« Finanzierung  |

BA ändert AGB - Sonderkündigungsrecht Kreditvertrag

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  mi2ke
  •   Bronze-Award
29.7. - 30.7.2025
8 Antworten | 4 Autoren 8
8
Hallo zusammen,

Die BA verschickt aktuell Änderungen an ihren AGBs. Dabei informieren sie mich als Kunden über ein Sonderkündigungsrecht wenn ich den Änderungen nicht zustimmen möchte.
Wisst ihr ob ich dieses Recht auch für eine pönalfreie Kündigung meines Fixzinskreditvertrags verwenden kann?

Wäre eine gute Gelegenheit das Thema Umschuldung anzugehen.

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.7.2025 22:17  (#1)
Kredite sind dabei explizit erwähnt?
Kann ich mir nicht vorstellen, da einseitige Änderungen ohne wirtschaftliche Notwendigkeit bei bestehenden Kreditverhältnissen für die Bank bindend sind.


1
  •  mi2ke
  •   Bronze-Award
30.7.2025 7:35  (#2)
Danke für deine Antwort! Ja, in meinem Kreditvertrag steht folgendes dazu:
"Im Übrigen gelten, sofern keine gegenteiligen Bestimmungen vereinbart sind, die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG“, die durch Aushang in unseren Geschäftsräumen publiziert sind."

Und in der aktuellen Kommunikation der Änderungen dieser AGBs steht folgendes:
"Wenn Sie mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, den Änderungen bis 4. Oktober 2025 zu widersprechen. Als Verbraucher:in haben Sie weiters das gesetzlich vorgesehene Recht, Ihre Rahmenverträge für Zahlungsdienstleistungen (wie insbesondere Ihren Kontovertrag) bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos und fristlos zu kündigen."


1
  •  andi102
  •   Gold-Award
30.7.2025 8:55  (#3)
Normal sind sie nicht kündbar, du könntest das schreiben zb von der ak prüfen lassen, ev. Ist ihnen irgendein Fehler unterlaufen. Schlechte Mitarbeiter gibt es überall 😁

1


  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.7.2025 9:37  (#4)

zitat..
mi2ke schrieb: Die BA verschickt aktuell Änderungen an ihren AGBs. Dabei informieren sie mich als Kunden über ein Sonderkündigungsrecht wenn ich den Änderungen nicht zustimmen möchte.

Das verschicken viele Banken derzeit. Dabei geht es um die Adaptierung des Zahlungsdienstegesetzes. Gemäß Beschluss des EU-Parlaments wurde ja festgelegt, dass ab 2025 sämtliche EUR Überweisungen im EWR-Raum in Echtzeit durchgeführt werden müssen - ab Jänner müssen Banken in Echtzeit empfangen können und ab Oktober (und darauf bezieht sich das Update der AGB) müssen diese auch in Echtzeit versenden können.

Insofern ...

zitat..
mi2ke schrieb: Wisst ihr ob ich dieses Recht auch für eine pönalfreie Kündigung meines Fixzinskreditvertrags verwenden kann?

... hat das auf dein Kreditverhältnis mit der Bank keinerlei Einfluss, da das Kreditkonto kein Zahlungsverkehrskonto ist.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.7.2025 10:13  (#5)
Hab' ich dann gestern vergessen:
wie LiConsult richtig schreibt geht es da um den Zahlungsverkehr und Konten. Das gibt' s ja schon lange, das Banken z.B bei Anpassungen der Kontoführungsgebühren anführen, widersprechen zu können. Das machen ja grundsätzlich alle Institute so. Die Alternative ist das Konto zu wechseln.

1
  •  mi2ke
  •   Bronze-Award
30.7.2025 11:24  (#6)
Danke für eure Antwort.

ja genau, hab mir ein paar Gegenüberstellungen angesehen, die betreffen primär das Girokonto.
Guter Tipp mit der AK, hab ihnen die Sachlage mal geschildert - vermutlich aber ist es so wie ihr oben erklärt.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.7.2025 13:11  (#7)
Ziemlich sicher sogar, den Weg zur AK wirst dir sparen können.

1
  •  mi2ke
  •   Bronze-Award
30.7.2025 13:35  (#8)
Ja, wurde mir von der AK auch so bestätigt, ihr lagt alle richtig - top, danke nochmals!

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Kreditvermittlung durch Infina