Hallo Leute,
Stimmt es, dass man mindestens die bezogene Leistung auch wieder zurück ins Netz speisen darf.
Sprich bei einer Nachzählersicherung von 25A beträgt die Bezugsleistung 4kW und die Einspeisebegrenzung muss dann auch mindestens 4kW betragen?
Weiteres beträgt dann die Rückspeiseleistung bei einer 35A Sicherung minimum 7kW?
MFG
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In der Diskussion geht es um die Einschränkungen der Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen, die stark von der Bezugsleistung und der Netzkapazität abhängen. Teilnehmer berichten von unterschiedlichen Situationen hinsichtlich der maximalen Einspeisung und den notwendigen Netzumbauten. Es wird auf gesetzliche Fristen für Genehmigungen eingegangen, sowie auf die Herausforderung, dass Netzbetreiber oft nicht in der Lage sind, die benötigten Kapazitäten kurzfristig bereitzustellen. Außerdem wird die Problematik diskutiert, dass Ausbaukosten auf private Betreiber umgelegt werden, was zu Unmut führt. Der Wandel in der Energiepolitik und die Dringlichkeit eines Netzausbaus werden ebenfalls thematisiert.
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