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Baukoordinator erforderlich

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  •  Everest
27.10.2018 - 1.9.2019
65 Antworten | 19 Autoren 65
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Hallo!
Das Thema Baukoordinator beim Hausbau wurde hier im Forum schon zigmal diskutiert. Ich habe jetzt viele Beiträge im Internet und hier im Forum durchgelesen, und teilweise findet man sehr unterschiedliche Aussagen.

Im Gesetz heißt es:
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.

Eine Definition des Begriffs aufeinanderfolgend habe ich im Gesetz nicht gefunden. Sind die Arbeiten noch aufeinanderfolgend, wenn ein paar Tage zwischen den Gewerken sind?

Ich habe eine Landwirtschaft und daher auch oft kleinere "Baustellen" (Rennovierung von baulichen Anlagen, Neubau einer Zufahrt, Neubau von Ställen, ...), wo z.B. 2 Firmen nacheinander arbeiten. In wie weit ist dann ein Baustellenkoordinator nötig?

In nächster Zeit plane ich den Neubau des Wohngebäudes. Dieser Neubau wird sich ws. über eine lange Zeitspanne erstrecken. Meistens hängen die Kosten des Baustellenkoordnators auch von der Länge des Bauvorhabens ab.
Ideal wäre, wenn kein Baustellenkoordnator erforderlich wäre, wenn Firmen nicht gleichzeitig auf der Baustelle sind. Hat hier jemand Erfahrung damit?

Im Rahmen meiner landwirtschaftlichen Versicherung habe ich eine Bauherrnhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung würde mich dann ja auch von Regess-Ansprüchen schützen, falls auf der Baustelle unglücklicherweise wirklcih etwas passiert.

Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.10.2018  (#21)

zitat..
odyssee80 schrieb: Eine Abhängigkeit von der Fertigstellungsanzeige ist unsinnig.


Bevor du es Unsinn nennst, wäre ich mal auf deine Definition von "Baustelle" gespannt. Die Fertigstellungsanzeige beendet nämlich im weitesten Sinne deine Baustelle was Hoch- und Tiefbauarbeiten angeht. Und nicht jeder Handwerker neben einem anderen im Haus begründet wiederum eine Baustelle.

Der Link ist spannend: Kommentare und Erläterungen zum BauKG
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Bauarbeiten_Bergbau/Koordination_bei_Bauarbeiten/Kommentare_und_Erlaeuterungen_zum_Bauarbeitenkoordinationsgesetz_BauKG

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  •  odyssee80
28.10.2018  (#22)
servus raphael,
danke für den link, hab schon lange nicht reingelesen.
die definition baustelle ist spannend und im baustellendefinitionserlass auch ausführlich beschrieben.

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/cms/inspektorat/download.html?channel=CH3614&doc=CMS1449049711243&permalink=erl_baustellendefinition

asphaltierarbeiten gehören demnach zur Kat Tiefbau - hier kann für mein verständnis nur schwer eine auswärtige arbeitsstätte definiert werden.
für den hausbauer ist die eigene zufahrt asphaltieren keine baustelle mehr (eigentlich ist er ja fertig und hat dies auch mit der fertigstellungsanzeige angezeigt, nach zwei jahren wohnt er vermutlich auch schon dort), für den arbeitnehmer (asphaltierer) kann es für mein verständnis nur eine baustelle sein.

zitat..
rabaum schrieb: Und nicht jeder Handwerker neben einem anderen im Haus begründet wiederum eine Baustelle.


das stimmt. Maler, Rauchfangkehrer, ....da gibt es genügend beispiele im o.a. link.

die geringfügige koordinierung wird auch beschrieben - sehr interessant für jeden sanierer - lesenswert.

liebe Grüße
helgA

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  •  Everest
28.10.2018  (#23)
Vielen Dank für diese intressanten Links - diese helfen wirklich weiter. Auch die Erläuterungen dazu. Ich werde mir diese jetzt mal im Detail durchschauen und mich bei Unklarheiten vl. nochmal melden. :)

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  •  Vardi17
28.10.2018  (#24)
Danke, rabaum und odyssee, für eure interessanten, aufschlussreichen Links!

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  •  Gratkorn
28.10.2018  (#25)
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  •  Everest
18.8.2019  (#26)
Ich habe mich noch etwas genauer informiert. Grundsätzlich kann ein Baukoordinator jeder sein (die Aufzählung mit einer Hoch- und Tiefbauausbildung ist nicht abschließend, habe ich nach einer Rückfrage mitgeteilt bekommen). 
Somit kann man es auch selber machen. Eine Haftpflichtversicherung wäre natürlich empfehlenswert. 
Was mich persönlich noch interessieren würde, in wie weit man als Bauherr haftet wenn man selber mithilft, jedoch einen Koordinator hat. Weil dann ist man ja jeden Tag auf der Baustelle und müsste z.b. auch kontrollieren, ob die Punkte, welche der Koordinator bemängelt hat, auch korregiert würden. 

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  •  Summer2009
22.8.2019  (#27)
Habe erklärt bekommen, dass man unter 200m² Wohnfläche keinen Baukoordinator bestellen muss. (Burgenland)
Bauführer ebenso

Stimmt das so?
Muss man einen haben?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
22.8.2019  (#28)
Das ist alles im BauKG geregelt und dort steht weder drin, dass man keinen unter 200m2 braucht noch, dass jeder Baukoordinator sein kann. 

Hier der Gesetzestext: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146

Und hier ein paar Erläuterungen dazu: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Bauarbeiten_Bergbau/Koordination_bei_Bauarbeiten/Kommentare_und_Erlaeuterungen_zum_Bauarbeitenkoordinationsgesetz_BauKG


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
22.8.2019  (#29)

zitat..
Everest schrieb: Ich habe mich noch etwas genauer informiert. Grundsätzlich kann ein Baukoordinator jeder sein (die Aufzählung mit einer Hoch- und Tiefbauausbildung ist nicht abschließend, habe ich nach einer Rückfrage mitgeteilt bekommen). 

Anscheinend leider nicht korrekt informiert...
Es kann eben NICHT jeder sein, sondern nur jemand mit entsprechender Qualifikation.

Auszug aus dem Kommentar zum BauKG
Erläuterung § 3 Abs.3: Koordinatorenqualifikation
Die erforderliche Qualifikation ist an der Komplexität des jeweiligen Bauvorhabens zu messen; jedenfalls aber müssen die Personen über „einschlägige Ausbildung und einschlägige dreijährige Berufserfahrung“ verfügen...


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  •  Everest
23.8.2019  (#30)
Laut Arbeitsinspektorat ist die Aufzählung nicht abschließend. Es gibt auch scheinbar ein OGH Urteil. Habe aber noch nicht danach gesucht. 

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
23.8.2019  (#31)
Hier geht es um die Arbeitssicherheit der auf der Baustelle werkenden Personen!

Es ist für mich unverständlich, dass wegen ca. € 1200 die der Sigeplan bzw. Baukoordinator kostet so herumdiskutiert wird. Noch dazu wird der Sigeplan von der Baubehörde vorgeschrieben, allerdings nur vom Arbeitsinspektor kontrolliert (und der kommt ja bekanntlich nicht auf jede Baustelle). 
Interssanter wird es allerdings, wenn auf der Baustelle was passiert. Dann können die Kosten für Reha gleich mal die Kosten vom Rohbau einholen. Die AUVA ist hier zu Recht nicht zimperlich.

Auch empfiehlt es sich, seine Helfer für die Dauer der Hilfe bei der SVA anzumelden. Das kostet einen Schmarrn und hilft bei Unfällen. 

Also wer nach dem Motto "No Risk - No Fun" baut, spart euch den Baukoordinator und die SVA. 
Allen anderen würde ich den Baukoordinator und bei Bedarf die SVA empfehlen und den Tipp geben auch auf den SIGE Plan immer zu achten. 

Leider kenne ich im Bundesgebiet einige Negativ Beispiele, die aus Unwissenheit, Spargründen und was auch immer auf den Baukoordinator und den SIGE Plan verzichtet haben. Im Nachhinein hat denen der fehlende Baukoordinator SIGE Plan viel Geld gekostet hat; einschließlich Baustopp Verzögerungen und Folgekosten.

Und hier wurde auch von Bauherrnversicherungen gesprochen. Vergesst es bei Fahrlässigkeit. Da steigt jede Versicherung aus.

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  •  Everest
24.8.2019  (#32)
Es geht hier weniger um 1200 Euro, sondern in wie weit ein Baukoordinator sinnvoll ist.
SIGE Plan braucht man ab einer Baudauer von > 500 Manntagen. SIGE Plan kann man aber auch selber erstellen, wenn man den ein oder anderen gesehen hat (diese unterscheiden sich nur sehr wenig).

Es geht darum, in wie weit man als Bauherr hier alles in Richtung Baukoorinator deligieren kann, wenn man selber jeden Tag auf der Baustelle ist (ABGB Verkehrssicherungpflicht?).

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.8.2019  (#33)

zitat..
Everest schrieb: Laut Arbeitsinspektorat ist die Aufzählung nicht abschließend. Es gibt auch scheinbar ein OGH Urteil. Habe aber noch nicht danach gesucht.

Da sind aber Welten dazwischen. Nur weil die Aufzählung nicht taxativ ist, heißt das noch lange nicht, dass jeder das machen darf.

Ich warne nur davor, dass man sich aus Aussagen das herauspickt, was einem günstig erscheint. Die Aussage "jeder" ist schlicht und einfach falsch.


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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
24.8.2019  (#34)

zitat..
Everest schrieb: SIGE Plan braucht man ab einer Baudauer von > 500 Manntagen.

 Nicht unbedingt.

Schau mal hier nach. 
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.auva.at/cdscontent/load%3Fcontentid%3D10008.544304%26version%3D1445416457&ved=2ahUKEwibuLaj-5vkAhVHs4sKHS0OCjUQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw0ZEoDC79qRiY7QIfwgAjYO

Es reicht schon, wenn bei einem zweigeschossigen Haus das Dach drauf kommt.


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  •  Beachflyer77
24.8.2019  (#35)

zitat..
Squawvally schrieb: Auch empfiehlt es sich, seine Helfer für die Dauer der Hilfe bei der SVA anz

 Dann kann ichs gleich voom Baumeister machen lassen


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  •  Hobbyplaner
24.8.2019  (#36)

zitat..
Squawvally schrieb: Auch empfiehlt es sich, seine Helfer für die Dauer der Hilfe bei der SVA anzumelden

 😳 Hast du das gemacht? Waren/sind deine Helfer alle selbstständig, arbeitslos, teilzeitbeschäftigt, oder kann mann unselbstständige Arbeitnehmer auch mehr als 40 Std/Woche anmelden?🤔


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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
24.8.2019  (#37)
Soweit ich weiß kann man jeden Arbeitnehmer anmelden. Da fragst aber am Besten bei der SVA nach. Ich habe davon nicht Gebrauch gemacht, kenn aber einige  die das so praktiziert haben.
Vor allem bei den Baustellkontrollen war die Anmeldung dann doch ganz gut  

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
24.8.2019  (#38)
Umgekehrt haben aber die meisten Arbeitnehmer eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass Nebenbeschäftigungen zu melden sind. Fällt da eine Bauhilfe darunter? Wenn ja, wie ist es dann, wenn sich ein Helfer auf der Baustelle verletzt, in Krankenstand geht, aber dann Probleme mit dem Hauptarbeitgeber bekommt, weil gegen die Meldepflicht im Arbeitsvertrag verstoßen wurde. Also wahrscheinlich muss man das dem Arbeitgeber melden, wenn man von jemanden für Hausbauhilfe angemeldet wird.

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  •  Summer2009
27.8.2019  (#39)

zitat..

zitat..
rabaum schrieb:  


Anscheinend leider nicht korrekt informiert...
Es kann eben NICHT jeder sein, sondern nur jemand mit entsprechender Qualifikation.

Auszug aus dem Kommentar zum BauKG
Erläuterung § 3 Abs.3: Koordinatorenqualifikation
Die erforderliche Qualifikation ist an der Komplexität des jeweiligen Bauvorhabens zu messen; jedenfalls aber müssen die Personen über „einschlägige Ausbildung und einschlägige dreijährige Berufserfahrung“ verfügen...

 und was ist eine einschlägigie Ausbildung?

Habe Fachschule für Bautechnik absolviert.

Bis jetzt hat mich noch niemand darauf hingewiesen, dass ich einen Koordinator brauche. Mein Baumeister hat mir jemanden empfohlen. Nach Nachfrage kam aber heraus, dass man nicht verpflichtend einen bestellen muss!?
Dieser würde auch nicht 1200€ kosten, sondern fast das 3fache!

Zwecks Baustellensicherheit muss ich als Bauherr ja auch ein Gerüst für Zimmerer und Dachdecker bereitstellen. Das haben wir auch schon mitverhandelt...

Aber ehrlich gesagt hab ich das noch NIE bei einer Privat Baustelle so gesehen...emoji


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
27.8.2019  (#40)

zitat..
Summer2009 schrieb:  und was ist eine einschlägigie Ausbildung?


Das steht auf der verlinkten Seite von chrismo weiter oben. 

zitat..
Summer2009 schrieb: Habe Fachschule für Bautechnik absolviert.


Ob das vergleichbar ist mit bautechnischem Studium, FH, HTL wird zu prüfen sein. Hast du überhaupt mindestens 3 Jahre einschlägige Berufspraxis dazu?

zitat..
Summer2009 schrieb: Bis jetzt hat mich noch niemand darauf hingewiesen, dass ich einen Koordinator brauche.


Ist ja auch nicht die Pflicht von irgendjemandem, dich auf gesetzliche Regelungen hinzuweisen. Du musst dich aus Bauherr selbst informieren. 

zitat..
Summer2009 schrieb: noch NIE bei einer Privat Baustelle so gesehen

Was hast du noch nie bei einer Baustelle gesehen? Einen Baukoordinator? 


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  •  Summer2009
28.8.2019  (#41)
Baukoordinator hatte keiner meiner Freunde.
Ebenso wenig ein Gerüst beim Dachstuhl…


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