Die Bruttogeschoßfläche oder
Bruttogrundrissfläche (BGF) ist die Summe
(Gesamtheit) aller einzelnen Geschoßflächen, die aus den
Außenabmessungen (äußeren Begrenzungen) der einzelnen Geschoße
ermittelt wurde. Äußere Begrenzung heißt in diesem Zusammenhang
inklusive Verputz oder Oberflächenverkleidung, also nicht nur
Rohbaumaß. Im Unterschied zur Nettofläche oder zur Wohnnutzfläche
sind also alle Wände enthalten.
Als Abschätzung kann die
Bruttofläche eines Geschoßes mit der
Anzahl der Geschoße multipliziert
werden. Etwas anders verhält es sich bei
ausgebauten Dachgeschoßen, da unter
niedrigen Dachschrägen nicht die volle
Grundfläche genutz werden kann. Hier
wird bei der Berechnung der
Bruttogeschoßfläche mit einem Faktor
abgemindert.
Die genauen Richtlinien
zur Berechnung der BGF können der ÖNORM
B 1800 entnommen werden. Weiters sind in
dieser Norm u.a. die
Nettogrundrissfläche und die Nutzfläche
definiert.