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Balkongeländer mit Drahtseilen

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  •  sensai
  •   Bronze-Award
25.1. - 27.1.2011
23 Antworten 23
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wir wollen ein Balkongeländer mit querverlaufenden
Drahtseilen machen.

Balkongeländer mit Stahlblechschürze.
Handlauf Edelstahlrundrohr,
Pfosten T- Stahl.
Füllung: Edelstahlseile

Steiermark; unsere Balkontüren sind alle versperrbar.

lt. einem Arbeitskollegen ist so ein Geländer aber
nicht mehr erlaubt.
Stimmt das?

  •  siegfried
  •   Silber-Award
25.1.2011  (#1)
wir - habens so ähnlich vor, nur nicht mit stahlseilen, lt. unserem architekten und schlosser kein problem da es ein privathaus ist und kein öffentliches gebäude. sind in nö zu haus.

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  •  altenberg
25.1.2011  (#2)
wurde bei einem Freund - bemängelt (Steiermark). Bei der Besichtigung bekam er den Tipp, das Geländer vorübergehend mit einer Plane zu verkleiden. Ist dann problemlos durchgegangen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
25.1.2011  (#3)
Was macht den Reiz aus, ein Geländer so zu konstruieren, - dass ein Kind prima raufklettern und vom Balkon stürzen kann?

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  •  siegfried
  •   Silber-Award
25.1.2011  (#4)
die - optik und die dazupassende linienführung zum restlichen gebäude. kinder haben meiner meinung unbeaufsichtigt sowieso nichts am balkon verloren.

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  •  sensai
  •   Bronze-Award
25.1.2011  (#5)
@altenberg
herzlichen Dank für den Tipp!
Eventuell werden wir nur die Steher montieren,
und die Seile erst nach der Endbesichtigung.
(Steher müssen vor dem Verfliesen angebracht werden)

Aber ist das jetzt generell verboten?
Steht da irgendwas konkret in der Steirischen Bauordnung darüber?

@siegfried
Danke, sehe ich genauso. Deshalb haben wir auch versperrbare Balkontüren.
Vollflächige Balkongeländer wollen wir wegen dem Lichteinfall
nicht. Optisch würden sie auch nicht passen.
Der Balkon wurde nur aus optischen Gründen gemacht und um
das Haus im OG kleiner zu bekommen. Nutzen werden wir ihn
nicht, da südseitig.

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  •  max122
  •   Gold-Award
25.1.2011  (#6)
§55 Abs (3) -
für steiermark....

§55
(3) Geländer sind so auszuführen, daß auch Kinder ausreichend geschützt sind. Sie dürfen keine Leiterwirkung aufweisen. Der kürzeste Abstand von Geländersprossen oder anderen Geländerteilungen darf 10 cm lichte Weite nicht überschreiten; dies gilt auch für den Abstand der Gländerunterkante zum Fußboden sowie zu Stufenvorderkanten.


2 min unbeaufsichtigt reichen. bei versperrbare balkontüren denke ich aber es müsste durchgehen. frag bei der gemeinde.

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  •  siddy
25.1.2011  (#7)
@sensai

Gib Bescheid ob dass der Bausachverständige vom Land akzeptiert - ich kanns mir eigentlich nicht vorstellen, sonst würden in der Bauordnung doch Ausnahmen angeführt sein! Wäre interessant!

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  •  charly144
26.1.2011  (#8)
preis - wie siehts denn preislich aus. hab festgestellt, dass so ein edelstahlseilgeländer nicht wirklich die okkassion ist. die seile gehen ja noch, aber wenn du alle beschläge usw. dazu nimmst, da kommen schöne summen zusammen.

könnte man schon fast überlegen glas dazwischen rein zu spannen...

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  •  max122
  •   Gold-Award
26.1.2011  (#9)
@siddy - es gibt eventuell die möglichkeit in der benützungsbewilligung anzuführen daß die benützung des balkons nicht freigegeben ist weil balkontüren IMMER versperrt sind. so müsste das auch ohne geländer durchgehen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
26.1.2011  (#10)
Man merkts ... wir sind mitten im Fasching .

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  •  sensai
  •   Bronze-Award
26.1.2011  (#11)
-ich glaube, ich sollte mir diese Variante nochmals durch
den Kopf gehen lassen. Ganz ungefährlich ist es nicht .....

Jedenfalls werde ich morgen ein Telefonat mit der
Gemeinde führen und generell anfragen, ob es überhaupt erlaubt ist.

Preislich ist die Stahlseilvariante weit günstiger als eine Glasverschalung.

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  •  re_nurb
26.1.2011  (#12)
Alternative zu den Drahtseilen...könnte ein Drahtgeflecht sein. siehe etwa hier:
http://www.meshart.de/index.php/produkte

Hat vom Aussehen her nichts mit einem Maschendrahtzaun oder Hasenstall gemeinsam.

Lediglich ein paar Seile als Absturzsicherung wär mir bei Kindern etwas zu gefährlich.

lg re_nurb

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  •  max122
  •   Gold-Award
26.1.2011  (#13)
@2moose - wieso? sollte ich mich angesprochen fühlen? mein baumeister sagte mir im privatbereich kann sogar stiegenhaus ohne geländer durchgehen. glaubte ich ihn nicht aber irgendeine lücke gibts da.
das gesetz zählt und gilt auch außerhalb vom fasching und wenn ich so wie sensai nur einen balkon wegen optik mache und ihn ohnehin nicht benützen will weil ich schon weiß das es eine fehlplanung ist!?!?
fassade danach gestalten daß alles zusammen passt und haufen geld gespart.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
26.1.2011  (#14)
Na, eh prima - alles gut! Dann noch das Klo zusperren (spart - Abwassergebühren), das Kamintürl (spart Rauchfangkehrerkosten) und die Kühlschranktür (spart Strom- und vor allem Lebensmittelkosten).
Ansage wie " ... Balkon versperren und/oder Geländer ganz weglassen weil Fehlplanung ..." muss man sich auf der Zunge zergehn lassen. Stimmt - für Fasching eigentlich eh schon zu traurig. Weil der Schlüssel zu den Türen irgendwann dauernd an der Stür steckt (weil lästig) und irgendwann prackts da wen runter. Stiege dito. Leider meist die Falschen (also nicht den "Planer").
Gesetzeslücken auszureizen scheint ein Volkssport zu sein - selbst wenns gegen den Hausverstand und auf Kosten der Sicherheit der Bewohner und Gäste geht. Hauptsache die Optik stimmt ... allein, selbst da fehlt mir der Glaube.
P.S. Nicht vergessen: Rechtschutz aufstocken lassen!

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  •  johro
  •   Gold-Award
26.1.2011  (#15)
Hallo - soweit ich weiß ist in NÖ ist ein Stiegengeländer bzw Handlauf vorzusehen, ab 1m stiegenbreite beidseitig und auch ein Balkongeländer ist pflicht mit max. 10cm Stangen abstand, (ob das nun gespannte seile oder Stäbe sind dürfte egal sein)

lg
johannes

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  •  2moose
  •   Gold-Award
26.1.2011  (#16)
Wenn sie vertikal verlaufen, ist es egal (man kann ned - raufklettern) ... aber ob das nicht die Linienführung zerstört!? emoji

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  •  max122
  •   Gold-Award
27.1.2011  (#17)
@sensai ... besorgter moose - zitiere dich nochmal sensai:"Der Balkon wurde nur aus optischen Gründen gemacht und um das Haus im OG kleiner zu bekommen. Nutzen werden wir ihn nicht, da südseitig."

dann mach eine fixverglasung bei der türe rein.
dann passt die linienführung und sicherheit und moose braucht sich keine sorgen mehr machen daß jemand runterkippt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.1.2011  (#18)
also - dafür, dass moose keine kids hat, muss ich als papa von 2 kids sagen: respekt, da hast du den nagel auf den punkt getroffen! grad eben die tatsache, dass eigentlich "keiner rauf darf" macht die sache umso spannender für kids und deren feundesbesuch. würde da auch sicherheit der optik vortritt geben.

hab im OG zwar keinen balkon, ober bodentiefe doppelfl. balkontüren, gesichert durch einen vertikalen franz. balkon und versperrbare flügel.
man soll es nicht für möglich halten, auf was für ideen die lieben kleinen so kommen.... : )

glas wäre m.M. nach auch sehr ok und sieht top aus!

grüsse, alex

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  •  sensai
  •   Bronze-Award
27.1.2011  (#19)
zur Allgemeine Beruhigung - ich habe gerade mit der Gemeinde telefoniert.

querverlaufende Seile oder andere querverlaufende Balkongeländer
(Leiterwirkung) sind definitiv verboten.

Gestern abend noch länger mit der Gattin gesprochen.
Das Risiko waren uns vorher nicht bewusst. Das Risikio, das die
Türen einmal nicht versperrt sind und etwas tragisches passieren
kann ist uns defintiv zu hoch.

Da die Seilvariante eindeutig günstiger als jede andere Variante
ist, werden wir jetzt die Seile vertikal mit einem maximal
Abstand von 10 cm machen. Da kommt kein Kind durch.

gsd habe ich diese Frage hier in diesem Forum gepostet.
Dank der sehr kritischen Antworten (zb. 2moose) überdenkt
man seine Entscheidung nochmals.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.1.2011  (#20)
..@sensai, das freut, für konstruktive diskussionen ist das forum ja gedacht!

lg, laex

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
27.1.2011  (#21)
@max122 - Du hast den Kleinhausparagrafen nicht am Radar:
§ 112 Kleinhäuser
Für Kleinhäuser gelten nachstehende Erleichterungen:
...
2. Zusätzliche Erleichterungen für Ein und Zweifamilienhäuser:
...
d) für Geländer und Brüstungen ausgenommen Fensterbrüstungen gilt § 55 hinsichtlich der Höhe, Breite und Ausführung nicht;
Mach die Seile also quer, und es wird OK sein.

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