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Einspeisung von PV Strom aus dem Speicher bei OeMAG verboten - Seite 3 teilen

20.7. -18.9.2026    62 Antworten    20 Autoren 62 2026-09-18T12:48:27+02:00    3 Empfehlungen
     
Zusammenfassung
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  •  ck
20.07.2026
65
Ich war bisher immer der Ansicht, dass Einspeisen aus dem Speicher erlaubt ist, wenn folgendes gegeben ist:
-Strom kommt (nachweislich) von der PV (und nicht aus dem Netz)
-Netzzugangsvertrag untersagt es nicht explizit

Besonders interessant ist das natürlich, wenn man in einer EEG ist und die abgenommene Einspeisung optimieren möchte, also den Überschuss aus dem Speicher in der Nacht ins Netz zu entladen. Dies wird hier zB auch propagiert:
https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/
Wer in einer EEG ist, benötigt aber auch einen Einspeisevertrag für den Reststrom, hier ist aktuell vermutlich (wie bei mir die OeMAG führend.
Nun wurde hier vereinzelt auch die Meinung geäußert, dass eine Einspeisung aus dem Speicher verboten sei, wenn man einen Einspeisevertrag bei der OeMAG hat, hier hat jemand angegeben, dass er die Auskunft direkt von der OeMAG hätte
https://www.energiesparhaus.at/forum-fronius-energiegemeinschaft/85234_1#924498

Ich wollte es ganau wissen und habe daher schriftlich (in der hoffnung auf eine schriftliche Antwort) bei der OeMAG angefragt ob:
"Wenn man einen Einspeisevertrag bei OeMAG hat, es erlaubt ist aus einem Heimspeicher einzuspeisen, sofern sichergestellt ist, dass die Energie aus der eigenen PV stammt?"

Zu meinem Bedauernswerte hat sich die OeMAG bei mir nicht schriftlich sonden telefonisch gemeldet (ich vermute, dass sie abschtlich nicht schriftlich geantwortet haben), die Info des Anrufers aus meinem Gedächtnis:

1) die OeMAG ist der Rechtsansicht, dass eine Einspeisung bei OeMAG aus dem Speicher nicht zulässig ist, das gilt auch wenn man nicht aus dem Netz lädt, sie begründen das eineseits gesetzlich, andererseits mit ihren Einspeisebedingungen
2) das Thema Zertifikate spielt dabei keine Rolle
3) abgesehen von der rechtlichen Zulässigkeit haben sie damit auch Probleme mit Prognosen (Thema Ausgleichsenergie, wobei ich die Begründung da teilweise nicht nachvollziehen konnte)
4) auf das Thema EEGs speziell https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/ 
habe ich den Anrufer konkret angesprochen, er meinte, das kann man gerne machen, aber eben nicht wenn der Reststrom an die OeMAG geht, das gilt auch wenn man nicht aus dem Netz lädt


  •  sir0x
  •   Bronze-Award
15.9.2026  (#41)

zitat..
mike4001 schrieb:

Who Cares?

Jeder der eine Batterie hat speist bei 0-Einspeisung sobald die Sonne weg ist dauernd ein paar Watt aus der Batterie ins Netz.

Wenn das verboten wäre, müsste die OeMAG alle Verträge kündigen ...

Um das gehts ja nicht, das ist der trägen Regelung geschuldet.

Hier geht's um aktives Einspeisen aus der Batterie, und wenn schon mein Netzbetreiber sagt, dass das seinerseits erlaubt ist, so kann mich die Ömag kreuzweise.

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
15.9.2026  (#42)
Eigentlich muss die ÖMAG doch froh sein, weil in der Nacht bekommt sie selbst mehr für die kWh.

1
  •  ck
15.9.2026  (#43)
Meist wird in der Nacht eingespeist wenn man in einer BEG/EEG ist, mit dem Ziel dass die OeMAG nichts bekommt.

1
  •  mike4001
16.9.2026  (#44)

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
mike4001 schrieb:

Who Cares?

Jeder der eine Batterie hat speist bei 0-Einspeisung sobald die Sonne weg ist dauernd ein paar Watt aus der Batterie ins Netz.

Wenn das verboten wäre, müsste die OeMAG alle Verträge kündigen ...
───────────────

Um das gehts ja nicht, das ist der trägen Regelung geschuldet.

Hier geht's um aktives Einspeisen aus der Batterie, und wenn schon mein Netzbetreiber sagt, dass das seinerseits erlaubt ist, so kann mich die Ömag kreuzweise.

Ja schon klar.

Ich hab gemeint, dass es recht rechtlich egal sein muss ob durch die träge Regelung ein paar Watt aus der Batterie ins Netz kommen oder ob ich über Nacht aktiv 500 Watt aus der Batterie ins Netz schiebe.

Ist das Einspeisen aus der Batterie ins Netz wirklich verboten, müssten wir alle unsere Batterien abhängen weil diese unmöglich so betrieben werden können, dass nie ein Watt davon ins Netz kommt.


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  •  thohem
16.9.2026  (#45)

zitat..
ck schrieb:

Meist wird in der Nacht eingespeist wenn man in einer BEG/EEG ist, mit dem Ziel dass die OeMAG nichts bekommt.

Richtig - denn hier ist es ja explizit erlaubt.

Hab nun fast ein Jahr Einspeisung mit Batterie hinter mir (ab März - im Winter geht das eh nicht / alles um Verlustleistungen mit realdaten korrigiert):

- Nachteinspeisung zusätzlicher Nutzen: +350€ (5ct am Tag zu 12 ct in der Nacht)
- 0 Netzbezug in der Nacht: ~300€

Werd ziemlich gut bei meinen prognostizierten 700€ zusätzlichen Nutzen pro Jahr allein durch die Batterie landen. Amortisiert sich damit in ca 6 Jahren

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  •  ck
16.9.2026  (#46)
Zwischen Regelungsdifferenzen und aktiver Entladung ins Netz besteht aber ein Unterschied.

1
  •  ck
16.9.2026  (#47)

zitat..
thohem schrieb: Richtig - denn hier ist es ja explizit erlaubt.

Wo ist es explizit erlaubt?


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  •  thohem
16.9.2026  (#48)
Bei allen Energiegemeinschaften solange der Strom aus erneuerbaren bzw eigenerzeugtem Strom stammt. Dann ist es egal ob der Strom von der PV oder einem Speicher kommt

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  •  ck
16.9.2026  (#49)

zitat..
thohem schrieb: Bei allen Energiegemeinschaften solange der Strom aus erneuerbaren bzw eigenerzeugtem Strom stammt. Dann ist es egal ob der Strom von der PV oder einem Speicher kommt

Ich fürchte du hast die Problematik nicht verstanden (ließ mal das Eingangsposting), natürlch hat die EEG gerne wenn du in der Nacht einspeist, aus Sicht der EEG spricht nichts dagegen, aber die OeMAG vertritt die Ansicht dass das nicht erlaubt ist, wenn sie Reststromabnehmer ist (darum geht es in diesem Thread).

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  •  thohem
16.9.2026  (#50)

zitat..
ck schrieb:

──────..
thohem schrieb: Bei allen Energiegemeinschaften solange der Strom aus erneuerbaren bzw eigenerzeugtem Strom stammt. Dann ist es egal ob der Strom von der PV oder einem Speicher kommt
───────────────

Ich fürchte du hast die Problematik nicht verstanden (ließ mal das Eingangsposting), natürlch hat die EEG gerne wenn du in der Nacht einspeist, aus Sicht der EEG spricht nichts dagegen, aber die OeMAG vertritt die Ansicht dass das nicht erlaubt ist, wenn sie Reststromabnehmer ist (darum geht es in diesem Thread).

ich hab dir nur geantwortet

ob die OEMAG es erlaubt oder nicht weiß ich nicht und ist mir auch egal - ich habe nur geschildert welche Ergebnisse man mit Einspeisen in der Nacht erzielen kann. 

Ergo: wenn man einspeisen will in der Nacht (weil es sich eben rechnen kann): geht nicht zur ÖMAG


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  •  ck
16.9.2026  (#51)

zitat..
thohem schrieb: ich hab dir nur geantwortet

Das ist aus meiner Sicht etwas missverständlich, klarer wäre es:

"Bei allen Energiegemeinschaften, solange der Strom aus erneuerbaren bzw eigenerzeugtem Strom stammt und weder der Netzzugangsvertrag, noch der Abnehmer der Reststroms das untersagt"


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  •  Oesterreicher
16.9.2026  (#52)

zitat..
mike4001 schrieb:
Ja schon klar.

Ich hab gemeint, dass es recht rechtlich egal sein muss ob durch die träge Regelung ein paar Watt aus der Batterie ins Netz kommen oder ob ich über Nacht aktiv 500 Watt aus der Batterie ins Netz schiebe.

Ist das Einspeisen aus der Batterie ins Netz wirklich verboten, müssten wir alle unsere Batterien abhängen weil diese unmöglich so betrieben werden können, dass nie ein Watt davon ins Netz kommt.

Ich habe ab Nutzung der Batterie wenn die Sonne weg ist Netzbezug von ca. 20-25W. Sie können so betrieben werden wenn der Wechselrichter das macht.


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  •  Noeldi8020
16.9.2026  (#53)

zitat..
ck schrieb

Das ist aus meiner Sicht etwas missverständlich, klarer wäre es:

"Bei allen Energiegemeinschaften, solange der Strom aus erneuerbaren bzw eigenerzeugtem Strom stammt und weder der Netzzugangsvertrag, noch der Abnehmer der Reststroms das untersagt"

Sorry, so eine Regelung kann es in Österreich nicht geben. Nachdem (theoretisch) sowohl der  Abnehmer des Reststroms, als auch der Netzbetreiber Privatunternehmen sein können/sollen, würde das eine Situation ermöglichen in der niemand in Österreich privat Strom erzeugen dürfte, weil potentiell auch niemand diesen Strom einspeisen bzw. abnehmen würde. Jedes Unternehmen ist frei in seinen Entscheidungen und dürfte verweigern...

Das wäre wirtschafts -  und energiepolitisch konträr zu aktuellen Gesetzeslage... 

Grüße 
Nöldi


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  •  ck
16.9.2026  (#54)

zitat..
Noeldi8020 schrieb: Sorry, so eine Regelung kann es in Österreich nicht geben. Nachdem (theoretisch) sowohl der  Abnehmer des Reststroms, als auch der Netzbetreiber Privatunternehmen sein können/sollen, würde das eine Situation ermöglichen in der niemand in Österreich privat Strom erzeugen dürfte, weil potentiell auch niemand diesen Strom einspeisen bzw. abnehmen würde. Jedes Unternehmen ist frei in seinen Entscheidungen und dürfte verweigern...

Das ist einer der Gründe warum es die OeMAG bzw den OeMAG Marktpreis gibt, die OeMAG hat Kontrahierungszwang, aber (nach Ansicht der OeMAG) nur wenn man nicht aus der Batterie einspeist.


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  •  Oesterreicher
16.9.2026  (#55)
Der EEG ist es egal ob man den Strom vorher gekauft hat und ihnen den Graustrom verkauft. Die ÖMAG darf das nicht und stellt daher jene Bedingung. 

Letztlich könnte man belegen, dass es kein Graustrom ist, wenn man im Sommer 0kWh bezieht, das ergibt sich aus den Werten beim Netzbetreiber, und dann nachts einspeist. 

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Hallo ck,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Einspeisung von PV Strom aus dem Speicher bei OeMAG verboten

  •  ck
16.9.2026  (#56)
Die Rechtsansicht der OeMAG besteht unabhängigt vom Thema Graustrom (wurde mir explizit mitgeteilt).

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.9.2026  (#57)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Letztlich könnte man belegen, dass es kein Graustrom ist, wenn man im Sommer 0kWh bezieht, das ergibt sich aus den Werten beim Netzbetreiber, und dann nachts einspeist. 

Wenn man Bezug hat, sagt das aber nicht aus, dass man Graustrom aus der Batterie einspeist... 


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  •  Oesterreicher
16.9.2026  (#58)

zitat..
sir0x schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb: Letztlich könnte man belegen, dass es kein Graustrom ist, wenn man im Sommer 0kWh bezieht, das ergibt sich aus den Werten beim Netzbetreiber, und dann nachts einspeist. 
───────────────

Wenn man Bezug hat, sagt das aber nicht aus, dass man Graustrom aus der Batterie einspeist...

Wenn du an jenem Tag, an dem du nachts 50kWh ins Netz speist, nur 200W aus dem Netz bezogen hast, dann können höchstens 200W Graustrom vorhanden sein. Die 50kWh generieren sich nicht aus dem Nichts. Und da sicher niemand so bekloppt ist ein Notstromaggregat mit Diesel laufen zu lassen um den Strom zu verkaufen...


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
16.9.2026  (#59)
Das hab ich nicht angezweifelt, aber wenn ich 20kWh Bezug hab und 10kWh in der Nacht einspeise, heißt dann eben auch nicht, dass es Graustrom ist.

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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
16.9.2026  (#60)
Es geht um die Plausibilität. Das ließe sich mit Messeinrichtungen lösen die dann aber kosten. Für jene, die aber nur einspeisen in den Sommermonaten und quasi null beziehen und das über die Netzbetreiberdaten verzifiziert ist, liegt der Fall eben anders.

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  •  berndti
18.9.2026 11:35  (#61)
Diese Diskussion ist wieder sooo DEUTSCH, wenn's das ganze noch 2x bis 3x hochdrehts habt's eine Chance noch Ehrenpiefke 2ter Klasse zu werden 😋

Im Ernst, das ist ein Nullthema, wenn das einer macht ist es komplett egal. Wenn es hundertausend machen, sollten wir allesamt froh sein, dass irgendwelche PV-Liebhaber aus Ideologie wirtschaftliche Verluste in Kauf nehmen, die nicht über die Systemkosten umverteilt werden müssen.

Zum Thema Graustrom: Die Ökostromzertifikatezettelwirtschaft ist sowieso ein PR-Etikettenschwindel, weil Ökostrom der am 21.6. um 1100 zertifiziert erzeugt, 6 Monate später am 21.12. um 2100 verbraucht werden kann. Die sind nicht zeitgebunden im Sinn von stündlichem oder viertelstündlichen Matching. Das Zauberwort ist hier "bilanziell", die Herkunftsnachweise haben auch ein "Haltbarkeitsdatum" von 12 Monaten... https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40273999/NOR40273999.html

Wenn jemand nicht um 1200 sondern stattdessen in der Nacht einspeist, schenkt er der Oemag Geld, wenn jemand um 1200 verbraucht um den Strom um 2100 einzuspeisen, zahlt er drauf solange sich eine PV via Oemag Vertrag überhaupt irgendwie rechnen kann. Newsflash die Oemag hat ja nicht nur bei PV Kontrahierungszwang sondern auch Wasser, Wind und anderem Oekostrom. Wieso die da wegen den paar PV kWh in der Nacht rumheult ist mir unerklärlich.

https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/statistik/inst_leistung/Anlag_StatMP_Q2_2026_ECA.pngBildquelle: https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/statistik/inst_leistung/Anlag_StatMP_Q2_2026_ECA.png

In der Dritten Variante, welche die Oemag sowieo nicht tangiert, hat er sowohl beim Einspeisen als auch beim Verbrauch einen Spotmarkttarif, dann könnte das an wenigen Tagen im Jahr wirtschaftlich Sinn machen. Macht er das verringert er dadurch trotzdem unsere Gesamtkosten und CO2 Bilanz! Die Pumpspeicher stehen zu der Zeit schon auf Anschlag, wo kann die marginale kWh Strom zu der Zeit sonst herkommen? Muss ein fossiles Kraftwerk sein. Gibt's genug Speicherkapazität bzw. Erzeugung aus Wind, rechnet sich das nach Netzkosten und den Abschlägen sowieso nicht mehr.

tl;dr: Hier wird der Wald vor lauter Bäumen mal wieder nicht gesehen.

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