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Baukoordinator erforderlich

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  •  Everest
27.10.2018 - 1.9.2019
65 Antworten | 19 Autoren 65
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Hallo!
Das Thema Baukoordinator beim Hausbau wurde hier im Forum schon zigmal diskutiert. Ich habe jetzt viele Beiträge im Internet und hier im Forum durchgelesen, und teilweise findet man sehr unterschiedliche Aussagen.

Im Gesetz heißt es:
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.

Eine Definition des Begriffs aufeinanderfolgend habe ich im Gesetz nicht gefunden. Sind die Arbeiten noch aufeinanderfolgend, wenn ein paar Tage zwischen den Gewerken sind?

Ich habe eine Landwirtschaft und daher auch oft kleinere "Baustellen" (Rennovierung von baulichen Anlagen, Neubau einer Zufahrt, Neubau von Ställen, ...), wo z.B. 2 Firmen nacheinander arbeiten. In wie weit ist dann ein Baustellenkoordinator nötig?

In nächster Zeit plane ich den Neubau des Wohngebäudes. Dieser Neubau wird sich ws. über eine lange Zeitspanne erstrecken. Meistens hängen die Kosten des Baustellenkoordnators auch von der Länge des Bauvorhabens ab.
Ideal wäre, wenn kein Baustellenkoordnator erforderlich wäre, wenn Firmen nicht gleichzeitig auf der Baustelle sind. Hat hier jemand Erfahrung damit?

Im Rahmen meiner landwirtschaftlichen Versicherung habe ich eine Bauherrnhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung würde mich dann ja auch von Regess-Ansprüchen schützen, falls auf der Baustelle unglücklicherweise wirklcih etwas passiert.

Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

  •  odyssee80
1.9.2019  (#61)
da ist einiges an wahrheit im letzten post vom hobbyplaner (vielleicht doch nicht ganz hobby emoji )

einen satz will ich rausgreifen

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Er braucht weder die Einhaltung, noch die Ausführung zu kontrollieren.


das stimmt NUR, wenn tatsächlich jeder seine eigene schutzeinrichtung baut (da sind wir in der eigenevaluierung jedes gewerkes). dann brauchts jedoch auch keine koordination.

sobald eine firma eine sichtheitseinrichtung eines anderen benutzt, ist die kontrolle, dass diese auch für ihn passt nicht unwesentlich, unabhängig vom zeitpunkt der arbeiten (da werden zumeist die regeln nicht eingehalten). und da sehe ich die eigentliche arbeit des baustellenkoordinators, in der kontrolle, ob das gerüst für den fassader UND für die fensterfirma passt erachte ich für seine aufgabe. da gehts ins detail und das sollte der bauKO kontrollieren und den bauherrn/projektleiter informieren, wenns nicht so ist. das begründet auch seine baustellenbesuche.

wobei in dem bsp. MFH Dach-Fassade-Fenster es unsinnig wäre 3 professionisten so einzuteilen, dass ich keinen bauKO brauche. fassade und fenster brauchen im MFH immer ein gerüst für ihre tätigkeit und dann geht das dach mit rel. wenig aufwand mit.

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  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
1.9.2019  (#62)

zitat..
odyssee80 schrieb: einen satz will ich rausgreifen
__________________
Im Beitrag zitiert von Hobbyplaner: Er braucht weder die Einhaltung, noch die Ausführung zu kontrollieren.

Damit meinte ich, dass der BK nicht kontrollieren muss ob das Gerüst richtig verankert ist (Ausführung). Dafür ist der Gerüstbauer selbst zuständig. Genauso wenig muss er überprüfen ob der Dachdecker seine PSA trägt.(Einhaltung).....
 
Logischerweise wird er überprüfen ob ein beauftragtes Gerüst tatsächlich aufgestellt wurde....

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  •  Everest
1.9.2019  (#63)

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Damit meinte ich, dass der BK nicht kontrollieren muss ob das Gerüst richtig verankert ist (Ausführung). Dafür ist der Gerüstbauer selbst zuständig. Genauso wenig muss er überprüfen ob der Dachdecker seine PSA trägt.(Einhaltung).....

 Ich dachte er muss genau das kontrollieren? Ob z.B. beim Gerüst Bretter fehlen oder z.B. der Erste Hilfe Kasten nicht gut ausgestattet ist.


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  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
1.9.2019  (#64)

zitat..
Everest schrieb:

 Ich dachte er muss genau das kontrollieren? Ob z.B. beim Gerüst Bretter fehlen oder z.B. der Erste Hilfe Kasten nicht gut ausgestattet ist.

 Ja das denken die meisten Selberbauer. Aber dafür ist das Arbeitsinspektorat zuständig....

Zu deiner Ursprungsfrage:
Stürzt ein Gerüst wegen "Überladung" ein haftet auch der BK, wenn er die maximale Belastung nicht weitergegeben hat oder sogar (selbst) eine falsche Kategorie beauftragt hat.
Wurde alles ordnungsgemäß koordinierte, liegt die Schuld alleine beim Verursacher.


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  •  odyssee80
1.9.2019  (#65)
jetzt wirds grau....dunkelgrau...

Die Arbeitsinspektion ist Teil des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Wenn die Arbeitsinspektoren Gerüstbeläge kontrollieren sollen, dann wäre das so, als würden die MA des Finanzministeriums jeden Steuerakt prüfen.

Kontrolliere ich als BauKo nicht ein für die durchzuführenden Arbeiten ordnungsgemäß errichtetes Gerüst, bin ich ein schlechter BauKO und handle nicht gemäß §5 Abs. 2.2 und 3.4;
Daher auch die einschlägige Praxis, die gefordert wird. Ein Fassadengerüst, ein Ausschußgerüst, ein Konsolgerüst sollte schon unterschieden werden können. Auch die Herstellerangaben der gängisten Systemgerüste sollten dem BauKO bekannt sein.
Außerdem hat jeder Gerüstbauer sein Gerüst mit einem Aushang zu kennzeichnen, der besagt, dass er fertig und seine Arbeit ordentlich erledigt ist. Der Aushang gibt den Einsatzzweck und die max. Belastung bekannt. Wenn dann überladen wird, wird der Verursacher der Überladung Fragen zu beantworten haben.

Habe als BauKO noch nie ein Gerüst beauftragt, sondern im Vorfeld als PlanungsKO nur zusammengetragen, für was es alles genützt werden soll.

Gruß
helgA

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