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Baukoordinator erforderlich

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  •  Everest
27.10.2018 - 1.9.2019
65 Antworten | 19 Autoren 65
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Hallo!
Das Thema Baukoordinator beim Hausbau wurde hier im Forum schon zigmal diskutiert. Ich habe jetzt viele Beiträge im Internet und hier im Forum durchgelesen, und teilweise findet man sehr unterschiedliche Aussagen.

Im Gesetz heißt es:
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.

Eine Definition des Begriffs aufeinanderfolgend habe ich im Gesetz nicht gefunden. Sind die Arbeiten noch aufeinanderfolgend, wenn ein paar Tage zwischen den Gewerken sind?

Ich habe eine Landwirtschaft und daher auch oft kleinere "Baustellen" (Rennovierung von baulichen Anlagen, Neubau einer Zufahrt, Neubau von Ställen, ...), wo z.B. 2 Firmen nacheinander arbeiten. In wie weit ist dann ein Baustellenkoordinator nötig?

In nächster Zeit plane ich den Neubau des Wohngebäudes. Dieser Neubau wird sich ws. über eine lange Zeitspanne erstrecken. Meistens hängen die Kosten des Baustellenkoordnators auch von der Länge des Bauvorhabens ab.
Ideal wäre, wenn kein Baustellenkoordnator erforderlich wäre, wenn Firmen nicht gleichzeitig auf der Baustelle sind. Hat hier jemand Erfahrung damit?

Im Rahmen meiner landwirtschaftlichen Versicherung habe ich eine Bauherrnhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung würde mich dann ja auch von Regess-Ansprüchen schützen, falls auf der Baustelle unglücklicherweise wirklcih etwas passiert.

Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

  •  NTWK
  •   Silber-Award
27.10.2018  (#1)
dein baumeister wird schon jemanden eintragen der das (auf dem papier) übernimmt. wahrscheinlich sich selbst. nur nicht zu lang herumfragen. 

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
27.10.2018  (#2)
und falls doch was passiert einfach auf den NTWK berufen...
der ist aus der branche, also fachkundige person...

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  •  NTWK
  •   Silber-Award
27.10.2018  (#3)
danke für die blumen

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  •  MartinSt
27.10.2018  (#4)
Wir haben darüber auch mit unseren Firmen gesprochen.
Die meinen alle das wir den einfach nicht brauchen...
Bin da etwas verunsichert so wie der TE!
Rechtlich brächte man ihn anscheinend... aber vl auch doch nicht... Alles iwie nicht ganz klar!!

Wenn du heute einfach ein Haus bauen wilst ohne GU dann ist das echt ein bürokratisches Labyrinth!

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  •  lepl1
27.10.2018  (#5)
Rechtlich gesehen darfst du auf der Autobahn auch nicht schneller als 130(bzw.140 km/h)fahren und trotzdem halten sich nicht alle daran. Solange du nicht erwischt wirst passt ja alles, sowohl beim Schnellfahren, bzw. dem Fehlenden Koordinator. Dumm ist es nur bei einer Kontrolle, bzw. sobald etwas passiert. Ich selbst würde nichts riskieren und so eine Koordination kostet ja nicht die Welt, bzw. nur einen Bruchteil dessen, was es dir an Regressansprüchen kosten könnte.

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  •  MartinSt
27.10.2018  (#6)
Ob man das so vergleichen kann...
Gut gesetzlich ist es nun mal so!

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  •  Everest
27.10.2018  (#7)
Genau auf den rechtlichen Aspekt hat meine Frage abgezielt. Was meint hier das Wort aufeinanderfolgend?
Theoretisch würde man ihn auch brauchen, wenn man z.B. die Küche saniert (neue Fliesen und Wasserinstallation), da mehr als zwei Firmen dazu benötigt werden. Auch wenn man nur eine PV-Anlage baut, da hier auch die Montagefirma und dann noch der Elektriker vor Ort ist.



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  •  Executer
  •   Gold-Award
27.10.2018  (#8)
Was steht denn im Abs. 3?

zitat..
Everest schrieb: Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.



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  •  MartinSt
27.10.2018  (#9)

zitat..
Everest schrieb: z.B. die Küche saniert


Guter Punkt!!

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  •  odyssee80
27.10.2018  (#10)
 §3 Absatz 1 - Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Vorraussetzungen nach Abs. 3 erfüllt.
Abs 3 - es darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder -ausführung einschlägige Ausbildung und eine mind. 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.

Küchensanierung - gutes Bsp - stellt euch bitte die Frage, welches Gefahrenpotential haben die einzelnen Arbeitsschritte - Küchendemontage, Fliesenabbruch, Wasserinst. umbauen, neue Fliesen, Küchenmontage - das Gefahrenpotential ist überschaubar - die Koordination auch.

schaut schon ganz anders aus bei der Montage einer PV Anlage - PV Anlagen werden nicht im Innenraum montiert - Dacharbeiten - Absturz und da ist es sinnvoll Sicherungsmaßnahmen so zu gestalten, dass das nachfolgende Gewerk (der Elektriker) diese auch nützen kann;

Spielen wir gedanklich weiter, der Bauherr überlässt die Sicherungsmaßnahmen für die PV Anlage den einzelnen Firmen, beide müssten diese Nebenleistung kalkulieren, durchführen und dann berechnen - doppelte Leistung.
Wenn jetzt nur von einer Firma etwas gegen Absturz ausgeführt wird, dieses wieder abgebaut wird und der zweite macht nichts, weil die Arbeiten in weniger als einem halben Tag erledigt sind und es passiert etwas, dann wird es im Sinne der Eigenevaluierung des Unternehmens und im Sinne der Koordinierungspflicht Fragen geben.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
27.10.2018  (#11)
Die "wird schon nix sein Politik" kann dich hier aber massiv treffen. Auf der Baustelle meines Arbeitskollegen hat sich ein Arbeiter die Fingerkuppe abgerissen. => Rettung. Polizei. Arbeitsinspektor. Es geht schneller als man glaubt.

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  •  Everest
28.10.2018  (#12)
Aber wo ist dann die Abgrenzung zwischen den Gewerken? Theoretisch würde man z.B. beim Hausbau dann den Koordinator solange brauchen bis die Einfahrt asphaltiert ist? Aber das macht aus meiner Erfahrung keiner, da es oft dann erst nach z.B. 2 Jahren erledigt wird.


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  •  Vardi17
28.10.2018  (#13)
Hallo Everest,
Ganz unabhängig vom rechtlichen Aspekt (der allerdings sehr wichtig ist): Es gibt so viele Dinge, die koordiniert sein wollen, damit alles genau zur rechten Zeit (oder überhaupt!) geschieht. Wolltest du das wirklich alles selber machen?

Nur ein Beispiel: Nicht nur der Tiefbauer, sondern auch der Installateur und Elektriker müssen da sein, wenn bestimmte Einführungen in den Keller zu machen sind; bzw. sind diese Einführungen genau abzusprechen. Selbiges gilt für den Hochbau: wenn hier nicht jemand koordiniert, dann stellst du hinterher fest, was man alles vorher hätte besprechen sollen ... was im Vorfeld zu planen und vorzubereiten ist, aber auch, wann eines von den anderen Gewerken vor Ort sein muss. Ich kann nur sagen, wir sind heilfroh um die tolle Koordination seitens unserer Baufirma, als berufstätige Laien hätten wir schon einige wichtige Dinge verabsäumt.

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  •  mike82
  •   Gold-Award
28.10.2018  (#14)
@Vardis
Ich glaube ihr verwechselt hier was.
Meines Wissens nach koordiniert der Baustellenkoordinator nicht die Gewerke untereinander in Bezug auf deren Arbeit (z.B. das der Tiefbauer und der Elektriker darüber sprechen wie sie den Stromanschluss machen), sondern der BauKo ist im Großen und Ganzen nur für die Sicherheit und den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich.



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  •  Everest
28.10.2018  (#15)
Aber genau diese Koordination übernimmt nicht der Baukoordinator den man beauftragt. Dieser kommt nur das ein oder andere Mal und begutachtet ob die Sicherheitsthemen eingehalten werden bzw. ob es eine SIGE-Plan gibt.
Die Koordination bleibt dann ohnehin wieder am Bauherrn hängen (so wie ich es von unseren Bauprojekten kenne), sobald man gewisse Gewerke eigens vergibt und nicht einen GU hat.

Bei großen Projekten übernimmt die Koordination dann typischerweise ein Projektleiter.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
28.10.2018  (#16)
Rechtlich gesehen brauchst du in deinem Fall einen. Da kommt es nicht nur auf die Gleichzeitigkeit an, sondern eben darum, dass mehrere Firmen nacheinander da sind und es jemanden geben muss, der Infos über Sicherheitsbestimmungen usw. zwischen diesen weitergibt. Das ist u.a. die Aufgabe vom Baukoordinator.

zitat..
Everest schrieb: Im Rahmen meiner landwirtschaftlichen Versicherung habe ich eine Bauherrnhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung würde mich dann ja auch von Regess-Ansprüchen schützen, falls auf der Baustelle unglücklicherweise wirklcih etwas passiert.


Sicherheitshalber nochmal bei der Versicherung nachfragen, vor allem auch ob z.B. das Fehlen eines Baustellenkoordinators als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, wo ja viele Versicherungen dann wieder aussteigen bzw. die Leistung deutlich kürzen.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.10.2018  (#17)

zitat..
Everest schrieb: Theoretisch würde man z.B. beim Hausbau dann den Koordinator solange brauchen bis die Einfahrt asphaltiert ist?


Nein, wenn du die Fertigstellungsanzeige hast, ist es ja keine Baustelle mehr im Sinne des Gesetzes.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
28.10.2018  (#18)

zitat..
mike82 schrieb: Meines Wissens nach koordiniert der Baustellenkoordinator nicht die Gewerke untereinander in Bezug auf deren Arbeit...


nein, terminlich in bezug auf deren arbeitseinsatz nicht. das macht der bauleiter oder der bauherr. bsplw termine vereinbaren.

aber der BauKo koordiniert die gewerke untereinander bzgl der gemeinsamen nutzung von sicherheitseinrichtungen und vermeidung von gegenseitiger gefährdung, bsplw daß keiner dem anderen eine grube gräbt...

dazu befragt er die gewerke bzgl deren risiken und sicherheitsmaßnahmen und stimmt diese aufeinander ab.

zitat..
Everest schrieb: und begutachtet ob die Sicherheitsthemen eingehalten werden bzw. ob es eine SIGE-Plan gibt...


den sollte er ja vorher erstellt haben.
wenn nicht hat ihn der planungskoordinator erstellt und der Bauko prüft ihn...

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  •  Vardi17
28.10.2018  (#19)
So ist das also ... danke für die Aufklärung, Mike und Arne!

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  •  odyssee80
28.10.2018  (#20)
das Bauarbeitenkoordinationsgesetz klärt im §1 den Geltungsbereich:
§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten - es geht um Sicherheit der Arbeitnehmer - NICHT um Termine, Arbeitsabläufe, Kosten,...

zitat..
Everest schrieb: Aber wo ist dann die Abgrenzung zwischen den Gewerken?


die Klarheit der Grenze zwischen den Gewerken ist oft nicht eindeutig und daher gibt es den planenden Beitrag, der die Schnittstellen betrachtet und festlegt, welche Maßnahmen für die Sicherheit aller Arbeiter wann und von wem zu errichten sind - das ganze wird dann im SiGe-Plan niedergeschrieben.

zitat..
Everest schrieb: Dieser kommt nur das ein oder andere Mal


das ist richtig, die Anzahl der Besuche richtet sich nach den Aktivitäten auf der Baustelle. Im EFH Bau werden diese Besuche nicht so häufig ausfallen, wie bei einem Wohnhaus für mehrere Familien oder Bau eines Krankenhauses.

zitat..
Everest schrieb: Die Koordination bleibt dann ohnehin wieder am Bauherrn hängen (so wie ich es von unseren Bauprojekten kenne), sobald man gewisse Gewerke eigens vergibt und nicht einen GU hat


wenn ein Baukoordinator bestellt ist hat dieser die Aufgabe den Bauherrn in Fragen der Sicherheit zu beraten. Der Bauherr alleine kann Maßnahmen durchsetzen, weil er als Auftraggeber die Ausführung seines Projektes vertraglich gestaltet. 
Die Entscheidung welche Maßnahmen für die Sicherheit der Arbeiter ausgeführt werden entscheidet somit der Bauherr.
Die Verpflichtung zur Koordinierung gem. BauKG hat nichts mit der Vergabeform (GU oder Einzelvergaben zu tun).

zitat..
Everest schrieb: Theoretisch würde man z.B. beim Hausbau dann den Koordinator solange brauchen bis die Einfahrt asphaltiert ist?


zitat..
rabaum schrieb: Nein, wenn du die Fertigstellungsanzeige hast, ist es ja keine Baustelle mehr im Sinne des Gesetzes.


die Situation ist gut gewählt um zu veranschaulichen - eine Einfahrt asphaltieren sind Bautätigkeiten. Wenn nur eine Firma kommt, dann gibt es keine Koordinierungspflicht gem. BauKG, kommen mehrere Firmen unterschiedlicher Gewerke (zB Elektriker für Spots in der Einfahrt, der Schlosser, der ein Schiebetor montiert, ein Haustechniker der die technische Anbindung einer in der Einfahrt versetzten Zisterne komplettiert) - dann gibt es eine Koordinierungspflicht.

Eine Abhängigkeit von der Fertigstellungsanzeige ist unsinnig.

zitat..
Everest schrieb: Die Koordination bleibt dann ohnehin wieder am Bauherrn hängen (so wie ich es von unseren Bauprojekten kenne


der Bauherr ist erst aus der Verantwortung gemäß BauKG wenn er gemäß §9 - Übertragung von Pflichten des Bauherrn - einen Projektleiter im Sinne des BauKG bestellt - das geht bei einem GU leichter als bei Einzelvergaben - wird jedoch nicht so oft gemacht.

 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
28.10.2018  (#21)

zitat..
odyssee80 schrieb: Eine Abhängigkeit von der Fertigstellungsanzeige ist unsinnig.


Bevor du es Unsinn nennst, wäre ich mal auf deine Definition von "Baustelle" gespannt. Die Fertigstellungsanzeige beendet nämlich im weitesten Sinne deine Baustelle was Hoch- und Tiefbauarbeiten angeht. Und nicht jeder Handwerker neben einem anderen im Haus begründet wiederum eine Baustelle.

Der Link ist spannend: Kommentare und Erläterungen zum BauKG
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Bauarbeiten_Bergbau/Koordination_bei_Bauarbeiten/Kommentare_und_Erlaeuterungen_zum_Bauarbeitenkoordinationsgesetz_BauKG

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