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Installateur - Skonto abziehen?

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  •  Youlia223
9.4. - 14.4.2024
9 Antworten | 9 Autoren 9
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Wir waren mit unserem Installateur und den ausgeführten Arbeiten insgesamt überhaupt nicht zufrieden. Wir mussten ihm ewig wegen Terminen und Fertigstellung der Arbeiten (z.B. Installation der Sanitäreinrichtung) nachlaufen. Sogar 3 Monate nach Einzug ins Haus waren noch immer nicht alle Arbeiten erledigt. Dazu kamen etliche Probleme wie z.B. extreme Verkalkung trotz Wasserenthärtungsanlage, merkwürdige laute Klopfgeräusche im Technikraum, nicht funktionierende Toilettenspülung, eiskalte Fußböden in den Badezimmern, Geruchsentwicklung durch nicht eingebautetes Siphon.. und und und... 
Sprich, die Arbeiten wurden nicht nur sehr schleppend sondern teilweise auch schlappig ausgeführt. 
Aktuell warte ich auf die Endabrechnung und bin echt dazu geneigt mir zumindest einen Skonto abzuziehen für den Ärger und die Probleme, die ich mit dem Installationsbetrieb und den ausgeführten Arbeiten hatte. Abgesehen davon, haben wir die Sanitäreinrichtung extra über ihn bestellt (wo er fett an Provision verdient) und er möchte mir dennoch seine Arbeitszeit voll verrechnen (mit seinem total überzogenem Stundenhonorar). Dann hätten wir gleich bei OBI, Megabad und Co einkaufen können...

Er hat sich nun außerdem derart lange mit der Rechnungsstellung Zeit gelassen, dass sich das Geld am Bausparkonto nun langsam aber sicher dem Ende zuneigt... sprich, es wird echt echt knapp.

Was meint ihr? Was würdet ihr machen? Nachverhandeln wenn die Rechnung da ist? Oder einfach frech den Skonto abziehen? 

  •  Rotkehle
  •   Bronze-Award
9.4.2024  (#1)
Skonto ist ein Abzug der für schnelle Bezahlung einer Rechnung vom Leistungserbringer eingeräumt wird. Sollte auf der Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug stehen, und das tut es meistens, ist gar nichts mit Skonto. 

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  •  Youlia223
9.4.2024  (#2)
Bei der Baumeister Rechnung stand auch nix von Skonto, bekommen haben wir ihn trotzdem...

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  •  Benji
  •   Gold-Award
9.4.2024  (#3)
Natürlich darf dir dein BM nachträglich Skonto gewähren.

Aber du kannst nicht einfach unberechtigt (weil nicht vereinbart) Skonto einbehalten, das kann dein I nsti nachfordern (und wird damit durchkommen).

Außerdem, so wie du erzählst wie das gelaufen ist: das klingt eher nach 10-15 % Preisnachlass, nicht nach 3% Skonto

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  •  thohem
9.4.2024  (#4)
Ist denn jetzt alles, wie es sein soll?

zitat..
Youlia223 schrieb: Er hat sich nun außerdem derart lange mit der Rechnungsstellung Zeit gelassen, dass sich das Geld am Bausparkonto nun langsam aber sicher dem Ende zuneigt... sprich, es wird echt echt knapp

Er hat euch also einen Kredit gegeben zu 0%, nett von ihm. Da habt ihr dann aber sehr eng kalkuliert wenn das Geld knapp wird und das Argument lautet: dann hätte er früher Rechnung stellen müssen. Die zwei Dinge haben halt nix gemein


zitat..
Youlia223 schrieb: Abgesehen davon, haben wir die Sanitäreinrichtung extra über ihn bestellt (wo er fett an Provision verdient)

Wieso war das im Vorhinein nicht ausgemacht und geschrieben, dass er das dann billiger einbaut?




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  •  Zypern
9.4.2024  (#5)
Mängelrüge schreiben und den Rest Betrag einbehalten bis alles (!) erledigt ist. Notfalls mit Rechstanwalt. Keine Gnade, weil denen ist es komplett wurscht, ob euer Haus funzt oder nicht. Und ihr ärgert euch ewig.

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  •  Shan
  •   Gold-Award
10.4.2024  (#6)
Mängelrüge, machbare Frist (1 Monat sollte im Normalfall reichen) zur Mängelbeseitigung stellen. Eventuell bei einem Anwalt deines Vertrauens informieren wie viel Geld du vom Rechnungsbetrag einbehalten kannst. Wichtig ist alles schriftlich zu machen, eventuell eine andere Firma suchen und einen Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung holen und diese Summe einbehalten, das aber auch alles der eigentlichen Firma mitteilen. Wenn du die gesamte Rechnungssumme einbehältst, läuft es auf eine Klage raus und dann hast du zusätzlich Gerichtskosten (da Arbeiten erledigt wurden, hat die Firma Anspruch auf eine Abgeltung der erledigten Leistungen) und bei dieser Klage geht es nicht darum was fehlerhaft ist, sprich es wird im Fall, dass es vor Gericht geht für euch teurer.

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  •  Takeiteasy
  •   Bronze-Award
11.4.2024  (#7)

zitat..
thohem schrieb: Er hat euch also einen Kredit gegeben zu 0%, nett von ihm.

Er hat einfach noch keine Rechnung gestellt, würde ich sagen, aber keinen 0% Kredit. Es obliegt dem Installateur ja selbst, wann er nach korrekt erledigter Arbeit die Rechnung vorlegt. Dieser scheint es nicht eilig gehabt zu haben oder einfach zu viel Aufträge, sodass er bei anderen Kunden die Rechnung deswegen ebenfalls erst später zusendet.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.4.2024  (#8)
In deiner von Frust geprägten Situation (verständlich) hast du leider alles mögliche in einen Topf geworfen, das erst mal auseinander dividiert werden muss, um hier brauchbar zu antworten.

zitat..
Youlia223 schrieb: Skonto abzuziehen für den Ärger und die Probleme

Wurde eh schon richtig erwähnt, ein Skonto hat nichts mit Mängeln zu tun, sondern bezieht sich rein auf gewährte Konditionen für eine besondere Zahlungsfrist. Ein Skonto ist auch kein Rabatt.

zitat..
Youlia223 schrieb: Zeit gelassen, dass sich das Geld am Bausparkonto nun langsam aber sicher dem Ende zuneigt

Was kann dein Vertragspartner dafür, dass du nun Liquiditätsprobleme hast? Für dein Finanzmanagement bist allein du verantwortlich.

zitat..
Youlia223 schrieb: mit seinem total überzogenem Stundenhonorar

Das wird ja wohl im Vorfeld ausgemacht worden sein?

zitat..
Youlia223 schrieb: haben wir die Sanitäreinrichtung extra über ihn bestellt (wo er fett an Provision verdient)

Wofür er dann auch Gewährleistung geben muss. Weiters stelle ich die fette Provision in Zweifel, da die meisten kleineren Betriebe unattraktive Preise vom Großhandel bekommen.

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
14.4.2024  (#9)
Ich lese nicht raus, dass es noch Mänhel gibt. Er scheint nun - vielleicht länger als geplant - alle Mängel fertiggestellt zu haben. Einen Preisnachlass einfach einzubehalten wegen "Ärger" ist nicht drin, und wird er zurückfordern und für euch wird es noch teurer (Mahnung, Inkasso etc.). Was ist tun könnt ist einen Preisnachlass versuchen auszuverhandeln für Ärgernisse. Das wäre dann eher eine Kulanzhandlung seinerseits. Ich hätte jetzt nicht rausgelösten, dass euch ein Schaden entstanden ist, der einforderbar wäre. Am Ende scheint er alles erledigt zu haben. Das ist sein Recht: Mängelrüge, Ausbesserungsarbeit, fertig. Erst wenn er nicht fähig oder willens ist die Mängel zu beheben könnt ihr auf Wandlung bzw wenn da nicht möglich ist auf Schadenersatz. 

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