Zusammenfassung: [NÖ] Frage Aufschließung Ergänzungsabgabe KORREKTURBESCHEID | Baurechtforum auf energiesparhaus.at
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[NÖ] Frage Aufschließung Ergänzungsabgabe KORREKTURBESCHEID (Zusammenfassung)

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  •  Starkregen
17.3. - 20.3.2025
Zusammenfassung aus 6 Antworten von 3 Autoren
Hallo,
ich [NÖ] habe das Forum im Internet gefunden und bringe einen ungewöhnlichen Fall:

- Baubescheid für minimalen Zubau März. 2018
- Fertigstellungsanzeige Jan 2023
- NÖ jetzt obligate Ergänzungsabgabe für Aufschließung wegen Zubau von Bauklasse 1 auf Bauklasse 1,25 im Feb 2023 erhalten.
- Betrag bezahlt
- Jetzt März 2025 kommt "Korrektur-Bescheid" der Gemeinde.
- Grund dafür: Zahlendreher.   Das Grundstück ist 957 m2 groß,, sie haben mir aber für 597m2 vorgeschrieben.
Frage: Auslöser für Ergänzungsabgabe war doch der Baubescheid von März 2018
Da müsste doch spätestens ab 1. 1. 2025 Verjährung eingetreten sein.
Oder gilt das für einen Irrtum nicht?
(OT: Es war nur ein minimaler Zubau und die ursprüngliche Summe war mir bereits mehr als genug. Wenn ich gewusst hätte dass Ergänzung zu zahlen ist hätt ich es womöglich gelassen.)
Danke für jede Hilfe!
Alles Gute für eure Projekte!
 
 

In der Diskussion wurde die rechtliche Grundlage eines Korrekturbescheids erörtert. Teilnehmer hinterfragten die Erforderlichkeit eines Titels gemäß BAO für die Änderung des Bescheids. Es wurde auf die Verjährung im Zusammenhang mit Abgabenansprüchen hingewiesen, insbesondere dass diese nach fünf Jahren ab Ablauf des Entstehungsjahres beginnt und um ein Jahr verlängert werden kann, wenn bestimmte Amtshandlungen stattfinden. Zudem wurde empfohlen, Rechtsmittel einzulegen, da die Rechtmäßigkeit des Korrekturbescheids fraglich sei und die Verjährungsfrist möglicherweise noch nicht abgelaufen ist. Ein Anwalt wurde als Ansprechpartner für weitere rechtliche Klärungen vorgeschlagen.

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