Niedrigstenergiehaus

Dieser Begriff ist als Steigerung des "Niedrigenergiehaus" an sich nur gebräuchlich, um eine ausgezeichnete thermische Gebäudequalität zu beschreiben, die den Passivhausstandard jedoch nicht ganz erreicht oder erreichen will.

Der Übergang zum Passivhaus und der verzicht auf ein konventionelles Heizsystem verlangt nämlich nochmals einige Maßnahmen, die nicht für jeden Bauherrn durchgeführt werden wollen. In diesem Zusammenhang sind zum Beispiel die Themen Wärmebrückenfreiheit oder Passivhausfenster zu nennen.

Eine "amtliche" Erwähnung findet der Begriff "Niedrigstenergiehaus" jedoch in Oberösterreich. Dort wird im Rahmen der Wohnbauförderung das Niedrigstenergiehaus als ein Einfamilienhaus oder ein Reihenhaus definiert, das eine Energiekennzahl von 30 kWh/m²a unterschreitet. Für solche Häuser kann eine erhöhte Wohnbauförderung beantragt werden.

Auf diesem thermischen Standard sind natürlich mechanische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Pflicht, da nur mit verstärkter Dämmung die Erreichung dieser Energiekennzahl nicht mehr so einfach ist.

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