Hallo!
Nachdem ich von Netz NÖ letztes Jahr noch die Auskunft bekommen habe, dass das Einspeisen aus dem Speicher "natürlich zulässig" sei, schreiben sie mir jetzt im Netzzugangsvertrag folgendes:
Ihr Betriebskonzept für die Batteriespeicheranlage sieht vor, dass der Batteriespeicher ausschließlich die eigenerzeugte Energie speichert und Sie die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch (Eigenbedarfsoptimierung) nutzen. Ihrerseits ist daher durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen, dass sowohl eine Ladung Ihrer Batteriespeicheranlage aus unserem Verteilernetz als auch eine Einspeisung elektrischer Energie aus dem Batteriespeicher in unser Verteilernetz ausgeschlossen wird.
Die Anlage habe ich nach der ersten Auskunft auf netzdienliche Nachteinspeisung im Sommer und peak shaving im Winter ausgelegt. Beides soll mir jetzt verboten werden...
Begründung habe ich natürlich keine bekommen. Hat jemand eine Ahnung, was das soll? Das Netz würde ja in beiden Fällen entlastet werden, also sollten sie das doch eigentlich fördern.
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