkern. wenn man sie dringend braucht kann man meistens (sind nicht alle so) bitten und betteln. ständig wird man vertröstet und verdienen tun sie ja sowieso quasi nie was bei einer baustelle. dann muss man sich aus wirtschafltichen gründen mal für ein anderes unternehmen entscheiden und auf einmal fallen sie aus allen wolken wir das passieren konnte. mir steht es echt bis oben hin. ich weiß nur, dass ich diesesmal die 90,-+20% sicher nicht bezahlen werde.
aber wie schaut es rechtlich aus. werde am montag wahrscheinlich eh bei der AK anrufen. wollte mich aber vorab schon mal bei euch schlau machen.

lg
fruzzy

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  •  2moose
  •   Gold-Award
2.12.2011  (#3)
Planen lassen, Angebot machen lassen, Material auf die - Baustelle bringen lassen und dann aus heiterem Himmel absagen ist letztklassig. Kein Wunder, dass immer mehr Handwerker Anfragen von EFH-Häuslbauern ungeöffnet im Rundordner ablegen bzw. immer mehr nur noch die faulen Eier anbeissen.
Aber rechtlich eh voll ok, am besten noch ordentlich drohen und wenn er die Rechnung ned zurückzieht, mit AK drohen oder gleich verklagen.
Sachen gibts ...

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
2.12.2011  (#4)
hallo? - werde mich wohl noch für einen anderen betrieb entscheiden dürfen. außerdem bin ja nicht so naiv, zu glauben ich bezahle nichts für beratung. aber die bezahl ich beim handwerker der den auftrag erhalten hat, da der in seiner marge aufwände der anderen abgelehnten aufträge einrechnet. d.h. ich bezahle für abgelehnte aufträge anderer kunden mit. und der von mir abgelehnte spengler verrechnet seine aufwände seinen kunden,usw...

versteht ihr was ich meine. sobald man einen handwerker beauftragt zahlt man automatisch abgelehnte kunden.

wie schauts denn beim baumeister aus? der steckt stunden in ein angebot. man geht aber normalerweise immer zu mehreren um sich angebote legen zu lassen. das wäre ja toll wenn ich dann die aufwände der anderer baumeister auch bezahlen müsste.
oder ich geh zum elektrofachmarkt und informiere mich dort ein stunde über z.b einen neuen fernseher. dann entscheide ich mich doch noch ein jahr mit der neuanschaffung zu warten und bezahle dann brav bei der kassa 45,- beratunsgespräch? kann nur den kopf schütteln.

und von wegen bösen privaten bauherren. bin mir sicher bei privaten baustellen verdienen handwerker um einiges besser als bei öffentlichen projekten. und die zahlungsmoral ist bei privat auch um ein x faches besser als bei öffentlichen.
lg
fruzzy


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  •  2moose
  •   Gold-Award
2.12.2011  (#5)
Ich sag ja ... Drohen, AK, Klage! Reihenfolge frei wählbar. - Und immer dran denken ... der Häuslbauer ist King und die (oft 10 für ein Gewerk beanspruchten) Handwerker haben für Planungs- und Kalkulationsleistungen einen Null-Stundensatz. Drum schaffe, schaffe, Häusle bau - der doofe Meister plant für lau :)

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  •  gummihund
3.12.2011  (#6)
an fruzzy - Was machst Du beruflich?

Ein ehrlicher Weg um Handwerker zu vergleichen ist einen Architekten eine Ausschreibung nach ÖNorm anfertigen zu lassen.

Wünsch Dir ein dichtes Dach.

Welche Folie nimmst Du?

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  •  2moose
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#7)
Ach geh, einen schuften lassen und mit dem Angebot dann - zu ein paar anderen, mit der Frage: Kannst des billiger? NoNaNed, wenn die kein Angebot mehr machen müssen und bloss 2 Minuten Zeit für eine ja/nein-Entscheidung brauchen. Wenn man Glück hat, hat der "doofe" Erstanbieter auch noch Massen und Typen ins Angebot reingeschrieben und nicht "1 Pauschale Dachabdichtung" wie es viele schon machen. Muss man nur hoffen, dass das erste Angebot keine Lücken aufweist. Idealerweise den Erstanbieter dann im Glauben lassen, sein Angebot war ok, ihn noch Material auf die Baustelle bringen lassen (vozugsweise am Freitag Nachmittag, damits am Wochenende munter weiter geht) und dann aus heiterem Himmel vor den Kopf stoßen.
Ich kann Dich weder als Selbständiger noch als Häuslbauer verstehen. Müsste dazu die letzten Reste Ehrgefühl über Bord werfen. Ehrgefühl ... das ist wohl das, was der Häuslbauer ned brauchen kann - das macht den Bau nicht billiger.
Es gibt immer ein paar Varianten wie man mit seinem Umfeld umgeht ... Schlag-ins-Gesicht (ja, ich weiß ... Du siehst das ein wenig "sportlicher") ist dabei nicht die Feinste, und die kann - wie man sieht - unvorhersehbare Reflexe auslösen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#8)
hast du den auftrag schriftlich bestätigt - wie schaut's - generell mit der beweislage aus? hast du schon unterschrieben, hat der spengler recht, sofern er über die kosten der beratung detailliert augfgeklärt hat (anfahrt vor ort, etc.).

hast du nix unterschrieben, wird's lustig, denn dann darf der spengler mal beweisen, dass der verttrag überhaupt gültig zu stande gekommen ist - und dass er den gully auch mit deiner zustimmung eingebaut hat. das volle beweispflicht-programm halt.

ganz lustig wird's, wenn du nur einen teil der rechnung zahlst - den, den du für angemessen hältst und der für einen sinnvollen streitwert ned ausreicht - wo der spengler als kläger ja wie oben auch beweispflichtig ist... und man halt die "beratungsleistung" vor dem hintergrund des letztlich abgelehnten angebots sehen wird müssen. ist ja ned so schwierig, zu behaupten, dass die beratungsqualität ausschlaggebend für das umentscheiden war... der spengler muss ja das entkräften.
wer will, kann sich seine ehre gern was kosten lassen, aber "ehrenschulden" sind auch nach abgb nicht einklagbar, sondern sog. naturalobligationen - wie spielschulden. was nicht heißt, dass es keine wege gibt, spielschulden einzutreiben...
und jeder profi solte eigentlich checken, ob er erstanbieter ist oder ned - und dementsprechend kunden in spe pflegen. dafür sind sich halt auch viele zu schade. dumm halt ...

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#9)
@gummihund

was hat dies alles mit meinem beruf zu tun? bin nicht selbstständiger techniker.
ist eine 1,5 mm epdm plane

@2moose

ok du bist selbstständig. das erklär alles. wenn euch das zu blöd ist angebote zu schreiben sucht euch bitte eine festanstellung...

der zweite spengler bekam übrigens das erstgebot nie zu sehen. kam genauso auf die baustelle und hat sich alles selbst ausgemessen. der erste bekam übrigens von mir einen plan mit allen maße drauf. zum ausmessen der naturmaße ist es nie gekommen. er hat mir bloß ein anbot auf basis meiner skizze gemacht.

lg
fruzzy

und bitte hört auf mir was von anstand und ehrgeühl zu erzählen. wo bitte bleibt der anstand der handwerker wenn man mal eine gewährleistung in anspruch nehmen muss??
ist immer eine geben und nehmen.
bin übrigens echt keiner der nach fehlern sucht. (die man bekanntlich immer findet) wenn einer arbeit passt wird prompt bezahlt. habe noch nie rechtschutz (bin da nicht mal versichert) in anspruch nehmen müssen. aber nach drei jahren hausbau lernt man den rauen ton der handwerker auch und den bekommen sie jetzt eben auch von mir wenn es sein muss.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#10)
@creator. - habe gerade erst gesehen, dass du dich auch gemeldet hast.

habe nie was unterschrieben. angebot auf basis meiner skizze kam per mail.

gully eingbaut hat der auch nicht. den habe ich selbst eingebaut. habe ihn nur liefern lassen. d.h. der hat keine minute auf der baustelle gearbeitet der liebe.

ausschlaggebend für die absage war ja in keinem fall der preis sondern ich war mir einfach nicht mehr sicher ob der eine anständige arbeit leisten wird und habe deshalb einen zweiten spengler kontaktiert. der war mir sympatischer und zufälligerweise auch noch etwas günstiger. der wusste übrigens auch nicht, dass ich bereits ein angebot hatte.
creator was schlägst du nun vor. kann ich einfach pos1. der rechnung mit dem materialpreis für den gully bezahlen. arbeit für montage gully hat er eh nicht verrechnet. nur eben beratungsgespräch. weil er vor baubeginn vor ort war um über das bauvorhaben zu sprechen.

wie geht man richtig vor?

vielen dank,
fruzzy



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  •  2moose
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#11)
Das Schöne dran ... ich war mal unselbständig und ich hab - grad Haus gebaut und kenn damit alle Seiten. Es ist mir ned zu blöd, Angebote zu schreiben ... aber wenn mir jemand nach einem Angebot durch den Abruf von Material das Gefühl gibt, einen Auftrag zu haben, um dann kurz drauf alles abzublasen wär ich sauer. Selbst wenn ich noch keine Detailplanung gemacht und/oder Material geordert hätte. Ist eigentlich menschlich und hat mit selbständig/unselbständig nix zu tun ... und ich finde die Vorgangsweise ned ok. Mit jedem so agierenden Kunden werden Handwerker misstrauischer, vorsichiger oder gerissener. Manche rühren dann ohne Unterschrift keinen Finger mehr, verlangen Vorauszahlungen oder kübeln gleich jede private Anfrage. Und nein, es geht mir nicht darum die Firmen als die Armen darzustellen ... sondern dass man sich und der Mannschaft den Ball auch ins eigene Tor schießen kann.

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  •  mlduke1975
  •   Silber-Award
3.12.2011  (#12)
Bei meinem Projekt Hausbau waren auch drei Gewerke dabei die bei ihrem Angebot EINEN Posten anführten (Sanitär und Heizung komplett; Dachdeckung komplett; Carport komplett)

Wie aufgrund solcher Angebote eine wirtschaftlich vertretbare Materialrechnung zustande kommen sollte ist mir ein Rätsel.

( ich kenne auch einen Elektriker der nur folgendes wissen muss - m2; Austattungsvariante (standard, gehoben, luxus) und innerhalb von 5 minuten ein angebot per mail rausklopft



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  •  kech
3.12.2011  (#13)
Beweisfrage - Professionisten ist bewusst, dass Kunden Vergleichsangebote einholen und unter Umständen kein Auftrag erteilt wird. Dieses Risiko gehen sie ein und haben diese Kosten ohnehin einkalkuliert.
Wenn keine Beratung erfolgt ist, darf er auch keine verrechnen.
Das kommt aber bei dir nicht so klar heraus, denn anscheinend war er schon vor Ort.
Wenn du nachweisen kannst, dass du das Angebot schon vor der Gully-Lieferung abgelehnt hast, darf er darüber hinaus sicher nichts verrechnen. Wenn nicht, hat der Spengler möglicherweise die besseren Karten. Er könnte argumentieren, dass du ihm mit der Gully-Bestellung den Auftrag zukommen hast lassen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#14)

zitat..
Mit jedem so agierenden Kunden werden Handwerker misstrauischer, vorsichiger oder gerissener. Manche rühren dann ohne Unterschrift keinen Finger mehr, verlangen Vorauszahlungen oder kübeln gleich jede private Anfrage

sie könnten alternativ natürlich auch mal gesetzeskonform vorgehen, vorvertraglich sinnvoll über ihre bedingungen aufklären und sich vielleicht auch mal um zukünftige kunden kümmern - spielt's aber ned, wunschkonzert ist abgesagt.
bei all dem alltäglichen kundenbesch... bei reklamationen und gewährleistung braucht sich niemand wundern, dass kunden auch mal ihre rechte - auch über gebühr - beanspruchen.

rechtlich würde ich - da ja jetzt noch kein vertrag vorliegt - die beratungsleistung einfach streichen, da dies max. die vorvertragliche aufklärung war, die zeitlich geringer und in nicht adäquat war - was ja zur entscheidung für den anderen spengler führte... den gully natürlich zahlen.

entweder selber auf verbraucherrecht oder konsument mit "vorvertraglicher aufklärungspflicht" suchen oder http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap5_0.xml?section-view=true;section=5

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  •  johro
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#15)
hallo - warum rufts du bei der Firma nicht an und klärst das? warum und wieso er die 90.- verrechnet hat?

lg
johannes



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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
3.12.2011  (#16)
@johro - werd ich eh machen. nur wird der nicht sagen ok dann streichen wir die 90,-.
er wird darauf bestehen dass ich zahle. rufe morgen noch bei der ak an um mich mal zu informieren.

werde es aber machen wie creator schrieb. gully am montag bezahlen und gut ist es.

@2moose:
mir war leider nicht klar, dass wenn ich den gully liefern lasse ich auch gleichzeitig mündlich die zusage für den kompletten auftrag erteilt hätte.
lg
fruzzy



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  •  creator
  •   Gold-Award
4.12.2011  (#17)

zitat..
mir war leider nicht klar, dass wenn ich den gully liefern lasse ich auch gleichzeitig mündlich die zusage für den kompletten auftrag erteilt hätte.


das ist auch nicht so! den werkvertrag über das dach gibt's ned, der ist nicht gültig zu stande gekommen!
max. ist durch die konludente handlung der gully gekauft worden. für den vertrag über das ganze dach gibt's nach wie vor nix. noch dazu, wenn der telefonische "rücktritt vom vertrag" (der ja einen gültigen vertrag als voraussetzung hätte und das eh nicht zustande gekommen ist, es sich also nur um die negative willenserklärung handelt!!) durch die rechnungslegung über die behaupteten leistungen akzeptiert wurde!
jetzt ist nur die frage, wieviel die "beratung" wirklich wert war - und ob fruzzy darüber informiert wurde und bei kenntnis der stundensätze zugestimmt hätte... oder ob das nicht als gratis-beratung in der hoffnung auf einen auftrag dargestellt wurde...
mir sind die umstände ned bekannt, schaut aber nach der schilderung hier schwer danach aus...

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
4.12.2011  (#18)
ist genau so wie von dir beschrieben. war vorher keine rede von kostenpflichtiger beratung. ich war der meinung das war einfach ein gebspräch zur erstellung des angebotes.

also creator was kann jetzt passieren wenn ich nur den gully bezahle?

vielen dank

lg
fruzzy

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  •  creator
  •   Gold-Award
5.12.2011  (#19)
.... dass der spengler jault. große überraschung, ist aber uninteressant => beweispflichtprogramm, aufklärung, abgb, blabla... das kann dir die ak oder vki auch erklären.
heißt übrigens "konkludente" - tippfehler, sorry.

mit der begründung, dass das "beratungsgespräch" von einer qualität/der grund war, dass du dich umentschieden hast, wird auch nix groß passieren... ja, ein paar böse blicke + worte vom spengler halt, das war's. zahlen macht immer freundlich... auch nix neues.

max. kommen dann noch briefe/mail mit drohungen von anwalt bis gericht => solange der keine freunde mit meinungsverstärkern hat, ist das auch wurscht emoji. kampfsportkenntnisse schaden nie, brauchst aber dafür ned...

verkaufen mit professioneller kundenbetreuung ist halt eine kunst, die ned alle können - und absagen gehören auch zum geschäft. damit können auch nicht alle umgehen. das anspruchsdenken manche profis an ihre kunden, wie die sich zu verhalten haben, spielt's halt nimmer. wunschkonzert ist abgesagt - ned erst seit der ostöffnung.

auch ich kenne beide seiten...


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  •  tipps
5.12.2011  (#20)

zitat..
habe im frühjahr/sommer einen spenglerbetrieb kontaktiert zwecks angebot flachdachaufbau. er war dann bei uns vor ort um gemeinsam mit maurer und zimmerer das bauvorhaben zu besprechen. habe mir dann vor ein paar wochen von ihm den gully auf die baustelle bringen lassen da der zimmerer (wir haben flachdach aus holzsparren und vollschalung) den gleich eingebaut hat. zwischenzeitlich habe ich einen anderen spengler kennen gelernt der mir ein besseres angebot für plane und verblechung machte. dem ersten spengler sagte ich telefonisch ab und bat ihn um die rechung vom gelieferten gully. heute habe ich die rechnung erhalten mit pos1 gully und pos2 2 stunden a 45,- beratungsgespräch.
der will mir allen ernstets aus frust über das verlorene geschäft zwei stunden arbeit verrechnen. das kann es doch nicht sein oder?


So wie Sie geschrieben haben war der Spengler schon mal auf der Baustelle und hat Ihr BVH mit den Maurern und Zimmerern besprochen. Neben dieser Beratung bzw. Besprechung brachte der Spengler Ihren Zimmerern den Gully vorbei damit diese Ihre Arbeit in einem Zug vollenden können und all das kostet Sie 90€. Was wollen Sie mehr?
creator Sie wollen Leute dazu bringen das Sie nicht zu Ihren Worten stehen. Muss man wirklich alles schwarz auf weiß haben damit man etwas beweisen kann? Zählt Ihr Wort heut zu Tage nichts mehr falls es nicht auf Papier geschrieben ist?

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  •  ThinkAbout
6.12.2011  (#21)
wenn ich das lese dann denke ich mir:
er hat dir sicher den gully zum angeboten preis verrechnet obwohl du dir nur ein kleines Teil rausgepickt hast oder? Wenn ja dann hätte er dir den auch teurer verrechnen können, da sein Gewinn in deinem Fall so stark minimiert wurde, dass er bei dieser einzelnen Position mehr Aufschlag machen muss.
Und die Fahrzeit + Arbeitszeit dafür dass er dir den Gully gebracht hat, hätte er auch locker verrechnen können. Den das hast du ja schließlich mündlich in Auftrag gegeben.

Da wären wir dann wahrscheinlich eh wieder auf dem gleichen Preis, wie seine beiden Beratungsstunden.

Es tut immer weh wenn man etwas zahlen soll, besonders wenn man damit nicht gerechnet hat. Aber er hat dafür ja auch mehr getan als nur ein Angebot abgegeben.

Ich würde das wirklich noch tel. klären und zumindest den Betrag mindern. Ein freundliches Gespräch führt hier sicher zu mehr. Den Stress + Zeitaufwand kann man sich bei diesem Betrag sicher sparen.

Gruß
ThinkAbout

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