·gelöst· Speicher - einspeisen und laden verboten? - Seite 2
23.7.
-30.7.2026
44 Antworten
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Bitte für mich nochmals und langsam zum Mitschreiben: Meine PV (inkl. Speicher) ging Mitte Mai in Betrieb - mit Überschusseinspeisung bei der OeMAG. Dann hab ich etwas mehr als 1 Monat gebraucht um eine EEG zu gründen. Ich hab dabei das bekannte Prozedere durchlaufen: Vereinsgründung, Registrierung bei ebutilities, Eda Portal, Vertrag mit Netz-NOE usw. und seit Ende Juni lauft die Belieferung innerhalb der EEG an meine 2 Partnerhaushalte ("Familienverband" - ohne Verrechnung ). In der Nacht versorgt der Speicher natürlich vorrangig mich selbst, ich speise aber auch mit einer im Fronius Batteriemanagement fix eingestellten "Min. Entladeleistung" ins Netz ein. Den Wert dieser fixen Einspeisung habe ich so gewählt, dass er in etwa dem Verbrauch meiner beiden EEG-Partner entspricht. Allerdings kommt es bei Schwankungen bei der Abnahme (vielleicht schalten mal alle Kühlschränke und Gefriertruhen in der selben Viertelstunde gleichzeitig ab) fallweise auch zu direkten Einspeisungen ins Netz (=Verkauf an die OeMAG). Für Juni gab es bereits eine Abrechnung mit der OeMAG. Ich hab den gesamten gelieferten Strom - auch die Einspeisung in der Nacht - bezahlt bekommen. Auch die Netz-NOE hat die Netzgebühren für den von mir bezogenen Strom bei meinen EEG-Partnern verrechnet - also ebenso inklusive dem Bezug in der Nacht. Das ist jetzt MEIN Stand der Dinge. Ich hab jetzt nochmal alle mit mir abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen (Netz-NOE, OeMAG, EDA usw.) genaustens durchgelesen. Ich finde in all diesen Dokumenten nirgendwo auch nur den geringsten Hinweis zur Frage der Einspeisung vom Speicher in das Netz. Absolut keine Erwähnung irgendeiner Vorgabe oder Regelung betreffend Speicher und dessen Nutzung, geschweige denn, dass da irgendwo ausdrücklich stünde, dass ein Einspeisen aus dem Speicher nicht zulässig wäre. Mal angenommen, ich würde dieses Forum nicht kennen und bin auch sonst mit Internet, Google und Co nicht so affin: Woher sollte ich dann wissen, dass das Einspeisen verboten ist?? Warum sollte ich überhaupt auf den Gedanken kommen, diese Frage aufzuwerfen? Ich hab alle möglichen Verträge, Anbote und Vereinbarungen abgeschlossen und nirgendwo ist dieses Thema auch nur mit einem Wort erwähnt?! Wo gibt es eigentlich das von @christoph1703 erwähnte "Betriebskonzept"? Ich kann das in meinen Unterlagen nicht finden. Und im Übrigen: was heißt denn dieser Satz?: Das heißt doch, dass @christoph1703 von sich aus in sein Betriebskonzept angegeben hat, die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenbedarf zu nutzen. Wer hat ihm das vorgegeben, es so ins Betriebskonzept zu schreiben? Die Netz-NOE geht jetzt in diesem Fall ja nur her und verlangt bloß eine Absicherung, dass dieses von @christoph1703 selbst angegebene geplante Nutzungskonzept auch tatsächlich eingehalten wird. In diesem Statement der Netz-NOE steht nicht drinnen, dass eine Einspeisung aus dem Speicher generell unzulässig sei, sondern nur, dass er sein vorgelegtes Konzept einzuhalten hat. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es der Sache dient, wenn jetzt mehrfach die diversen Stellen mit Anfragen gelöchert werden: Der Schuss könnten auch nach hinten losgehen, denn bis jetzt hat es für Einspeiser aus dem Speicher ins Netz offensichtlich keinerlei Konsequenzen gegeben. Für mich jedenfalls nicht und sonst hat sich hier auch noch keiner gemeldet..... |
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Falls das jemand interessiert. Auf der Fragen&Antworten Webseite der e-Control hat ein User die zur Nachteinspeisung passende Frage gestellt und die e-Control Antwort findet ihr auch dazu.. ![]() |
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Ja, kenne ich von einigen neben NetzNÖ auch bei LinzNetz und NetzOÖ und nein - dein installateur hat nichts falsch angegeben/angekreuzt manche haben den passus drinnen obwohl sie nicht mal einen Speicher installiert haben --> ist ein standard passus |
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Du hast Recht, gar nicht. In der Tat, es gibt diese Portfolio Effekte... Aber nur weil es schon etwas gibt, was für einen Lieferanten schwierig vorherzusagen ist, heißt es nicht, dass die jetzt etwas erlauben wollen, dass das Problem größer macht. Versteh mir nicht falsch, ich betreibe auch einen Speicher und ich will auch, dass das alles ohne Probleme geht, weil es echt eine scalable Lösung ist. Aber ich sehe da schon ein Unterscheid zwischen meinen Eigenbedarf optimieren hinter dem Zähler - was die meisten Speicherbesitzer in einer gleichen Art un Weise machen und deswegen auch leicht prognostizierbar - und aus dem Speicher voll ein- und ausspeisen ins Netz. Momentan ist es mM nach erlaubt, aber es gibt die Nachweispflicht. Das ist auch ein Grund dafür, dass V2G noch nicht erlaubt ist und wsch. eh nur in Kombination mit einem Liefervertrag / VPP Vertrag kommen wird wie in den anderen Ländern. |
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Wo genau steht dieser "Passus"? Ich kann nichts finden. |
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Sehe ich auch so. Nur dass ich eben kein Konzept vorgelegt habe und auch der Elektriker (nach dessen Aussage) nicht. Deshalb ist die Anfrage an Netz NÖ aus meiner Sicht auch berechtigt. Bestehende Verträge werden sie wohl nicht so einfach einseitig ändern können, also bist du (vorerst) auf der sicheren Seite. |
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Ein solcher Passus in allen Neuverträgen würde bedeuten, dass keine Privatpersonen mehr nachts in eine EEG einspeisen dürften. Und dass sie auch keine Lastverschiebung mehr mit dem Speicher durchführen dürften. (wahrscheinlich weil man davon ausgeht, dass dann das Konzept der Leistungsmessung nächstes Jahr nicht mehr funktioniert und die Lastprofile, weil die Leute die Last verschieben; damit wären [mal wieder] die ganzen Berechnungen zur Kostenaufteilung fürn Hugo). Es war schon absurd genug mit der ÖMAG und dem Herkunftsnachweis. Nun ist das ausgeweitet indem der Netzbetreiber es einem verbieten will. Das würde für EEG und das würde auch für P2P gelten. Also selbst wenn ich dann nachts in eine EEG und P2P einspeisen wollte, ich dürfte es nicht mehr. |
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Jetzt warten wir doch mal die Rückmeldung ab, bevor wir hier in der Aufregung böse Absichten unterstellen... |
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Bin völlig einverstanden mit allem was du schreibst. Die Speicher in einem Haushalt - wie auch die Autos die zu Hause sind - müssen ein wichtiger Teil der Lösung sein weil skalierbar. Und die Entlastung vom Netz durch den Haushaltsspeicherbetreiber ist jetzt schon da insofern der eigene Verbrauch optimiert wird. Das kann ein Lieferant auch gut prognostizieren. Es gibt aber viel mehr Potenzial - wie du sagst - aber dann braucht es eine Lösung wobei der Bilanzgruppenverantwortlicher quasi fix mit einer gewissen Leistung aus diesen Heimspeichern rechnen kann, zB mit einem VPP Abo - wo die Leistung abgerufen werden kann und man vergütet wird - oder mit einer einheitlichen Optimierungssoftware wo man sich dazu verpflichtet, in der Nacht eine gewisse Menge einzuspeisen... oder durch bessere KI Forecasts. time will tell... |
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Hallo christoph1703, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Speicher - einspeisen und laden verboten? |
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Nach PV-Boom und Speicher-Boom braucht es nun halt auch einen EMS-Boom. Bzw. wird das sowieso immer mehr kommen. Aber dafür sollte man jetzt von Seiten Gesetzgeber und Netzbetreiber nicht Steine in den Weg legen. |
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Wenn ein Lieferant nicht im Stande ist eine grundsätzliche Veränderung im Markt zu modellieren, dann hat er es entweder verdient Pleite zu gehen oder er lernt's zu modellieren bevor's soweit kommt. Ein Ding der Unmöglichkeit ist das nämlich keineswegs. Aber es ist halt billiger/einfacher auf die kleinen Verbraucher/Einspeiser hinzuhacken. Sorry, not sorry. Das nennt sich kompetitive Marktwirtschaft. Wenn die Herren Geschäftsführer und Gesellschafter der Lieferanten lieber Planwirtschaft wollen, dann sollen's doch bitte ihre nach Firmen nach Kuba verlegen. |
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Um kurz auf vorige Texte zurückzukommen : eine "Batteriespeicheranlage" ist bitteschön ganz was Anderes als eine PV - WR mit Akku-Erweiterung. Und die Energiespeicheranlagen § 88,89 sind sicher nicht in Netzebene 7 zu verorten. |
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Hallo in die Runde Seit einer längeren Zeit, sind die Betriebskonzepte in den Verträgen. Man kann beim Antrag im Portal zwei Verschieden Konzepte beantragen! Anbei zwei Screenshots von Verträgen mit je einem anderem Betriebskonzept. Das kann nur wegen dem Herkunftsnachweis sein, da immer sichergestellt werden muss, dass nur Öko Strom einegspeißt wird. Das wurde uns auch von der Netz Noe bestätigt!
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Ja super, dann hat das wirklich einfach nur der Elektriker falsch ausgewählt? Muss ich am Montag gleich nochmal nachfragen. |
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Offensichtlich ist in beiden Fällen aber gleich auch eine Ladung vom Netz explizit untersagt... Das steht in den alten Vertägen (z.B. bei mir 11/2025) auch nicht drinnen. |
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Gut, aber das kann man ja sogar noch nachvollziehen wegen der Herkunft. Für mich ist die Einspeisung der viel wichtigere Punkt, weil wir mit 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] im Sommer massive Überproduktion haben werden, aber nur 4 kVA einspeisen dürfen. Wenn der Speicher im Winter wirklich nur Spitzen wegpuffern muss, genügt da vielleicht eh auch die Sonne dafür. |
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Das einspeisen aus Speicher ist für dich dann von februar bis dezember interessant (dezember+jänner beschränkt sich das auf eine handvoll tage - also nicht der rede wert) bei 25kwp und 4kva lohnt es sich schon nachfragen für dich👍 |
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Was ich immer schon fragen wollte (aber nicht getraut habe): ElWG §86 : „Energiespeicheranlagen mit einer Speicherkapazität von unter 250 kWh sind von den Bestimmungen gemäß Abs. 1 bis 7 und § 87 ausgenommen. § 87 regelt die Herkunftsnachweise, Genehmigungspflichten, Kennzeichnungspflichten oder anderen speziellen ElWG-Vorgaben Also gibt es für meinen Speichererinhalt keine irgendwie gearteten Herkunftsnachweise. Ergo auch kein m.M. "vorgeschobenes Herkunftsnachweisproblem" für die EVU, Oemag (!) oder EEG die mir den Strom abnimmt. Liege ich da ganz falsch ? Danke fürs Mitdenken ! Nöldi PS: Originell auch das Verbot gespeicherter Strom vom Netz wieder in’s Netz zu speisen. Kann nur reiner Betriebsunfall sein. Allein Netzkosten und Abgaben sind höher als Erlös. (Bitte jetzt kein aber „Negativstrompreis !“ Diskussion) Ich verkauf' auch keine Kartoffeln vom Spar an einen Kartoffelbauern. |
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Ich würde sagen, das wir keine "Lieferanten" sind, sondern "Aktive Kunden" ( §65 im ElWG, im 4.Teil, Dezentrale Versorgung und Bürgerenergie) |
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Genau das wars! Vielen Dank dafür @Richi1! Der Elektriker hat sich gerade gemeldet und wird das mit einem neuen Antrag richtigstellen. Scheinbar hat er das angekreuzt, ohne drüber nachzudenken und sich jetzt erst auf die konkrete Nachfrage erinnert, dass es die Einstellung gibt. Also endlich alles gut und Netz NÖ kann nichts dafür (abgesehen davon, dass sie so eine Option anbieten). |
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Das bedeutet, man DARF nachts einspeisen mit einem "normalen" Überschusseinspeisevertrag? |
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