Speicher - einspeisen und laden verboten?
23.7.
-24.7.2026
30 Antworten
12 Autoren
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mündlich? schriftlich? in meinem Netzzugangsvertrag steht davon nix, ich speise fleissig ein in der Nacht. Wird eh alles von der BEG und EEG abgenommen. Der finanzielle Aspekt war natürlich komplett egal .... ;) |
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Leider nur mündlich im Webinar zur Vorstellung der Parallellaufbedingungen. Also es haben genug Leute gehört, aber schriftlich hab ich nichts. Naja... Der Spieltrieb war natürlich auch ein Argument. Aber was ich damit sagen wollte, das Netz hätte nur Vorteile gehabt. Drum verstehe ich das Verbot nicht. |
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Wo steht das, dass dein Betriebskonzept das vorsieht? Bekommst du einen neuen Netzzugangsvertrag? "Begründung habe ich natürlich keine bekommen" Die müssen sich doch auf irgendwas beziehen. Paragraphen oder irgendwas. |
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Keine Ahnung, im Vertrag. Vielleicht leiten sie das aus der Angabe "Überschusseinspeisung" ab. Die Anlage ist neu und soll jetzt ans Netz gehen. Hab mir leider zu lange Zeit gelassen und der Vertrag vom letzten Jahr wurde storniert. Selber schuld, weiß ich eh. Im Vertrag nicht. Rückfrage steht noch aus. Hätte nur gerne vorher gewusst, ob irgendwer sowas schon gehabt hat, bzw sich vorstellen kann, welchen Zweck sie damit verfolgen könnten. |
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Naja der Überschuss wird ja in den Speicher geladen. Und das, was du auch aus dem Speichern icht brauchst, ist auch Überschuss. Aber wie geschreiben, ich weiss auch nicht wie es dort angegeben wurde. Naja der Zweck ist, dass die Netz NÖ nicht beurteilen kann, wann du wir einspeist. Wenn du nur das Zeitfenster der Sonne hast, dann ist eine Einspeisung planbar. Machst du das nun nachts, könntest du auch einfach nicht einspeisen. Also nicht planbar. Den Bezug auszuschließen ist aber lachhaft. Der Speicher wäre nichts anderes wie ein Verbraucher. Solange du da also keine Schieflast hast ist das quasi irrelevant. Mal davon abgesehen, dass du dann mehr bezahlen würdest, wenn du den Akku lädst um ihn nachts wieder zu entladen. Der Netzbetreiber würde damit sogar Geld verdienen. Und du vielleicht 1-2ct... |
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Ich stelle mir vor, dass die Speicherentladung in geringer Menge bisher egal war. Bei steigender Menge ergeben sich wohl eher regulatorische Themen, dass nicht mehr beweisbar ist, aus welchen Quellen der Strom stammt. Jemand könnte ja den Speicher mit Strom aus fossiler Zusammensetzung laden und über die Entladung ins Netz als PV Strom verwerten. Selbst bei Netzbezug beim Laden mit Ökostrom würde das mit den Herkunftsnachweisen nicht mehr so recht klappen, weil die selbe kWh dann 2 Zertifikate bekommen würde. Im Grunde wären alle Wechselrichter mit Batterien die vom Netz laden können und einspeisen möchten als eigenständige Erzeugungsanlagen zu sehen, die Strom unbekannter Herkunft pproduzieren. Ich persönlich möchte aber auch nicht irgendwann beweisen müssen, dass mein gesamter Strom eh nur von der PV kommt oder noch schlimmer, es technisch verhindern müssen, dass er woanders herkommt. Vielleicht möchten die Netzbetreiber das Thema schon im Keim ersticken. |
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Der Netzbetreiber wälzt hier den §111 ElWG vollständig auf den Kunden ab. Der soll dafür sorgen, dass seine Hardware das nicht kann. Und liefert selbst nichts. Das geht natürlich. Der Elektriker muss im Wechselrichter anwählen, dass aus Grid laden deaktiviert ist und dass zero export to ct also kein entladen aus dem Speicher möglich ist.Ich weiss aber nicht, ob das wirklich so zulässig ist, das Dumme ist, dass wir gerade in der Umstellung sind. Der Netzbetreiber KÖNNTE ja auch einfach aus dem Bezug und Einspeisen erkennen, dass der Strom irgendwo herkommen muss und das plausibel mit den eingetragenen PV-Daten korrelliert. Wenn er wollte. Will er? "Selbst bei Netzbezug beim Laden mit Ökostrom würde das mit den Herkunftsnachweisen nicht mehr so recht klappen, weil die selbe kWh dann 2 Zertifikate bekommen würde. " Dieses Problem könnte man umgehen. Indem man 100% Ökostrom als Bezug hätte. Die Argumentation, dass man den Strom ja auch mit einem Notstromaggregat herstellen KÖNNTE wäre dann wirklich schon lächerlich. Wobei mich auch das nicht wundern würde. |
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Das Thema mit der Herkunft ist von mir aus noch nachvollziehbar. Dafür würde aber eine Bedingung genügen - entweder nicht ins Netz entladen (dann interessierts keinen), oder nicht aus dem Netz laden (dann bleibt nur PV als Quelle übrig). Wenn ich dadurch meine Lastspitzen kappen kann, zahle ich weniger. Und das könnte man sowieso, auch ohne den Umweg über den Speicher. |
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Speicher von Endkunden reduzieren das Geschäft vom Netzbetreiber und vom Energielieferanten (nicht nur der eigenen EVN Mutter). Da Speicher jedoch hilfreich sind und auf diversen Märkten Gewinne erwirtschaften können, versucht die Energiewirtschaft dies im eigenen Bereich zu behalten.(zB. mit grossen Batteriesystemen). Es ist die Summe der kleinen Aktionen, die hier die Grenze zwischen Klein und Groß beeinflussen. Dazu zählen Anschlußbedingungen wie hier, "Probleme" mit Herkunftsnachweisen oder Ausgleichsenergie zwischen den Bilanzkreisen, technische Limits wie mindestens 50 kW Anschluss um überhaupt als systemdienlich zu gelten, umdefinieren von Begriffen wie Schwarmspeicher (die hier eher Quartierspeicher statt VPP's sind), verhindern von saisonalen Betriebsmodellen um die Leistungsspitzen im Sommer beim Einspeisen zu nivellieren und glätten des Bezuges im Winter zu ermöglichen. Man darf nicht vergessen wie transformativ die dezentralen erneuerbaren Technologien für das 100 jährige Geschäftsmodell der Energiewirtschaft ist. Ein bißchen Widerstand kann erwartet werden. Das gehört zum Spiel. |
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@PVAndyE du unterstellst ihnen da, ausschließlich in ihrem eigenen (finanziellen) Interesse zu handeln. Meinst du, dass man dagegen was tun könnte, oder ist das rechtlich gedeckt? |
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Ziviler Ungehorsam dann aber auch. |
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In eigenem Interesse zu handeln ist per se nicht illegal. Deshalb gibt es ja das große finanzielle Investment in den Interessenverband Österreichsenergie, um die formalen Rahmenbedingungen für die eigenen Ziele und Bedürfnisse positiv zu beeinflussen. "Machen" kann man immer etwas. In deinem Fall würde ich ein "offizielles" Mail an NetzNoe schicken und um schriftliche Antwort ersuchen, warum die NetzNoe explizit von der Vereinbarung der Netzbetreiber mit der EG Koordinationsstelle des Wirtschaftsministeriums Betreff einspeisen vom Speicher abweicht. Die NetzNoe war damals dabei. Bestehe auf einer schriftlichen Antwort. Abhängig von der Antwort löst sich das Problem in Luft aus, oder du hast schriftliche Evidenz, daß eine Abteilung der NetzNoe was anderes sagt als die andere. Wenn man nicht wie ein Trampl auftritt und konstruktiv und höflich bleibt, löst sich das vielleicht. Gegebenfalls hast du einen Vertrag von einem Bekannten, wo das nicht drinnen steht. Ein weiterer Schritt in dem Prozess. |
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Sie reduzieren nicht das Geschäft, sie erhöhen für den Lieferanten massiv die Ausgleichsenergiekosten. Stell dir vor, dass jeder anfängt in der Nacht beliebig aus dem eigenen Speicher ein- und auszuspeisen... Der Lieferant erstellt für den nächsten Tag eine Prognose für sein Portfolio an Haushaltskunden, basierend auf den Infos die er hat (zB Daten aus Vergangenheit, PV Leistung, Wärmepumpe j/n etc). Dieses Risiko preist er beim Verkaufspreis ein, aber es bedeutet, dass er für jede kWh wo er auf Viertelstundenbasis daneben liegt, teuer Ausgleichsenergie kaufen oder verkaufen muss. Das kann also ins Geld gehen. Derzeit machen das aber noch nicht so viele... Ich verstehe, dass das vom Lieferanten (derzeit) nicht gewollt wird. Dem Netzbetreiber kann es wurscht sein, er verrechnet seine Kosten eh mit einem Aufschlag weiter. Professionelle Händler / Speicherbetreiber betreiben eine eigene Bilanzgruppe (oder sind zusammen mit anderen Händlern) und müssen daher jede kWh selber liefern im Intraday Markt. Man kann die also nicht miteinander vergleichen. Endkunden nehmen ihnen also nicht das Geschäft weg... |
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Hallo christoph1703, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Speicher - einspeisen und laden verboten? |
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Ich habe jetzt mal unvoreingenommen nachgefragt, woher diese Passage kommt. Im besten Fall hat nur der Elektriker was falsches angekreuzt und damit das falsche Betriebskonzept ausgewählt. Hast du da vielleicht einen Link dazu? |
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Speichereinbindung in Energiegemeinschaften – Energiegemeinschaften https://share.google/OSnJV5B41ErObVqLk |
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Wie unterscheidet sich das von Auto laden? Das würde deutlich größere unvorhersehbare Schwankungen verursachen. Der einzige Unterschied ist die Richtung, wobei "ich starte Einspeisung" und "Nachbar steckt Auto ab" schon am nächsten Trafo nicht mehr unterscheidbar sind. Wenns jeder beliebig macht, wirds in der Masse wohl wieder halbwegs berechenbar. |
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Danke, sehr interessant! Daraus entnehme ich aber noch nicht, dass Netz NÖ das unterstützt oder erlauben muss. Woraus leitet man das ab? |
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Es bleibt immer eine Schätzung. So oder so. Dabei wird man immer ca gleich weit daneben liegen. |
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Lass mich einzeln antworten: ad 1) Ich schrieb von Speicher bei Endkunden (ohne der ein/ausspeisethematik). Da PV Anlagen mit Speicher einen höheren Eigenverbrauch ermöglichen, bleibt dem Lieferanten von diesen Kunden weniger zum liefern über. In Erweiterung gilt das auch für Energiegemeinschaften, wo nicht nur die Energie aus der PV Anlage (bzw. Wind oder Wasser) sowie Batterien die addressierbare Energiemenge für den Lieferanten reduzieren. ad 2) Prognosen sind statistische Verfahren, wobei Batterien einfach eine weitere Komponente, wie Wärmepumpen, Wallboxen, etc sind. Es mag zu Beginn wenn Batterien vermehrt zum einspeisen bzw. laden verwendet werden, eine Zeit dauern, bis genügend statistische Muster vorhanden sind, die in der Prognose verwendet werden können, aber nach einiger Zeit sollte sich das einpendeln. ad 3) Korrekt, das Risiko wird eingepreist. Deshalb gibt es ja Floater, Monatsfloater und Fixangebote. Daß die Amplituden der Ausgleichsenergie bei kleineren Lieferanten größer ist, als bei den großen Lieferanten, liegt in der Natur der (Größen) Sache. ad 4) d'accord ad 5) Es ist dem Netzbetreiber nicht nur wurscht, seine Geschäftsinteressen laufen denen des Lieferanten oft entgegen. (Deshalb gab es ja bei der Strommarktliberalisierung eine Trennung der Netze und Lieferanten). Durch eine bessere interne Digitalisierung würden Netzbetreiber nicht nur Energieverteiler wie die letzten hundert Jahre bleiben, sondern ein (digitales) Plattformgeschäft ermöglichen, in dem der Lieferant eine deutlich bessere Echtzeit Datenbasis für seine Planung und wirtschaftliche Effizienz bekommen würde. ad 6) Es ist korrekt, daß (Speicher) Händler eine eigene Bilanzgruppe haben - außer den Speicherverlusten haben sie keinen lokalen Verbrauch. In "echten" Virtual Power Plants (VPPs), würde der Aggregator auch eine BG haben und sich um die entsprechenden Aufgaben und Prozesse kümmern. (Siehe die großen Tesla VPP Projekte mit PG&E als Beispiel). Da müssen aber die Netzbetreiber mit ihrer Digitalisierung das ermöglichen. Tun sie das nicht, bleibt das Pummerl derzeit beim Hauptlieferanten hängen. Leider. PS: Die große Herausforderung für die Zukunft scheint laut e-Control, Wirtschaftsministerium, Energiewirtschaft, Netzbetreiber und der restlichen Öffentlichkeit die Ausbaukosten für das Netz zu sein. Die aktuelle SNE-G-V zeigt den Weg in die Zukunft mit Netzentgelten mit Leistung und Arbeitskomponente. Dieser Weg wurde mit der immensen Bedeutung der Leistung für die Netzbelastung und den damit notwendigen Ausbau begründet. Die Heimspeicher stellen derzeit die größte (aggregierte) Speicherkapazität in Österreich dar. Eine Kapazität, die bereits bezahlt wurde. Es vertraglich bzw. regulativ zu verbieten, daß Speicher ohne großen Aufwand im Sommer die Netzbelastung durch die Eigenheiten der PV Anlagen entlasten können und im Winter die Bezugsspitzen ohne großen Aufwand glätten können, verteuert den Netzausbau für die Allgemeinheit immens. Vor allem in der teuersten Netzebene, der NE7. Die Logik dahinter ist volkswirtschaftlich schwer nachvollziehbar. Agora in Deutschland hat das kostenmäßige Einsparungspotential des Netzausbaus durch Time-of-Use Netztarife mit 50% berechnet. Batterien wären ein essentieller Enabler dieses Potentials. |
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Weil die Netzbetreiber bei diesen Gesprächen mit am Tisch waren. Wurde bei einer der Energiegemeinschaftskonferenzen präsentiert. |
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Bitte für mich nochmals und langsam zum Mitschreiben: Meine PV (inkl. Speicher) ging Mitte Mai in Betrieb - mit Überschusseinspeisung bei der OeMAG. Dann hab ich etwas mehr als 1 Monat gebraucht um eine EEG zu gründen. Ich hab dabei das bekannte Prozedere durchlaufen: Vereinsgründung, Registrierung bei ebutilities, Eda Portal, Vertrag mit Netz-NOE usw. und seit Ende Juni lauft die Belieferung innerhalb der EEG an meine 2 Partnerhaushalte ("Familienverband" - ohne Verrechnung ). In der Nacht versorgt der Speicher natürlich vorrangig mich selbst, ich speise aber auch mit einer im Fronius Batteriemanagement fix eingestellten "Min. Entladeleistung" ins Netz ein. Den Wert dieser fixen Einspeisung habe ich so gewählt, dass er in etwa dem Verbrauch meiner beiden EEG-Partner entspricht. Allerdings kommt es bei Schwankungen bei der Abnahme (vielleicht schalten mal alle Kühlschränke und Gefriertruhen in der selben Viertelstunde gleichzeitig ab) fallweise auch zu direkten Einspeisungen ins Netz (=Verkauf an die OeMAG). Für Juni gab es bereits eine Abrechnung mit der OeMAG. Ich hab den gesamten gelieferten Strom - auch die Einspeisung in der Nacht - bezahlt bekommen. Auch die Netz-NOE hat die Netzgebühren für den von mir bezogenen Strom bei meinen EEG-Partnern verrechnet - also ebenso inklusive dem Bezug in der Nacht. Das ist jetzt MEIN Stand der Dinge. Ich hab jetzt nochmal alle mit mir abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen (Netz-NOE, OeMAG, EDA usw.) genaustens durchgelesen. Ich finde in all diesen Dokumenten nirgendwo auch nur den geringsten Hinweis zur Frage der Einspeisung vom Speicher in das Netz. Absolut keine Erwähnung irgendeiner Vorgabe oder Regelung betreffend Speicher und dessen Nutzung, geschweige denn, dass da irgendwo ausdrücklich stünde, dass ein Einspeisen aus dem Speicher nicht zulässig wäre. Mal angenommen, ich würde dieses Forum nicht kennen und bin auch sonst mit Internet, Google und Co nicht so affin: Woher sollte ich dann wissen, dass das Einspeisen verboten ist?? Warum sollte ich überhaupt auf den Gedanken kommen, diese Frage aufzuwerfen? Ich hab alle möglichen Verträge, Anbote und Vereinbarungen abgeschlossen und nirgendwo ist dieses Thema auch nur mit einem Wort erwähnt?! Wo gibt es eigentlich das von @christoph1703 erwähnte "Betriebskonzept"? Ich kann das in meinen Unterlagen nicht finden. Und im Übrigen: was heißt denn dieser Satz?: Das heißt doch, dass @christoph1703 von sich aus in sein Betriebskonzept angegeben hat, die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenbedarf zu nutzen. Wer hat ihm das vorgegeben, es so ins Betriebskonzept zu schreiben? Die Netz-NOE geht jetzt in diesem Fall ja nur her und verlangt bloß eine Absicherung, dass dieses von @christoph1703 selbst angegebene geplante Nutzungskonzept auch tatsächlich eingehalten wird. In diesem Statement der Netz-NOE steht nicht drinnen, dass eine Einspeisung aus dem Speicher generell unzulässig sei, sondern nur, dass er sein vorgelegtes Konzept einzuhalten hat. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es der Sache dient, wenn jetzt mehrfach die diversen Stellen mit Anfragen gelöchert werden: Der Schuss könnten auch nach hinten losgehen, denn bis jetzt hat es für Einspeiser aus dem Speicher ins Netz offensichtlich keinerlei Konsequenzen gegeben. Für mich jedenfalls nicht und sonst hat sich hier auch noch keiner gemeldet..... |
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