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Speicher - einspeisen und laden verboten? - Seite 2 teilen

23.7. -24.7.2026    28 Antworten    11 Autoren 28 2026-07-24T06:57:52+02:00
     
Zusammenfassung
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  •  christoph1703
23.07.2026
28
Hallo!

Nachdem ich von Netz NÖ letztes Jahr noch die Auskunft bekommen habe, dass das Einspeisen aus dem Speicher "natürlich zulässig" sei, schreiben sie mir jetzt im Netzzugangsvertrag folgendes:

Ihr Betriebskonzept für die Batteriespeicheranlage sieht vor, dass der Batteriespeicher ausschließlich die eigenerzeugte Energie speichert und Sie die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch (Eigenbedarfsoptimierung) nutzen. Ihrerseits ist daher durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen, dass sowohl eine Ladung Ihrer Batteriespeicheranlage aus unserem Verteilernetz als auch eine Einspeisung elektrischer Energie aus dem Batteriespeicher in unser Verteilernetz ausgeschlossen wird.

Die Anlage habe ich nach der ersten Auskunft auf netzdienliche Nachteinspeisung im Sommer und peak shaving im Winter ausgelegt. Beides soll mir jetzt verboten werden...

Begründung habe ich natürlich keine bekommen. Hat jemand eine Ahnung, was das soll? Das Netz würde ja in beiden Fällen entlastet werden, also sollten sie das doch eigentlich fördern. 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.7.2026 23:03  (#21)
Bitte für mich nochmals und langsam zum Mitschreiben:
Meine PV (inkl. Speicher) ging Mitte Mai in Betrieb - mit Überschusseinspeisung bei der OeMAG.
Dann hab ich etwas mehr als 1 Monat gebraucht um eine EEG zu gründen. Ich hab dabei das bekannte Prozedere durchlaufen: Vereinsgründung, Registrierung bei ebutilities, Eda Portal, Vertrag mit Netz-NOE usw. und seit Ende Juni lauft die Belieferung innerhalb der EEG an meine 2 Partnerhaushalte ("Familienverband" - ohne Verrechnung ). In der Nacht versorgt der Speicher natürlich vorrangig mich selbst, ich speise aber auch mit einer im Fronius Batteriemanagement fix eingestellten "Min. Entladeleistung" ins Netz ein. Den Wert dieser fixen Einspeisung habe ich so gewählt, dass er in etwa dem Verbrauch meiner beiden EEG-Partner entspricht. Allerdings kommt es bei Schwankungen bei der Abnahme (vielleicht schalten mal alle Kühlschränke und Gefriertruhen in der selben Viertelstunde gleichzeitig ab) fallweise auch zu direkten Einspeisungen ins Netz (=Verkauf an die OeMAG). 
Für Juni gab es bereits eine Abrechnung mit der OeMAG. Ich hab den gesamten gelieferten Strom  - auch die Einspeisung in der Nacht - bezahlt bekommen. Auch die Netz-NOE hat die Netzgebühren für den von mir bezogenen Strom bei meinen EEG-Partnern verrechnet - also ebenso inklusive dem Bezug in der Nacht.

Das ist jetzt MEIN Stand der Dinge. 
Ich hab jetzt nochmal alle mit mir abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen (Netz-NOE, OeMAG, EDA usw.) genaustens durchgelesen. Ich finde in all diesen Dokumenten nirgendwo auch nur den geringsten Hinweis zur Frage der Einspeisung vom Speicher in das Netz. Absolut keine Erwähnung irgendeiner Vorgabe oder Regelung betreffend Speicher und dessen Nutzung, geschweige denn, dass da irgendwo ausdrücklich stünde, dass ein Einspeisen aus dem Speicher nicht zulässig wäre.
Mal angenommen, ich würde dieses Forum nicht kennen und bin auch sonst mit Internet, Google und Co nicht so affin: Woher sollte ich dann wissen, dass das Einspeisen verboten ist?? Warum sollte ich überhaupt auf den Gedanken kommen, diese Frage aufzuwerfen? Ich hab alle möglichen Verträge, Anbote und Vereinbarungen abgeschlossen und nirgendwo ist dieses Thema auch nur mit einem Wort erwähnt?! 

Wo gibt es eigentlich das von @christoph1703 erwähnte "Betriebskonzept"? Ich kann das in meinen Unterlagen nicht finden. Und im Übrigen: was heißt denn dieser Satz?:

zitat..
Ihr Betriebskonzept für die Batteriespeicheranlage sieht vor, dass der Batteriespeicher ausschließlich die eigenerzeugte Energie speichert und Sie die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch (Eigenbedarfsoptimierung) nutzen.

Das heißt doch, dass @christoph1703 von sich aus in sein Betriebskonzept angegeben hat, die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenbedarf zu nutzen. Wer hat ihm das vorgegeben, es so ins Betriebskonzept zu schreiben? Die Netz-NOE geht jetzt in diesem Fall ja nur her und verlangt bloß eine Absicherung, dass dieses von @christoph1703 selbst angegebene geplante Nutzungskonzept auch tatsächlich eingehalten wird. In diesem Statement der Netz-NOE steht nicht drinnen, dass eine Einspeisung aus dem Speicher generell unzulässig sei, sondern nur, dass er sein vorgelegtes Konzept einzuhalten hat.   

Ich bin mir auch nicht sicher, ob es der Sache dient, wenn jetzt mehrfach die diversen Stellen mit Anfragen gelöchert werden: 

zitat..
PVAndyE schrieb: In deinem Fall würde ich ein "offizielles" Mail an NetzNoe schicken und um schriftliche Antwort ersuchen,

Der Schuss könnten auch nach hinten losgehen, denn bis jetzt hat es für Einspeiser aus dem Speicher ins Netz offensichtlich keinerlei Konsequenzen gegeben. Für mich jedenfalls nicht und sonst hat sich hier auch noch keiner gemeldet.....

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
23.7.2026 23:38  (#22)
Falls das jemand interessiert. 

Auf der Fragen&Antworten Webseite der e-Control hat ein User die zur Nachteinspeisung  passende Frage gestellt und die e-Control Antwort findet ihr auch dazu..


2026/20260723892329.png


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  •  cutcher
24.7.2026 0:09  (#23)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Hätte nur gerne vorher gewusst, ob irgendwer sowas schon gehabt hat, bzw sich vorstellen kann, welchen Zweck sie damit verfolgen könnten.

Ja, kenne ich von einigen
neben NetzNÖ auch bei LinzNetz und NetzOÖ

und nein - dein installateur hat nichts falsch angegeben/angekreuzt
manche haben den passus drinnen obwohl sie nicht mal einen Speicher installiert haben --> ist ein standard passus


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  •  axeldb
24.7.2026 0:12  (#24)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Wie unterscheidet sich das von Auto laden? Das würde deutlich größere unvorhersehbare Schwankungen verursachen. Der einzige Unterschied ist die Richtung, wobei "ich starte Einspeisung" und "Nachbar steckt Auto ab" schon am nächsten Trafo nicht mehr unterscheidbar sind. Wenns jeder beliebig macht, wirds in der Masse wohl wieder halbwegs berechenbar.

Du hast Recht, gar nicht. In der Tat, es gibt diese Portfolio Effekte... Aber nur weil es schon etwas gibt, was für einen Lieferanten schwierig vorherzusagen ist, heißt es nicht, dass die jetzt etwas erlauben wollen, dass das Problem größer macht.

Versteh mir nicht falsch, ich betreibe auch einen Speicher und ich will auch, dass das alles ohne Probleme geht, weil es echt eine scalable Lösung ist. Aber ich sehe da schon ein Unterscheid zwischen meinen Eigenbedarf optimieren hinter dem Zähler - was die meisten Speicherbesitzer in einer gleichen Art un Weise machen und deswegen auch leicht prognostizierbar - und aus dem Speicher voll ein- und ausspeisen ins Netz. Momentan ist es mM nach erlaubt, aber es gibt die Nachweispflicht. Das ist auch ein Grund dafür, dass V2G noch nicht erlaubt ist und wsch. eh nur in Kombination mit einem Liefervertrag / VPP Vertrag kommen wird wie in den anderen Ländern.




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2026 0:14  (#25)

zitat..
cutcher schrieb: ist ein standard passus

Wo genau steht dieser "Passus"? Ich kann nichts finden.


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  •  christoph1703
24.7.2026 0:38  (#26)

zitat..
Karl10 schrieb: In diesem Statement der Netz-NOE steht nicht drinnen, dass eine Einspeisung aus dem Speicher generell unzulässig sei, sondern nur, dass er sein vorgelegtes Konzept einzuhalten hat.

Sehe ich auch so. Nur dass ich eben kein Konzept vorgelegt habe und auch der Elektriker (nach dessen Aussage) nicht. Deshalb ist die Anfrage an Netz NÖ aus meiner Sicht auch berechtigt. Bestehende Verträge werden sie wohl nicht so einfach einseitig ändern können, also bist du (vorerst) auf der sicheren Seite. 


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  •  Oesterreicher
24.7.2026 6:02  (#27)
Ein solcher Passus in allen Neuverträgen würde bedeuten, dass keine Privatpersonen mehr nachts in eine EEG einspeisen dürften. Und dass sie auch keine Lastverschiebung mehr mit dem Speicher durchführen dürften. (wahrscheinlich weil man davon ausgeht, dass dann das Konzept der Leistungsmessung nächstes Jahr nicht mehr funktioniert und die Lastprofile, weil die Leute die Last verschieben; damit wären [mal wieder] die ganzen Berechnungen zur Kostenaufteilung fürn Hugo).

Es war schon absurd genug mit der ÖMAG und dem Herkunftsnachweis. Nun ist das ausgeweitet indem der Netzbetreiber es einem verbieten will. 

Das würde für EEG und das würde auch für P2P gelten. Also selbst wenn ich dann nachts in eine EEG und P2P einspeisen wollte, ich dürfte es nicht mehr.

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  •  christoph1703
24.7.2026 6:57  (#28)
Jetzt warten wir doch mal die Rückmeldung ab, bevor wir hier in der Aufregung böse Absichten unterstellen... 

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