Nachdem ich von Netz NÖ letztes Jahr noch die Auskunft bekommen habe, dass das Einspeisen aus dem Speicher "natürlich zulässig" sei, schreiben sie mir jetzt im Netzzugangsvertrag folgendes:
Ihr Betriebskonzept für die Batteriespeicheranlage sieht vor, dass der Batteriespeicher ausschließlich die eigenerzeugte Energie speichert und Sie die gespeicherte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch (Eigenbedarfsoptimierung) nutzen. Ihrerseits ist daher durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen, dass sowohl eine Ladung Ihrer Batteriespeicheranlage aus unserem Verteilernetz als auch eine Einspeisung elektrischer Energie aus dem Batteriespeicher in unser Verteilernetz ausgeschlossen wird.
Die Anlage habe ich nach der ersten Auskunft auf netzdienliche Nachteinspeisung im Sommer und peak shaving im Winter ausgelegt. Beides soll mir jetzt verboten werden...
Begründung habe ich natürlich keine bekommen. Hat jemand eine Ahnung, was das soll? Das Netz würde ja in beiden Fällen entlastet werden, also sollten sie das doch eigentlich fördern.
Das bedeutet, man DARF nachts einspeisen mit einem "normalen" Überschusseinspeisevertrag?
Was heißt "normal"? Wenn du einen älteren Vertrag hast, in dem das nicht explizit geregelt ist, darfst du. Wenn du einen neuen Antrag stellst, muss der Elektriker das richtige Betriebskonzept auswählen, dann ist es auch explizit im Vertrag erlaubt. Wenn der Elektriker das falsche Konzept auswählt, darfst du nicht. Die beiden Vertragsvarianten hat @Richi1 oben gepostet, genau so steht das jetzt auch bei mir drin.
Ja, hab ich ja geschrieben. Es ist grundsätzlich erlaubt, außer man (der Elektriker) gibt im Antrag an, dass es nicht gewünscht ist. Dann wird das in den Vertrag aufgenommen, den man unterschreibt (oder eben nicht).